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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Normalerweise antworte ich auf solche Provokationen nicht mehr.
Da ich selbst seit vielen Jahren eine WBK und einen europ. Feuerwaffenpass besitze muss ich Dir leider sagen, dass Dein Wissen nicht aktuell ist. Ich habe in meinem europ. FWP sowohl die Signalpistole, als auch meine Gas-/Schreckschusspistole eingetragen - letztere aus gutem Grund wegen der Gesetze in Italien ! Ansonsten lies einfach mal den Beitrag #25 und bilde Dich !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#27
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Zitat:
https://books.google.de/books?id=D60...enpass&f=false
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Gruß Kai |
#28
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Zitat:
Gruss Gerd
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#29
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Zitat:
Der Europ. Feuerwaffenpass dient als Nachweis der Berechtigung, Schusswaffen innerhalb der EU zu transportieren. Und das auch nur unter zusätzlicher Beachtung etwaiger, nationaler Bestimmungen der Länder, die bereist werden. Und ja - auch meine Signalpistole Kal. 4 ist in diesen Pass eingetragen worden. Möchtest Du davon auch ein Bild oder reicht Dir diesmal mein Wort und das dem Feuerwaffenpass beigefügte Merkblatt? Zum Thema "großes" Führungszeugnis (den Begriff "Großes" gibt es in diesem Zusammenhang übrigen nicht), empfehle ich Dir, einmal hier nachzulesen: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis Es gibt ein privates Führungszeugnis (Belegart N) und ein behördliches Führungszeugnis (Belegart O) Letzteres habe ich für den Erwerb der WBK benötigt und musste es sehr wohl beantragen und auch bezahlen, obwohl ich es tatsächlich selbst nie zu Gesicht bekommen habe. Im Übrigen sage ich zum "Stil" Deiner Posts hier erst mal weiter nichts. Nur soviel: Du solltest einfach mal davon ausgehen, dass die meisten, die hier etwas sachlich posten, das auch belegen können. Gruss Gerd Geändert von Gerd-RS (15.11.2015 um 12:15 Uhr)
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#30
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So ist es !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#31
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Zitat:
deiner WBK zufolge war das vor 25 Jahren. Inzwischen hat sich die Erde etwas weiter gedreht und selbst zum Mofafahren braucht man inzwischen eine Prüfbescheinigung, sofern man nicht von der Gnade der frühen Geburt profitiert. Wie oft das Waffengesetz seit 1990 geändert wurde mag jeder selbst recherchieren, nutzt aber nicht dem TO, denn für ihn gilt die heutige Fassung. Der Sachkundenachweis ist Ländersache. Hier in Berlin z.B. reicht weder ein Jagdschein noch eine WBK, egal ob rot, grün oder gelb, als Sachkundenachweis für eine SiPi.
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Gruss Vestus |
#32
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Zitat:
Dieser Paß erlaubt Reisen mit einer darin genannten Waffe bzw. mehrerer Waffen der Kategorie B,C oder D in einen anderen Mitgliedsstaat nur, wenn die Behörden dieses Mitgliedstaates dafür die Erlaubnis bzw. jeweils eine Erlaubnis erteilt haben. Die jeweilige Erlaubnis kann in den Paß unter Punkt 5 eingetragen werden. Schau' nach, steht so drin! Und nun sage mir, was du eigentlich zu tun hättest, es aber nicht tust weil es hahnebüchen wäre. Wenn man Jagd und Sportwaffen z.B. nach HR oder I. einführen will, ist das ein Aufwand, der die Freude am Sport vermiesen kann. ( Das sagt dir ein Jäger und Wettkampfschütze) Zitat:
Umgangssprachlich wird es "das Große" genannt und klar mußt du es bezahlen obwohl du es nicht zu Gesicht bekommst. Du glaubst gar nicht, was da alles drinnen steht... ! Zitat:
Ich poste sachlich, hab' mich nicht in dem ewigen Kleinkrieg Schützen - Nichtschützen geäussert und kann das was ich poste auch belegen wie du siehst. Zu @Freds Äusserungen erspare ich mir jeden Kommentar weil's eh' nix bringt bei ihm... Schreckschuss..... Geändert von Janus (07.02.2015 um 14:31 Uhr) |
#33
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Zitat:
Völlig richtig! Ich habe auch von Anfang an geschrieben, dass mein WBK bereits in grauer Vorzeit ausgestellt wurde. Außerdem habe ich die - offenbar richtige - Frage gestellt, ob das Waffenrecht und damit auch die Erteilung einer WBK nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. Genauso, wie in einem Bundesland die Polizei, im nächsten das Ordnungsamt und im übernächsten das Landratsamt die zuständige Behörde sein mag. Will sagen: Der TO ist gut beraten - was hier auch bereits geschah - sich bei der für ihn zuständigen Behörde nach den für sein Bundesland, ja vielleicht sogar für seinen Regierungsbezirk oder seine Stadt maßgeblichen Regularien zu erkundigen. Danach mag er für sich entscheiden, ob er den Aufwand betreiben will, der notwendig ist, um eine Signalpistole Kal. 4 erwerben zu dürfen oder ob er vielleicht mit geringerem Aufwand verbundene Signalmittel erwirbt, um sein Sicherheitsbedürfnis zu befriedigen. Gruss Gerd
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#34
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Bald bekommt ihr BEIDE eine Karte!
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#35
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Zitat:
Hallo "Stöckelwild"-Jäger und Sportschütze, lese einfach mal den zweiten Absatz in dem von Dir zitierten Passus auch noch: Eine solche Erlaubnis ist jedoch grundsätzlich nicht erforderlich, wenn eine Reise mit einer Waffe der Kategorie C oder D zur Ausübung der Jagd oder mit einer Waffe der Kategorie B, C oder D zur Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf unternommen wird... Nach dem von Dir unvollständig und von mir vervollständigend wiedergegebenen Abschnitt 6. des Europ. Feuerwaffenpasses können oder müssen dann in Abschnitt 6.1 und 6.2. die Länder/Waffen eingetragen werden, nach denen die Reise mit den explizit eingetragenen Waffen verboten oder genehmigungspflichtig ist. Mein Signalpistole (übrigens Kategorie B) wurde hier nicht eingetragen. Und weil Du schon fragst, was ich eigentlich tun müsste, wenn ich meine Signalpistole mit WBK und Europ. Feuerwaffenpass von Deutschland nach Kroatien transportieren will und nicht an einem Wettkampf teilnehme oder damit zur Jagd gehe, sondern mit meinem Boot durch die Adria schippern will: Ich habe da tatsächlich mal nachgefragt. Und zwar bei den Botschaften bzw. Konsulaten von Österreich, Slowenien und Kroatien. Einheitliche Antwort: N i c h t s ! Der Transport einer Signalpistole Kal. 4 wird in Verbindung mit den entsprechenden Dokumenten von den drei genannten EU-Staaten akzeptiert. Allerdings wurde mir geraten, nicht nur WBK und Europ. Feuerwaffenpass, sondern auch den Sportbootführerschein und den IBS - Intern. Bootsschein zum Nachweis der Verwendung als Seenotrettungsmittel bzw. Seenot-Signalmittel mitzuführen, falls es einmal zu einer Kontrolle kommen sollte. Außerdem wurde mir geraten, bei der Ein- und Ausreise in/aus dem einzigen Nicht-Schengen-Staat, Kroatien, den Transport der Signalpistole jeweils beim Grenzübertritt anzumelden. Abschließend: Diese Auskünfte/Informationen habe ich 2013 bekommen. Gut möglich, dass sich angesichts der leider überall angewachsenen Bedrohung durch den internationalen Terror, schon wieder Änderungen ergeben haben. Man müsste eigentlich - und das ist wirklich ein nicht zu unterschätzender Zeitaufwand - vor jeder Reise erneut nachfragen und aktuelle Informationen einholen. Gruss Gerd Geändert von Gerd-RS (15.11.2015 um 12:15 Uhr)
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#36
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Deswegen schrub ich ja auch: Zitat:
Freundschaft!!! |
#37
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Den SKN Seenotsignalmittel, falls Dir der Weg nicht zu weit ist, bieten wir auch in Berlin an. Durch die Kooperation mit dem Prüfungsausschuss Nord ist bei uns Lehrgang und Prüfung an einem Tag problemlos möglich (allerdings muss 3-wöchige Anmeldefrist beachtet werden).
Infos & Termine hier: www.stc-berlin.de Rückfragen auch gern per PM an mich hier im Forum. Grüße, Daniel
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#38
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Danke!
Vielen Dank für die vielen Tipps und auch für die angeregte Diskussion, ich hab schon jetzt einiges gelernt...!
Das Angebot in Berlin klingt schon ziemlich gut. Ich werde nächste Woche noch etwas telefonieren und dann evtl. darauf zurück kommen. Danke und Grüße! |
#39
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Zitat:
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#40
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Zitat:
du verläßt ja sicherlich schon mal dein Schiff um einkaufen oder essen zu gehen, wo soll dann deine Waffe bleiben, willst du die dann etwa in einem Gürtelholster tragen, oder im verschlossenem Transportbehältnis getrennt von der Munition immer mit dir rumschleppen und beaufsichtigen ?
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#41
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Ich hab zwar keine SiPi, sondern sichere mich zur Zeit mit den "einfacheren" Seenotsignalmitteln ab. Trotzdem denkt man hier ja mit und daher hat dieser Einwand auch mich weiter gebracht.
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Gruß, Tom. -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° ----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet. -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° Geändert von Papierflieger (09.02.2015 um 06:32 Uhr) Grund: Tippfehler korrigiert |
#42
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Zitat:
Ich hab' jetzt die Kal.4 seit ~20 Jahren an Bord und auch bei einer Kontrolle noch nie ein Problem damit gehabt. Aufbewahrt wird sie an Bord an "geheimen" Platz, nicht sichtbar aber zugriffsbereit (samt Mun.) Keine Waschpo und auch keiner von der Policija hatte je was zu mäckeln mit der Aufbewahrung. Zur Legitimation habe ich meine WBK dabei, die sämtlichen offiziellen Organen immer absolut ausgereicht hat. Auch da: nikada nije imao problema. |
#43
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Moin,
ich möchte gerne den Sachkundenachweis erbringen um eine Signalpistole führen zu dürfen. Ich kann aber keinen Anbieter dafür finden. Kann mir irgendjemand einen Tipp geben wo das möglich ist? Am liebsten in Hamburg oder Norddeutschland. Notfalls würde ich aber auch eine weite Anfahrt in Kauf nehmen. Hauptsache ich habe anschließend den Lappen in der Tasche. Hallo Marius, wir haben den Fachkundenachweis (schriftliche und mündliche Prüfung) im Juli 2014 am gleichen Tag zusammen mit dem Binnenschein in Wipfeld (Unterfranken) abgelegt. Anbieter: http://www.kapitaen-kozlowski.de/ Die Anfahrt erscheint mir etwas weit. Aber vielleicht kann Herr Kozlowski weiterhelfen. Er ist viele Jahre zur See gefahren, hat viele Jahre im Norden gewohnt und kennt sich sehr gut aus. Gruß Maria |
#44
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Zitat:
Freu Dich darauf wenn die persönlichen Kontrollen der Aufbewahrung auch bei Dir stattfinden!! Sollte in deiner Abwesenheit bspw. die Freundin arglos das Behältnis öffnen, kannst Du nit ordentlich Druck rechnen!! Einige dieser Leute machen diese Spitzeldienste aus Überzeugung (Waffengegner). Andere sind da entspannt, aber keinesfalls locker wenn die Knarre offen rumliegt bzw. Frau öffnet in Abwesenheit den Schrank um zu zeigen daß alles ok ist. Damit ist klar, daß die Aufbewahrung nicht sicher ist!!! Hole Dir für an Bord nen billigen Tresor zum Zeigen. Außerdem kann man da vorübergehend auf Reisen Wertsachen einschließen. Bei uns wurden amtseitig die Daten über die Behältnisse abgefragt, wir haben aber schon vor Jahren entspr. Daten vorbereitet (Schlüsselverlust, wie kriege ich das Ding zerstörungsfrei auf). Meine Sigpi ist sicher untergebracht. Mun. ist zu Hause wegen der Lagerfähigkeit nur selten vorrätig (Übungsschießen sind meist mit Anmeldung im Rahmen der Ausbildung im Club, auch zu Jahresende).
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#45
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Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
Im AWN Katalog ist ein Kurs drin für 60 Euro. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#46
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Zitat:
Natürlich ist die SigPi zuhause im Tresor. Am Boot in HR ist sie versteckt aber zugriffsbereit und natürlich weiß meine Frau wo sie ist. Wäre ja doof wenn nicht, oder? Wir wohnen in HR ja auf'm Boot, von daher ist keine Kontrolle meines Tresors zuhause zu erwarten. |
#47
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Nochmals Danke für die vielen Tipps. Inzwischen bin ich für einen Kurs samt Prüfung am 21.03. in Berlin angemeldet. Anschließend kümmere ich mich dann um die WBK, den Waffenschrank für zu Hause und den Hamburger Kasten fürs Boot. Es ist genug Platz auf dem Boot um so einen Minisafe unterzubringen. Da sehe ich kein Problem.
Ich hoffe ich kann mit meiner Merry Fisher F755 glaubhaft machen, dass ich entsprechenden Bedarf für eine Sipi habe. Das Boot soll auf Nord- und Ostsse sowie auf dem Mittelmeer gefahren werden. Hat jemand da Erfahrungen mit der Hamburger Behörde? Grüße!
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#48
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Hallo Marius!
Ich habe den Sachkundenachweis über die AWN-Skipperakademie gemacht. Aus meiner Sicht gut und günstig! Auch solltest Du keine Probleme beim "Nachweis des Bedarfs" haben. Zum Glück ist das alles einheitlich geregelt. Du hast die geforderte Lizenz und den geforderten Bedarf kannst Du glaubhaft nachweisen. Somit sollten die zuständigen Behörden (bei einem einwandfreien Führungszeugnis) kein Problem haben Dir die gewünschten und notwendigen Genehmigungenn zu erteilen. Viele Grüße und viel Spaß beim Lehrgang! |
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