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  #26  
Alt 22.06.2015, 14:32
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Zitat:
Zitat von Fletcher 147 Beitrag anzeigen
In meinem "Gewässerführer" Der Rhein 1 von Wofgang Banzhaf sind auf der Karte 2 Einfahrt Verboten Zeichen ,noch vor dem Ölhafen .
Da ich vor der Xylonwerft meinen Binnenschein gemacht habe, weiß ich das die Einfahrt nur bis zur Fähre erlaubt ist .
so steht es auch auf den Karten der "Freien Tonne":

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http://www.freietonne.de/seekarte/
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Ingo
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  #27  
Alt 22.06.2015, 14:54
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Ok, also nach § 6.1.6 der Hafenverordnung ist das eionlaufrn binnen in (Werk und Industrie)häfen für Spobos verboten. Gt, das das anscheinend der z.b. Duisburgerhafen davon nix weiss.
Um welchen Teil des Hafens gehts eigentlich nach Googleearth. Vor der Brücke scheint ja ein Spobo Anleger zusein?
Hans
Der Duisburger Hafen darf auch nicht von Sportbooten befahren werden , leider
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #28  
Alt 22.06.2015, 15:08
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Ich finde es schon eigenartig, dass solche Verbote nicht immer ausgeschildert sind, zumal es ja keine "offiziellen" Binnenkarten gibt und das ganze auch noch Landessache ist. Wenn man den gesamten Hamburger Hafen durchfahren darf (Tankschiffhäfen mal ausgenommen) erscheint es mir nicht gerade logisch die kleineren Binnenhäfen so kategorisch für Sportboote zuzusperren als wäre das das natürlichste der Welt...
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  #29  
Alt 22.06.2015, 15:23
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Wenn ich mir mal die Behala-Ordnung in Berlin anschaue, kann ich dort nicht direkt erkennen, ob das Befahren durch Sportboote verboten ist oder nicht. Zumal etliche Kaimauern direkt an Bundeswasserstraßen liegen. Aber auch für die beiden Becken des Westhafens entdecke ich nichts...

Matthias
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  #30  
Alt 22.06.2015, 17:47
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Das ist in der Landesschifffahrtsverordnung Berlin LandesschiffVO BE geregelt.

Der Westhafen darf nicht befahren werden, der Osthafen hingegen schon, ist ja die durchgehende Spree und damit Bundeswasserstraße.

Gruß Lutz
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  #31  
Alt 22.06.2015, 18:24
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Der Westhafen darf nicht befahren werden...
Wo genau steht das dort? Ich kann es nicht finden...

Matthias
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  #32  
Alt 22.06.2015, 18:37
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§1 (1)
Diese Verordnung gilt für die in der Anlage genannten schiffbaren Gewässer im Land Berlin (Landeswasserstraßen) sowie in Häfen und an Umschlagstellen, soweit Hafenverordnungen nicht abweichende Vorschriften enthalten.

und Anlage Punkt 19.
Westhafen

Gruß Lutz
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  #33  
Alt 22.06.2015, 18:51
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Zitat:
§ 20 11 Sportfahrzeuge und Traditionsschiffe
(1) Sportfahrzeuge und Traditionsschiffe dürfen das Hafengebiet nicht befahren. Im Einzelfall kann die Hafenbehörde auf Antrag Ausnahmen zulassen.

§ 60 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 21 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes handelt, wer...
...15. entgegen § 20 Abs. 1 das Hafengebiet mit einem Sportfahrzeug oder Traditionsschiff befährt;
(Auszug aus der "Bremischen Hafenordnung")
Verbotsschilder habe ich aber auch noch keine entdeckt.
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh.
Gruß Volker

Geändert von Puuh (22.06.2015 um 19:04 Uhr)
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  #34  
Alt 22.06.2015, 18:55
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
§1 (1)
Diese Verordnung gilt für die in der Anlage genannten schiffbaren Gewässer im Land Berlin (Landeswasserstraßen) sowie in Häfen und an Umschlagstellen, soweit Hafenverordnungen nicht abweichende Vorschriften enthalten.

und Anlage Punkt 19.
Westhafen
Ja, aber das bedeutet doch nur, dass diese Verordnung dort gilt. Da steht aber nirgendwo was von einem Befahrensverbot.

Matthias
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  #35  
Alt 22.06.2015, 19:19
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Irgendwie habe ich da jetzt wohl was hinein interpretiert, was so nicht geschrieben steht
Bleibt die Frage, wo das Hafenbefahrensverbot geregelt ist, denn irgendwie habe ich im Hinterkopf, das "wir" da nicht reinfahren dürfen.

Gruß Lutz
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  #36  
Alt 23.06.2015, 06:10
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Der Duisburger Hafen darf auch nicht von Sportbooten befahren werden , leider
Echt? Habe da nicht nachgeschaut. Ich hab nur schon mehrmals nen Boot zur Meidericher Schiffswerft gefahren, bzw von dort abgeholt. (Die haben da nen vernünftigen Kran) Nie Kopp um Befahrensverbote gemacht, glaube auch die Waschpo schon doert gegrüßt zu haben.
Hans
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  #37  
Alt 23.06.2015, 11:42
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Wenn man zur Meidericher will, darf man in das Hafebecken einfahren.
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  #38  
Alt 23.06.2015, 12:17
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Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
Generell ist die Einfahrt in die Industriehäfen verboten.

Im Notfall kann man in jedes Loch fahren.

Ist alles besser als antriebslos zu Tal zu treiben.
Und in das "Loch" kommt man ohne Antrieb (also defekter Motor) mit den Paddeln ? Funktioniert das wirklich ? (Wir haben Paddeln für Beiboot und Boot an Bord)
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Bina
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  #39  
Alt 23.06.2015, 16:46
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Kommt auf die Größe des Bootes an. Bei 22 Fuß mag ich das mal bezweifeln ;)
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  #40  
Alt 24.06.2015, 10:48
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Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Kommt auf die Größe des Bootes an. Bei 22 Fuß mag ich das mal bezweifeln ;)
Mein Boot ist 6,50 m lang. Der Vorbesitzer sagte mir, dass man zur Not die Paddeln nutzen könnte.....
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Viele Grüße aus dem Taunus
Bina
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  #41  
Alt 24.06.2015, 13:18
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wenn ich mir mal die Behala-Ordnung in Berlin anschaue, kann ich dort nicht direkt erkennen, ob das Befahren durch Sportboote verboten ist oder nicht. Zumal etliche Kaimauern direkt an Bundeswasserstraßen liegen. Aber auch für die beiden Becken des Westhafens entdecke ich nichts...

Matthias

Matthias,

ich meine da stehen direkt vorne vor der Hafeneinfahrt Schilder wo ganz klar draufsteht "für Sportboote verboten"
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  #42  
Alt 24.06.2015, 13:20
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Anhang 635047

hier sieht man das Schild auch (openseamp)

Geändert von Etoile (08.04.2025 um 08:29 Uhr)
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  #43  
Alt 24.06.2015, 13:30
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Das hat aber einen anderen Grund: Die Schilder weisen auf das Befahrensverbot des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals zwischen Westhafen und Humboldthafen hin. Ein Befahrensverbot für die beiden Becken des Westhafens scheint es wohl nicht zu geben.

Matthias
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  #44  
Alt 24.06.2015, 13:51
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Doch Matthias, da stehen soweit mir das noch bekannt ist auch Schlider die die Einfahrt ganz gezielt also in den Hafen für Sportboote verbieten....
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  #45  
Alt 24.06.2015, 13:54
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Aber wenn dort Schilder stehen, muss es dafür ja eine Rechtsgrundlage geben. Warum finden wir dann nichts? Ein Befahrensverbot für eine Wasserfläche ist ja nichts, wo man einfach mal eben ein Schild aufstellt wie bei einer Baustelle, sondern das muss sich ja in irgendeiner Ordnung wiederfinden...

Matthias
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  #46  
Alt 24.06.2015, 13:55
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Handelt es sich da evtll. um ein Privatgelände ? Vielleicht kann man als privater Hafenbesitzer soetwas individuell regeln....
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  #47  
Alt 24.06.2015, 15:21
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Also das meine hat auch 22 Füße, aber aus dem Strom in einen Hafen oder Altrheinarm zu paddeln würde ich mir definitv nicht zutrauen. Versuch das mal!
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  #48  
Alt 24.06.2015, 15:23
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Zitat:
Zitat von Etoile Beitrag anzeigen
Handelt es sich da evtll. um ein Privatgelände ? Vielleicht kann man als privater Hafenbesitzer soetwas individuell regeln....
Naja, die Behala kann das als Eigentümer natürlich regeln, aber offensichtlich hat sie das ja nicht getan, weil sich in der Hafenverkehrsordnung dazu nichts findet.

Matthias
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  #49  
Alt 24.06.2015, 15:40
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Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Also das meine hat auch 22 Füße, aber aus dem Strom in einen Hafen oder Altrheinarm zu paddeln würde ich mir definitv nicht zutrauen. Versuch das mal!
Ich stelle mir das auch sehr sehr schwierig vor.
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  #50  
Alt 24.06.2015, 17:16
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
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Aber wenn dort Schilder stehen, muss es dafür ja eine Rechtsgrundlage geben. Warum finden wir dann nichts? Ein Befahrensverbot für eine Wasserfläche ist ja nichts, wo man einfach mal eben ein Schild aufstellt wie bei einer Baustelle, sondern das muss sich ja in irgendeiner Ordnung wiederfinden...
nach dem Bundeswasserstraßengesetz dürfen z.B. die Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung per Verfügung den Gemeingebrauch im Bereich der Bundeswasserstraßen per Verfügung beschränken oder untersagen. Das Aufstellen entsprechender Beschilderung stellt eine Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Verfügung dar. Ich denke für die Landesbehörden gelten auf ihren Wasserstraßen oder Hafenanlagen vergleichbare Rechtsgrundlagen.

Auch ein Verbot der Einfahrt ohne entsprechende Beschilderung z.B. aufgrund der Hafenordnungen ist zulässig und der Verstoss dagegen ohne Probleme verfolgbar. Es ist Verpflichtung des Fahrzeugführers sich über die geltenden Befahrensvorschriften zu informieren. Wenn ich in ein klar abgegrenzte Hafenbecken einfahre, muss mir doch klar sein, dass ich mich nicht mehr auf der Wasserstraße mit seinen Vorschriften bewege, sondern hier andere Rechtsverordnungen gelten können.
Hier auf dem Land stehen an den Einfahrten zu Höfen und Firmengeländen auch i.d.R. keine Schilder (außer Namen- und Firmenschilder) nach StVO. Da ist doch auch jedem klar dass ich da nicht machen darf was ich will und dem Hausrecht des Eigentümers unterstehe.

Bis dann

Dominic
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