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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ganz ganz dringend Haken dran und weitersuchen, lieber Manni!
Du wirst mit Sicherheit wieder fündig, handelst den nächsten Verkäufer um mindestens 100,-€ runter und alles ist wieder gut. Wer erstattet denn mir die Fahrtkosten, wenn ich mal wieder den Verlockungen von Hochglanzprospekten erlegen und enttäuscht weil ernüchtert den Baumarkt verlassen habe? liebe Grüße Gunter (gerne auch einer der "Helden") Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD
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#27
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und drüber ist kein Problem. Lies Dir mal die Ausstattung durch. Dies und noch mehr haben mich anfangs vor Ort mehr als begeistert. Keine Beulen, keine Schrammen, kein Rost, einwandfreie Schweller, Unterboden, das Leder, Innenausstattung...okay. Aber Motor kocht(Kühlsystem war leer, vor Ort nachgefüllt), kein Öl drin(nachgefüllt vor Ort)Ventildeckel läßt Öl auf den Krümmer laufen, qualmt auch,von Zündung ein gefeuert bekommen,Marderbisse. Und der Verkäufer: ich habe keine Ahnung...etc. DIESE FRECHHEIT UND ARROGANZ MUSS BESTRAFT WERDEN. wie, wird sich heute hoffentlich klären lassen. Mfg Manfred
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Natürlich spreche ich mit mir selbst. Manchmal brauche ich auch mal kompetente Beratung... ...und aus gesundheitlichen Gründen erkannt, kürzer zu treten Privates Hobby NOTFALL Telefon 0176-49317009 |
#28
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Nach meinem letzten Autokauf, eifrige Leser werden sich an die Suche erinnern, gilt mein mir wieder etwas mehr der Grundsatz, "Immer selber ansehen ehe man kauft".
Was ich dann gekauft habe, begann den nächsten Tag zu tropfen....und ich hatte mich unter das Auto begeben und nachgesehen. Der Verkäufer, angeblich Autoschlosser, hatte alle Öle gewechselt aber um eine neue Dichtung für die Getriebeölwanne einzubauen, war ihm das Geld wohl zu schade. Ich wollte erst den Drecksack besuchen, habe meine Energie dann aber lieber für den Einbau einer verbesserten Dichtung verwendet. Rate ich dir auch, neue Suche, die aber nur mit Besichtigung. Die Bucht ist meiner Ansicht nach ein Sammelbecken für Leute, die ihren Müll los werden wollen. Wirklich ehrliche Verkäufer gehen über Kleinanzeigen.....damit der Käufer in Ruhe besichtigen kann und nicht, durch die auslaufende Auktion unter Zeitdruck steht. (Sicher gibt's auch Ausnahmen) Gruß Willy |
#29
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Mensch Gunter, machs mir doch nicht so schwer, ich bin auf Trauer ![]() Wenn Du aber einen Baumarkt betrittst hast Du noch keinen Kaufvertrag vorab gemacht, ich in meinem Falle schon. ![]() Mfg manfred
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#30
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Jetzt denkt das doch mal zu Ende.........
wieviele Stunden sollen denn noch auf die 150€ und die bisher angelaufene Zeit noch drauf kommen. Bis dem Anwalt alles verklickert ist, bis alle Unterlagen eingereicht sind, vor Gericht aussagen........... Ein Anwalt der sowas annimmt, das niedrigste vom niedrigen taugt noch weniger als der eh schon erbärmliche Rest seines "Standes"....... Nen Richter beschäftigen der Abends die Welt nimmer versteht was er für nen Scheiss-Job gelernt hat sich mit so dämlichen Kleinkram zu beschäftigen der normal nur im HartziV TV sonst läuft....... usw.......... Sei doch froh, wer weiss welches gütige Schicksal dich vor der Scheisskarre bewahrt hat. |
#31
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Und wenn grad alles anläuft, mit Anwalt und Klage, wird das gesuchte Auto, noch besser als das was man grad einklagen will, drei Straßen weiter angeboten....
Willy |
#32
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#33
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![]() Ich hab ja noch eins!!! ![]() ![]() ![]()
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#34
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An deiner Stelle wäre ich froh, das mit die 1230,- Euro geblieben wären und ich dank eBay die Möglichkeit eines recht einfachen Kaufrücktrittes habe. Ob der VK Frechheit und/oder Arroganz besitzt oder wirklich keine Ahnung hat oder vielleicht einfach nur doof ist steht doch nicht zur Debatte, auch vor Gericht nicht. Man darf so doof, arrogant, ahnungslos oder frech sein, wie man will, das ist kein Straftatbestand. Wenn ich mir ein KFZ ansehe, in dem weder Kühlwasser noch Öl ist, dann lasse ich die Finger davon, egal wie sehr ich dieses Auto auch begehre. Das kann nur schiefgehen! Klar, du kannst jetzt klagen, aber dann MUSST du sicher sein, das der Beklagte auch die Kohle hat, um die Kosten zu tragen, sonst bist du nachher der Looser und darfst alles aus eigener Tasche zahlen. Lass mal die erste Wut darüber verrauchen und wenn du dann noch die Zeit und das Geld aufbringen willst, dann kannst du dir immer noch juristische Schritte überlegen! An seinem Ärger festzuhalten ist genauso wie eine glühende Kohle in die Hand zu nehmen, um sie nach jemanden zu werfen; du bist derjenige, der sich verbrennt. -Buddha-
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#35
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Wie du siehst, kannst du im Forum nur viele Meinungen bekommen,
aber niemals eine Rechtsberatung. Diese gibt es nur bei den einschlägigen BRAGO-Abziehern. Meine Meinung: Kauf ihm den Schrott für 400,- ab und bau einen Johnson V8 ein. Damit kennste dich wenigstens aus und es geht ja eh nur um das schöne Zubehör ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#36
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Mein Senf:
Ich hatte eine ähnliche Sache mit einem Boot, bei dem sich nach dem Kauf herausstellte, dass es Osmose hatte und ein wirtschaftlicher Totalschaden war. Ich verlangte eine Rückabwicklung des Kaufvertrages und verzichtete sogar auf alle mir bis dahin entstandenen Kosten. Der Verkäufer weigerte sich das Boot zurückzunehmen. Wahrscheinlich wusste er die Osmose-Geschichte tatsächlich selber nicht. Ich glaube jeder hier würde sagen, dass ich Recht habe und es eine Sauerei war das Boot nicht wieder zurückzunehmen. Aber Recht haben und bekommen sind 2 verschiedene Paar Schuhe... 3 Anwaltschreiben wechselten und ich fand heraus, dass ich aufgrund der Formulierungen schlechte Karten hatte - die Hauptpunkte waren: Der Spruch von wegen keiner Garantie und Gewährleistung war handschriftlich eingetragen. Damit ist das eine Individualvereinbarung und voll rechtskräftig. Der vorgedruckte Satz in Kaufverträgen ist nichtig, sofern er nicht vollständig ausformuliert ist (googelt einfach mal ein bisschen dazu). Ich hätte dem Verkäufer also arglistige Täuschung nachweisen müssen. Wie hätte ich das tun sollen? Keine Chance. Im Kaufvertrag stand, dass ich das Boot hinreichend geprüft und festgestellt hab, dass es "altersbedingte Mängel hat aber voll funktionstüchtig ist". Wir meinten das aber so, dass der Verkäufer mir das zusichert, nicht dass ich dass selbst festgestellt hab. So ein Prozess dauert 1-2 Jahre, kostet Nerven, Gesundheit und Geld. Die Prozesskosten sind auch bei kleinen Streitwerten nicht unerheblich. Siehe auch http://prozesskostenrechner.de - oder nach "Prozesskostenrechner" suchen. Fazit: ich hab das ganze unter "Du kannst mich mal kreuzweise - wieder ein mieser Kandidat mehr in meiner Lebensliste" abgehakt und das Boot unter Angabe aller Probleme mit Verlust wieder verkauft - und fühl mich heute gesundheitlich gut damit. Ach so, es gibt ja auch das Sprichwort "Entdecke die Not hinter der Unverschämtheit" - wer weiß welche Not Dein mieser Kandidat hatte... Wenn man Geld für einen Urlaub ausgibt, ist es auch weg...also denk an Deine Gesundheit... ![]() Wir können darüber auch gerne mal telefonieren. Schick mir einfach ne PN mit Deiner Telefonnummer...
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! Geändert von Havelflitzer (23.09.2015 um 11:30 Uhr) Grund: Korrektur / Ergänzung
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#37
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Und noch mein Senf:
Variante 1: Kniescheibenlösung. Problem: Echo Variante 2: Anwalt nehmen und auf Ersatz der Auslagen verklagen. Obs was bringt, was es kostet (zeitlich und monetär) weiß nur der A......t. Variante 3: Hörma, die Karre ist Schrott, aber für xxx EUR nehm ich sie mit dem Schaden. Drohkulisse aufbauen (EBay, Kumpels mit Baseballschläger) hilft eher nicht. Variante 4: Dem Anbieter einen baldigen Getriebeschaden um 22:00 bei strömendem Regen auf einer einsamen Landstraße wünschen.
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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#38
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1. Du hast einen Kaufvertrag.
2. Der Verkäufer muss Dir den enstandenen Schaden ersetzen (sog. Vertrauensschaden). 3. Der Schadensersatz ist zivilrechtlich von Dir durchzusetzen. Staatsanwalt oder Polizei ist Dein Schaden egal. 4. Ein Betrug könnte strafrechtlich verfolgt werden. Er liegt aber nur vor, wenn der Täter nachweisbar mit Absicht täuschen wollte. Unfähigkeit oder technische Unkenntnis sind strafrechtlich nicht relevant. Eine Anzeige wird deshalb wahrscheinlich im Sande verlaufen.
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Beste Grüße John
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#39
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Manfred,
mach Dir einen Ausdruck von der EBay Nummer solange sie noch online ist. Zum Thema "Fahrbereit": http://www.123recht.net/Was-hei%C3%9...-__a21763.html Zitat:
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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#40
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Also mir persönlich wäre es um meine Zeit und Nerven schade, diesen Blödmann wegen ein paar Euro Unkosten, nach zu rennen.
Entweder sage ich ihm das sein Karre scheisse ist und ich ihm dafür maximal nen Euro gebe, oder aber ich trete vom Kaufvertrag zurück. Aber jetzt Anwalt und evt. Gericht einschalten und natürlich erst mal alles vorfinanzieren muss, um später an allen Kosten hängen zu bleiben, würde ich jetzt so nicht machen.
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![]() LG Michael
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#41
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Ärger, Zorn und Frustration brauchen ein Ventil.
Pöse Purchen brauchen ein Motiv, sich zu bessern. Daher unterstütze ich Akkis Antrag. Das macht die Karre nicht einen Deut besser, aber die Laune. Und darauf kommt's an: Nur mit guter Laune kann man das (oder ggf die) Alte ziehen lassen und sich neu verlieben. Deshalb lass hier artig Dampf ab, dann singen wir gemeinsam "I feel pretty". ![]() https://www.youtube.com/watch?v=Kmv3WlKa6U8
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#42
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SUPER ![]() ![]() ![]() DAS IST D E R TIP!
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#43
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Ich stehe auf dem Standpunkt:
Der Kaufvertrag ist rechtsgültig und ich bin zahlungswillig. Auf Grund der zugesicherten Eigenschaften in der verkaufsanzeige wie kein Bastlerfahrzeug, kein Unfallfahrzeug, fahrbereit, habe ich das Recht auf die Übernahme des Fahrzeugs fahrbar auf eigenen Rädern durch eigenen Antrieb. Da dieses technisch nicht möglich ist, muß der Verkäufer für Abhilfe sorgen und den Wagen in angemessener Zeit fahrbereit machen, das heißt eben reparieren lassen oder zumindest die Raparaturkosten erstatten oder den Kaufpreis mindern. Kommt das hin? Mfg manfred
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Aus meiner Sicht ja, das ist eine korrekte Logik. Nur du wirds es einklagen müssen, denn der Verkäufer wird es nicht freiwillig tun.
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#45
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Habe heute mitbekommen daß ich durch die ADAC Mitgliedschaft auch kostenlose Rechtsberatung habe. Morgen gehts weiter. Mfg Manfred
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#46
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Hallo Manfred,
ich habe so eine Aktion auf eigenes Risiko durchgezogen. Am Ende, nach über drei Jahren, habe ich zwar in letzter Instanz ohne Wenn und Aber gewonnen. Wenn ich aber vorher gewusst hätte, wieviel Zeit und Nerven notwendig sind und welches finanzielle Risiko zwischenzeitlich im Raum stand hätte ich die Finger davon gelassen. Das ist nur was für Menschen Mit 1. Nerven aus Stahl und 2. zuviel Zeit. Also ich würde mir das gut überlegen. Ein Punkt noch: Einen Sieger gibt es immer, und das sind die Anwälte. Die kriegen immer ihr Geld, egal wie die Sache ausgeht. Und vor Gericht hast Du keinen Anspruch auf Gerechtigkeit, Du hast nur Anspruch auf ein Urteil. Viele Grüße Stefan
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#47
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Ich finde es richtig, dass Du gegenhältst. Es ist eine Unsitte, dass Verkäufer von Booten und Autos geschönte (oder schlicht unwahre) Beschreibungen veröffentlichen und darauf hoffen, dass irgendein Dummer sich mit den Mängeln abfindet, wenn er den Weg zum Kaufobjekt zurückgelegt hat und nicht mit leeren Händen wieder abreisen will. Ich verstehe auch die anderen hier, denen das zuviel Aufwand wäre ... aber wenn (ja wenn ...^^) sich alle wehren würden, wäre recht schnell Schluss mit den Mogel-Verkaufsangeboten.
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Gruß, Thorsten
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#48
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Ich werde nun meine Rechte juristisch durchsetzen habe ich entschieden.
Morgen werde ich mit einer weiteren Person nochmal hinfahren und ihn besuchen. Er bekommt von mir ein Schriftstück ausgehändigt, falls er verweigert gibts das mündlich. Und ich will nochmal seine blöde Fresse sehen und seine ätzende Alte. Das wird lustig. Vielleicht gibts ja auch noch Polizei und Grundstücksverbot etc. Dann habe ich noch mehr Zeugen. Danach werde ich selbständig den juristischen Weg einleiten falls er nich irgendwo einlenkt. Aber allein schon seine Frechheit vorab per Mail:" Nein der ist nicht heiß geworden und weißen Qualm hat er auch nicht.......etc.etc." Der bekommt jetzt was er verdient hat. Ganz dezent und fair. Aber jucken tuts mich schon........... Mfg manfred
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#49
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Es ist immer wieder erstaunlich wie sich Einige Zivilrecht vorstellen...
Du willst selbsständig den juristischen Weg einleiten, was soll das bedeuten? Ein Schriftstück übergeben...das wäre ZPO technisch vollkommen ohne Bedeutung, eine ordungsgemäße Zustellung erfolgt mit Zustellurkunde, entweder vom Postbeamten oder vom Gerichtsvollzieher. Das wäre dann aber nur der Anfang der Odyssee... Du möchtest ein Zugticket und ein Kurzzeitkennzeichen erstattet haben, geh doch erstmal zu einem RA oder lass dich telefonisch von einem beraten, ich denke dann wird dein Bestreben nach Gerechtigkeit verfliegen. Wenn du keine RS Versicherung hast, heißt es alles erstmal auslegen, Anwalt, Prozesskostenvorauslage usw. Die Frage ist sowiso ob ein Richter diese Klage zulässt... Verstehe mich jetzt nicht falsch, ich finde diese Verkaufsmethoden auch mies, aber wegen den Paar Euro wird, vielleicht, nichtmal die Klage zugelassen und es verdienen nur die Rechtsanwälte!
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Gruß aus dem schönen Berlin Gatow... Marion, Micha und die 2 Irish Soft Coated Wheaten Terrier Nero und Breeza ![]() |
#50
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mache deine Ansprüche schriftlich geltend: Fordere den Gegenüber mit Einwurfeinschreiben (Achtung: nicht mit Rückschein), zur Lieferung eines Autos das nach deiner Meinung dem Kaufangebot entspricht (beschreiben) auf. Das ganze mit angemessener Fristsetzung.. Zitat:
![]() ob dann einer KLage stattgegeben wird, entscheidet sich nicht nach dem Betrag, sondern nach dem Sachverhalt...
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Gr€€ts Stefan |
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