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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.04.2015, 07:50
HerrAnonym HerrAnonym ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 11.04.2015
Beiträge: 2
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Motorboot ohne Führerschein fahren

Hallo liebe Community,
ich wollte fragen, was auf mich zukommt, wenn ich ohne Führerschein Motorboot fahre. Bußgeld? Ordnungswidrigkeit? Straftat? Sperre für den Führerschein?. Den Führerschein mache ich in 4 Monaten, leider ist es unumgänglich, dass ich bis dahin auch schon Boot fahre. Natürlich kenne ich trotzdem alle Regeln und Verhaltensweisen für den Binnen-Bereich und ich kann das Boot auch fahren und verhalte mich unauffällig, allerdings fehlt mir der Schein.
Ist es möglich, dass ich, wenn ich von der WSP erwischt werde, für den SBF Binnen gesperrt werde?
Und an alle, die jetzt vielleicht aufschreien und sagen:"Das darfst du gar nicht, lass das lieber, hör' auf, bis du den Schein hast", denen sei gesagt, dass ich in dieser Zeit auf das Motorboot angewiesen bin und besser mit dem Boot zurechtkomme als die meisten Wochenendskipper, die zwar den Schein haben, aber beim AUsparken den halben Steg mitnehmen.
Ich hoffe auf viele Antworten von Euch! (Vllt. sogar eigene Erfahrungen)
Vielen Dank
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  #2  
Alt 11.04.2015, 08:04
alexhb alexhb ist offline
Vice Admiral
 
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Ort: Bremen
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Boot: SY Ohlsen "29
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Standard

Zitat:
Zitat von HerrAnonym Beitrag anzeigen
Hallo liebe Community,
ich wollte fragen, was auf mich zukommt, wenn ich ohne Führerschein Motorboot fahre. Bußgeld? Ordnungswidrigkeit? Straftat? Sperre für den Führerschein?.
Bußgeld, Sperre ist möglich in besonders schweren Fällen, sofern das Boot über 15PS hat.

Siehe auch:
http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf
http://www.sportbootfuehrerschein.de...rschein-150-e/

Im Forum wurde das Thema auch schon erörtert:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=16992

Zitat:
Zitat von HerrAnonym Beitrag anzeigen
Den Führerschein mache ich in 4 Monaten, leider ist es unumgänglich, dass ich bis dahin auch schon Boot fahre.
Ich prophezeie dir fast eine anstrengende Diskussion zu diesem Thema. Das wird absolut hier nicht gerne gesehen. Es ist umgänglich und du handelst hier im Vorsatz (bzgl. schwere der Tat, s.o.).

Zitat:
Zitat von HerrAnonym Beitrag anzeigen
Ist es möglich, dass ich, wenn ich von der WSP erwischt werde, für den SBF Binnen gesperrt werde?
Sofern ein See-Schein vorhanden ist könnte auch der theoretisch eingezogen werden. Wieder Handlung nach Vorsatz, trotz besseren Wissens. Zudem erstreckt kann es sich auf auf alle anderen Führerschein (Auto, Motorrad) ausweiten - aber da kann ich zumindest beruhigen, sicherlich eher nicht beim ersten Verstoss ohne Gefährdung.

Zitat:
Zitat von HerrAnonym Beitrag anzeigen
und besser mit dem Boot zurechtkomme als die meisten Wochenendskipper, die zwar den Schein haben, aber beim AUsparken den halben Steg mitnehmen.
Wie gut du mit einem Boot zurechtkommst ist unerheblich für den Verstoss, das ist völlig egal.

EDIT
Habe ihn deinem anderen Beitrag gelesen, dass du derzeit unter 16 bist. D.h. dein Autoführerschein ist nicht in Gefahr, aber du kannst dir dort auch eine Sperre einhandeln (ist quasi wie mit getunten Mofas fahren). Zudem sind deine Eltern hier noch haftbar für deine Vergehen. Ich möchte dir ehrlich empfehlen bis zum Erlangen des Binnenscheines eine andere Transportmöglichkeit zu organisieren - da gibt es garantiert Optionen die geeigneter sind..

Beste Grüße
Alex

Geändert von alexhb (11.04.2015 um 08:17 Uhr)
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  #3  
Alt 11.04.2015, 09:37
Benutzerbild von crick
crick crick ist offline
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Boot: Vega 405
49 Danke in 26 Beiträgen
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Es wurde eigentlich vom Vorposter schon alles gesagt. Ich möchte auch nochmals betonen, dass es das Gesetz und kein mögliches Opfer interessiert, wie gut du fahren kannst.

Wenn ein langjähriger Rennfahrer keinen Führerschein hat, darf er auch nicht im öffentlichem Verkehr teilnehmen - so einfach ist das. Mir fällt es da schon schwer nicht persönlich zu werden, Herr Anonym.
__________________
Liebe Grüße,
Sebastian

www.sportbootclub-neckarhessen.de.vu
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  #4  
Alt 11.04.2015, 09:44
Kurt 52 Kurt 52 ist offline
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Boot: Succes 115
208 Danke in 150 Beiträgen
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Keine Antwort auf solche Fragen ist das beste
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  #5  
Alt 11.04.2015, 09:50
Benutzerbild von monster_energy
monster_energy monster_energy ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: T-SIGN
2.607 Danke in 894 Beiträgen
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Lass es einfach sein.

Ich hatte, wie schon gesagt, genau die gleiche Situation und die Versuchung war wirklich groß, denn mein fertig restauriertes Boot lag den ganzen Sommer am Steg und wäre binnen 5min bereit zum ablegen gewesen, aber Gesetz ist Gesetz.
Ich bin dann mit Freunden und Familie rausgefahren, und das allerschönste war die Vorfreude auf meinen 16. Geburtstag.

PS: Bevor du uns deine perfekten Fahrkünste unterbreitest, verrate doch erstmal deinen Namen.
__________________
Gruß, Tjerk

Mein Projekt...
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  #6  
Alt 11.04.2015, 09:59
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coolibri coolibri ist offline
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Bei dem Thema fällt mir nur eins ein...

Der Nick ist Programm
__________________
so long, der Thomas...


Geändert von coolibri (07.07.2015 um 15:40 Uhr)
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  #7  
Alt 11.04.2015, 10:00
Benutzerbild von Jeveraner
Jeveraner Jeveraner ist offline
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Zitat:
Zitat von HerrAnonym Beitrag anzeigen
Hallo liebe Community,
ich wollte fragen, was auf mich zukommt, wenn ich ohne Führerschein Motorboot fahre. Bußgeld? Ordnungswidrigkeit? Straftat? Sperre für den Führerschein?. Den Führerschein mache ich in 4 Monaten, leider ist es unumgänglich, dass ich bis dahin auch schon Boot fahre. Natürlich kenne ich trotzdem alle Regeln und Verhaltensweisen für den Binnen-Bereich und ich kann das Boot auch fahren und verhalte mich unauffällig, allerdings fehlt mir der Schein.
Ist es möglich, dass ich, wenn ich von der WSP erwischt werde, für den SBF Binnen gesperrt werde?
Und an alle, die jetzt vielleicht aufschreien und sagen:"Das darfst du gar nicht, lass das lieber, hör' auf, bis du den Schein hast", denen sei gesagt, dass ich in dieser Zeit auf das Motorboot angewiesen bin und besser mit dem Boot zurechtkomme als die meisten Wochenendskipper, die zwar den Schein haben, aber beim AUsparken den halben Steg mitnehmen.
Ich hoffe auf viele Antworten von Euch! (Vllt. sogar eigene Erfahrungen)
Vielen Dank
Zitat:
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Hallo liebe Commmunity,
in diesem Beitrag habe ich nur eine einfache Frage, die ich aber nicht herausfinden konnte (weder durch GOOGLE, noch durch fragen). Deshalb frage ich einfach mal hier.
Ich mache meinen SBF Binnen mit 15 Jahren und 9 Monaten. Mit diesem Alter darf man die Prüfung ablegen. Mich interessiert jetzt allerdings, ob ich, wie jeder andere nach erfolgreicher Prüfung den Schein in die Hand gedrückt bekomme, oder ob er mir mit 16 Jahren, also 3 Monate nach der (erfolgreichen) Prüfung per Post erhalte.
Ich hoffe auf viele Antworten und vielleicht ja sogar eigene Erfahrungen
Viele Grüße
Wenn dein Boot weniger als 15PS hat, dann kannst du damit fast überall herumfahren, aber darum geht es dir wohl nicht.

Also, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann du willst in 4 Monaten, mit 15 Jahren und 9 Monaten, deine SBF Binnenprüfung ablegen, wobei du den Schein dann erst weitere 3 Monate später (zum 16. Geburtstag) ausgehändigt bekommst. Und weil du nach eigener Aussage während dieser Zeit auf das Motorboot angewiesen bist , hälst du es für unumgänglich während dieses 7 monatigen Zeitraumes vorsätzlich und ohne Befähigungsnachweis dein Motorboot zu führen, richtig?

Ganz ehrlich, es fehlt dir offensichtlich an der nötigen Reife zum Führen jedwedes Fahrzeuges, egal ob Binnen, auf See oder auf der Straße.
Werd' erwachsen und lerne Verantwortung zu übernehmen, das wäre ein guter Anfang ...

Gruß, Ralf
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  #8  
Alt 11.04.2015, 10:20
Shipping_Ingo Shipping_Ingo ist offline
Lieutenant
 
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Beiträge: 103
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Nachdem ich in einem anderen Beitrag von dir gelesen habe, dass du erst 15 Jahre alt bist kann auch ich dir nur davon abraten.

Denn es stellt auf jeden Fall eine vorsätzliche Straftat dar. Somit kann, wenn man dich erwischt, bei der Strafverfolgung sicher auch eine Sperre für den KFZ-Führerschein eingebracht werden. Als 15 jähriger unterliegst du zwar noch dem Jugendstrafrecht, dass bedeutet aber nur, dass sich die Strafen anders auswirken.

Ich würde mal behaupten wenn man dich erwischt bekommst du:
1. ein Bußgeld auferlegt
2. eine gewisse Anzahl an Zivilstunden
3. ggf. eine Sperre für den KFZ-Führerschein


Was jedoch viel schlimmer wäre, wenn etwas passiert - also du einen Unfall verschuldest. Hier zahlt dann (falls vorhanden) die Versicherung nicht! Und ein noch so kleiner Schaden kann direkt in die tausende von Euros gehen. Und den zahlst dann du bzw. deine Erziehungsberechtigten. Denn hier handelt es sich dann um ein Vergehen und da greift dann auch nicht die private Haftpflichtversicherung deiner Erziehungsberechtigten. Auch denke ich, dass selbst wenn du nur in einem Unfall verwickelt und nicht schuldig bist, wird es erhebliche Nachteile für dich mitbringen.

Und wie hoch solche Kosten eines kleinen Schadens sein können, mal als Beispiel... mir ist Ende letzten Jahres ein Segler in mein angelegtes Stahlboot gefahren und hat einen Kratzer mit dem liegenden Mast verursacht. Eigentlich war er nicht einmal direkt schuld, denn er wurde von einer plötzlich aufkommenden Unterströmung vom Kurs abgebracht und ist leicht angeeckt. Der Kratzer war ca. 20cm lang. Die Folge: die gesamte Seite musste lackiert werden. Im Zuge dessen das AF erneuert werden. Kosten: 3.500 EUR!

Und das war nur ein Kratzer... lass sich jemanden dabei ernsthaft verletzen oder gar Folgeschäden davon tragen. Du wirst deines Lebens nicht mehr froh.

Du willst es zwar nicht lesen, aber warte einfach ab bist du den Schein hast. Du magst noch so gut fahren können, aber selbst im Falle eines unverschuldeten Unfalls trifft es dich hart. Ich weiß... Monate sind in deinem Alter noch eine lange Zeit. Geschweige denn Jahre... dennoch sind auch 2 Jahre schnell um - und wenn du dann, während deine Freunde mit dem Auto umhercruisen, weiter mit dem Fahrrad fahren mußt - wirst du dich weitere 2 Jahre massiv für diese Dummheit ärgern.

Alles ein "Kann sein" und kein "Muss sein". Nur Murphys Law greift meist immer!
__________________
http://www.ms-justitia.de

Einst waren - so erzählt man stolz- in alten Seemannskreisen - die Schiffe selber nur aus Holz, doch ihre Crews aus Eisen.
Jetzt ist, bei allem was heut fährt - wer wollte das bestreiten - die Sache meistens umgekehrt. So ändern sich die Zeiten!
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  #9  
Alt 11.04.2015, 10:43
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Martin P. Martin P. ist offline
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Wieso ist das Bootfahren unumgänglich für dich.
Wohnst du auf einer Insel und mußt damit zur Schule fahren
oder wie ist das zu verstehen.?

Gruß Martin
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  #10  
Alt 11.04.2015, 10:53
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von HerrAnonym Beitrag anzeigen
Hallo liebe Community,
ich wollte fragen, was auf mich zukommt, wenn ich ohne Führerschein Motorboot fahre
Die Ärger viele anderen Wassersporter
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
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  #11  
Alt 11.04.2015, 10:55
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coolibri coolibri ist offline
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Zitat:
Zitat von kameruner Beitrag anzeigen
Hallo HerrAnonym,
besorge dir für den Zeitraum ein Schlauchi ect. mit 15 Ps und schon ist Ruhe
Er ist 15...!
__________________
so long, der Thomas...

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  #12  
Alt 11.04.2015, 11:14
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Fishermen Fishermen ist offline
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Ist heute der 1.April?

Sorry, aber auf solche Fragen gibt es eigentlich nur eine Antwort.
Nämlich am besten keine!

Unglaublich der Nächste hat in der Grundschule den Fahrradführerschein gemacht und kennt alle Verkehrsschilder, daher kann er ja dann eigentlich auch schon Auto oder LKW fahren

Wenn jemand seinen Autoführerschein wegen Punkten oder Alk. abgeben muss, kann er ja auch nicht einfach weiter zur Arbeit fahren.

Was ist denn der Grund, der dich zwingt Gesetze zu überschreiten?
Du schreibst ja, dass du alle Regeln in der Binnenschiffart kennst.
Dann halte dich auch dran!!!

Gruss
Rainer
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  #13  
Alt 11.04.2015, 11:17
Benutzerbild von Jeveraner
Jeveraner Jeveraner ist offline
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Zitat:
Zitat von coolibri Beitrag anzeigen
Er ist 15...!
Oops, stimmt ..., wie war das doch gleich: Unter 16J. und unter 5 PS ist nur auf See erlaubt, ab 16J. mit SBF dann auch über 5 PS. Binnen grundsätzlich erst ab 16J., egal ob führerscheinfrei bis 5/15PS oder mit SBF.

Gruß, Ralf
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  #14  
Alt 11.04.2015, 14:13
uli07 uli07 ist offline
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Ich möchte den "HerrAnonym" mal fragen wie er denn an ein Boot kommt.
Haben Mami und Papi eins gekauft oder Omi und Opi? Selbst bist du ja noch nicht geschäftstüchtig.
Ich glaube eher das ist ein Fake und "HerrAnonym" lacht sich schon halb tot.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #15  
Alt 11.04.2015, 14:35
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Ich möchte den "HerrAnonym" mal fragen wie er denn an ein Boot kommt.
Haben Mami und Papi eins gekauft oder Omi und Opi? Selbst bist du ja noch nicht geschäftstüchtig.
Ich glaube eher das ist ein Fake und "HerrAnonym" lacht sich schon halb tot.
Natürlich ist der Junge beschränkt geschäftsfähig.
http://www.taschengeldparagraph.com/
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #16  
Alt 11.04.2015, 14:40
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
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Soll ja Motore und Boote für ein gewisses Taschengeld geben.

Mit dem "beschränkt geschäftsfähig", auf welchem Wort liegt denn die Betonung?
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #17  
Alt 11.04.2015, 14:44
Benutzerbild von zaph
zaph zaph ist offline
Cadet
 
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33 Danke in 21 Beiträgen
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laaaaaaaangweilig!
Es ist doch alles gesagt, bitte füttert diesen Troll doch nicht weiter.

Gruss,
Tobias
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  #18  
Alt 11.04.2015, 14:46
KapitänKaOs KapitänKaOs ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von HerrAnonym Beitrag anzeigen
Und an alle, die jetzt vielleicht aufschreien und sagen:
xxx denen sei gesagt
xxx besser mit dem Boot zurechtkomme als die meisten Wochenendskipper, die zwar den Schein haben, aber beim AUsparken den halben Steg mitnehmen.
und dann kann der Beste aller Weltbesten Boots(Schwarz)fahrern noch nicht mal richtig Ablegen ...
er ist ein Ausparker ...
voll daneben ...
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  #19  
Alt 11.04.2015, 15:05
Benutzerbild von Pfrommer Peter
Pfrommer Peter Pfrommer Peter ist offline
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Zitat:
Zitat von HerrAnonym Beitrag anzeigen
Hallo liebe Community,
ich wollte fragen, was auf mich zukommt, wenn ich ohne Führerschein Motorboot fahre. Bußgeld? Ordnungswidrigkeit? Straftat? Sperre für den Führerschein?. Den Führerschein mache ich in 4 Monaten, leider ist es unumgänglich, dass ich bis dahin auch schon Boot fahre. Natürlich kenne ich trotzdem alle Regeln und Verhaltensweisen für den Binnen-Bereich und ich kann das Boot auch fahren und verhalte mich unauffällig, allerdings fehlt mir der Schein.
Ist es möglich, dass ich, wenn ich von der WSP erwischt werde, für den SBF Binnen gesperrt werde?
Und an alle, die jetzt vielleicht aufschreien und sagen:"Das darfst du gar nicht, lass das lieber, hör' auf, bis du den Schein hast", denen sei gesagt, dass ich in dieser Zeit auf das Motorboot angewiesen bin und besser mit dem Boot zurechtkomme als die meisten Wochenendskipper, die zwar den Schein haben, aber beim AUsparken den halben Steg mitnehmen.
Ich hoffe auf viele Antworten von Euch! (Vllt. sogar eigene Erfahrungen)
Vielen Dank

Schon alleine für diese Frage, hier im zu Stellen gehört dir der Arxxx versohlt...
__________________
Gruß Peter
Grün lebt Blau bewegt

Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt...
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  #20  
Alt 11.04.2015, 15:45
Benutzerbild von runni58
runni58 runni58 ist offline
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Boot: Quicksilver 470 Cabin,Jolle 470
658 Danke in 233 Beiträgen
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Leider haben Regeln einen gewissen Sinn.
Man kann auch nicht mit 16 Auto fahren nur weil man Verständns hat für die Erfindung des Verbrennungsmotors.
Bei meinen Kindern gelte ich als äußerst großzügig für die Regelung "Begleitendes Fahren" Aber " Gesetz ist Gesetz"

und nur um irgendeine andersgeschlechtliche Mitfahrerin zu beeindrucken kann man sich nicht über geltende Gesetze hinwegsetzen

Gruß

Rudolf
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  #21  
Alt 11.04.2015, 15:55
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Boot: Condor 55 "marsvin"
13.421 Danke in 3.383 Beiträgen
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Besonders schlau ist es, die Absicht, eine Straftat zu begehen, in einem öffentlichen Forum zu verbreiten,
Siggi
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  #22  
Alt 11.04.2015, 16:09
Chef83 Chef83 ist offline
Lieutenant
 
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Beiträge: 103
98 Danke in 55 Beiträgen
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Ich denke, der Richter wird die Unumgänglichkeit vollkommen verstehen...z.B. wenn die Insel, auf der du lebst, anfängt zu brennen und die einzige Möglichkeit, von der brennenden Insel zu fliehen, ist die Benutzung eine Motorbootes.
Aber wenn die Unumgänglichkeit das Beeindrucken eines Mädel ist, sag Bescheid, wann der Verhandlungstermin ist.


Gruß Erik
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  #23  
Alt 11.04.2015, 19:57
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Ort: nicht weit von der mittleren Spree
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Boot: Trainer III
1.946 Danke in 787 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Chef83 Beitrag anzeigen
Ich denke, der Richter wird die Unumgänglichkeit vollkommen verstehen...z.B. wenn die Insel, auf der du lebst, anfängt zu brennen und die einzige Möglichkeit, von der brennenden Insel zu fliehen, ist die Benutzung eine Motorbootes.
Falsch! Es wird dann trotzdem eine Strafe wegen fahren ohne Führerschein geben.
Einer Bekannten von mir wurde die Handtasche mitsamt Personalausweis gestohlen. Sie rief dann die Polizei und die hat ihr dann erstmal ein Verwarngeld wegen Verstoss gegen die Ausweispflicht aufgebrummt.
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  #24  
Alt 11.04.2015, 20:14
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Superpapa Superpapa ist offline
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2.020 Danke in 1.173 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Falsch! Es wird dann trotzdem eine Strafe wegen fahren ohne Führerschein geben.
Einer Bekannten von mir wurde die Handtasche mitsamt Personalausweis gestohlen. Sie rief dann die Polizei und die hat ihr dann erstmal ein Verwarngeld wegen Verstoss gegen die Ausweispflicht aufgebrummt.
Das wird wohl eher eine urban Legend sein. Es gibt in D zwar die Besitzpflicht eines amtl. Personaldokuments(muss nicht zwingend Ausweis sein) aber keine Mitführungspflicht.

Die Führerscheinpflicht besteht nun mal, kann man gut finden oder nicht. Dieses hohe Rechtsgut wird nun einmal weitgehend durchgesetzt und ist sanktionsbewehrt.
Da hilft nur paddeln, rudern und außerhalb Berlins wohl auch segeln.
Gruß
Michael
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  #25  
Alt 11.04.2015, 21:16
Benutzerbild von PMHM
PMHM PMHM ist offline
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Beiträge: 698
Boot: Sealine 285
337 Danke in 215 Beiträgen
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:w all::wal l: :w all:
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