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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
Ein Firmenfahrzeug das rumsteht verdient kein Geld. Nur wiel der Kollege momentan keinen FS hat, kann man ja nicht Aufträge/Kunden hängen lassen. Muss eben jemand anders das Steuer übernehmen!
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#52
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relativ einfach:
1. Er darf keine Möglichkeit haben auf das Kfz zugreifen zu können (Nutzung). Ich würde es einziehen ggf. einer anderweitigen Nutzung zuführen. 2. Ist rein deine Entscheidung, reicht von Unterstützung des AN bis hin zur Kündigung (wie du willst) und auch je nach Gestaltung des Arbeitsvertrages.
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#53
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Zitat:
https://www.lapid.de/ Alle 2 Monate werden wir dann per mail erinnert den Führerschein bei verschiedenen Stationen der Dekra oder bei ausgewählten Shell - Tankstellen scannen zu lassen. Ich habe hier keinen festen Termin, es ist für mich kostenlos und dauert noch nicht einmal 2 Sekunden.
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) |
#54
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Hallo,
ich denke das der nicht gefeuert werden sollte. Jedoch , je nach Verstoß (1-3 Monate Entzug) schon schlimm sind . Wenn es nicht um Drogen , Fahrerflucht oder Eingriff in den Straßenverkehr geht sollte man was drehen können. Anwalt nehmen! Wir leben in einem Rechtsmittelstaat. Wer das Geld hat , für einen guten Anwalt, der wird weiter fahren dürfen. Ich kenne viele Piloten, die die Pappe behalten dürften. ( Kein Füherschein - kein Pilotenschein!) Das geht über den Anwalt, der bei Gericht oder vor der Bußgeldstelle Einspruch einlegt. Dort wird wahrscheinlich die Geldbuße verdoppelt bis vervierfacht, und es werden Auflagen erteilt. Er darf nur das Firmenfahrzeug fahren und nur beruflich. Nicht privat. Das es nach dem Einsatz wieder auf dem Firmengrundstück abgestellt werden muss. ( Punte behält er natürlich) Nochmal , er soll sich eine Anwalt nehmen. Der kostet auch Geld, ist klar. Aber nur so kann das legal gehen. Ich kann euch aus der Corvettescene einen Anwalt nennen, der so manchen Sportwagenfahrer so den Job gerettet hat. Ich sende dir den Kontakt per PN . Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. Geändert von corvette-gold (03.03.2017 um 21:42 Uhr)
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#55
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Also ich fahren einen Firmenwagen. Im Arbeitsvertrag steht eindeutig drinnen, dass zur Ausübung meiner Tätigkeit eine Fahrerlaubnis vorhanden sein muss.
Die Privatregelung sagt aus: Alle im Haushalt lebenden Personen, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, dürfen das Fahrzeug bewegen. Das sind in der Regel Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder. Fremde z. B. dürfen nicht mit dem Firmenfahrzeug fahren. Somit hat sich das Thema 1 € Jobber oder Student schon erledigt. Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Verlust der Fahrerlaubnis der Arbeitgeber sehr kulant reagiert. Ich selber musste 4 Wochen zu Fuss gehen und habe es in meinen Urlaub gelegt. Ein Kollege (war sehr durstig) hat seine Pappe 11 Monate in der Reinigung gehabt. Folge: Er musste in der Hauptverwaltung seinen Dienst verrichten. Allerdings musste er sich für diese Zeit ein Zimmer mieten und hatte am Wochenende auch noch die Kosten für die Zugfahrt. Das war ein teurer Spaß.
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Beste Grüße aus Hamburg Tom |
#56
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Zitat:
Das so etwas mit dem Datenschutz vereinbar ist, find ich merkwürdig. |
#57
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Zitat:
Das man sich aussuchen kann, wann man den Führerschein abgibt finde ich schon merkwürdig. |
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Gruß Uli |
#59
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Den Führerschein "abzugeben" ist eigentlich Strafe genug, man muss dem Menschen ja nicht noch seine finanzielle Existenz zerstören.
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe |
#60
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Bedingung: Davor eine weiße Weste.
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Beste Grüße aus Hamburg Tom |
#61
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Noch einen Tipp:
Der Führerschein wird beim Anwalt hinterlegt, nirgendwo anders ! Dann bekommt er die Pappe nach Ablauf der Frist auch wieder zurück. So mache Verwaltung hat den schon auf betreiben des Ordnungsamtes viele Monate einfach länger einbehalten. Ist eine berüchtigte und bekannte Falle. Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. |
#62
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Beste Grüße aus Hamburg Tom |
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1. Geh zum Anwalt, besser Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der kann das individuell am besten prüfen und beraten. Nebeneffekt: Man kann einem schwerer nachweisen, dass man irgendwas unterlassen hätte. 2. Meine Meinung aufgrund der obigen Informationsbruchstücke (und ich dürfte, wenn ich wollte, das so auch beraten - aber nicht jetzt und hier): a) Spedition etc - Fahren ist Hauptzweck. Dann abstellen, Ersatzfahrer von Firma suchen. Mitarbeiter gehört zur Fallgruppe "Pech gehabt". b) Ist es ein reines Firmenfahrzeug ohne Privatnutzung, aber der Mitarbeiter ist kein Fahrer sonder zB Außendienstler, so sollte das abgegeben werden. Im Zweifel könnte eine Zusatzvereinbarung die private Bereitstellung eines Fahrers wie Ehefrau oder Student regeln, so dass der MA nicht, sondern jemand Drittes fährt (Versicherung beachten). c) Fahrzeug mit Privatnutzung: Finger weg vom Einzug. Das ist Teil der Vergütung (geldwerter Vorteil). Ich würde mich aber absichern durch eine Erklärung vom MA, dass nicht er, sondern nur andere Berechtigte (Ehefrau etc) das Fahrzeug nutzen. Aber alles ohne Gewähr - die gibt es unter Ziffer 1. So, liebe Hobbyjuristen, jetzt ihr wieder. ;o)
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#64
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Urlaubsregelung bleibt bestehen. Du darfst ihm den Firmenwagen weiter überlassen. Schlüssel kannst du einziehen, aber müssen tust du nichts.
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Grüße Thomas Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen! |
#65
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Ich persönlich kenne 2 Fälle, wo das Ordnungsamt den Schein von der Polizei angefordert hat. Und wenn sich erstmal das Ordnungsamt einschaltet, muss erstmal ermittelt werden, wo der Schien nun ist. Die Polizei legt dir nur die Übergabebestätigung des Ordnungsamtes vor. In dem eine Fall ging es um eine 2 Jahre zurück liegende Fahrerflucht. Die wurde damals bereits geandet wurde , das Ordungsamt war aber nun der Meinung wegen dieser neuen erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung nun die MPU erneut anzuorden. Da reichen dann auch einmal 30 KmH drüber aus. Im 2 Falle war es der 3. Unfall in 2 Jahren , diesmal mit Personenschaden. ( Beifahrer beim Auffahrunfall verletzt) Auch hier wurde die Fahrtüchtigkeit angezweifelt. Und eine MPU angeordnet. Schein einbehalten. Normaler weise müßte des Ordnungsamt erst über das Landeseinwohneramt oder die Polizei einen Einzug der Scheins beantragen. Da kann man Widerspruch einlegen und mit einem guten Anwalt, miest erfolgreich gegen vor gehen. In den 2 Fällen hat sich das Ordungsamt des Scheines bedient, weil er ja sowieso schon bei der Polizei vorlag. Den dann wieder zu gelangen ist sehr schwer. Wird auch in anderen Foren reichlich drüber berichtet. . OT off Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. |
#66
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Sorry, Frank. In beiden Fällen liest es sich so als ob der Zweifel an der Eignung nicht unbegründet ist.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#67
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Du muss dir zB zwei mal im Jahr den Führerschein zeigen lassen , der Wagen muss Verkehrssicher sein . |
#68
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Bei mir in den Verträgen steht drin , das der Führerschein zum Beruf als Außendienst Techniker Pflicht ist . Wer so doof ist und sein Führerschein vesäuft oder viel zu schnell fährt , dem ist nicht zu helfen.
Habe mal versucht einen Jungen Mitarbeiter zu helfen , nach dem er den Lappen abgeben musste wegen Alk . Hat mir erzählt , der ist nur 4 Wochen weg . Am Ende hat dich rausgestellt, das er 1,8 Promille hatte . Lappen ein Jahr weg , dann MPU und Alk Test usw . Habe ihn dann entlassen , bis dahin hat er mich richtig Geld gekostet .
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#69
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Zitat:
Für mich ist das ein schlechter MA , jeder Außendienstler weiß der er ohne seinen Lappen für den Chef wertlos ist . In diesen Fall macht man sich Strafbar , wer bezahlt wenn er ohne Lappen einen Unfall baut das defekte Auto ??? Die Versicherung ganz sicher nicht , ob ein MA mal eben 20000 Euro über hat , glaube ich eher nicht . |
#70
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Beste Grüße aus Hamburg Tom |
#71
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Einige der Ratschläge verstehe ich nicht ganz: Irgend jemand muss doch die Arbeit des derzeit Ungeeigneten machen und braucht dafür das Auto - wie kann es dann ungenutzt rumstehen?
sea u in denmark |
#72
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Am besten du fragst AitschPi. Der weiß alles.
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Beste Grüße aus Hamburg Tom |
#73
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Das wird für einen Truck bei der Spedition durchaus stimmen. Allerdings soll es auch AD`ler mit personifizierten KFZ geben und da bleibt das Auto dann eben stehen wenn es die Familie nicht nutzen darf. Der AD betreut sein Gebiet telefonisch von zu Hause. PS Manche Firmen haben permanent zig Fahrzeuge im Fuhrpark "rum" stehen. Einen Teil z.B. als Reserve für Servicefahrzeuge die durch Unfall o.ä. ausfallen und der Rest für den allgemeinen Fuhrpark, Reserve und tägliche Fahrten. Im Leitfaden für Fuhrparkmanagement ist zu den Rechten und Pflichten einiges zu finden. |
#74
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Es kommt ganz klar auf den Arbeitsvertrag an, mein Firmenwagen ist Gehaltsbestandteil und ich versteuere ihn mit 1%.
Bei 4 Wochen ohne Schein kann mich kein Arbeitgeber rausschmeißen wenn ich zumindest bereit bin teilweise Urlaub zu nehmen. Ab 10 Mitarbeiter hast du eh keine Chance ihn wegen sowas loszuwerden, Arbeitsgericht sagt dann sozial nicht gerechtfertigt. Und wenn mein Arbeitgeber mir mein Auto für die vier Wochen wegnehmen wollte, müsste er mir für die vier Wochen ein höheres Gehalt zahlen.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#75
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Was soll der Sarkasmus? Er hat in allen seinen Punkten Recht. Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael
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