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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist."
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Beste Grüße John |
#27
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Moin Fraenkie, gerade mit den roten Nummern hatte man doch immer ne Freifahrschein bei der Rennleitung. Ich bin in meiner aktiven Zeit als Kfz-Mechaniker im Autohaus niemals von der Rennleitung angehalten worden. Wie oft habe ich Autos am Wochenende mit der Firmeneigenen roten Nummer bewegt....... |
#28
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na dann hat sich doch quasi nicht viel geändert bis auf die Tatsache, das die Behörde die FIN selber in den Schein eintragen will. Solange dich die Rennleitung ausserhalb der Öffnungszeiten vom Tüv nicht anhält und du keinen Crash baust.............. |
#29
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Fakt ist doch eins ...suchst du dir im Netz eins und kaufst nen Kennzeichen ist die Hemmschwelle das Fahrzeug dann noch nicht zu nehmen geringer, das weiß der Käufer. Also wenn zukünftig noch mehr Mängel verschwiegen in der Anzeige. Zitat:
ja scheint regional anders zu sein -hier an der Leningrad Allee sieht man Sachen ... ![]()
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#30
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ja und das das Fahrzeug nun TÜV braucht.
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#31
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Ok aber ausgehändigt für dein Fahrzeug bekommst du es doch auch ohne gültige HU. Es wird dir nur die Auflage gemacht das Kennzeichen ausschliesslich für die Fahrt zur HU und zurück zu verwenden.
Das war bei der roten Nummer nicht viel anders.......... |
#32
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Moin,
du brauchst ne gültige HU um die Kiste an den 5 Tagen ohne Einschränkungen bewegen zu dürfen. |
#33
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![]() Führerschein. Und Schäden am Moped, wenn er sich hinlegt, bekommt man nur von einer Vollkasko erstattet. Zitat:
Kennzeichen liegen in einer Kiste, falls ich mal einen Partykeller bekomme... Wie ein Käufer an seinen Kram kommt interessiert mich nicht, es interessiert sich auch niemand dafür, wie ich meine Käufe nach Hause bekomme. Die das nicht schaffen, (z.B. ebay-alles-ohne-lesen-Ersteigerer) wollen regelmäßig Transportangebote von mir und werden dann erst wach. ![]()
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gregor ![]() |
#34
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Moin,
ich habe mir auch angewöhnt alle neuen Kfz in einem Radius von max. 50 km zu meinem Wohnort zu kaufen. Ich habe keine Lust mehr auf all diese leeren Versprechungen. Auf Bildern sehen alle Auto gut aus. Wenn du dann 300 km gefahren bist, steht ein Schrotthaufen da. Ist bei Booten auch so. Mit den 50 km kann ich gut leben. Da kann ich dann auch 2 mal hinfahren für ein KzKz. Oder ich mache den Tüv vor Ort oder ich melde zu Hause um. War nicht mal im Gespräch, dass man auch das Orts-Kennzeichen vom Vorbesitzer in Zukunft behalten kann????? |
#35
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Ein echtes Problem ist die Neuregelung nur für Verkäufer von Fahrzeugen ohne TÜV und die schwarzen Schafe, die das gelbe bisher missbräuchlich verwendet haben.
Kaufe ich einen GW mit Rest-TÜV, alles wie bisher. Kaufe ich einen GW ohne TÜV, muss ich halt direkt zum TÜV oder muss die Karre in eine Werkstatt stellen, wo sie TÜV-fähig gemacht wird. Die ganzen Stubenhändler müssen sich nun endlich mal eine (teure) rote Nummer anschaffen, denn die haben auch bisher die gelben Nummern als solche genutzt. In Berlin wird jedoch zum Glück seit einiger Zeit bei Verkehrskontrollen verstärkt auf diese Nummern geachtet. Wenn im Schein des Kurzzeitkennzeichen nicht die richtige FIN eingetragen ist, ist es wie fahren ohne gültiges Kennzeichen und das wird teuer. Und an alle die "Überregulierung" schreien, denkt mal drüber nach was passiert, wenn Euch so ein schwarzes Schaf ohne Zulassung und somit ohne Versicherung in die Karre fährt. Da gibt es meist nur lange Gesichter, aber kein Geld. Also bisher habe ich in diesem Thread kein Argument gelesen, das gegen die Neuregelung spricht. Mfg Nick
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#36
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Moin, ich seh dem ganzen auch entspannt entgegen...... |
#37
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Der einzige Missbrauch, der jetzt ausgeschlossen ist, bestand darin, dass keine FIN eingetragen wurde, um das Kennzeichen mehrfach zu verwenden. Wenn's kracht, war dennoch Versicherungsschutz gegeben (FIN nachtragen). Wieso sollte bei einem Unfall mit einem KzK-Auto kein Versicherungsschutz bestanden haben? Eine gravierenden Nachteil der neuen Reglung hat Jörg schon vor einiger Zeit hier aufgeschrieben: "Geld einpacken und am Wochenende x-beliebiges Auto kaufen, geht nicht mehr."
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Beste Grüße John |
#38
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Stubenhändler, Privatbastler und Co. Im Regelfall wird doch viel eher ein spezifisches Fahrzeug gesucht und eine Besichtigung ausgemacht. Und wenn Du einmal eine FIN in den Fahrzeugschein eingetragen hast und baust mit einem anderen Auto einen Unfall, muss die Versicherung nicht zahlen. |
#39
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Und was den Unfall mit schwarzen Schafen anlangt - wie oft sind Sie denn Opfer, Zeuge, zumindest Ohrenzeuge geworden? Erzählen Sie mal. Mir ist kein solcher Fall bekannt. Ist auch nicht nachvollziehbar, denn die Zulassung für KzKz ist nur gegen Versicherungsbestätigung möglich. Also geht die Versicherung im Schadensfall ins Obligo und holt sich ggfs den Betrag vom Halter zurück. Es mag Probleme geben bei vorsätzlicher und mißbräuchlicher Nutzung, nur wie oft kommt sowas vor? Danke. |
#40
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Ich breche die Diskussion hier ab.....Du kannst oder willst mir nicht die Frage beantworten was gegen verkehrssichere Fahrzeuge mit TüV spricht beim KzKz. Du findest 100 Ausflüchte aber kein Argument...für mich ist die Sache hier erledigt. Ich bin hier raus !! |
#41
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Leider deutlich häufiger als die meisten hier denken. Sagen wir mal so, ich bin durch meinen Job relativ vertraut mit dem Business und habe obendrein in der Familie jemand, der bei der Berliner Kripo in genau diesem Betätigungsfeld arbeitet. |
#42
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Und von Leuten wie dir, kauf ich halt nix, ganz einfach. Vernünftige Inserenten schreiben das natürlich ins Inserat,....du ja sicher auch. |
#43
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Öffentlicher Straßenverkehr / Privatverkehr - öffentliche Verkehrsflächen - Geltung der StVO und des StVG Die öffentlich-rechtlichen Regelungen über den Straßenverkehr gelten nur für den öffentlichen Verkehr, nicht auf reinem Privatgelände, wobei die Abgrenzung zwischen nichtöffentlichem und öffentlichem Verkehr nicht immer ganz einfach ist. Häufig entzündet sich der Streit an Parkstreitigkeiten. Als Faustformel kann gelten: Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich. Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will. Auf Privatgelände kann aber eine entsprechende Anwendung der StVO-Verkehrsregeln, insbesondere des § 1 StVO, in Betracht kommen.
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus. Gruß Michael |
#44
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Mit Lesen hat er nix am Hut, er glaubt alles zu wissen.
Willy |
#45
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Es hat durchaus auch Gründe warum ein Fahrzeug ohne TÜV gekauft wird. (Finanzielle zum Beispiel) Und nicht jeder hat Kontakte zu einem Zugfahrzeug und Trailer. Und was viele Vergessen: Der neue EU-Schein ohne Hängererweiterung gibt kaum die legale Möglichkeit das Wunschfahrzeug nach HAuse zu trailern. Fakt ist eins: Die Differenz zwischen Fahrzeugen mit TÜV und ohne TÜV wird viel viel höher werden. Sprich Fahrzeuge aus Dubioser Hand mit gefummelten Tüv gehen nun besser auf den Markt ( das zum Thema Verkerhrssicherheit ) als ehrliche Rentnerfahrzeuge, wo entweder der Besitzer verstorben oder einfach keinen Bock mehr auf TÜV vorhanden ist.
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Geändert von Basstel-Bassti (11.11.2014 um 18:20 Uhr)
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#46
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Moin,
ich habe damals das Fahrzeug das mich durch meine komplette Sturm und Rangzeit begleitet hat einfach nachdem ich was neues hatte in die Garage gestellt und einfach behalten. Da steht der Wagen nun schon seit fast 4 Jahren. Mit und mit mache ich mal was dran. Irgendwann wird der Wagen technisch wieder zu 100 Prozent perfekt sein. Dann ist die Optik dran. Soweit ist der Wagen auch optisch ok aber er hat halt nach 19 Jahren Betriebszeit Macken. Ich selber besitze den Wagen nächstes Jahr im Februar 20 Jahre. Baujahr 91. Ne Oldtimer Zulassung wird der nie bekommen weil er nicht mehr orginal ist. Das ist mir aber auch nicht wichtig. Die 07er Nummer ist auch zu teuer. Ganzjährig anmelden oder Saison Kennzeichen ist nach der Änderung der KzKz nun angesagt. Vielleicht läuft es da irgendwann drauf hinaus. |
#47
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aber manche Leute artikulieren sich dann eben nicht exakt genug. ![]() Auf dem Prüfgelände turnen normalerweise Angestellte des TÜV rum, oder kann ich da auch mal Samstag / Sonntag hin, wenn ich mal ein paar Sachen prüfen will? Eben! Daher ist das Gelände auch entsprechend beschildert und höchstwahrscheinlich auch eingefriedet. ![]() Hausherrn auf die StVO ändert nicht den Privatgeländestatus und das Recht des Hausherrn, eine entsprechende Weisung / Vollmacht zu erlassen wird da- durch nicht verwirkt. Und warum der Prüfer ausgerechnet bei dir darauf besteht, dass du erst ein entsprechendes KzK besorgst, kann ich mir bei deiner unnachahmlichen Art durchaus denken. Das würde ich als Prüfer in deinem Fall bestimmt auch tun... ![]() Das es auch anders geht (bei TÜV & DEKRA) weiß ich schon aus beruflichen Gründen, auch das Fahren ohne passenden Führerschein (CE) auf dem Gelände wurde uns schon ausdrücklich mit eben dieser Begründung (=Privatgelände) vom Hausherrn gestattet. ![]() P.S.: Du sollst von mir auch nix kaufen Willi, meist gebe ich meine Autos ohnehin in Zahlung und spare mir den gesamten Gedöhns mit Gewährleistung & Co. ![]()
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gregor ![]() Geändert von Dicke Lippe (11.11.2014 um 18:51 Uhr) |
#48
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Wenn Sie in diesem Business unterwegs sind wie Sie behaupten, dann sollte Ihnen eigentlich nicht entgangen sein, daß schon seit mehreren Jahren die beiden Zulassungsämter in Berlin den Fahrzeugschein zum Kzkz nur mit einer gedruckten VIN ausgeben. Damit sind ex post weder "situative" Eintragungen noch Änderungen möglich. Alles andere ist kriminell und hat mit dem KzKz nichts aber auch gar nichts zu tun. Und was die Berliner Kripo anlangt, da halten Sie mal den Ball ganz flach. Kripo und STA werden nicht mal mehr bei Fahrerflucht tätig, wenn nur Sachschaden vorliegt. Da hilft Ihnen keine Haftpflicht, keine HU und auch kein treuer Glaube an den Rechtsstaat. Danke. |
#49
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Tja, ihr Berliner schwebt ja auch in ganz besonderen Dimensionen........ ![]() |
#50
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Ich dachte immer das KZK sei die rote Nummer ?
Davon ab: Ich habe einen Nachbarn, der sammelt "Oldtimer" und "Youngster" Meint er selber und alleine! Deshalb stehen da bei ihm etliche alte Autos rum, auch auf öffentlicher Straße, größtenteils auf platten Reifen und rühren sich seit Jahren nicht mehr. Eben halt das, was man so unter 100 Euro so kriegte. Irgend einen Kleinwagen hatte er mal mit normalen Kennzeichen angemeldet. Jetzt aber schon Jahre nicht mehr. Er hat wohl eine Gewerbe angemeldet und eine rote Händlernummer. Die pappt er nun abwechslend an den Kleinwagen, wenn es mit Mutter zum Einkaufen geht oder an den alten Ford Kombi, wenn er mit der Töle zm Hundeplatz fährt. Er hat das ideale Wechselkennzeichen. Ohne TÜV und Werkstattsorgen.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. Geändert von Konteradmiral (11.11.2014 um 19:30 Uhr) Grund: Tippfehler Korrigiert |
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