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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 23.09.2015, 08:39
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GunKraus GunKraus ist offline
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Ganz ganz dringend Haken dran und weitersuchen, lieber Manni!

Du wirst mit Sicherheit wieder fündig, handelst den nächsten Verkäufer um mindestens 100,-€ runter und alles ist wieder gut.

Wer erstattet denn mir die Fahrtkosten, wenn ich mal wieder den Verlockungen von Hochglanzprospekten erlegen und enttäuscht weil ernüchtert den Baumarkt verlassen habe?

liebe Grüße
Gunter
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  #27  
Alt 23.09.2015, 08:46
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Modellbootsfahrer Modellbootsfahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von Pepone Beitrag anzeigen
Er hat das Auto ja anscheinend nicht gekauft, also geht es um die Anfahrt und vermutlich um Kurzzeitkennzeichen, etc.
Dem Rechtsanwalt wird der Schadenswert zu gering sein.

Ich würde es unter schlechte Erfahrung buchen.

Wenn ich mir ein Auto anschauen würde, das fast 250.000 km auf der Uhr hat, würde ich prinzipiell von einer Grotte ausgehen, zumindest technisch. 50 km würde ich maximal als Anfahrtsweg in kauf nehmen. Dann wäre ich positiv überrascht, wenn sich das Fahrzeug in einem guten Zustand befindet.
Es müsste aber schon ein außergewöhnliches Auto sein. Mit dem Kilometerstand sind die meisten Kisten doch so weit, dass ich jederzeit mit einem kapitalen Motorschaden rechnen muss.
Wer prüft da schon Kompression, Zustand der Brennräume, etc.
Peppi, darum geht es nicht. Manche Sechszylinder sind bei der Kilometerleistung noch weit vom Infarkt entfernt. Die 300.000er Marke
und drüber ist kein Problem. Lies Dir mal die Ausstattung durch. Dies und noch mehr haben mich anfangs vor Ort mehr als begeistert. Keine Beulen, keine Schrammen, kein Rost, einwandfreie Schweller, Unterboden, das Leder, Innenausstattung...okay.

Aber Motor kocht(Kühlsystem war leer, vor Ort nachgefüllt), kein Öl drin(nachgefüllt vor Ort)Ventildeckel läßt Öl auf den Krümmer laufen, qualmt auch,von Zündung ein gefeuert bekommen,Marderbisse.

Und der Verkäufer: ich habe keine Ahnung...etc.

DIESE FRECHHEIT UND ARROGANZ MUSS BESTRAFT WERDEN. wie, wird
sich heute hoffentlich klären lassen.

Mfg
Manfred
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  #28  
Alt 23.09.2015, 08:47
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Giligan Giligan ist offline
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Nach meinem letzten Autokauf, eifrige Leser werden sich an die Suche erinnern, gilt mein mir wieder etwas mehr der Grundsatz, "Immer selber ansehen ehe man kauft".

Was ich dann gekauft habe, begann den nächsten Tag zu tropfen....und ich hatte mich unter das Auto begeben und nachgesehen. Der Verkäufer, angeblich Autoschlosser, hatte alle Öle gewechselt aber um eine neue Dichtung für die Getriebeölwanne einzubauen, war ihm das Geld wohl zu schade.
Ich wollte erst den Drecksack besuchen, habe meine Energie dann aber lieber für den Einbau einer verbesserten Dichtung verwendet.

Rate ich dir auch, neue Suche, die aber nur mit Besichtigung. Die Bucht ist meiner Ansicht nach ein Sammelbecken für Leute, die ihren Müll los werden wollen. Wirklich ehrliche Verkäufer gehen über Kleinanzeigen.....damit der Käufer in Ruhe besichtigen kann und nicht, durch die auslaufende Auktion unter Zeitdruck steht.
(Sicher gibt's auch Ausnahmen)

Gruß
Willy
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  #29  
Alt 23.09.2015, 08:49
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Modellbootsfahrer Modellbootsfahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Ganz ganz dringend Haken dran und weitersuchen, lieber Manni!

Du wirst mit Sicherheit wieder fündig, handelst den nächsten Verkäufer um mindestens 100,-€ runter und alles ist wieder gut.

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Mensch Gunter, machs mir doch nicht so schwer, ich bin auf Trauer

Wenn Du aber einen Baumarkt betrittst hast Du noch keinen Kaufvertrag vorab gemacht, ich in meinem Falle schon.

Mfg
manfred
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  #30  
Alt 23.09.2015, 08:52
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Jetzt denkt das doch mal zu Ende.........

wieviele Stunden sollen denn noch auf die 150€ und die bisher angelaufene Zeit noch drauf kommen.

Bis dem Anwalt alles verklickert ist, bis alle Unterlagen eingereicht sind, vor Gericht aussagen...........
Ein Anwalt der sowas annimmt, das niedrigste vom niedrigen taugt noch weniger als der eh schon erbärmliche Rest seines "Standes".......

Nen Richter beschäftigen der Abends die Welt nimmer versteht was er für nen Scheiss-Job gelernt hat sich mit so dämlichen Kleinkram zu beschäftigen der normal nur im HartziV TV sonst läuft....... usw..........

Sei doch froh, wer weiss welches gütige Schicksal dich vor der Scheisskarre bewahrt hat.
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  #31  
Alt 23.09.2015, 08:55
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Giligan Giligan ist offline
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Und wenn grad alles anläuft, mit Anwalt und Klage, wird das gesuchte Auto, noch besser als das was man grad einklagen will, drei Straßen weiter angeboten....

Willy
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  #32  
Alt 23.09.2015, 08:58
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Und wenn grad alles anläuft, mit Anwalt und Klage, wird das gesuchte Auto, noch besser als das was man grad einklagen will, drei Straßen weiter angeboten....

Willy
Und in nem Jahr hast immer noch kein Auto, weil der Prozess noch läuft
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  #33  
Alt 23.09.2015, 09:02
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Modellbootsfahrer Modellbootsfahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Und in nem Jahr hast immer noch kein Auto, weil der Prozess noch läuft

Ich hab ja noch eins!!!
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  #34  
Alt 23.09.2015, 09:38
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Zitat:
Zitat von Modellbootsfahrer Beitrag anzeigen
Und der Verkäufer: ich habe keine Ahnung...etc.

DIESE FRECHHEIT UND ARROGANZ MUSS BESTRAFT WERDEN. wie, wird
sich heute hoffentlich klären lassen.
Entschuldige meine Frage, aber wer hat dich denn zum Richter ernannt?

An deiner Stelle wäre ich froh, das mit die 1230,- Euro geblieben wären und ich dank eBay die Möglichkeit eines recht einfachen Kaufrücktrittes habe.
Ob der VK Frechheit und/oder Arroganz besitzt oder wirklich keine Ahnung hat oder vielleicht einfach nur doof ist steht doch nicht zur Debatte, auch vor Gericht nicht. Man darf so doof, arrogant, ahnungslos oder frech sein, wie man will, das ist kein Straftatbestand.

Wenn ich mir ein KFZ ansehe, in dem weder Kühlwasser noch Öl ist, dann lasse ich die Finger davon, egal wie sehr ich dieses Auto auch begehre. Das kann nur schiefgehen!

Klar, du kannst jetzt klagen, aber dann MUSST du sicher sein, das der Beklagte auch die Kohle hat, um die Kosten zu tragen, sonst bist du nachher der Looser und darfst alles aus eigener Tasche zahlen.
Lass mal die erste Wut darüber verrauchen und wenn du dann noch die Zeit und das Geld aufbringen willst, dann kannst du dir immer noch juristische Schritte überlegen!

An seinem Ärger festzuhalten ist genauso wie eine glühende Kohle in die Hand zu nehmen, um sie nach jemanden zu werfen; du bist derjenige, der sich verbrennt. -Buddha-
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  #35  
Alt 23.09.2015, 10:47
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Akki Akki ist gerade online
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Wie du siehst, kannst du im Forum nur viele Meinungen bekommen,
aber niemals eine Rechtsberatung. Diese gibt es nur bei den
einschlägigen BRAGO-Abziehern.

Meine Meinung: Kauf ihm den Schrott für 400,- ab und bau
einen Johnson V8 ein. Damit kennste dich wenigstens aus
und es geht ja eh nur um das schöne Zubehör
__________________
.
.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #36  
Alt 23.09.2015, 11:22
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Havelflitzer Havelflitzer ist offline
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Mein Senf:
Ich hatte eine ähnliche Sache mit einem Boot, bei dem sich nach dem Kauf herausstellte, dass es Osmose hatte und ein wirtschaftlicher Totalschaden war. Ich verlangte eine Rückabwicklung des Kaufvertrages und verzichtete sogar auf alle mir bis dahin entstandenen Kosten. Der Verkäufer weigerte sich das Boot zurückzunehmen. Wahrscheinlich wusste er die Osmose-Geschichte tatsächlich selber nicht.

Ich glaube jeder hier würde sagen, dass ich Recht habe und es eine Sauerei war das Boot nicht wieder zurückzunehmen. Aber Recht haben und bekommen sind 2 verschiedene Paar Schuhe...

3 Anwaltschreiben wechselten und ich fand heraus, dass ich aufgrund der Formulierungen schlechte Karten hatte - die Hauptpunkte waren:

Der Spruch von wegen keiner Garantie und Gewährleistung war handschriftlich eingetragen. Damit ist das eine Individualvereinbarung und voll rechtskräftig. Der vorgedruckte Satz in Kaufverträgen ist nichtig, sofern er nicht vollständig ausformuliert ist (googelt einfach mal ein bisschen dazu).
Ich hätte dem Verkäufer also arglistige Täuschung nachweisen müssen. Wie hätte ich das tun sollen? Keine Chance.
Im Kaufvertrag stand, dass ich das Boot hinreichend geprüft und festgestellt hab, dass es "altersbedingte Mängel hat aber voll funktionstüchtig ist". Wir meinten das aber so, dass der Verkäufer mir das zusichert, nicht dass ich dass selbst festgestellt hab.

So ein Prozess dauert 1-2 Jahre, kostet Nerven, Gesundheit und Geld. Die Prozesskosten sind auch bei kleinen Streitwerten nicht unerheblich. Siehe auch http://prozesskostenrechner.de - oder nach "Prozesskostenrechner" suchen.

Fazit: ich hab das ganze unter "Du kannst mich mal kreuzweise - wieder ein mieser Kandidat mehr in meiner Lebensliste" abgehakt und das Boot unter Angabe aller Probleme mit Verlust wieder verkauft - und fühl mich heute gesundheitlich gut damit. Ach so, es gibt ja auch das Sprichwort "Entdecke die Not hinter der Unverschämtheit" - wer weiß welche Not Dein mieser Kandidat hatte...

Wenn man Geld für einen Urlaub ausgibt, ist es auch weg...also denk an Deine Gesundheit...

Wir können darüber auch gerne mal telefonieren. Schick mir einfach ne PN mit Deiner Telefonnummer...
__________________
Sorry, ich muss los, die Plicht ruft!
Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe!

Geändert von Havelflitzer (23.09.2015 um 11:30 Uhr) Grund: Korrektur / Ergänzung
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  #37  
Alt 23.09.2015, 12:08
mcgrymelon mcgrymelon ist offline
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Und noch mein Senf:

Variante 1:
Kniescheibenlösung. Problem: Echo

Variante 2:
Anwalt nehmen und auf Ersatz der Auslagen verklagen. Obs was bringt,
was es kostet (zeitlich und monetär) weiß nur der A......t.

Variante 3:
Hörma, die Karre ist Schrott, aber für xxx EUR nehm ich sie mit dem Schaden.
Drohkulisse aufbauen (EBay, Kumpels mit Baseballschläger) hilft eher nicht.

Variante 4:
Dem Anbieter einen baldigen Getriebeschaden um 22:00 bei strömendem
Regen auf einer einsamen Landstraße wünschen.
__________________
Grüße, Thorsten

Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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  #38  
Alt 23.09.2015, 14:10
JohnB JohnB ist offline
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1. Du hast einen Kaufvertrag.

2. Der Verkäufer muss Dir den enstandenen Schaden ersetzen (sog. Vertrauensschaden).

3. Der Schadensersatz ist zivilrechtlich von Dir durchzusetzen. Staatsanwalt oder Polizei ist Dein Schaden egal.

4. Ein Betrug könnte strafrechtlich verfolgt werden. Er liegt aber nur vor, wenn der Täter nachweisbar mit Absicht täuschen wollte. Unfähigkeit oder technische Unkenntnis sind strafrechtlich nicht relevant. Eine Anzeige wird deshalb wahrscheinlich im Sande verlaufen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #39  
Alt 23.09.2015, 21:23
mcgrymelon mcgrymelon ist offline
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Manfred,

mach Dir einen Ausdruck von der EBay Nummer solange sie noch online ist.

Zum Thema "Fahrbereit":

http://www.123recht.net/Was-hei%C3%9...-__a21763.html

Zitat:
Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 22.11.2006 Az. VIII ZR 72/06 ein weiteres mal ausführlich mit dem Begriff „fahrbereit“ auseinandergesetzt und definiert, was genau darunter zu verstehen ist. Nach der Definition des BGH beinhaltet der Begriff zwei Komponenten:
Zum einen das, was wohl jeder darunter verstehen würde, nämlich tatsächlich, dass das Fahrzeug im Hinblick auf seine technische Beschaffenheit in der Lage ist, zumindest eine kurze Fahrstrecke zurückzulegen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum oder eine größere Strecke fahrbereit sein muss. Bleibt das Fahrzeug z.B. kurz nach der Übergabe infolge eines Motorschadens liegen, so kann man daraus nicht ohne weiteres den Rückschluss ziehen, dass es bei Übergabe nicht fahrbereit war, denn mit der Bezeichnung als „fahrbereit“ übernimmt der Verkäufer nicht automatisch auch eine Haltbarkeitsgarantie.
__________________
Grüße, Thorsten

Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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  #40  
Alt 24.09.2015, 07:49
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Michael_ Michael_ ist offline
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Also mir persönlich wäre es um meine Zeit und Nerven schade, diesen Blödmann wegen ein paar Euro Unkosten, nach zu rennen.
Entweder sage ich ihm das sein Karre scheisse ist und ich ihm dafür maximal nen Euro gebe, oder aber ich trete vom Kaufvertrag zurück.
Aber jetzt Anwalt und evt. Gericht einschalten und natürlich erst mal alles vorfinanzieren muss, um später an allen Kosten hängen zu bleiben, würde ich jetzt so nicht machen.
__________________

LG
Michael
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  #41  
Alt 24.09.2015, 08:19
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich würde doch das mit den Kniescheiben in Erwägung ziehen.
Ärger, Zorn und Frustration brauchen ein Ventil.
Pöse Purchen brauchen ein Motiv, sich zu bessern.
Daher unterstütze ich Akkis Antrag.

Das macht die Karre nicht einen Deut besser, aber die Laune.
Und darauf kommt's an: Nur mit guter Laune kann man das (oder ggf die) Alte ziehen lassen und sich neu verlieben.

Deshalb lass hier artig Dampf ab, dann singen wir gemeinsam "I feel pretty".

https://www.youtube.com/watch?v=Kmv3WlKa6U8
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #42  
Alt 27.09.2015, 16:36
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Zitat:
Zitat von mcgrymelon Beitrag anzeigen
Manfred,

mach Dir einen Ausdruck von der EBay Nummer solange sie noch online ist.

Zum Thema "Fahrbereit":

http://www.123recht.net/Was-hei%C3%9...-__a21763.html

SUPER

DAS IST D E R TIP!
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  #43  
Alt 27.09.2015, 16:50
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Ich stehe auf dem Standpunkt:

Der Kaufvertrag ist rechtsgültig und ich bin zahlungswillig.
Auf Grund der zugesicherten Eigenschaften in der verkaufsanzeige wie kein Bastlerfahrzeug, kein Unfallfahrzeug, fahrbereit, habe ich das Recht auf die Übernahme des Fahrzeugs fahrbar auf eigenen Rädern durch eigenen Antrieb.
Da dieses technisch nicht möglich ist, muß der Verkäufer für Abhilfe sorgen und den Wagen in angemessener Zeit fahrbereit machen, das heißt eben reparieren lassen oder zumindest die Raparaturkosten erstatten oder den Kaufpreis mindern.

Kommt das hin?

Mfg
manfred
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  #44  
Alt 27.09.2015, 17:06
Andrei Andrei ist gerade online
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Aus meiner Sicht ja, das ist eine korrekte Logik. Nur du wirds es einklagen müssen, denn der Verkäufer wird es nicht freiwillig tun.
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  #45  
Alt 27.09.2015, 17:47
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Aus meiner Sicht ja, das ist eine korrekte Logik. Nur du wirds es einklagen müssen, denn der Verkäufer wird es nicht freiwillig tun.
Das habe ich ja vor Ort schon so ähnlich erfahren.
Habe heute mitbekommen daß ich durch die ADAC Mitgliedschaft
auch kostenlose Rechtsberatung habe.

Morgen gehts weiter.

Mfg
Manfred
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  #46  
Alt 27.09.2015, 20:05
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Hallo Manfred,

ich habe so eine Aktion auf eigenes Risiko durchgezogen. Am Ende, nach über drei Jahren, habe ich zwar in letzter Instanz ohne Wenn und Aber gewonnen. Wenn ich aber vorher gewusst hätte, wieviel Zeit und Nerven notwendig sind und welches finanzielle Risiko zwischenzeitlich im Raum stand hätte ich die Finger davon gelassen. Das ist nur was für Menschen Mit 1. Nerven aus Stahl und 2. zuviel Zeit.

Also ich würde mir das gut überlegen.

Ein Punkt noch: Einen Sieger gibt es immer, und das sind die Anwälte. Die kriegen immer ihr Geld, egal wie die Sache ausgeht. Und vor Gericht hast Du keinen Anspruch auf Gerechtigkeit, Du hast nur Anspruch auf ein Urteil.

Viele Grüße

Stefan
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Alt 27.09.2015, 20:40
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Zitat:
Zitat von Modellbootsfahrer Beitrag anzeigen
Da dieses technisch nicht möglich ist, muß der Verkäufer für Abhilfe sorgen und den Wagen in angemessener Zeit fahrbereit machen, das heißt eben reparieren lassen oder zumindest die Raparaturkosten erstatten oder den Kaufpreis mindern.

Kommt das hin?
Ich denke, Du hast in diesem Fall Anspruch auf Wandel, Minderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Direkt zur Reparatur zwingen kannst Du Deinen Gegner mWn nicht.

Ich finde es richtig, dass Du gegenhältst. Es ist eine Unsitte, dass Verkäufer von Booten und Autos geschönte (oder schlicht unwahre) Beschreibungen veröffentlichen und darauf hoffen, dass irgendein Dummer sich mit den Mängeln abfindet, wenn er den Weg zum Kaufobjekt zurückgelegt hat und nicht mit leeren Händen wieder abreisen will.

Ich verstehe auch die anderen hier, denen das zuviel Aufwand wäre ... aber wenn (ja wenn ...^^) sich alle wehren würden, wäre recht schnell Schluss mit den Mogel-Verkaufsangeboten.
__________________
Gruß,
Thorsten
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Alt 28.09.2015, 10:32
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Ich werde nun meine Rechte juristisch durchsetzen habe ich entschieden.
Morgen werde ich mit einer weiteren Person nochmal hinfahren und ihn besuchen.
Er bekommt von mir ein Schriftstück ausgehändigt, falls er verweigert gibts das mündlich. Und ich will nochmal seine blöde Fresse sehen und seine ätzende Alte.
Das wird lustig. Vielleicht gibts ja auch noch Polizei und Grundstücksverbot etc.
Dann habe ich noch mehr Zeugen.

Danach werde ich selbständig den juristischen Weg einleiten falls er nich irgendwo einlenkt.

Aber allein schon seine Frechheit vorab per Mail:" Nein der ist nicht heiß geworden und weißen Qualm hat er auch nicht.......etc.etc."

Der bekommt jetzt was er verdient hat. Ganz dezent und fair. Aber jucken tuts mich schon...........

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manfred
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Alt 28.09.2015, 10:56
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Es ist immer wieder erstaunlich wie sich Einige Zivilrecht vorstellen...

Du willst selbsständig den juristischen Weg einleiten, was soll das bedeuten? Ein Schriftstück übergeben...das wäre ZPO technisch vollkommen ohne Bedeutung, eine ordungsgemäße Zustellung erfolgt mit Zustellurkunde, entweder vom Postbeamten oder vom Gerichtsvollzieher. Das wäre dann aber nur der Anfang der Odyssee...

Du möchtest ein Zugticket und ein Kurzzeitkennzeichen erstattet haben, geh doch erstmal zu einem RA oder lass dich telefonisch von einem beraten, ich denke dann wird dein Bestreben nach Gerechtigkeit verfliegen. Wenn du keine RS Versicherung hast, heißt es alles erstmal auslegen, Anwalt, Prozesskostenvorauslage usw. Die Frage ist sowiso ob ein Richter diese Klage zulässt...

Verstehe mich jetzt nicht falsch, ich finde diese Verkaufsmethoden auch mies, aber wegen den Paar Euro wird, vielleicht, nichtmal die Klage zugelassen und es verdienen nur die Rechtsanwälte!
__________________
Gruß aus dem schönen Berlin Gatow...

Marion, Micha und die 2 Irish Soft Coated Wheaten Terrier Nero und Breeza
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  #50  
Alt 28.09.2015, 11:23
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sst sst ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von Modellbootsfahrer Beitrag anzeigen
Ich werde nun meine Rechte juristisch durchsetzen habe ich entschieden.
ob du etwas durchsetzt wage ich zu bezweifeln, aber es ist dein gutes Recht deine Ansprüche notfalls mit eine Klage geltend zu machen...

Zitat:
Zitat von Modellbootsfahrer Beitrag anzeigen

Morgen werde ich mit einer weiteren Person nochmal hinfahren und ihn besuchen.
Er bekommt von mir ein Schriftstück ausgehändigt, falls er verweigert gibts das mündlich. Und ich will nochmal seine blöde Fresse sehen und seine ätzende Alte.
Das wird lustig. Vielleicht gibts ja auch noch Polizei und Grundstücksverbot etc.
Dann habe ich noch mehr Zeugen..
kannst du dir komplett sparen...

mache deine Ansprüche schriftlich geltend:

Fordere den Gegenüber mit Einwurfeinschreiben (Achtung: nicht mit Rückschein), zur Lieferung eines Autos das nach deiner Meinung dem Kaufangebot entspricht (beschreiben) auf. Das ganze mit angemessener Fristsetzung..

Zitat:
Zitat von Modellbootsfahrer Beitrag anzeigen
Danach werde ich selbständig den juristischen Weg einleiten falls er nich irgendwo einlenkt.
wenn die Frist verwirkt ist, Nachfrist setzten (Einwurfeinschreiben) erst danach kannst du Klage erheben (geht auch ohne RA beim Urtkunsbeamten)

ob dann einer KLage stattgegeben wird, entscheidet sich nicht nach dem Betrag, sondern nach dem Sachverhalt...
__________________
Gr€€ts Stefan
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