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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 22.04.2016, 05:13
Benutzerbild von skegjay
skegjay skegjay ist offline
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Standard Haftung Küche

Moin Sportsfreunde,

ich habe mir von einem großen schwedischen Möbelhaus eine Küche einbauen lassen. Bevor die Küche eingebaut wurde, hatte ich einen kostenpflichtigen Vermessungsexperten der Firma am Start. Die Küche wurde vom Fachmann eingebaut und ich habe sie abgenommen. Leider konnte man an diesem Tag das Fenster nicht öffnen und ich habe in meiner Doofheit übersehen, dass die Herdplatte ca 1 cm zu hoch installiert wurde, so dass man das Fenster nicht komplett nach innen öffnen kann.
Küche haben wir schriftlich reklamiert, habe ich Anspruch auf eine Nachbesserung?
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  #2  
Alt 22.04.2016, 05:52
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist gerade online
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Du hast immer Anspruch auf Nachbesserung!
Nur eventuell nicht kostenlos. Ikea ist recht kulant.
Ist die frage wie du denen das verkaufst.
Viel Glück
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #3  
Alt 22.04.2016, 05:58
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Wenn vorher ein Vermessungsexperte am Start gewesen ist und die Höhe nicht auf deinen Mist gewachsen ist sehe ich da auch keine Probleme. Du verlierst ja nicht deine Ansprüche weil dir das nicht binnen Minuten aufgefallen ist. Nachbesserung sollte somit nicht auf deine Kosten gehen.
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Viele Grüße
Sebastian
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  #4  
Alt 22.04.2016, 10:57
Sascha H. Sascha H. ist offline
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Ich hatte vor ca. 20 Jahren auch eine IKEA Küche selber eingebaut.
Die hatte höhenverstellbare Füße, kannst ja mal schauen, ob sich Deine noch 1cm absenken lassen.

Grüße Sascha
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  #5  
Alt 22.04.2016, 11:14
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Zitat:
Zitat von Sascha H. Beitrag anzeigen
Ich hatte vor ca. 20 Jahren auch eine IKEA Küche selber eingebaut.
Die hatte höhenverstellbare Füße, kannst ja mal schauen, ob sich Deine noch 1cm absenken lassen.

Grüße Sascha
Bei den neuen Küchen wird eine Schiene an der Wand montiert und die Küchenelemente sind nur vorne mit Füssen zu verstellen.

Hab mir gerade eine Küche selbst eingebaut.
__________________
Gruß Volker
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  #6  
Alt 22.04.2016, 17:10
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Danke für die Tipps!
Das Möbelhaus hat jetzt erstmal nach Fotos gefragt.
Die sind ziemlich eindeutig.
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  #7  
Alt 22.04.2016, 17:13
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Hobel das Fenster unten 5 mm ab das müsste doch passen.
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  #8  
Alt 22.04.2016, 17:17
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die Herdplatte kann man mit Handoberfräse und Schablone bündig in die Arbeitsplatte versenken.
Sieht sowieso viel besser aus und das Fenster schwingt drüber.

Andreas
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  #9  
Alt 22.04.2016, 17:17
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Hobel das Fenster unten 5 mm ab das müsste doch passen.
Das wäre die für alle Seiten eleganteste Lösung.

Denn dein: *... und ich habe sie abgenommen.* schließt normalerweise jede (bauliche) Reklamation aus. Nur auf dem Kulanzweg könnte noch eine Einigung erfolgen.
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  #10  
Alt 22.04.2016, 17:33
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Bei mir kommt da jetzt der Gedanke auf, dass da der Wunsch geäußert wurde, die Fensterbank sollte doch bitte eine Höhe mit der Arbeitsplatte haben. Hast Du keine Dunstabzughaube in der Küche, oder nutzt Du dazu das offene Fenster
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #11  
Alt 22.04.2016, 20:34
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skegjay skegjay ist offline
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
die Herdplatte kann man mit Handoberfräse und Schablone bündig in die Arbeitsplatte versenken.
Sieht sowieso viel besser aus und das Fenster schwingt drüber.

Andreas
Das Fenster stößt schon gegen die Platte.
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  #12  
Alt 22.04.2016, 20:45
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Superpapa Superpapa ist offline
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Mal davon abgesehen, dass wir nicht wissen, ob er Mieter oder Alleineigentümer ist, sind bauliche Veränderungen am Fenster die unsinnigste Lösung. Habe aber schon neue Fenster mit schmaler Festverglasung unten mit darüberliegenden Flügeln in Küchen eingebaut.
Auf die Öffenbarkeit von Fenstern zugunsten Dunstabzugshaube zu verzichten, macht spätestens beim Fensterputzen Probleme.
Sinnvoll ist ein Absenken der Küchenmöbel, wofür m.E. der Aufbauer verantwortlich ist.
Es gibt auch dünnere Arbeitsplatten - könnte das evtl. schon reichen?
Gruß
Michael
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Alt 22.04.2016, 20:50
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Ich bin Mieter, der Vermieter ist ein sehr guter Freund. Ich warte erstmal ab, was das Möbelhaus jetzt macht.
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  #14  
Alt 23.04.2016, 12:15
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Mal davon abgesehen, dass wir nicht wissen, ob er Mieter oder Alleineigentümer ist, sind bauliche Veränderungen am Fenster die unsinnigste Lösung. Habe aber schon neue Fenster mit schmaler Festverglasung unten mit darüberliegenden Flügeln in Küchen eingebaut.
Auf die Öffenbarkeit von Fenstern zugunsten Dunstabzugshaube zu verzichten, macht spätestens beim Fensterputzen Probleme.
Sinnvoll ist ein Absenken der Küchenmöbel, wofür m.E. der Aufbauer verantwortlich ist.
Es gibt auch dünnere Arbeitsplatten - könnte das evtl. schon reichen?
Gruß
Michael
Der erste sinnige Beitrag.

Da man kein Sachverständiger ist, kann man problemlos die Küche nach Fertigstellung als abgenommen unterschreiben.
Sogar Innerhalb des Zeitraums des Gewährleistungsanspruches.[ Ironie ]
Es soll sogar vorkommen , das Holz arbeitet und sich verzieht. Auch dann wird nachgebessert.
Und als Käufer würde ich weder einen Hobel ein Oberfräse noch sonst irgendein Werkzeug in die Hand nehmen.
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