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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
wir verkaufen gerade in der Familie eine Immobilie. Unser Interessent bzw. seine Bank möchte eine Berechnung der BGF. Er nennt es Bruttogeschossfläche - ich nehme an er meint Bruttogrundfläche. Mir liegen Berechnungen eines Architekten vom letzten großen Umbau 2002 vor. Leider ist dort diese BGF nicht ausgewiesen. Ich nehme an das hängt mit der Änderung der DIN277 im Jahre 2005 zusammen, und diese BGF hiess damals anders bzw kann aus den Größen in den Berechnunegn abgeleitet werden. Kann ich diese Zahl aus den älteren Berechnunegn nach DIN 277 (vor 2005) ableiten? In den Berechnungen die mir vorliegen gibt es: Berechnungen der bebauten Fläche Berechnungen des umbauten Raumes Berechnungen der Rohbaukosten Berechnungen der Wohnfläche Berechnungen der Nutzfläche nach DIN283 Grundflächenzahl Geschossflächenzahl Grundflächenzahl + Versiegelung Es wäre toll wenn mir da jemand Helfen könnte. Schon mal vielen Dank!! Schönen Sonntag! Mit freundlichen Grüßen Tobias |
#2
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BGF wird in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet.
Bei üblicher Verwendung ist es die Grundfläche einer Gebäudeebene incl Putz, Wände, Treppenhaus usw ohne Abzug von Rücksprüngen, Nischen, Schrägen usw. Alle Stockwerke zusammengenommen ergeben dann die gesamte Bruttogeschossfläche, nach der der Architekt dann die Baukosten ermittelt. Bei einem bestehenden Gebäude macht die Angabe einer BGF nicht mehr allzuviel Sinn. Bruttogrundfläche ist eigentlich nur zur Ermittlung der Bebaubarkeit (Grundstückausnutzung) interessant und meint die Fläche, mit der das Haus den Boden berührt. Frag den Interessenten doch noch mal, welche Zahl er denn wirklich wissen will. Andreas
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#3
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Danke schonmal, Ich frage ihn
LG |
#4
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![]() Zitat:
Die meisten Banken berechnen die aber auch selbst, bzw. schicken auch einen Gutachter raus, der die dann ermittelt. Achim
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#5
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![]() Zitat:
__________________
Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei *
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#6
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Ich denke, er benötigt schon die Bruttogrundfläche nach DIN 277.
Achim
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#7
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![]() das wäre dann aber grade mal Länge mal Breite, sehr einfach zu ermitteln. Andreas
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#8
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![]() Zitat:
Andreas
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#9
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Länge mal Breite pro Geschoss. Unter bestimmten Umständen wird ein eventuell vorhandener Spitzboden mitgerechnet. Kellergeschoss ebenfalls. Ist in der DIN 277 gut beschrieben und leicht zu ermitteln.
Um den Wert des Hauses, bzw. den Beleihungswert zu ermitteln, benötigen die Banken diese Bruttogrundfläche. Achim
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#10
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Moin,
schau mal hier......http://online-immoberater.de/BGF.html falls du es rechnen willst....... ansonsten soll die Bank selber das rechnen was Sie wollen, kann eine privatperspn garnicht liefern, es sei denn de beauftragst einen Architekten. Banken haben die Angewohnheit immer alles zu fordern, ohne zu wissen wofür.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#11
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![]() Zitat:
Das Gefühl habe ich in diesem Fall auch 😉 Danke für die vielen Antworten !!!!!!! |
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