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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #151  
Alt 29.12.2014, 11:57
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
.....Ob allerdings ein Fahrzeug im Land X zugelassen werden kann, man selber aber im Land X keine Adresse hat... geht wohl auch schlecht......
Ich habe einen Zweitwohnsitz in Kroatien und könnte meine Fahrzeuge sofort dort zulassen. Damit dürfte ich dann aber nicht mehr in Deutschland 'rumfahren, weil Deutschland mein Erstwohnsitz ist. Wäre es anders, hätte ich wie am Boot längst kroatische Kennzeichen an Auto und Hänger, weil das sowohl steuer- als auch versicherungsrechtlich billiger wäre. Geht aber nicht...

Übrigens: als Deutscher darf ich mit meinem kroatischen Boot auch nicht mehr in deutschen Gewässern 'rumschippern (will ich auch gar nicht...)
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Geändert von kornatix (29.12.2014 um 12:07 Uhr)
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  #152  
Alt 29.12.2014, 18:21
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Warum darfst du mit dein Auto nicht mehr in D fahren , das verstehe ich nicht . Wir sind doch nicht mehr in der guten alten DDR ��
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  #153  
Alt 30.12.2014, 14:36
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Weil ich als Deutscher mit Hauptwohnsitz Deutschland nur ein halbes Jahr lang mit einem eigenen im Ausland zugelassenen Fahrzeug fahren darf, dann muss ich es aus steuerrechtlichen Gründen ummelden. Gem. § 3 (13) des KfzStG ist die Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges in Deutschland nur dann steuerfrei, wenn es von einem Ausländer genutzt wird. Anders wäre es, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nach Kroatien verlegen würde. Dann dürfte ich hier mit einem HR-Kennzeichen 'rumgurken, obwohl ich Deutscher bin.
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Geändert von kornatix (30.12.2014 um 14:47 Uhr)
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  #154  
Alt 30.12.2014, 16:23
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Weil ich als Deutscher mit Hauptwohnsitz Deutschland nur ein halbes Jahr lang mit einem eigenen im Ausland zugelassenen Fahrzeug fahren darf, dann muss ich es aus steuerrechtlichen Gründen ummelden. Gem. § 3 (13) des KfzStG ist die Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges in Deutschland nur dann steuerfrei, wenn es von einem Ausländer genutzt wird. Anders wäre es, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nach Kroatien verlegen würde. Dann dürfte ich hier mit einem HR-Kennzeichen 'rumgurken, obwohl ich Deutscher bin.
Es hat mir gegenüber schon mal jemand behauptet, ich dürfe mit meinem Schwager nicht mal kurz Auto tauschen und mit ausländischem Kennzeichen rumgurken.
Wir machen das wenn es erforderlich ist.
Einmal wurde ich dabei angehalten und so was von gefilzt und kontrolliert, die wollten mir was anhängen.
Das kam aber nicht zur Sprache und sie mußten mich ohne Erfolg weiterfahren lassen.

Geändert von wolf b. (30.12.2014 um 17:26 Uhr) Grund: s fehlte
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  #155  
Alt 30.12.2014, 21:32
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Das war z.B. bei Privat- Autos der amerikanischen Befreier, wenn sie ihre deutsche Freundin alleine fahren liesen. Gab Anzeige wegen Steuerhinterziehung (wenn erwischt). Zoll stand oft vor Kasernenausfahrten. Gruß
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  #156  
Alt 31.12.2014, 10:16
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Es hat mir gegenüber schon mal jemand behauptet, ich dürfe mit meinem Schwager nicht mal kurz Auto tauschen und mit ausländischem Kennzeichen rumgurken.
Wir machen das wenn es erforderlich ist.....
Das darfst Du auch, und auch die deutsche Freundin eines Ausländers darf mal eben mit dem Auto ihres Freundes fahren - nur nicht auf Dauer, dann wird's steuerpflichtig. Man darf ja auch als Deutscher mit einem ausländischen Mietwagen in Deutschland 'rumkutschieren. Ich habe mal in Kroatien gearbeitet, bin öfters mit meinem kroatischen Dienstwagen nach Deutschland gefahren, wurde an der damaligen EU-Grenze regelmäßig kontrolliert und durfte weiterfahren - weil's ja nicht mein Auto und erkennbar war, dass ich es nicht dauerhaft in Deutschland nutzen würde. Jetzt frag' mich aber bitte nicht, wo das steht.
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  #157  
Alt 15.01.2015, 19:36
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Ich hab heute einen Bericht gesehn, da ging es auch
um abgelaufener HU vom Auto im Ausland.
War zwar in Italien, aber die langen ganz schön zu.
169 € und 1 Monat Zeit um HU zu erneuern.
Hier der Link, geht ca bei 16:30 los.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beit...15-Januar-2015
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Grüße aus Mittelfranken
Michael

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  #158  
Alt 16.01.2015, 08:56
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
Ich hab heute einen Bericht gesehn, da ging es auch
um abgelaufener HU vom Auto im Ausland.
War zwar in Italien, aber die langen ganz schön zu.
169 € und 1 Monat Zeit um HU zu erneuern.
Hier der Link, geht ca bei 16:30 los.
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Wie sagte der Sprecher doch gleich : "da der TÜV eine rein deutsche Angelegenheit ist wäre der Gang zum Anwalt erfolgversprechend."
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  #159  
Alt 16.01.2015, 18:50
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wie sagte der Sprecher doch gleich : "da der TÜV eine rein deutsche Angelegenheit ist wäre der Gang zum Anwalt erfolgversprechend."
Ist ja klar, aber keine HU im Ausland wird geandet und dann hast
Ne Rennerei .
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  #160  
Alt 16.01.2015, 18:53
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
Ist ja klar, aber keine HU im Ausland wird geandet und dann hast
Ne Rennerei .
Nö !
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  #161  
Alt 16.01.2015, 21:02
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
Ich hab heute einen Bericht gesehn, da ging es auch
um abgelaufener HU vom Auto im Ausland.
War zwar in Italien, aber die langen ganz schön zu.
169 € und 1 Monat Zeit um HU zu erneuern.
Find ich jetzt nicht so krass, immerhin könntest du dann deinen Urlaub fortsetzen.
Viele schlimmer wäre wenn das Fahrzeug stillgelegt werden würde.
Da hat Ghaffy mal ne Story aus Ungarn gebracht, Kennzeichen beschlagnahmt und erst wieder rausgerückt als Hänger zum Rücktransport da war ....
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  #162  
Alt 17.01.2015, 19:22
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Geltendes Recht für den internationalen Fahrzeugverkehr ist das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr v. 08.11.1968

Im wesentlichen ist dort folgendes geregelt:
  • Das Fahrzeug muss (im Ausland) zugelassen sein und es muss eine Bescheinigung darüber geben, die gewisse Daten enthalten muss (Art. 35),
  • es muss Kennzeichen tragen (Art.36),
  • gewisse technische Mindestanforderungen erfüllen (Art.39 i.V.m. Anlage 5),
  • und betriebssicher sein (Art.39)

Seit 1993 müssen in innerstaatlichen Vorschriften technische Untersuchungen für Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen, Fahrzeuge über 3,5t und Anhänger, die hinter diesen Fahrzeugen gezogen werden, enthalten sein. Auf andere Fahrzeuge sollen diese innerstaatlichen Vorschriften ausgedehnt werden (Art.39).

Die Vorschriften für technische Untersuchungen gelten "innerstaatlich", also nur im jeweiligen Land, das sie in ihre Vorschriften aufgenommen hat. Deswegen gibt es auch unterschiedliche Untersuchungskriterien, Untersuchungsintervalle, etc. Darüber hinaus bedeutet der Rechtsterminus "soll" für die "anderen Fahrzeuge" keine zwingende Verpflichtung sondern nur eine Empfehlung.

In D findet sich der Art.39 im § 20 Abs.3 FZV knapp und bündig formuliert wieder: Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind.

Fazit: Die Einhaltung technischer Untersuchungsintervalle können im Ausland nicht geahndet werden.
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  #163  
Alt 17.01.2015, 22:41
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Hallo Mercuris
das war ja mal ne gute fachliche Auskunft. Genau so sehe ich dies auch. Im Ausland kann man nun mal nicht zum TÜV. das Problem ist halt der lokale Sheriff. Wie im Bericht in Italien. Der Dorf Heini weis dies nicht und schreibt gerne einen Straf Zettel. Bin auch der Meinung man kommt dann per Anwalt da raus, nur du hast dann die Laufereien. Danke für die gute Recherche.
Peter
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  #164  
Alt 17.01.2015, 22:44
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
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Das Thema ist doch " Trailer in Kroatien ohne HU " .
Im Union Lido kommt der TÜV sogar auf den CP zum HU machen.
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Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #165  
Alt 17.01.2015, 22:47
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Fazit: Die Einhaltung technischer Untersuchungsintervalle können im Ausland nicht geahndet werden.
Das soll sicher Nichteinhaltung heißen oder bin ich ein Irrländer

gruss dieter
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  #166  
Alt 18.01.2015, 01:41
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Geltendes Recht für den internationalen Fahrzeugverkehr ist das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr v. 08.11.1968
Stimmt für Italien und Kroatien aber nicht weltweit.
Viele Staaten sind dem nicht beigetreten oder haben es nicht ratifiziert.
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  #167  
Alt 18.01.2015, 10:14
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wie sagte der Sprecher doch gleich : "da der TÜV eine rein deutsche Angelegenheit ist wäre der Gang zum Anwalt erfolgversprechend."
Leider ist der Gang zum Anwalt mit viel Zeitaufwand verbunden.
Dazu kommt, dass man sich sicherlich einen Anwalt in Italien nehmen
muss. So kommen Anwaltskosten, Reisekosten u.v.m. zusammen.
Letztlich wird man sich mit den bezahlten 169 Euro abfinden und
weiteren Ärger ersparen.
Das so eine "Rechtsbeugung" innerhalb der EU möglich ist, ist für mich
völlig unverständlich. Da hat die in Brüssel noch viel Nachholbedarf.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #168  
Alt 18.01.2015, 10:27
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War zwar in Italien, aber die langen ganz schön zu.
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Das Thema ist doch " Trailer in Kroatien ohne HU "
Stimmt - aber wenn ein italienischer Polizist einem deutschen Autofahrer 169 Euro abknöpft und ihn nach Hause schickt, weil der TÜV ein halbes Jahr überschritten ist - wieso soll dass dann ein kroatisches Streifenhörnchen nicht auch können? Ob er das darf, ist fraglich. Mag sein, dass der Moderator Recht hat mit der Meinung, hier könne der Gang zum Anwalt erfolgversprechend sein. Aber was nützt einem das, wenn man nur die Alternative hat, entweder sofort zu zahlen oder sein Auto beschlagnahmen zu lassen? Den Ärger hat man erst mal.

Ich setz' noch einen drauf: weil ich wirklich Bedenken habe, mit meinem seit 10 Jahren TÜV-überfälligen Trailer von Kroatien nach Deutschand zu fahren, habe ich überlegt, diesen auf einen anderen Trailer zu verladen und dann damit zu fahren. Das geht aber auch nicht, denn ein Bootstrailer ist nur zwecks Bootstransport zulassungsfrei, nicht aber als Tarnsportmittel für andere Gegenstände. Keine Ahnung, wie man da 'raus kommt...
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Geändert von kornatix (18.01.2015 um 10:35 Uhr)
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  #169  
Alt 18.01.2015, 11:07
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lange Rede kurzer Sinn:
Stressfrei und 100% problemlos geht halt nur mit aktuellen Papieren und entsprechenden Kennzeichen. Also den Trailer alle paar Jahre mal nach Hause schleppen.

Oder wie Kollegen in einem kroatischen Hafen: Ein Engländer lässt sein Boot inkl. Trailer in einem örtlichen Trockendock. Der Inhaber des Trockendocks holt den Engländer sogar am Flughafen ab. Das Trailern inkl. slippen übernimmt dann der Kroate vor Ort im Auftrag. Eben dieser hat mit den örtlichen Ortnungshütern eine stille praktikable Gewohnhiet entwickelt, dass auf direktem Weg vom Trockendock zum Hafen diese Trailer weder auf Kennzeichen noch Papiere kontrolliert werden. Und wenn doch, ist ja eben der örtliche Lenker des Zugfahrzeuggeländewagens verantwortlich, und kann einfacher reagieren...
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  #170  
Alt 18.01.2015, 12:10
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Das soll sicher Nichteinhaltung heißen oder bin ich ein Irrländer

gruss dieter
Ok, dann formuliere ich noch mal rechtlich korrekt:

Für ausländische Behörden gibt es keine Möglichkeit, in nationales Recht anderer Staaten einzugreifen und in diesem Fall die Einhaltung von Prüffristen technischer Untersuchungen zu überwachen oder Verstöße dagegen zu ahnden.
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  #171  
Alt 18.01.2015, 12:43
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Ok, dann formuliere ich noch mal rechtlich korrekt:

Für ausländische Behörden gibt es keine Möglichkeit, in nationales Recht anderer Staaten einzugreifen und in diesem Fall die Einhaltung von Prüffristen technischer Untersuchungen zu überwachen oder Verstöße dagegen zu ahnden.
Das bedeutet einfach ausgedrückt:
Wenn man einen Trailer oder einen Wohni nach mehreren Jahren aus
HR wieder mit heim nehmen will, sollte man folgendes beachten
1.) Im Ausland passiert dir nix, solange du in keinen Unfall verwickelt bist .
2.) In Deutschland unauffallig und nicht zu schnell fahren .
3.) Schauen, daß die Plakette, die auf dem Hänger drauf ist,
farblich zu denen gehört, die zu dem Zeitpunkt erlaubt sind, falls Mercurius
oder einer seiner Kollegen in Bad Reichenhall mit dem Fernglas auf der Lauer liegt
http://www.autokiste.de/service/kenn...ttenfarben.htm
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  #172  
Alt 18.01.2015, 13:05
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Das bedeutet einfach ausgedrückt:
Nachts fahren und keine Autobahnparkplätze benutzen

gruss dieter
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  #173  
Alt 18.01.2015, 13:09
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Nachts fahren und keine Autobahnparkplätze benutzen

gruss dieter
Oder so
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  #174  
Alt 18.01.2015, 15:31
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Oder den Hänger in Kroatien pro forma an einen Kroaten verkaufen, ihn dann von dem in Kroatien auf dessen Namen anmelden lassen (Zoll ist ja kein Problem mehr), dann den Hänger zurück kaufen und mit kroatischem "proba"-Kennzeichen und kroatischer Hänger-Zusatzversicherung direkt nach Deutschland zur Zulassungsstelle und zum TÜV.
@Mercurius, da Du ja hier anscheinend der einzige vom Fach bist, wie würdest Du das sehen? Wenn ein Kroate sich in Deutschland ein Auto kauft und mit deutschem Überführungskennzeichen nach Kroatien einreisen darf, dann müsste ich das als Deutscher mit einem in Kroatien gekauften Fahrzeug umgekehrt doch auch dürfen, oder?

Ihr seht, das Thema beschäftigt mich wirklich - und nicht nur theoretisch!
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  #175  
Alt 18.01.2015, 15:54
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Das kroatische Zulassungsrecht ist mir leider nicht im Detail geläufig und mit Halbwissen ist ja niemandem gedient . Da Kroatien aber inzwischen EU-Mitgliedsstaat ist, könnte ich mir vorstellen, dass es ähnliche Möglichkeiten wie in Deutschland gibt.
Vielleicht meldet sich ja ein Kenner des kroatischen Straßenverkehrsrechts oder ein Google-Profi.
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