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  #1  
Alt 21.07.2016, 07:36
Benutzerbild von welle1501
welle1501 welle1501 ist offline
Admiral
 
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Standard Geschwindigkeitüberschreitung durch AIS nachweisbar?

Hallo Sportsfreunde,

folgendes Szenario hat sich vorgestern Abend bei uns im Stralsunder Stadthafen abgespielt. 2 Motoryachten aus Estland der 40 Fuß Klasse fahren mit erhöhter Geschwindigkeit durch das Hafenbecken. ( Geschwindigkeitsbegrenzung 4,3 Knoten ). Der Wellenschlag bei uns am Steg war so stark, das viele Segelboote, auch 40Fuß und größer, so dermaßen aufgeschaukelt werden, das sie mit dem Segelmast oben aneinander schlagen und teilweise Sachschaden entstand. Sofort wurde durch einen Vereinskollegen die Wasserschutzpolizei gerufen und den Sachverhalt erklärt. Beobachtet wurde das die beiden Motoyachten an der Hafenmole in der ansässigen Marina festgemacht haben. Die Wasserschutzpolizei fuhr direkt zu den Yachten und nahmen Kontakt auf. Anschließend kam die Örtliche wieder zurück und meinten das die Motoryachtbesitzer dies bestritten. Während sich die Polizei mit einigen Segelbootbesitzern unterhielt, bimmelte das Telefon eines Beamten. Der Kollege am anderen Ende meinte das durch eine AIS Prüfung ergab das die beiden Motoryachten tatsächlich viel zu schnell gefahren sind. Daraufhin sind die Beamten wieder zu den Motoryachten gefahren. Was weiter passiert ist weiß ich leider nicht.

Meine Frage in die Runde. Ist dies tatsächlich im nachhinein möglich? Muss dazu ein Boot einen AIS Sender verbaut haben damit dies geprüft werden kann?
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  #2  
Alt 21.07.2016, 07:44
skitnica skitnica ist offline
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https://de.wikipedia.org/wiki/Automa...ication_System
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  #3  
Alt 21.07.2016, 07:53
billi billi ist offline
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Entweder durch die AIS Aufzeichnung oder die Radaraufzeichnung.
Dies ist kein Problem du kannst auch im Internet die Routen der Schiffe aufrufen.

Wenn diese über AIS verfügen kannst du die Route z.B. bei Marinetraffic nachvollziehen.
Aber die Polizei verfügt über bessere Daten.
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  #4  
Alt 21.07.2016, 08:00
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welle1501 welle1501 ist offline
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Ich weiß was AIS ist und das man das im I-Net sich anschauen kann. Die Frage war ob ich ein AIS Sender dafür an Bord haben muss damit die Örtliche im nachhinein was beweisen kann?
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  #5  
Alt 21.07.2016, 08:02
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von welle1501 Beitrag anzeigen
Ich weiß was AIS ist und das man das im I-Net sich anschauen kann. Die Frage war ob ich ein AIS Sender dafür an Bord haben muss damit die Örtliche im nachhinein was beweisen kann?
ja für AIS Daten benötigst du einen AIS Sender.

Wenn du keinen Hast genügen den Örtlichen auch die Radardaten die auch aufgezeichnet werden.
Läuft bei den Beamten wohl auf einem System.
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  #6  
Alt 21.07.2016, 08:53
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Dass ist die grosste Frage:

Wird AIS (oder wass denn auch) als "Beweis" annerkant ...... ?
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Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #7  
Alt 21.07.2016, 09:23
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Es werden auch telefonische Weitermeldungen von Schleuse zu Schleuse anerkannt.

Matthias
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  #8  
Alt 21.07.2016, 09:28
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Erposs Erposs ist offline
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Im vorliegenden Fall waren doch Augenzeugen vor Ort. Reicht das nicht?
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Gruß, Jörg!
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  #9  
Alt 21.07.2016, 09:29
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Dass ist die grosste Frage:

Wird AIS (oder wass denn auch) als "Beweis" annerkant ...... ?
Ich denke schon ... AIS sendet die GPS-Daten, das ist schon ziemlich genau (zumindest bei gleichbleibender Geschwindigkeit über mehrere Sekunden), und so ein Transponder ist ja sicherheitsrelevant und daher vermutlich gegen Manipulation halbwegs robust.

Andersherum: den Anwalt möchte ich mal sehen, der bei einer Handvoll Augenzeugen, die alle sagen "zu schnell", _und_ einem AIS-Abzug der WaschPo, der das verbrieft, noch Potenzial sieht.

Vielleicht reicht die Beweiskraft nicht, um die exakte Geschwindigkeit zu ahnden, aber den Tatbestand der Geschwindigkeitsüberschreitung und damit die Haftung für den Sachschaden sehe ich da ungefährdet. Denn für die Haftung ist es ja auch egal, ob die mit 7 oder 9 kn unterwegs waren.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #10  
Alt 21.07.2016, 09:31
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Im vorliegenden Fall waren doch Augenzeugen vor Ort. Reicht das nicht?
sorry wo lebst du? Im Stadtverkehr kannst du auch nicht zu den Örtlichen laufen und sagen " Mein Nachbar ist gestern deutlich zu schnell gefahren"
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  #11  
Alt 21.07.2016, 09:45
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Hier werden zwei Dinge durcheinander geworfen. Es gibt einmal die zivilrechtlichen Ansprüche der Yachteigner gegen die Schädiger. Die müssen bewiesen werden. Im Zivilprozess reicht da eine Zeugenaussage aus. Letztendlich gilt da die freie Beweiswürdigung des Gerichts. Aber wenn wie hier mehrere Zeugen aussagen, dass die Yacht den Schaden verursacht hat dann wird der Richter dem folgen. Das ganze war ja auch eindeutig verschuldet und nicht unvermeidbar.

Für die Ordnungswidrigkeit - sprich Strafe - muss die Staatsgewalt aber schon die Tat relativ genau nachweisen. Die Ordnungsgelder sind ja auch gestaffelt. Die Polizei kann nicht einfach behaupten nach den Aussagen der Zeugen waren die Boote mind. 5 kn zu schnell. Das wird keinen Bestand haben. Die AIS Aufzeichnung sollte jedoch genügen. Wenn einer der Täter die anzweifelt wird das Gericht im Zweifel einen Sachverständigen hinzu ziehen welcher genau Auskunft darüber gibt wie genau die sind.

Ungenauigkeiten gehen dann zu Gunsten des Täters.

Gruß
Chris
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  #12  
Alt 21.07.2016, 09:47
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
es geht, wie Andreas schon geschrieben hat, ja nicht vordringlich darum, den Geschwindigkeitsverstoß zu ahnden, sondern um den durch Wellenschlag verursachten Sachschaden.
Da sind die Radar-, AIS- und Verkehrsdatenaufzeichnungen z.B. durch die Verkehrszentrale (Marinetraffic wird da wohl nicht herangezogen, da illegal) durchaus beweiskräftig.

Bis dann

Dominic
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  #13  
Alt 21.07.2016, 10:42
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Erposs Erposs ist offline
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Zitat:
Zitat von welle1501 Beitrag anzeigen
sorry wo lebst du? Im Stadtverkehr kannst du auch nicht zu den Örtlichen laufen und sagen " Mein Nachbar ist gestern deutlich zu schnell gefahren"
Es geht nicht um die Geschwindigkeit, sondern um die Welle und den verursachten Schaden.
Wenn Dein Nachbar gegen ein anderes Auto fährt, wäre ein Augenzeuge schon von Vorteil.
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Gruß, Jörg!
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  #14  
Alt 21.07.2016, 10:57
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Ist doch egal ob zu schnell oder nicht . Im Hafen ist Sog und Wellen Schlag zuvermeiden . Fertig , was ist daran nicht zuverstehen ??? Da reichen ein paar Zeugen schon aus .
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