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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 05.01.2016, 16:28
Andreas57 Andreas57 ist offline
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Boot: Milos V585
73 Danke in 23 Beiträgen
Standard Haftung

Hallo.
Mein Nachbar hat mir angeboten, sein Boot mit zu nutzen. Da er kaum fährt, hätte er gegen eine Kostenbeteiligung an Liegeplatz und Versicherung nichts dagegen, wenn ich es nutze.
Wie sieht es aber mit der Haftung aus für Schäden, die ich an seinem Boot oder an fremden Booten verursachen könnte? Habe in Erinnerung, hier mal irgendetwas gelesen zu haben. Finde es aber leider nicht.
LG
Andreas
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  #2  
Alt 05.01.2016, 17:37
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.831
Boot: Albin 25 AK
9.033 Danke in 3.577 Beiträgen
Standard

Naheliegenderweise haftet der Verursacher für Schäden, die er anrichtet:

Beschädigst du das Boot, haftest du dafür.
Beschädigst du mit dem Boot zB ein anderes Boot oder sonst etwas (Steg, Brücke, Schleuse usw.), haftest du dafür.
Verursachst du mit dem Boot einen Unfall mit Personenschaden oder wird ein Crew-Mitglied geschädigt, haftest du dafür.

Manche dieser Risiken kannst du mit eine "Skipperhaftpflicht-Versicherung" abdecken.
Schäden am ausgeborgten Boot in der Regel nur dann, wenn es gechartert wurde, also ein Chartervertrag besteht. Eine "Kostenbeteiligung" ist nicht "Charter".
Vielleicht kann man das auch auf von Bekannten ausgeborgte Boote erweitern. Das muss man allenfalls mit der Versicherung abklären.

Sollte für das Boot bereits eine Haftpflichtversicherung bestehen, sollten üblicherweise jene Personen mitversichert sein, die mit Einwilligung des Versicherungsnehmers das Boot führen, auch wenn dieser nicht an Bord ist. Muss man aber im Einzelfall in den Bedingungen nachlesen.
Schäden die am Boot entstehen sind davon aber nicht gedeckt.

Sollte für das Boot bereits eine Kasko-Versicherung bestehen, gilt dasselbe: Kann sein, dass Schäden am Boot gedeckt sind, wenn es von dir geführt wird, auch wenn der Versicherungsnehmer nicht an Bord ist. Muss man aber im Einzelfall in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Bei Schäden, die am Boot entstehen, sollte man sich im Klaren über die geltenden Selbstbehalte sein. Auch die sind vertragsabhängig.

Grundsätzlich sollte man sich über die Schwierigkeiten solcher Konstruktionen im Klaren sein:
Wenn es zB einen Motorschaden gibt, während du fährst, wer soll das bezahlen? Du, weil du gefahren bist? Der Eigner, weil es ja sein Boot ist, und dieser Schaden auch aufgetreten wäre, wenn er gefahren wäre? Die Kasko zahlt das in der Regel nicht. Da fangen dann die Diskussionen an: Der Eigner ist schuld, weil er nicht ordnungsgemäße Wartungen durchgeführt hat. Du bist schuld, weil du die Maschine zu lange Vollgas gefahren bist ...
Da geht der Streit dann los.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu

Geändert von ghaffy (05.01.2016 um 17:45 Uhr)
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  #3  
Alt 05.01.2016, 18:08
Sayang Sayang ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.02.2002
Beiträge: 1.833
2.557 Danke in 1.245 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Andreas57 Beitrag anzeigen
… Wie sieht es aber mit der Haftung aus für Schäden, die ich an seinem Boot oder an fremden Booten verursachen könnte? …
Die Frage verstehe ich nicht. Ist es nicht mehr ueblich, fuer Schaeden einzustehen, die man verursacht hat?

Ich wuerde mir eher die Frage stellen, was passiert, wenn der Verursacher eines Schadens nicht auszumachen ist.
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  #4  
Alt 05.01.2016, 18:12
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.835
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.984 Danke in 21.725 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Die Frage verstehe ich nicht. Ist es nicht mehr ueblich, fuer Schaeden einzustehen, die man verursacht hat?

Ich wuerde mir eher die Frage stellen, was passiert, wenn der Verursacher eines Schadens nicht auszumachen ist.
Er will ja wissen was er machen muss um auch da sicher zu sein.

wenn er Miteigner ist und die Versicherung des Bootes nur auf einen Eigener läuft haftet er mit seinem Privatvermögen. Seine Privathaftpflicht wird nicht zahlen und auch die Haftpflicht des Bootes wird sich das Geld von Ihm holen wenn der eigentlich versicherte Eigner nicht an Bord war.

Daher muss in der Versicherung als Eigener alle Halter eingetragen werden.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

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