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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 22.09.2015, 21:50
Benutzerbild von Modellbootsfahrer
Modellbootsfahrer Modellbootsfahrer ist offline
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Standard Rechtsberatung, wer hilft mir?

Hallo Gemeinde,
ich hab nach über Tausend Hilfestellungen hier im Forum nun mal ein
einziges Problem wo ich auch mal eine Beratung brauche.

Geht ums Thema Autokauf, Ebay, Probleme etc.

Hat es Sinn das mal anzusprechen?

Mfg
Manfred
__________________
Natürlich spreche ich mit mir selbst. Manchmal brauche ich auch mal kompetente Beratung...
...und aus gesundheitlichen Gründen erkannt, kürzer zu treten

Privates Hobby NOTFALL Telefon 0176-49317009
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  #2  
Alt 22.09.2015, 21:57
sunseeker2301 sunseeker2301 ist offline
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Rechtsberatung ist immer ein schwieriges Thema..... Hast Du keinen Anwalt des Vertrauens?
__________________
Grüße von der Ostsee
Ingo


Mein Liegeplatz
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  #3  
Alt 22.09.2015, 22:01
Iggi Iggi ist offline
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Wasn passiert???
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  #4  
Alt 22.09.2015, 22:08
Pepone Pepone ist offline
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Zumindest macht es Sinn den groben Sachverhalt zu schildern, sonst kann ja keiner sagen, ob es Sinn hat.
__________________
Gruß

Dieter
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  #5  
Alt 22.09.2015, 22:09
Benutzerbild von GunKraus
GunKraus GunKraus ist offline
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logisch!

Schildere Dein Problem und hol ganz schnell Bier und Popcorn!

Gruß Gunter


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  #6  
Alt 22.09.2015, 22:21
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Schreib was passiert ist.
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  #7  
Alt 22.09.2015, 23:03
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Zitat:
Zitat von Modellbootsfahrer Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde,
ich hab nach über Tausend Hilfestellungen hier im Forum nun mal ein
einziges Problem wo ich auch mal eine Beratung brauche.

Geht ums Thema Autokauf, Ebay, Probleme etc.

Hat es Sinn das mal anzusprechen?

Mfg
Manfred
Meine Bootserfahrung habe ich nicht aus dem Internet,zumindest nicht die letzten 2Jahre,auf die es an kam.
Wird dir genauso gehen,wenn du hier auf Rechtsbeistand hoffst.Schwing dich lieber ans Telefon und lass dich dann persönlich vom Anwalt beraten.Evtl lässt du dir hier höchstens,einen Anwalt empfehlen...in welcher Sache genau,ist ja noch nicht bekannt.
__________________
Gruß,Matze
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  #8  
Alt 22.09.2015, 23:17
Benutzerbild von Modellbootsfahrer
Modellbootsfahrer Modellbootsfahrer ist offline
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Also, ich hab ca 30 Jahre alles selbst gemacht, und auch meinen eigenen Rechtsanwalt verklagt und gewonnen ohne Rechtsanwalt. Aber man kommt in ein gewisses Alter.

Auto gekauft, ersteigert, angegeben kein Bastlerauto, kein Unfallwagen, nur keine Gewährleistung. Ebay 171920092298

Gewährleistung brauch ich auch nicht, weil ich noch nicht mal das Auto übernehmen konnte.

Alles toll und scheinbar ehrlich.

Die Sache mit dem Kühlwasser befragte ich per Mails: ADAC nachgefüllt, sollte aber gewechselt werden????, kein weißer Qualm aber...etc.

Komme hin, Ölstab raus,NULL ÖL, fülle 3 Liter Öl auf, fülle Wasser ein, Fünf Liter, lasse Motor an, weißer Qualm, lasse Motor 10 Minuten laufen, wird nicht besser,
Kühlerverschluß aufgemacht, BLUB..BLUB... Entlüftung ????? Nein!!!!
Ein Vulkan schießt an mir vorbei. Das ganze wiederholt, das selbe.

Privat-Verkäufer dazu: Keine Ahnung....wieso das.... etc.

Vor drei Wochen wurde das Auto für mehr verkauft, aber scheinbar nicht übernommen(wegen dem Defekt)?

Ich verlangte vor Ort die Übergabe eines einwandfreien, fahrbereiten Fahrzeugs.
Antwort: Über Ebay gibts nur eine Kaufzusage, den Vertrag machen wir am Tisch.
Forderungen haben Sie garnix.

Ich verlangte erstmal meine Kosten, Kennzeichen, Straßenverkehrsamt, Zugticket,
Taxi...."nichts gibts, ich bezahle gar nix, Sie haben keinen Kaufvertrag etc."

Die Alte von ihm fing an zu spinnen etc.

Nicht meine Welt, Blutdruck, Diabetes,Coronare Probleme etc.

Früher hätte er keine Kniescheiben mehr.

Was mache ich???

Mfg
Manfred
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  #9  
Alt 22.09.2015, 23:27
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fliegerdidi fliegerdidi ist gerade online
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Unter schlechter Erfahrung abhaken .
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  #10  
Alt 22.09.2015, 23:29
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Ab zum Anwalt,ganz klar.
Was es kostet jemanden die Kniescheiben zu zerdeppern,weis ich nicht.Eine Klatsche mit flacher Hand sind gute 1000€,rechne selber
__________________
Gruß,Matze
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  #11  
Alt 23.09.2015, 00:08
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Modellbootsfahrer Modellbootsfahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Unter schlechter Erfahrung abhaken .
Die Bemerkung werde ich sicherlich abhaken, den vorgefallenen Betrug sicherlich nicht....Danke checki etc. ihr seid voll die Helden.
__________________
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...und aus gesundheitlichen Gründen erkannt, kürzer zu treten

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  #12  
Alt 23.09.2015, 00:16
Pepone Pepone ist offline
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Wenn du schon so lange im Geschäft bist, hast du bestimmt schon schlechte Erfahrungen gemacht.
Aus eigener Erfahrung setze ich mir eine Entfernungsgrenze, dem Preis und dem gesuchten Fahrzeug angepasst. Dann ist der Ärger nicht ganz so groß, wenn mal wieder jemand tolle Versprechungen gemacht hat.

Jetzt stellt sich die Frage, will man sich nur noch ein paar Tage ärgern und schreibt man das Geld ab. Oder will man sich noch lange mit dem Thema befassen und noch schlimmer dem guten Geld noch mehr hinterher werfen.

Rechtlich bist du ja schon gut bzw. besser informiert.

Also was kann man machen? Z. B. eine Nachricht an ebay. Ob die das tatsächlich interessiert?

Strafrechtlich, also liegt ein Verdacht des versuchten Betruges nach 263 StGB vor?

Hier ist fraglich, ob du Zeugen hast. Wenn nicht wird er sich mit Missverständnissen etc. rausreden. (hat er doch am Telefon schon gesagt ...)

Wenn ja, gibt es die Möglichkeit über einen Anwalt Anzeige zu erstatten, kostet natürlich Geld.
Alternativ den Sachverhalt bei der Polizei anzeigen oder aufschreiben und direkt an die Staatsanwaltschaft schicken. In beiden Fällen entscheidet die Staatsanwaltschaft über ein Verfahren.

Zivilrechtlich, das würde ich nur probieren, wenn es ein Strafverfahren gegeben hat und es "Folgen" für den Anbieter hatte.

Ist schon ein blöder Sachverhalt, zumindest ohne Zeugen oder schriftliche Zusagen.
__________________
Gruß

Dieter
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  #13  
Alt 23.09.2015, 00:23
wolfischmidt wolfischmidt ist offline
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Es gibt auch Glaubhaftmachungen über eidesstattliche Versicherungen, die Beweiswert haben. Ein Strafprozess regelt nicht gleichzeitig den Erfolg eines Zivilprozesses, ist aber hilfreich bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, wenn der Strafprozess erfolgreich war vom Ergebnis her. Die ganze Situation muss im Sinne des Nachweisbaren überprüft werden, sonst kann auch der Schuss nach hinten losgehen. Noch einen Hinweis: Es gibt auch die Streitverkündung einem Zeugen gegenüber mit der Aufforderung, dem Prozess beizutreten. Falls der Zeuge diesem Ansinnen nicht folgt, ist er im Unterliegensfall des Klägers schadenersatzpflichtig. Das sage ich jetzt aber nur als Laie. Ich bin kein Rechtsanwalt.

MfG Wolfi

Geändert von wolfischmidt (23.09.2015 um 00:32 Uhr)
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  #14  
Alt 23.09.2015, 00:50
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Wenn in ebay eine Auktion mit Käufer beendet ist, gilt der Vorgang als Verkaufvertrag/Kaufvertrag. Ihr habt beide einen Vertrag. Der Verkäufer muss die Ware raus rücken und ein Käufer jat das Recht, die Ware so zu bekommem wie es in der Ausschreibung steht. Sollte Ware defekt sein, so entspricht sie nicht der angegebenen Ware. Also hast du auch das Recht, in zu verklagen und zumindest deine Auslagen zu bekommen.
Ob der ganze Aufwand lohnt, sei dahin gestellt.
Ich würde zumindest mal bei einer Polizeistelle ein Gespräch führen. Das kostet zumindest nix.
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #15  
Alt 23.09.2015, 01:12
wolfischmidt wolfischmidt ist offline
Lieutenant
 
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Ein Gespräch mit der Polizeidienststelle in zivilrechtlichen Angelegenheiten nutzt im Regelfall nichts. Die Damen und Herren dürfen keine Auskunft geben, selbst wenn sie es könnten. Die verweisen allenfalls auf den Rechtsweg und empfehlen das Aufsuchen eines Rechtsanwalts.

Hilfreich ist es da eher einen Rechtspfleger beim AG anzusprechen, oder den Verbraucherschutz aufzusuchen oder tatsächlich einen Rechtsanwalt und ihn mit der Wahrnehmung der persönlichen Rechte im Sinne eine Mandatserteilung zu beauftragen.

Bisweilen kann man auch mit einem seriösen Händler sprechen, der jahrzehntelang im Geschäft ist und ihn um seine Einschätzung bitten.

Daneben bietet auch die die Juris-Datenbank die Möglichkeit einer Einschätzung.

Man kann sich natürlich auch die neueste Ausgabe des "Palandt BGB" besorgen und sich selber schlau machen.

MfG Wolfi
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  #16  
Alt 23.09.2015, 01:47
wolfischmidt wolfischmidt ist offline
Lieutenant
 
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Hallo Manfred,

vielleicht noch einmal etwas zu Deiner Ursprungsfrage. Bin auch langjähriger Ebayer.

Ein Rechtsgeschäft im Sinne eines Kaufgeschäfts setzt ein Kaufangebot und eine Kaufannahme voraus.

Das Ganze basiert grundsätzlich auf wahrheitsgemäßen Angaben im Angebot. Sollten sich nicht erkennbare bzw. versteckte Mängel am Produkt befinden, die insbesondere dem Verkäufer aber nicht dem Käufer bekannt waren, muss man dies im Sinne einer arglistigen Täuschung sehen.

Das rechtfertigt bei Kenntnisnahme der Mängel einen Rücktritt vom Kaufgeschäft.

Hat man vorher bezahlt, muss man gegebenenfalls den Schaden im Sinne des Auktionspreises nebst beim Käufer entstandene Kosten einklagen, weil keine Einigung im Sinne des Kaufgeschäftes zu Stande kam.

Du hättest praktisch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen seitens des Verkäufers einen Kauf getätigt, den Du in Kenntnis der wahren Tatsachen nicht getätigt hättest.

Das Kaufgeschäft wäre anfechtbar.

2. Möglichkeit:

Bei Übernahme der bzw. des wesentlichen Mangels stellt Du selbigen fest und verweigerst die Abnahme.

Dann muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel unerheblich war. Kann er das nicht, kannst Du ihn auf Deine Kosten verklagen, weil Du darauf vertraut hast, dass seine Angaben wahr waren.

Über die Übernahme und ob bereits bezahlt war, kann ich jedoch Deinen Erläuterungen nichts Erklärendes entnehmen.

Vielleicht solltest Du dazu nach etwas sagen.

Hinweis: Ich bin nur Laie und nicht zur Rechtsberatung befugt.

MfG Wolfi
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  #17  
Alt 23.09.2015, 07:23
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checki checki ist offline
Checkmate fanatic
 
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Zitat:
Zitat von Modellbootsfahrer Beitrag anzeigen
Die Bemerkung werde ich sicherlich abhaken, den vorgefallenen Betrug sicherlich nicht....Danke checki etc. ihr seid voll die Helden.
Nochmal zum genauen Verständnis, Du hast ersteigert, wolltest bei Abholung bezahlen, richtig?
Du hattest die von Dir genannten Kosten und möchtest Deine Gesundheit schonen?
Dann würde ich das schon erwähnte "gute Geld" nicht dem schlechten hinterher
werfen und die Sache schnell vergessen wollen. Du tust Dir und Deiner Gesundheit mE selbst einen Gefallen damit.
Warum Du mich ua. deshalb nun als Helden betitelst versteh ich ehrlich gesagt nicht.
Freu Dich doch, dass Dir hier andere Ansichten nahe gebracht werden.

PS: Wusstest Du, dass das Auto schon mal Verkauft und nicht abgenommen wurde?
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.

Geändert von checki (23.09.2015 um 07:42 Uhr)
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  #18  
Alt 23.09.2015, 07:43
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Moin werte Bootsfreunde,

also, die Frage, die mich gerade am meisten beschäftigt: Um welchen Betrag handelt es sich, in etwa? Reden wir hier von tausenden oder "nur" von ein paar hundert Euro?

Auch auf die Gefahr hin, das ich jetzt auch ein Held werde: Je geringer der Betrag umso weniger ist die Mühe wert.

Zugegebenermassen hast du Kosten gehabt, aber rechtfertigen diese Kosten einen Rechtsstreit? Was kannst du dabei gewinnen? Glaubst du das KFZ würde auf Kosten des Versteigerers wieder in Ordnung gebracht werden? Oder du bekommst auch nur einen müden Euro deiner Kosten erstattet?

Ganz ehrlich hätte ich VOR dem Mitbieten eine Besichtigung und ggf. Probefahrt gefordert.

Ich würde vom Kauf zurücktreten wegen diverser verschwiegener Mängel und gut ist. Nerven und Gesundheit wären mir zu schade um mich über unehrliche Menschen aufzuregen.

Es ist ja nicht so, das dies das einzige angebotene Auto im WWW ist.

Falls du unbedingt den Rechtsstreit suchst: Nimm die einen Anwalt! Nur der kann dir verbindliche Rechtsauskünfte geben.
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  #19  
Alt 23.09.2015, 07:45
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Ich würde doch das mit den Kniescheiben in Erwägung ziehen.
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.
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Akki

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  #20  
Alt 23.09.2015, 07:48
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Zitat:
Zitat von lancelot65 Beitrag anzeigen

also, die frage, die mich gerade am meisten beschäftigt: Um welchen betrag handelt es sich, in etwa?...
1230,-€
__________________
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.

Akki

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  #21  
Alt 23.09.2015, 08:04
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
1230,-€
Er hat das Auto ja anscheinend nicht gekauft, also geht es um die Anfahrt und vermutlich um Kurzzeitkennzeichen, etc.
Dem Rechtsanwalt wird der Schadenswert zu gering sein.

Ich würde es unter schlechte Erfahrung buchen.

Wenn ich mir ein Auto anschauen würde, das fast 250.000 km auf der Uhr hat, würde ich prinzipiell von einer Grotte ausgehen, zumindest technisch. 50 km würde ich maximal als Anfahrtsweg in kauf nehmen. Dann wäre ich positiv überrascht, wenn sich das Fahrzeug in einem guten Zustand befindet.
Es müsste aber schon ein außergewöhnliches Auto sein. Mit dem Kilometerstand sind die meisten Kisten doch so weit, dass ich jederzeit mit einem kapitalen Motorschaden rechnen muss.
Wer prüft da schon Kompression, Zustand der Brennräume, etc.
__________________
Gruß

Dieter
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  #22  
Alt 23.09.2015, 08:07
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Giligan Giligan ist offline
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Hi,

hilft dir nicht aber hier angekommen, "Kühlflüssigkeit ggf. zu erneuern" hätte ich weiter geklickt. Der wusste doch dass was faul ist.

Für den Betrag klagen bringt dich nur noch weiter in die roten Zahlen. Könnte man einfach zur Polente gehen und Anzeige erstatten wegen Betrugs, würde ich es machen aber einen Anwalt nehmen?
Was hats gekostet? Benzin, Kurzzeitkennzeichen?



Gruß
Willy
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  #23  
Alt 23.09.2015, 08:17
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Akki Akki ist gerade online
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Pass mal auf, dem Verkäufer wird sichlich noch einfallen, dass du ihn ja rechtskräftig ersteigert hast und den Kaufpreis bei dir eintreiben.
So würde es mir zumindest gehen...
__________________
.
.

Akki

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  #24  
Alt 23.09.2015, 08:21
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Da kommen tatsächlich ca 100,--€ zusammen:
Zulassungsstelle, Kennzeichen,Zug nach Bad Fallingbostel und zurück, Taxi vom und zum Bahnhof, Taxi zu Hause.

Das ärgerlichste an der Sache: Das Auto mit der Ausstattung habe ich ewige Monate
gesucht, sogar ein anderes Auto dafür sausen lassen.

Nach wie vor bestehe ich ja noch auf das Auto, nur nicht mit dem verdeckten Mängeln. Ich will das Teil einfach immer noch haben. Ich habe auch vor Ort nichts
versucht runterzuhandeln, weil ich ein fahrbereites Auto gekauft habe und es selber
nicht reparieren kann.

Ein Zeuge war dabei, sämtliche Quittungen vorhanden, Straßenschild und das Auto
auf dem Grundstück auch. Die Anwesenheit läßt sich mehrfach beweisen, auch durch den Taxifahrer.

Eben telefonisch erfahren: +75€ Autoversicherung wenn man kein anderes Auto zuläßt. Auch die nicht benötigte Überführung ist kostenpflichtig und nicht rückgängig zu machen.

Mfg
Manfred
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  #25  
Alt 23.09.2015, 08:32
sharky01 sharky01 ist offline
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Boot: hab ich auch
475 Danke in 265 Beiträgen
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Falls der VK solvent ist (und das vorher prüfen), freut sich eigentlich jeder Anwalt über einen Auftrag, gibt ja schon genug rechtskräftige OLG Urteile.

Also, vorher Prüfen ob bei dem VK was zu holen ist, wenn ja, dann Anwalt, wenn nein, dann vorsorglich SCHRIFTLICH vom VK zurücktreten.
__________________
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