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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#151
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Übrigens: als Deutscher darf ich mit meinem kroatischen Boot auch nicht mehr in deutschen Gewässern 'rumschippern (will ich auch gar nicht...)
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (29.12.2014 um 12:07 Uhr) |
#152
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Warum darfst du mit dein Auto nicht mehr in D fahren , das verstehe ich nicht . Wir sind doch nicht mehr in der guten alten DDR
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#153
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Weil ich als Deutscher mit Hauptwohnsitz Deutschland nur ein halbes Jahr lang mit einem eigenen im Ausland zugelassenen Fahrzeug fahren darf, dann muss ich es aus steuerrechtlichen Gründen ummelden. Gem. § 3 (13) des KfzStG ist die Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges in Deutschland nur dann steuerfrei, wenn es von einem Ausländer genutzt wird. Anders wäre es, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nach Kroatien verlegen würde. Dann dürfte ich hier mit einem HR-Kennzeichen 'rumgurken, obwohl ich Deutscher bin.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (30.12.2014 um 14:47 Uhr)
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#154
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Wir machen das wenn es erforderlich ist. Einmal wurde ich dabei angehalten und so was von gefilzt und kontrolliert, die wollten mir was anhängen. Das kam aber nicht zur Sprache und sie mußten mich ohne Erfolg weiterfahren lassen. ![]() Geändert von wolf b. (30.12.2014 um 17:26 Uhr) Grund: s fehlte |
#155
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Das war z.B. bei Privat- Autos der amerikanischen Befreier, wenn sie ihre deutsche Freundin alleine fahren liesen. Gab Anzeige wegen Steuerhinterziehung (wenn erwischt). Zoll stand oft vor Kasernenausfahrten. Gruß
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#156
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Das darfst Du auch, und auch die deutsche Freundin eines Ausländers darf mal eben mit dem Auto ihres Freundes fahren - nur nicht auf Dauer, dann wird's steuerpflichtig. Man darf ja auch als Deutscher mit einem ausländischen Mietwagen in Deutschland 'rumkutschieren. Ich habe mal in Kroatien gearbeitet, bin öfters mit meinem kroatischen Dienstwagen nach Deutschland gefahren, wurde an der damaligen EU-Grenze regelmäßig kontrolliert und durfte weiterfahren - weil's ja nicht mein Auto und erkennbar war, dass ich es nicht dauerhaft in Deutschland nutzen würde. Jetzt frag' mich aber bitte nicht, wo das steht.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#157
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Ich hab heute einen Bericht gesehn, da ging es auch
um abgelaufener HU vom Auto im Ausland. War zwar in Italien, aber die langen ganz schön zu. 169 € und 1 Monat Zeit um HU zu erneuern. ![]() Hier der Link, geht ca bei 16:30 los. http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beit...15-Januar-2015
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität ![]() |
#158
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#159
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Ne Rennerei .
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität ![]() |
#160
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#161
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Viele schlimmer wäre wenn das Fahrzeug stillgelegt werden würde. Da hat Ghaffy mal ne Story aus Ungarn gebracht, Kennzeichen beschlagnahmt und erst wieder rausgerückt als Hänger zum Rücktransport da war .... |
#162
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Geltendes Recht für den internationalen Fahrzeugverkehr ist das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr v. 08.11.1968
Im wesentlichen ist dort folgendes geregelt:
Seit 1993 müssen in innerstaatlichen Vorschriften technische Untersuchungen für Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen, Fahrzeuge über 3,5t und Anhänger, die hinter diesen Fahrzeugen gezogen werden, enthalten sein. Auf andere Fahrzeuge sollen diese innerstaatlichen Vorschriften ausgedehnt werden (Art.39). Die Vorschriften für technische Untersuchungen gelten "innerstaatlich", also nur im jeweiligen Land, das sie in ihre Vorschriften aufgenommen hat. Deswegen gibt es auch unterschiedliche Untersuchungskriterien, Untersuchungsintervalle, etc. Darüber hinaus bedeutet der Rechtsterminus "soll" für die "anderen Fahrzeuge" keine zwingende Verpflichtung sondern nur eine Empfehlung. In D findet sich der Art.39 im § 20 Abs.3 FZV knapp und bündig formuliert wieder: Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind. Fazit: Die Einhaltung technischer Untersuchungsintervalle können im Ausland nicht geahndet werden.
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#163
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Hallo Mercuris
das war ja mal ne gute fachliche Auskunft. Genau so sehe ich dies auch. Im Ausland kann man nun mal nicht zum TÜV. das Problem ist halt der lokale Sheriff. Wie im Bericht in Italien. Der Dorf Heini weis dies nicht und schreibt gerne einen Straf Zettel. Bin auch der Meinung man kommt dann per Anwalt da raus, nur du hast dann die Laufereien. Danke für die gute Recherche. Peter
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Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien. |
#164
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![]() Im Union Lido kommt der TÜV sogar auf den CP zum HU machen.
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#165
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![]() Zitat:
![]() gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#166
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Viele Staaten sind dem nicht beigetreten oder haben es nicht ratifiziert. |
#167
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Dazu kommt, dass man sich sicherlich einen Anwalt in Italien nehmen muss. So kommen Anwaltskosten, Reisekosten u.v.m. zusammen. Letztlich wird man sich mit den bezahlten 169 Euro abfinden und weiteren Ärger ersparen. ![]() Das so eine "Rechtsbeugung" innerhalb der EU möglich ist, ist für mich völlig unverständlich. Da hat die in Brüssel noch viel Nachholbedarf.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#168
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War zwar in Italien, aber die langen ganz schön zu.
169 € und 1 Monat Zeit um HU zu erneuern. ![]() Hier der Link, geht ca bei 16:30 los. http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beit...15-Januar-2015 Stimmt - aber wenn ein italienischer Polizist einem deutschen Autofahrer 169 Euro abknöpft und ihn nach Hause schickt, weil der TÜV ein halbes Jahr überschritten ist - wieso soll dass dann ein kroatisches Streifenhörnchen nicht auch können? Ob er das darf, ist fraglich. Mag sein, dass der Moderator Recht hat mit der Meinung, hier könne der Gang zum Anwalt erfolgversprechend sein. Aber was nützt einem das, wenn man nur die Alternative hat, entweder sofort zu zahlen oder sein Auto beschlagnahmen zu lassen? Den Ärger hat man erst mal. Ich setz' noch einen drauf: weil ich wirklich Bedenken habe, mit meinem seit 10 Jahren TÜV-überfälligen Trailer von Kroatien nach Deutschand zu fahren, habe ich überlegt, diesen auf einen anderen Trailer zu verladen und dann damit zu fahren. Das geht aber auch nicht, denn ein Bootstrailer ist nur zwecks Bootstransport zulassungsfrei, nicht aber als Tarnsportmittel für andere Gegenstände. Keine Ahnung, wie man da 'raus kommt...
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (18.01.2015 um 10:35 Uhr)
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#169
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lange Rede kurzer Sinn:
Stressfrei und 100% problemlos geht halt nur mit aktuellen Papieren und entsprechenden Kennzeichen. Also den Trailer alle paar Jahre mal nach Hause schleppen. Oder wie Kollegen in einem kroatischen Hafen: Ein Engländer lässt sein Boot inkl. Trailer in einem örtlichen Trockendock. Der Inhaber des Trockendocks holt den Engländer sogar am Flughafen ab. Das Trailern inkl. slippen übernimmt dann der Kroate vor Ort im Auftrag. Eben dieser hat mit den örtlichen Ortnungshütern eine stille praktikable Gewohnhiet entwickelt, dass auf direktem Weg vom Trockendock zum Hafen diese Trailer weder auf Kennzeichen noch Papiere kontrolliert werden. Und wenn doch, ist ja eben der örtliche Lenker des Zugfahrzeuggeländewagens verantwortlich, und kann einfacher reagieren... |
#170
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![]() Zitat:
Für ausländische Behörden gibt es keine Möglichkeit, in nationales Recht anderer Staaten einzugreifen und in diesem Fall die Einhaltung von Prüffristen technischer Untersuchungen zu überwachen oder Verstöße dagegen zu ahnden. |
#171
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![]() Zitat:
Wenn man einen Trailer oder einen Wohni nach mehreren Jahren aus HR wieder mit heim nehmen will, sollte man folgendes beachten ![]() 1.) Im Ausland passiert dir nix, solange du in keinen Unfall verwickelt bist ![]() 2.) In Deutschland unauffallig und nicht zu schnell fahren ![]() 3.) Schauen, daß die Plakette, die auf dem Hänger drauf ist, farblich zu denen gehört, die zu dem Zeitpunkt erlaubt sind, falls Mercurius oder einer seiner Kollegen in Bad Reichenhall mit dem Fernglas auf der Lauer liegt ![]() http://www.autokiste.de/service/kenn...ttenfarben.htm
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#172
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Nachts fahren und keine Autobahnparkplätze benutzen
![]() gruss dieter
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#173
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#174
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Oder den Hänger in Kroatien pro forma an einen Kroaten verkaufen, ihn dann von dem in Kroatien auf dessen Namen anmelden lassen (Zoll ist ja kein Problem mehr), dann den Hänger zurück kaufen und mit kroatischem "proba"-Kennzeichen und kroatischer Hänger-Zusatzversicherung direkt nach Deutschland zur Zulassungsstelle und zum TÜV.
@Mercurius, da Du ja hier anscheinend der einzige vom Fach bist, wie würdest Du das sehen? Wenn ein Kroate sich in Deutschland ein Auto kauft und mit deutschem Überführungskennzeichen nach Kroatien einreisen darf, dann müsste ich das als Deutscher mit einem in Kroatien gekauften Fahrzeug umgekehrt doch auch dürfen, oder? Ihr seht, das Thema beschäftigt mich wirklich - und nicht nur theoretisch!
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#175
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Das kroatische Zulassungsrecht ist mir leider nicht im Detail geläufig und mit Halbwissen ist ja niemandem gedient . Da Kroatien aber inzwischen EU-Mitgliedsstaat ist, könnte ich mir vorstellen, dass es ähnliche Möglichkeiten wie in Deutschland gibt.
Vielleicht meldet sich ja ein Kenner des kroatischen Straßenverkehrsrechts oder ein Google-Profi. |
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