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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.02.2015, 19:59
Benutzerbild von Marius
Marius Marius ist offline
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Standard Sachkundenachweis für Signalpistole

Moin,

ich möchte gerne den Sachkundenachweis erbringen um eine Signalpistole führen zu dürfen. Ich kann aber keinen Anbieter dafür finden. Kann mir irgendjemand einen Tipp geben wo das möglich ist? Am liebsten in Hamburg oder Norddeutschland. Notfalls würde ich aber auch eine weite Anfahrt in Kauf nehmen. Hauptsache ich habe anschließend den Lappen in der Tasche.

Danke und Grüße!
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  #2  
Alt 05.02.2015, 21:06
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Marius Beitrag anzeigen
um eine Signalpistole führen zu dürfen.
Die Adresse hätte ich:
http://www.sailingisland.de/theoriek...hweis_skn.html

Ansonsten die diversen Schulen mal anschreiben oder googeln.

BTW: "Führen" darfst du eine Signalpistole generell nicht!
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  #3  
Alt 05.02.2015, 21:18
Benutzerbild von Marius
Marius Marius ist offline
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Danke für den Tipp, wenn sich nichts dichteres findet, werde ich den Weg wohl auf mich nehmen.
Gegoogelt habe ich schon reichlich, bin damit aber nicht weiter gekommen. Scheinbar wird das kaum noch angeboten.

"Führen":
Du weißt ja was ich meine... sicher nicht den nächsten Kinobesuch.
Ich kenn nur keinen treffenderen Ausdruck dafür.

Noch jemand einen Tipp für Norddeutschland?

Geändert von Marius (05.02.2015 um 21:34 Uhr)
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  #4  
Alt 05.02.2015, 21:42
Benutzerbild von michael.b
michael.b michael.b ist offline
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Frag einfach mal bei einem Sportschützenverein in deiner Gegend nach!
Die müssten diese Kurse auch anbieten!Die Mitglieder brauchen diesen Nachweis ja auch um z.b. eine WBK zu beantragen!
Mfg Michael
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5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE


Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten!
https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947
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  #5  
Alt 05.02.2015, 21:44
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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1.419 Danke in 716 Beiträgen
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Hallo Marius,

am Besten, du fragst mal beim Prüfungsausschuss Hamburg. Wenn die dir nicht sagen können wer die Ausbildung anbietet und wo wann Prüfungen stattfinden, dann helfen sicher die hier Prüfungsausschuss Bremen.


Viel Erfolg!
__________________
Gruß, Tom.
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----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet.
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  #6  
Alt 05.02.2015, 21:52
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Kanzler Kanzler ist offline
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21.457 Danke in 5.669 Beiträgen
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Z.B. im Kieler Umland:
http://www.sachkundelehrgang.de/
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  #7  
Alt 05.02.2015, 22:04
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Ist vielleicht ein bisschen off topic, aber warum willst du dich mit so einem stück Eisen abschleppen, dazu gehört dann noch ein Tresor zuhause und einen "Hamburger Kasten" an Bord sowie regelmäßige kostenpflichtige Kontrollen. Aus der Hand abfeuerbare Fallschirmraketen erreichen die gleiche Steighöhe und Brenndauer und dafür benötigst du nur eine eifachere Sachkundeprüfung, die fast jede Yachtschule anbietet,
Siggi
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  #8  
Alt 05.02.2015, 22:12
Janus Janus ist offline
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3.017 Danke in 1.605 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
...und dafür benötigst du nur eine eifachere Sachkundeprüfung, die fast jede Yachtschule anbietet, Siggi
Das nennt sich dann Fachkundenachweis.
Damit bekommst du keine Kal.4 aber Signalraketen und noch einiges mehr was durchaus ausreichend ist.

Das was @Kanzler verlinkt hat, ist für deinen Fall nicht geeignet.
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  #9  
Alt 05.02.2015, 22:18
GECKOO GECKOO ist offline
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der FKN ist vollkommend ausreichend, ob er nach der neuen EU-Richtlinie noch erforderlich ist ist eine andere Frage
__________________
Gruß
Jürgen

immer halb so viel nicht weniger trinken, wie der nächstmildeste
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  #10  
Alt 05.02.2015, 22:20
Fletcher 147 Fletcher 147 ist offline
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Ich habe bei unserem Landratsamt nach Signalpistole Kal .4 nachgefragt ,und mir wurde gesagt :
Ohne Seegängiges Boot/Schiff geht gar nichts ,ein Binnen oder Küstengeeignetes Boot hat keinen Bedarf einer Signalpistole.
Also kein Bedarf = keine Waffenbesitzkarte zum eintragen der Signalpistole.
mfg.Fritz
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  #11  
Alt 05.02.2015, 22:23
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Chanor Chanor ist offline
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Frag einfach mal bei einem Sportschützenverein in deiner Gegend nach!
Die müssten diese Kurse auch anbieten!Die Mitglieder brauchen diesen Nachweis ja auch um z.b. eine WBK zu beantragen!
Mfg Michael

Das ist so nicht ganz richtig. Du bekommst mit einem Sachkundenachweis vielleicht eine WBK wo du die Waffe eintragen lassen kannst aber dieser Sachkundenachweis ist wesentlich aufwendiger als der Fachkundenachweis bei Seenotsignalen und auch wesentlich teurer
__________________
Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel
Heinz- Jürgen
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  #12  
Alt 06.02.2015, 12:05
WolfgangJung WolfgangJung ist offline
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sportbootschule-ramm.de da habe ich selbst vor einem Flensburger Prüfungsausschuss die Prüfung gemacht
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  #13  
Alt 06.02.2015, 12:33
Benutzerbild von Luger08
Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Frag einfach mal bei einem Sportschützenverein in deiner Gegend nach!
Die müssten diese Kurse auch anbieten!Die Mitglieder brauchen diesen Nachweis ja auch um z.b. eine WBK zu beantragen!
Mfg Michael
Die normale Sachkunde als Sportschütze und selbst der Sprengstoffschein, der eigentlich viel weiter geht
als der Fachkundenachweis, genügen den Verbänden (z.B. DMYV) nicht.

Ich hatte beides und mußte trotzdem, allerdings nur im Rahmen einer kurzen schriftlichen Prüfung, nachweisen,
daß ich fachkundig, im Sinne der Vorschriften des DMYV hinsichtlich des Erwerbs der Fachkunde, bin.
Ansonsten hätte ich den Befreiungsstempel im meinem See-Schein nicht bekommen.

Jeder Verband kocht halt sein eigenes Süppchen. Gegenseitige Anerkennung von Sachkundenachweisen
gibt es meistens nicht. So habe ich im Laufe der Zeit (obwohl ich über Jahre dienstlich Waffen geführt hatte)
wegen meiner Zugehörigkeit zu verschiedenen Vereinen drei mal eine Sachkundeprüfung (DSB, DSU und BDMP)
machen müssen. Nur bei meinem allerersten Verein hatte der Vorsitzende Ahnung und hat meine dienstliche Sachkunde
hinsichtlich Waffen, Notwehr und Nothilfe ohne Prüfung anerkannt.
__________________
cul8er
Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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  #14  
Alt 06.02.2015, 13:05
Janus Janus ist offline
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Hier werden immer wieder zwei Begriffe verwendet aber deren Bedeutung ist offensichtlich nicht klar.

Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung berechtigt den Inhaber, pyrotechnische Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 zu kaufen, damit umzugehen und sie zu befördern.
Das heißt, Handsignalraketen, Rauchtöpfe ect. dürfen erworben und bedient werden. Pyros klassifiziert nach T2 eben.
Sportbootführerschein ist vorzulegen.

Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN) ist der neben dem Bedürfnis und der Zuverlässigkeit (Sportbootführerschein, seegängiges Boot, großes pol.Führungszeugnis) zu erbringende Nachweis, um eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole zu erwerbenn. Der SKN beinhaltet zudem den FKN.

Wenn man z.B den Sachkundenachweis Waffen, Wiederladererlaubnis, Sprengstoffschein ect. vorweisen kann, genügt das nicht für eine Kal.4.
Es sind explizit die Prüfungen für Seenotsignalmittel nachzuweisen!

Ich hoffe, ein bisschen Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

BTW: Die Wassersportverbände bieten (soweit mir bis dato bekannt ist) keine Lehrgänge mehr an, da sie im Verdacht standen zu mauscheln und deshalb wurde ihnen die Lehrberechtigung entzogen.
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  #15  
Alt 06.02.2015, 13:38
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen

Wenn man z.B den Sachkundenachweis Waffen, Wiederladererlaubnis, Sprengstoffschein ect. vorweisen kann, genügt das nicht für eine Kal.4.
Es sind explizit die Prüfungen für Seenotsignalmittel nachzuweisen!
Versteh' ich nicht ganz:

Ich habe im Jahr 1990 vor der hier zuständigen Behörde die Prüfung zum Sachkundenachweis abgelegt, habe die Nowendigkeit begründet und habe natürlich ein Führungszeugnis beantragt. Danach habe ich ohne zusätzliche Prüfung für Seenotsignalmittel eine Waffenbesitzkarte bekommen und durfte eine Signalpistole Kal. 4 samt Munition erwerben, die in die Waffenbesitzkarte eingetragen wurde. Im Jahr 2013 habe ich ergänzend den "Europäischen Feuerwaffenschein" beantragt und auch bekommen Nach einer Prüfung für Seenotsignalmittel wurde nicht einmal gefragt.

Kann es sein, dass die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind?

Die Aufbewahrung zu Hause wurde bisher einmal kostenlos überprüft und für in Ordnung befunden. Die Aufbewahrung auf dem Boot in Kroatien hat noch nie jemanden interessiert.

Gruss


Gerd
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  #16  
Alt 06.02.2015, 14:01
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gbeck gbeck ist offline
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die ganzen Rechtsunsicherheiten und Auslegungen kann man auch einfach dadurch vermeiden, gleich dort nachzufragen wo die WBK letztlich ausgestellt wird.
Ich versteh manches mal das Zögern der Leute nicht, einfach direkt bei der Polizeibehörde die entsprechende Abteilung zu besuchen und mit denen den richtigen Weg zu einer SiPi zu besprechen.
Ich selber habe seit über 20 Jahren mit denen zu tun wegen diverse Jagdwaffen und habe bisher immer freundliche und fachgerechte Leute dort angetroffen.
Selbst bei eintragungspflichtigen Waffen, die nirgends registriert waren und durch Sterbefälle erst auftauchten, hat man immer gemeinsam kreative Lösungen gefunden....
Also nur Mut, die Leute dort beißen eigentlich nur recht selten.....
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Gruß - Georg
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  #17  
Alt 06.02.2015, 17:03
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
...Jeder Verband kocht halt sein eigenes Süppchen. Gegenseitige Anerkennung von Sachkundenachweisen
gibt es meistens nicht...
Das ist nicht nur bei Verbänden so. Da kann ich ein Lied von singen. Hab einige Jahre ehrenamtlich Krankenwagen gefahren und 1. Hilfe Kurse gegeben etc. Dann brauchte ich einen Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort, aber der zuständige Beamte hat meine Ausbilderlizenz nicht anerkennen wollen.
Erst als ich dann angefangen habe, mir in seinem Büro und vor seinen Augen einen Beleg über meine Teilahme an einem meiner Kurse auszustellen, hat er überraschender Weise, die Ausbilderlizenz dann doch akzeptiert.
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Gruß, Tom.
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  #18  
Alt 06.02.2015, 17:34
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
...

Ich habe im Jahr 1990 vor der hier zuständigen Behörde die Prüfung zum Sachkundenachweis abgelegt, habe die Nowendigkeit begründet und habe natürlich ein Führungszeugnis beantragt. Danach habe ich ohne zusätzliche Prüfung für Seenotsignalmittel eine Waffenbesitzkarte bekommen und durfte eine Signalpistole Kal. 4 samt Munition erwerben, die in die Waffenbesitzkarte eingetragen wurde. Im Jahr 2013 habe ich ergänzend den "Europäischen Feuerwaffenschein" beantragt und auch bekommen Nach einer Prüfung für Seenotsignalmittel wurde nicht einmal gefragt.

....
Ich nehme an Du hast dann noch den "alten Pyroschein/Knallschein",oder wie auch immer genannt , gemacht?

Der mit dem Eintrag im SBF SEE wie im Bild?

Den habe ich 12 Jahre o.so später auch gemacht und er galt als Voraussetzung für eine Signalpistole.

Wenige Jahre später haben sie die Vorschriften geändert und aus einem Schein zwei gemacht.


Da Du ja bereits im Besitz einer WBK warst könnte das problemlose Erweitern mit dem Bestandschutz zusammen hängen.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	DSCF3664.JPG
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Gruß
Kai
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  #19  
Alt 06.02.2015, 17:50
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Versteh' ich nicht ganz:
Ich habe im Jahr 1990 vor der hier zuständigen Behörde die Prüfung zum Sachkundenachweis abgelegt, habe die Nowendigkeit begründet und habe natürlich ein Führungszeugnis beantragt. Danach habe ich ohne zusätzliche Prüfung für Seenotsignalmittel eine Waffenbesitzkarte bekommen und durfte eine Signalpistole Kal. 4 samt Munition erwerben, die in die Waffenbesitzkarte eingetragen wurde. Im Jahr 2013 habe ich ergänzend den "Europäischen Feuerwaffenschein" beantragt und auch bekommen Nach einer Prüfung für Seenotsignalmittel wurde nicht einmal gefragt.
Sachkundenachweis erbracht. OK. Führungszeugnis (das Große) kannst du nicht selber beantragen sondern wird von der Behörde beantragt.
Das bekommst du auch nicht zu Gesicht.
"Europ. Feuerwaffenpass" hat mit Signalmitteln absolut nichts zu tun.
Der ist z.B. wichtig, wenn du Sportschütze od. Jäger bist und Waffen ins Land bringen willst.

Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
die ganzen Rechtsunsicherheiten und Auslegungen kann man auch einfach dadurch vermeiden, gleich dort nachzufragen wo die WBK letztlich ausgestellt wird.
Eine WBK wird vom Ordnungsamt/Landratsamt ausgestellt.
Eine "Polizeibehörde" hat damit absolut nichts zu tun!

Zum Rest deines Posts sage ich mal nix.
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  #20  
Alt 06.02.2015, 17:56
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nordic nordic ist offline
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Wie kommst Du darauf, dass der Europäische Feuerwaffenpass nichts mit der SiPi Cal.4 zu tun hat?
Für meine Englandreise benötigte ich den und habe ihn auch erhalten. Er gilt allerdings nur 1 Jahr und müsste danach neu verlängert werden.
Eingetragen wurde auch nur die SiPi und nicht die anderen Waffen aus der WBK.
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Gruß Karl-Heinz

Die Bücher über meine Traumreise
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  #21  
Alt 06.02.2015, 18:07
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Wie kommst Du darauf, dass der Europäische Feuerwaffenpass nichts mit der SiPi Cal.4 zu tun hat?
Dann les' mal in Vorgenannten genau nach.

Eine Si.Pi. Kal.4 fällt unter "Sicherheitsausrüstung" und nicht unter "Waffen"
allgemein.

Schwammig formuliert in den Statuten, zugegeben, aber nichts desto Trotz ist ein Feuerwaffenpass für eine Si.Pi. Cal.4 (wie du sie nennst) unnötig.

Sei doch froh, du ersparst dir Kosten wenn du genau liest.
(Und so lesen es auch die Behörden, daß eine Sicherheitsausrüstung nicht dem allgemeinen Waffengesetz unterliegt).
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  #22  
Alt 06.02.2015, 18:24
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
"Europ. Feuerwaffenpass" hat mit Signalmitteln absolut nichts zu tun.
Der ist z.B. wichtig, wenn du Sportschütze od. Jäger bist und Waffen ins Land bringen willst.
Nicht ganz richtig - der europ. Feuerwaffenpass ist das Pondon zur deutschen WBK, jedoch auf internationaler Ebene.
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  #23  
Alt 06.02.2015, 18:34
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Nicht ganz richtig - der europ. Feuerwaffenpass ist das Pondon zur deutschen WBK, jedoch auf internationaler Ebene.
Absoluter Schmarrn Fred!

Informiere dich mal!

Mehr sag' i ned' zu dem Post.
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  #24  
Alt 06.02.2015, 18:50
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen


Eine WBK wird vom Ordnungsamt/Landratsamt ausgestellt.
Eine "Polizeibehörde" hat damit absolut nichts zu tun!

Zum Rest deines Posts sage ich mal nix.
Das mag vielleicht bei euch am nördlichste Punkt der Donau so sein, hat jedoch keinerlei Allgemeingültigkeit, da es Ländersache ist.
Mache dich erst mal schlau, bevor du soetwas schulmeistermäßig verallgemeinerst.

Nebenbei hatte ich in meinem von Dir zitierten Text von "zuständiger Behörde" gesprochen...
Das ist in unserer Region nun halt mal die Kreispolizeibehörde, auch wenn es nicht in Dein Weltbild passt....

Zum Rest Deiner ausführungen sag ich dann mal auch nix...

Man kann es aber auch einfacher haben und z.B. Hier nachlesen.
http://www.legalwaffen.de/waffenbesitzkarten.html
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Gruß - Georg

Geändert von gbeck (06.02.2015 um 18:58 Uhr)
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  #25  
Alt 06.02.2015, 18:52
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Will hier nicht streiten, aber telefonische Rückfragen beim britischen Konsulat im Vorfeld meiner Reise 2012, brachten mir die Auskunft das ich einen Europäischen Waffenpass benötige.
Daraufhin lies ich mir diesen vom Landratsamt ausstellen.
Bei einer Kontrolle auf der Themse wurde er auch gezeigt und es gab keine Beanstandung. Was gewesen wäre, wenn ich nur die WBK vorgezeigt hätte, weiß ich natürlich nicht.
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Gruß Karl-Heinz

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