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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Zitat:
Deine Aussage in Beitrag 36 war falsch. Darauf hingewiesen (Quatsch), antwortest Du in Beitrag 38 (charmant) wieder mit einer falschen Behauptung. In Deinen Beitraegen 40, 42, 47 und 48 kommen nur noch Rundumschlaege, ohne sachlichen Inhalt. Auf die Bitte, doch einfach mal die korrekte Antwort zu posten, erweckst Du den Eindruck, dass Du immer noch glaubst, korrekt geantwortet zu haben: Zitat:
Vielleicht tue ich Dir ja unrecht, und Du hast lediglich Probleme, Geschriebenes zu erfassen, und Dich auszudruecken. Dann solltest Du aber wirklich Deinen aggressiven Stil ueberdenken. |
#52
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Zitat:
sicher wirst Du jetzt endlich mal alles richtig und klar stellen. oder: per Forumsabstimmung durch Mehrheitsbeschluß festlegen "wie es ist". |
#53
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Zitat:
Haspelchen hat immer Recht, und wer ihm nicht Recht gibt, der ist nur zu dumm, unwissend oder wie auch immer. Un wenn sich seine eigenen Aussagen mal komplett widersprechen dann .. |
#54
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Hallo,
um zur Sache zu kommen. Auf den Bundeswasserstraßen, also allen Binnenwasserstraßen des Bundes innerhalb der Grenzen der BRD einschl. Rhein, Mosel, Donau usw. gilt das "Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz)". Demnach besteht keine Pflicht der Führung der Nationalflagge für Fahrzeuge in der Binnenfahrt. Wird die Flagge dennoch geführt, muss diese natürlich dem Gesetz entsprechen. Ausnahme bildet hier die Donau, da hier die DonauSchPV das führen der Bundesflagge für Fahrzeuge ab 20m Länge vorschreibt. Dies wird wohl die meisten Sportfahrzeuge aufgrund ihrer Länge nicht betreffen und gilt dem Wortlaut der Verordnung nach auch nur für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr. Die Ursprungsfrage war aber, ob die Führung der Bundesflagge für deutsche Boote in NL verpflichtend ist. Hier würde das Niederländische Flaggenrecht maßgebend sein. Hier wurde in #33 von Rob geantwortet, dass es in NL keine bindende Rechtsverordnung dazu gibt und damit auch keine Pflicht zur Führung der Nationalflagge. Ob das stimmt kann ich selbst nicht beurteilen, da ich diesbezüglich die Gesetze des Königreichs der Niederlande nicht kenne. Das man die Flagge nach Möglichkeit immer freiwillig korrekt führt erspart einem in jedem Fall die Suche innerhalb der Gesetze des jeweiligen Landes in dem man sich bewegt. Bis dann Dominic
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#55
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Na so langsam haben wir es doch!
Bleibt nur noch die Klärung der zwischenzeitlich aufgetauchten Frage zur Rechtsgrundlage des in der Praxis üblichen Flaggezeigens auf der (Grenz)oder. WSP und seinerzeit auch Bundespolizei fordern dies stets auf Anfrage diverser Paddeltouristen. Berufsschifffahrt und motorisierte Freizeitschifffahrt (sowohl D als auch PL) zeigen die Nationale ohnehin. Ich selbst tue es auf der Genzoder und bei Einreise nach Polen natürlich auch, schon aus Gründen der guten Seemannschaft. Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser |
#56
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danke Wölfchen,
schön, daß Du verstehst ........ |
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