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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #126  
Alt 22.12.2014, 15:05
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
.... das liegt im Ermessen der Polizei. Wenn man glaubhaft nachweisen kann, dass z.B. ein Wohnwagen nur deshalb nicht beim TÜV war, weil er jahrelang auf einem festen Stellplatz in Spanien stand...
Gerade deswegen geht der Ermessensspielraum gegen Null. Ich kann den technischen Zustand eines älteren Fahrzeuges, dessen Standort mehrere Jahre im Ausland war und nicht mehr geprüft wurde, am Anhalteort in D nicht beurteilen. Gerade lange Standzeiten können Auswirkungen auf tragende Rahmenteile, Bremsanlage etc. gehabt haben. Ich bin daher wie jeder andere Polizeibeamte auch gut beraten, die Weiterfahrt zu unterbinden. Wird die Weiterreise zugelassen, stellt sich im worst case für die Behörde die Haftungsfrage, weil der Fahrzeugführer sich im Falle eines Unglücks darauf berufen wird, von der Polizei die Weiterfahrt gestattet bekommen zu haben.
Dem Servicegedanken folgend wird die Polizei in den meisten Fällen zur nächsten Prüfstelle begleiten, dort den Fahrzeugschlüssel einbehalten und ihn erst wieder aushändigen, wenn die technische Prüfung erfolgt ist.

Da tatsächlich nichts dagegen spricht, nach dem Grenzübertritt die nächste Prüfstelle aufzusuchen, wäre das vorgesehene Bußgeld und der Punkt obligatorisch.
Streng genommen wäre gem. § 3 Abs. 4a BKatV sogar eine Verdoppelung zu prüfen, weil von der Verpflichtung die nächste Prüfstelle aufzusuchen vorsätzlich abgewichen wurde.
Die Grenzüberquerung während der Nacht oder am Wochenende ist kein tatsächlicher Hinderungsgrund. § 29 StVO sieht so etwas nicht vor. Es wäre daher die nächste Prüfstelle anzufahren und die Öffnung abzuwarten.

Dass diese Ausführungen nun nicht jedem gefallen ist mir bewusst, sie entsprechen aber der derzeitig aktuellen Rechtslage.

Der von kornatix genannte Regelsatz für die Überschreitung des HU-Termins um mehr als 8 Monate ist im Übrigen nicht richtig. Er beträgt für alle Fahrzeuge die keiner zusätzlichen Sicherheitsprüfung unterliegen nicht 75 Euro sondern 60 Euro und es werden auch nicht 2 Punkte sondern nur 1 Punkt fällig (§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO, § 24 StVG; 186.2.1 BKat, TBNR 329610)
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  #127  
Alt 22.12.2014, 15:10
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Dem Servicegedanken folgend wird die Polizei in den meisten Fällen zur nächsten Prüfstelle begleiten, dort den Fahrzeugschlüssel einbehalten und ihn erst wieder aushändigen, wenn die technische Prüfung erfolgt ist.
Wie soll denn ohne Schlüssel geprüft werden?
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  #128  
Alt 22.12.2014, 16:42
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Dem Servicegedanken folgend wird die Polizei in den meisten Fällen zur nächsten Prüfstelle begleiten, dort den Fahrzeugschlüssel einbehalten und ihn erst wieder aushändigen, wenn die technische Prüfung erfolgt ist.
Das macht sicher nur die bayrische Trachtengruppe mit dem Gamsbart am Hut !
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Gruß Fred
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  #129  
Alt 22.12.2014, 16:43
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wie soll denn ohne Schlüssel geprüft werden?
Hi Wolf,
man muss nicht alles so bierernst nehmen was hier in völliger Selbstüberschätzung so geschrieben wird !
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Gruß Fred
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  #130  
Alt 22.12.2014, 17:05
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das macht sicher nur die bayrische Trachtengruppe mit dem Gamsbart am Hut !
du kriegst gleich Ärger mit mir!
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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #131  
Alt 22.12.2014, 17:09
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
du kriegst gleich Ärger mit mir!
Willst Du mir etwa den Schlüssel abnehmen ?
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Gruß Fred
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  #132  
Alt 22.12.2014, 17:12
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....aber beide, auch den Ersatzschlüssel
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der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #133  
Alt 22.12.2014, 17:23
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das macht sicher nur die bayrische Trachtengruppe mit dem Gamsbart am Hut !
Fred,

Du bist so ein richtiger K...brocken, hoffentlich läuft/fährst Du mir nicht mal über den Weg. Sorry musste sein
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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Alt 22.12.2014, 19:53
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Macht nichts Klaus, so etwas ist Teil unseres Gehaltes. Es lohnt nicht, sich darüber aufzuregen. Solche und ähnlich einfältige Dinge hören wir öfter. Sie verstummen regelmäßig wieder, wenn wir gerufen werden, um das geklaute Auto wieder zu beschaffen, bei Unfällen zum Recht zu verhelfen, den Nachbarn zurecht zu weisen, weil man selbst sich nicht mehr zu ihm hin traut oder wenn wir Sonntags nur die richtige Telefonnummer parat haben, wenn das Klo mal wieder verstopft ist.
Passt schon, trotzdem vielen Dank für die Unterstützung.
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  #135  
Alt 22.12.2014, 22:12
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Es lohnt nicht, sich darüber aufzuregen. ....
Eine Antwort auf meine Frage wäre trotzdem nett gewesen.
Du schreibst, wenn ihr nett seids begleitet ihr zum nächsten Tüv und nehmt dort den Schlüssel ab. Erst nach der Untersuchung bekommt man ihn zurück.
Ich hätte schon gerne gewußt wie der Prüfer dann eine Plakette ausstellen kann oder hast du das einfach mal so dahin geschrieben?
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  #136  
Alt 22.12.2014, 22:49
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Naja, um den Trailer zu prüfen braucht man streng genommen nicht den Autoschlüssel... Zum wegfahren schon.
Ist aber nur so ein Gedanke.

Jan
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  #137  
Alt 22.12.2014, 23:15
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
..... Ich kann den technischen Zustand eines älteren Fahrzeuges, dessen Standort mehrere Jahre im Ausland war und nicht mehr geprüft wurde, am Anhalteort in D nicht beurteilen....Ich bin daher wie jeder andere Polizeibeamte auch gut beraten, die Weiterfahrt zu unterbinden.
Das ist grundsätzlich richtig! Genau das ist der Grund, weshalb ich mit meinem Trailer nächsten Sommer erst mal, wie ein paar postings zuvor beschrieben, zum kroatischen "TÜV" fahre und mir dort die Verkehrssicherheit bescheinigen lasse. Ich denke mal, ein deutscher Polizist müsste schon reichlich pingelig sein, wenn er eine wenige Tage alte Bescheinigung über die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs nicht akzeptiert, selbst wenn diese vom "Balkan" stammt. Dass er mir trotzdem eine Owi-Anzeige schreiben kann, wenn er meint, das tun zu müssen, steht außer Frage. Und ob der Widerspruch gegen einen eventuellen Bußgeldbescheid Aussicht auf Erfolg hätte, ist auch fraglich, aber denkbar. Zumindest in den aufgeklärten Landesteilen Deutschlands (natürlich nicht in Bayern ) könnte ich mir gut vorstellen, dass der Bußgeldbescheid gekippt wird, wenn man mit einem nachweislich verkehrssicheren Fahrzeug nur deshalb nicht beim TÜV war, weil dieses im Ausland stand und man nicht alle zwei Jahre (in meinem Fall hin und zurück insgesamt 2900 km) nach Deutschland gefahren ist, nur um sich eine TÜV-Plakette zu holen.

Um die Verkrampfung bei einigen hier mal etwas zu lockern: in diesem Zusammenhang fällt mir noch (Off topic!!!) ein alter Juristenwitz ein: stehen zwei Bundesrichter vor dem BGH, da kommt eine Frau angerannt und schreit den einen an : "Ihr Hund hat mich gebissen, ich fordere 100 € Schmerzensgeld." Ohne mit der Wimper zu zucken greift der Richter in die Tasche und gibt ihr 100 €. Sagt der andere: "Spinnst Du? Du hast doch gar keinen Hund!" Antwortet der erste: "Stimmt, ich habe gar keinen Hund. Aber weißt Du, ob das Gericht das auch so sehen würde?"

Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Der von kornatix genannte Regelsatz für die Überschreitung des HU-Termins um mehr als 8 Monate ist im Übrigen nicht richtig. Er beträgt für alle Fahrzeuge die keiner zusätzlichen Sicherheitsprüfung unterliegen nicht 75 Euro sondern 60 Euro und es werden auch nicht 2 Punkte sondern nur 1 Punkt fällig (§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO, § 24 StVG; 186.2.1 BKat, TBNR 329610)
Den Regelsatz habe nicht ich genannt, sondern der TÜV, aus dessen Schreiben ich zitiert habe. Die 60 Euro und den Punkt werde ich dann gegebenenfalls in Kauf nehmen - das ist immer noch billiger, als alle zwei Jahre nur für die HU nach Deutschland zu fahren.

Übrigens: bis ungefähr 1990 (???) mussten Bootsanhänger überhaupt nicht zum TÜV, da schraubte oder malte man einfach das Kennzeichen des Zugfahrzeugs hinten dran, und gut war's. Nach dem Schrott, den ich in den 70er und 80er Jahren an der Magistrale habe liegen gesehen finde ich es aber grundsätzlich absolut richtig, dass auch Bootstrailer alle zwei Jahre zur HU müssen. Und dass man sich in Europa zwar auf die Verfolgung von Verkehrsstraftaten im Ausland einigen kann, nicht aber auf ein einheitliches Verkehrsrecht, das finde ich zumindest bemerkenswert. Alsdann: Gute Nacht, Europa, Opi geht schlafen....
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Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.

Geändert von kornatix (22.12.2014 um 23:41 Uhr)
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  #138  
Alt 23.12.2014, 00:37
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Naja, um den Trailer zu prüfen braucht man streng genommen nicht den Autoschlüssel... Zum wegfahren schon.
Ist aber nur so ein Gedanke.

Jan
Wenn beim Trailer der Tüv abgelaufen ist, würde ich nen Teufel tun aber garantiert nicht vom ordnungsgemäßen Pkw den Schlüssel abgeben.
Es kann nur der Schlüssel vom Fahrzeug ohne Tüv gemeint sein.
Nächster Gedanke bitte.
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  #139  
Alt 23.12.2014, 06:17
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Dass sich daraus nun auch wieder eine Diskussion entwickelt, damit habe ich nicht gerechnet. Ich hatte vermutet, dass die Frage nicht ernst gemeint war.

Es ist sicherzustellen, dass der Hänger nicht mehr bewegt wird, bis klar ist, ob er noch verkehrssicher ist. Vom Grundsatz her bedeutet das abhängen und aufladen. Um dem Betroffenen die Kosten zu ersparen, biete ich als milderes Mittel an, ihn mit einem Streifenwagen abgesichert zur Prüfstelle zu bringen. Sollte die noch geschlossen sein, lasse ich mir den Schlüssel vom Zugfahrzeug aushändigen, um gefahrenabwehrrechtlich die Weiterfahrt zu verhindern. Falls der Betroffene damit nicht einverstanden ist, wird der Anhänger zu einer Verwahrstelle und von dort aus am nächsten Werktag zur Prüfstelle gebracht. Falls er doch mit der Sicherstellung des Schlüssels einverstanden ist, bringt den selbstverständlich eine Streife wieder zur Prüfstelle, sobald sie geöffnet hat.

Ich hoffe, damit alle offenen Fragen beantwortet zu haben.

Ich erlaube mir noch einen Nachtrag, weil sich mir diese seitenlange Diskussion ohnhin nicht erschließt. Warum wollt Ihr unbedingt zu einer Prüfstelle in der Nähe Eures Heimatortes und nehmt dafür Gott weiß was für Unannehmlichkeiten in Kauf? Was spricht denn dagegen, direkt nach dem Grenzübertritt die nächste Prüfstelle anzusteuern? Die gibt es doch mittlerweile gleich mehrfach in jedem größeren Dorf mit einem angegliederten Industriegebiet. Deshalb waren Termine auch gestern, so was braucht doch heute kein Mensch mehr. Eine Prüfung ist in einer halben Stunde erledigt und es lässt sich danach ganz entspannt nach Hause fahren.

Geändert von Mercurius (23.12.2014 um 07:34 Uhr) Grund: Nachtrag
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  #140  
Alt 23.12.2014, 07:33
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wenn beim Trailer der Tüv abgelaufen ist, würde ich nen Teufel tun aber garantiert nicht vom ordnungsgemäßen Pkw den Schlüssel abgeben.
Davon träumt er ja auch nur .....
Es gibt immer wieder solche Typen bei der Trachtengruppe, die sich maßlos überschätzen !
Aber wahrscheinlich hat Bayern eigene Gesetze - ist ja auch ein Freistaat .....
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (23.12.2014 um 07:47 Uhr)
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  #141  
Alt 23.12.2014, 09:18
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
..... Sollte die noch geschlossen sein, lasse ich mir den Schlüssel vom Zugfahrzeug aushändigen, um gefahrenabwehrrechtlich die Weiterfahrt zu verhindern. Falls der Betroffene damit nicht einverstanden ist, wird der Anhänger zu einer Verwahrstelle und von dort aus am nächsten Werktag zur Prüfstelle gebracht.
...
Warum wollt Ihr unbedingt zu einer Prüfstelle in der Nähe Eures Heimatortes und nehmt dafür Gott weiß was für Unannehmlichkeiten in Kauf? Was spricht denn dagegen, direkt nach dem Grenzübertritt die nächste Prüfstelle anzusteuern? Die gibt es doch mittlerweile gleich mehrfach in jedem größeren Dorf mit einem angegliederten Industriegebiet. Deshalb waren Termine auch gestern, so was braucht doch heute kein Mensch mehr. Eine Prüfung ist in einer halben Stunde erledigt und es lässt sich danach ganz entspannt nach Hause fahren.
Es ist nicht unüblich daß die Heimfahrt an einem Wochenende passiert, normalerweise das letzte Urlaubswochenende.
Was spricht in deinen Augen dagegen, daß man die in meinem Fall z.B. 200km noch nach Hause fährt um an einem Werktag dort den Tüv zu erledigen.
Bis zur deutschen Grenze hab ich schon mal viele 100km sicher zurückgelegt.
Noch vor ein paar Jahren brauchte ich gar keinen Tüv am Trailer und jetzt willst du mich 2 Stunden von zu Hause wegen einer Formalie stilllegen?
Es geht hier ja nicht um verkehrsunsichere Gefährte, ihr verfahrt schließlich genauso wenn ich den Trailer vorher beim kroatischen Tüv prüfen hab lassen.
Nichts für ungut, aber da wiehert der Amtsschimmel.
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  #142  
Alt 23.12.2014, 12:02
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
.....Warum wollt Ihr unbedingt zu einer Prüfstelle in der Nähe Eures Heimatortes und nehmt dafür Gott weiß was für Unannehmlichkeiten in Kauf? Was spricht denn dagegen, direkt nach dem Grenzübertritt die nächste Prüfstelle anzusteuern?
Da hast Du wohl recht. Aber angenehmer ist es natürlich, gleich bis nach Hause durchzufahren. Und Wolf B. hat auch recht, Zitat: "Noch vor ein paar Jahren brauchte ich gar keinen Tüv am Trailer und jetzt willst du mich 2 Stunden von zu Hause wegen einer Formalie stilllegen?". Aber, um das noch mal zu wiederholen: so oder so ist der Betrieb eines Fahrzeugs ohne gültige HU-Plakette ein bußgeldbewehrter Owi-Tatbestand, für den man sich eine Anzeige einhandeln kann oder nicht - egal, ob man nun den TÜV in Bad Reichenhall oder Buxtehude ansteuert. Ob und was der Polizist dann macht, das liegt in seinem Ermessen bzw. an den Umständen des Einzelfalls. Wäre ich Polizist, würde ich meinen Hänger (letzte HU 2003 !) auch aus dem Verkehr ziehen, wenn jemand "einfach so" und ohne behördlichen Verkehrssicherheitsnachweis damit quer durch Deutschland fahren würde. Bei Vorlage eines Nachweises, z.B. vom kroatischen "TÜV", würde ich hingegen ein Auge zudrücken. Ich bin aber kein Polizist...
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Geändert von kornatix (23.12.2014 um 12:16 Uhr) Grund: Nachtrag
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  #143  
Alt 23.12.2014, 12:32
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
...Bis zur deutschen Grenze hab ich schon mal viele 100km sicher zurückgelegt. Noch vor ein paar Jahren brauchte ich gar keinen Tüv am Trailer und jetzt willst du mich 2 Stunden von zu Hause wegen einer Formalie stilllegen?
Genau weil man das - sprich die ausreichende Verkehrssicherheit - nach Jahren ungeprüften technischen Zustandes nicht mehr gewährleisten kann, wurde die Anwendbarkeit des § 29 StVZO damals auch auf zulassungsfreie Anhänger ausgedehnt.

Die Annahme, dass hunderte gefahrene Kilometer ein Beleg für einen ausreichenden technischen Zustand sind, widerlegen beinahe täglich Lkw aus den südosteuropäischen Ländern, die bei uns durchfahren. Nach beauftragten Gutachten festgestellte gebrochene Rahmen, gerissene Bremsscheiben, aufgeplatzte Faltenbälge von Druckluftfederungen, undichte Bremsleitungen u.s.w sind an der Tagesordnung. Diese Fahrzeuge fahren bei uns – wohl für jeden nachvollziehbar - keinen Meter mehr, obwohl sie in diesem Zustand schon durch halb Europa gefahren sind.

In welchem techischen Zustand sich nun der alte Wohnwagen befindet, steht mir als Polizeibeamter nicht zu zu beurteilen. Dafür gibt es die amtlich anerkannten Gutachter. Die sind dann für die Betroffenen am günstigsten, wenn man sie im Rahmen der vorgeschrieben HU aufsucht und nicht von der Polizei zur Einzelüberprüfung wie die oben genannten Trucker hingeschickt (hingeschleppt) wird. Das kann ich nur empfehlen.

Da wiehert also gar nichts. Und wenn man seinen Wohnwagen nach Jahren mal wieder zurück nach Deutschland holt, ist es auch nicht zu viel verlangt, die Fahrtzeiten so zu timen, dass man sich gesetzeskonform verhalten kann.

Ich denke, dass damit alles gesagt ist. Nehmt es mir daher bitte nicht übel, wenn ich mich aus diesem Thema zurückziehe. Die ganzen "Wenn" und "Abers" führen - wie Gerd schon richtig gesagt hat - doch nicht an der nicht ohne Grund bestehenden und hier hinreichend erläuterten Rechtslage vorbei.
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  #144  
Alt 23.12.2014, 13:04
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Ich denke, dass damit alles gesagt ist. Nehmt es mir daher bitte nicht übel, wenn ich mich aus diesem Thema zurückziehe.
Das ist gut So - aber die Antwort auf Wolf's Frage bist Du wohl deshalb schuldig geblieben weil Du selbst gemerkt hast, dass Du Dich vergallopiert hattest.

Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Die ganzen "Wenn" und "Abers" führen - wie Gerd schon richtig gesagt hat - doch nicht an der nicht ohne Grund bestehenden und hier hinreichend erläuterten Rechtslage vorbei.
Das ist Deine Auslegung der bayrischen Rechtslage ! (Freistaat Bayern)
Das restliche Deutschland denkt da wohl etwas umsichtiger und weniger stur.
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Gruß Fred
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  #145  
Alt 23.12.2014, 13:46
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist gut So - aber die Antwort auf Wolf's Frage bist Du wohl deshalb schuldig geblieben weil Du selbst gemerkt hast, dass Du Dich vergallopiert hattest.
Ach Fred, immer die ganzen Beleidigungen obwohl du einfach nur die Antwort http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=139 überlesen hast?
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Gruß
Volker
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  #146  
Alt 23.12.2014, 14:47
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..... Und wenn man seinen Wohnwagen nach Jahren mal wieder zurück nach Deutschland holt, ist es auch nicht zu viel verlangt, die Fahrtzeiten so zu timen, dass man sich gesetzeskonform verhalten kann.
Und genau da liegt der Hase in der Bratpfanne !!! Wenn man aus plausiblen Gründen einen Wohnwagen oder Bootstrailer jahrelang im Ausland stehen hat, noch dazu in einem EU-Mitgliedsland und dann nach Deutschland zurück fährt, dann begeht man in jedem Falle eine Ordnungswiderlichkeit und ist auf das Wohlwollen der Polizei angewiesen. Die kann ja auch nichts für diese gesetzliche Regelung, darf sie allerdings laut § 47 OWIG nach pflichtgemäßem Ermessen auslegen. Das heißt: ein Polizist kann und muss einschreiten, wenn er meint, es mit einer Schrottkiste zu tun zu haben, er muss es aber nicht, wenn das Fahrzeug nachweislich verkehrssicher ist und der Verkehrsteilnehmer einen vernünftigen Grund dafür hat, dass er den HU-Termin geschlabbert hat.

Statt sich am Stromverbrauch von Glühbirnen und Staubsaugern aufzugeilen, sollten sich die Bürokraten in Brüssel vielleicht mal Gedanken darüber machen, dass sich mittlerweile viele Europäer den Luxus eines Zweitwohnsitzes oder Bootes im EU-Ausland leisten können und eben nicht für eine blöde Plakette alle zwei Jahre tausend Kilometer fahren möchten. Wieso, zum Teufel, kann ich mit meiner EU-Karre nicht in EU-Österreich oder EU-Kroatien zum TÜV? Sind die Prüfer dort etwa blöder als unsere?

Und, @Mercurius: ich kenne einen Polizisten, dessen Lieblingssatz ist: "Was kümmert es eine deutsche Eiche, wenn sich eine Wildsau daran scheuert?" Soviel zu den weniger sachdienlichen Kommentaren hier (und damit meine ich ganz bestimmt nicht Deine!)
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Geändert von kornatix (23.12.2014 um 15:51 Uhr)
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Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Ach Fred, immer die ganzen Beleidigungen obwohl du einfach nur die Antwort http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=139 überlesen hast?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil - die Frage war doch wohl :

Zitat:
Zitat von wolf b
Eine Antwort auf meine Frage wäre trotzdem nett gewesen.
Du schreibst,
wenn ihr nett seids begleitet ihr zum nächsten Tüv und nehmt dort den Schlüssel
ab. Erst nach der Untersuchung bekommt man ihn zurück.

Ich hätte schon gerne
gewußt wie der Prüfer dann eine Plakette ausstellen kann oder hast du das
einfach mal so dahin geschrieben?
Nicht nur lesen - die Frage verstehen ist der Knackpunkt !
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Gruß Fred
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  #148  
Alt 23.12.2014, 17:45
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Fred, gibs halt einfach auf.
Bayern hat - nur zu deiner Info - die gleiche StVo und StVZo wie der Rest der Republik.
Da helfen auch deine Beschimpfungen oder Beleidigungen gegenüber den Bayern nichts. (Oder ist es Neid und Missgunst eines Wutbürgers was hier spricht...)
Deine Version KANN WENN man viel Glück VIELLEICHT klappen. Aber eine Rechtssicherheit gibt es dafür aber halt nicht. Ein Polizist mit schlechtem Tag und deine Fahrt ist zu Ende. Egal in welchem Bundesland.

Ich persönlich würd ja den Teufel tun und so etwas jemandem raten, auch nicht in einem Internetforum.

Also stell jetzt endlich das Räuchermännchen weg an dem du scheinbar etwas zu viel schnupperst, frohe Weihnachten und lass gut sein.

Jan
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  #149  
Alt 28.12.2014, 18:15
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wer lesen kann ist klar im Vorteil - die Frage war doch wohl :



Nicht nur lesen - die Frage verstehen ist der Knackpunkt !
Ich verstehe nicht nur die Frage, sondern offensichtlich im Gegensatz zu dir auch die Antwort.
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Gruß
Volker
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  #150  
Alt 28.12.2014, 21:50
kurz kurz ist offline
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Eure Probleme möchte ich ja haben.
Wenn ich als Schweizer mein Fzg nicht gemäss Aufgebot vorführe, muss ich innert 2 Wochen die Kennzeichen abgeben. Mache ich das nicht, kommen ein paar scheixfreundliche eingeschriebene Briefe, danach die Bullerei und will die Schilder abholen (wohl gegen Gebühr...).

Will sagen, meinereiner hätte wohl noch grössere Probs im Ausland.

Ich könnte mir aber immerhin vorstellen, dass man einen Aufstand machen könnte, weil ein Fzg 10 Jahre in einem Land genutzt wurde, aber ein einem anderen die Abgaben gezahlt wurden.

Ob allerdings ein Fahrzeug im Land X zugelassen werden kann, man selber aber im Land X keine Adresse hat... geht wohl auch schlecht.

Was meinen den die Leute vor Ort?

Ein Einheimicher karrt regelmässig die (ausländischen) Trailer zum Hafen runter, egal wie schwer und mit welchen Lampen, auch ohne Kennzeichen, geschweige denn TÜV dran.
Is halt so eine Übereinkunft mit den Örtlichen, dass das so akzeptiert wird.

Beim Ausländer wirds dann wohl schon teurer.
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