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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.10.2016, 16:13
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Tobheil Tobheil ist offline
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Hallo,

wir verkaufen gerade in der Familie eine Immobilie.
Unser Interessent bzw. seine Bank möchte eine Berechnung der BGF.
Er nennt es Bruttogeschossfläche - ich nehme an er meint Bruttogrundfläche.

Mir liegen Berechnungen eines Architekten vom letzten großen Umbau 2002 vor. Leider ist dort diese BGF nicht ausgewiesen. Ich nehme an das hängt mit der Änderung der DIN277 im Jahre 2005 zusammen, und diese BGF hiess damals anders bzw kann aus den Größen in den Berechnunegn abgeleitet werden.

Kann ich diese Zahl aus den älteren Berechnunegn nach DIN 277 (vor 2005) ableiten?

In den Berechnungen die mir vorliegen gibt es:
Berechnungen der bebauten Fläche
Berechnungen des umbauten Raumes
Berechnungen der Rohbaukosten
Berechnungen der Wohnfläche
Berechnungen der Nutzfläche nach DIN283
Grundflächenzahl
Geschossflächenzahl
Grundflächenzahl + Versiegelung

Es wäre toll wenn mir da jemand Helfen könnte.

Schon mal vielen Dank!!

Schönen Sonntag!


Mit freundlichen Grüßen

Tobias
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  #2  
Alt 09.10.2016, 16:36
Täuberich Täuberich ist offline
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BGF wird in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet.

Bei üblicher Verwendung ist es die Grundfläche einer Gebäudeebene incl Putz, Wände, Treppenhaus usw ohne Abzug von Rücksprüngen, Nischen, Schrägen usw. Alle Stockwerke zusammengenommen ergeben dann die gesamte Bruttogeschossfläche, nach der der Architekt dann die Baukosten ermittelt.

Bei einem bestehenden Gebäude macht die Angabe einer BGF nicht mehr allzuviel Sinn.

Bruttogrundfläche ist eigentlich nur zur Ermittlung der Bebaubarkeit (Grundstückausnutzung) interessant und meint die Fläche, mit der das Haus den Boden berührt.

Frag den Interessenten doch noch mal, welche Zahl er denn wirklich wissen will.

Andreas
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  #3  
Alt 09.10.2016, 17:08
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Danke schonmal, Ich frage ihn
LG
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  #4  
Alt 09.10.2016, 17:51
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
Bei einem bestehenden Gebäude macht die Angabe einer BGF nicht mehr allzuviel Sinn.

Bruttogrundfläche ist eigentlich nur zur Ermittlung der Bebaubarkeit (Grundstückausnutzung) interessant und meint die Fläche, mit der das Haus den Boden berührt.
Die BGF wird auch zur Wertermittlung einer Immobilie herangezogen, daher macht es schon Sinn auch für bestehende Gebäude.

Die meisten Banken berechnen die aber auch selbst, bzw. schicken auch einen Gutachter raus, der die dann ermittelt.

Achim
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  #5  
Alt 09.10.2016, 17:57
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Zitat:
Zitat von Tobias
Unser Interessent bzw. seine Bank möchte eine Berechnung der BGF.
Er nennt es Bruttogeschossfläche - ich nehme an er meint Bruttogrundfläche.
Wenn es für die finanzierende Bank ist, dann wird die Bruttogeschoßfläche (Definition s. oben) benötigt um eine Wertermittlung zu erstellen. Insbesonders wenn es sich um ein Mietobjekt oder eine Gewerbeimmobilie handelt.
__________________
Gruß von Bord
Klaus


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  #6  
Alt 09.10.2016, 18:35
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Ich denke, er benötigt schon die Bruttogrundfläche nach DIN 277.

Achim
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  #7  
Alt 09.10.2016, 18:40
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Zitat:
Zitat von Breezer Beitrag anzeigen
Ich denke, er benötigt schon die Bruttogrundfläche nach DIN 277.

das wäre dann aber grade mal Länge mal Breite, sehr einfach zu ermitteln.

Andreas
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  #8  
Alt 09.10.2016, 18:45
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Zitat:
Zitat von Tobheil Beitrag anzeigen
In den Berechnungen die mir vorliegen gibt es:
Berechnungen der bebauten Fläche
Berechnungen des umbauten Raumes
.....
Berechnungen der Wohnfläche
Berechnungen der Nutzfläche nach DIN283
Grundflächenzahl
Geschossflächenzahl
Grundflächenzahl + Versiegelung
Wenn Dir all diese Daten vorliegen gib diese dem Kaufinteressenten. Damit hat er wirklich alles. Rohbaukosten interessieren niemanden.

Andreas
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  #9  
Alt 09.10.2016, 18:49
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Länge mal Breite pro Geschoss. Unter bestimmten Umständen wird ein eventuell vorhandener Spitzboden mitgerechnet. Kellergeschoss ebenfalls. Ist in der DIN 277 gut beschrieben und leicht zu ermitteln.

Um den Wert des Hauses, bzw. den Beleihungswert zu ermitteln, benötigen die Banken diese Bruttogrundfläche.

Achim
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  #10  
Alt 09.10.2016, 19:16
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Moin,

schau mal hier......http://online-immoberater.de/BGF.html

falls du es rechnen willst.......


ansonsten soll die Bank selber das rechnen was Sie wollen, kann eine privatperspn garnicht liefern, es sei denn de beauftragst einen Architekten.

Banken haben die Angewohnheit immer alles zu fordern, ohne zu wissen wofür.
__________________
AVERNA - Dirk
Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen


GRÖMITZ
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  #11  
Alt 09.10.2016, 20:07
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Tobheil Tobheil ist offline
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
Moin,

schau mal hier......http://online-immoberater.de/BGF.html

falls du es rechnen willst.......


ansonsten soll die Bank selber das rechnen was Sie wollen, kann eine privatperspn garnicht liefern, es sei denn de beauftragst einen Architekten.

Banken haben die Angewohnheit immer alles zu fordern, ohne zu wissen wofür.

Das Gefühl habe ich in diesem Fall auch 😉


Danke für die vielen Antworten !!!!!!!
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