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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Aus und vorbei
Kein Spontankauf mehr. Keine Spritztour mit dem Garagenschatz. Der TÜV reibt sich die Hände. Kurzkennzeichen nur noch mit HU. Was waren das doch für herrliche Zeiten. Noch gar nicht so lange her: Steuervergünstigter Oldtimerstatus nach 20 Jahren. Keine Beschränkung durch Grüne Plaketten. Unverpanschter Sprit. Die Hoffnung auf Wechselkennzeichen: 1x zahlen, dreimal fahren (Nix da, sagte der Finanzminister). Was kommt ist die PKW-Maut. Erster Schritt zum gläsernen Autofahrer. Und zwischendurch klammheimlich still und leise: Kein Kurzkennzeichen (KzKz) mehr ab dem 1. Januar 2015. Warum dieses Gesetz? Die Befürworter - wer immer diese sind - behaupten, Kurzkennzeichen würden missbraucht. Es wären mit KzKz häufig Schrottkarren in den Verkehr gebracht, die eine Gefahr für die Sicherheit darstellen. Außerdem würden mit einem einzigen KzKz oftmals mehrere Fahrzeuge bewegt, was streng verboten ist. Daher werde ab 1. Januar 2015 die Zulassungsbehörde die Einträge in den Fahrzeugschein vornehmen und nicht mehr wie bisher der Fahrzeughalter. Alles klar? Nun, bei Licht betrachtet haben wir folgendes Bild. Erstens: Oldtimerfans sind keine Hasardeure. Sie pflegen ihre Schätze und kennen sich aus. Sie bewegen ihr heiliges Blech in der Regel passiv. Sie sind sich der Verantwortung bewusst und scheuen das Risiko. Kaputte Bremsen, defekte Lichtanlagen, marode Reifen, wasser- oder ölqualmende Motoren sind häufiger im „normalen“ Verkehr bei Fahrzeugen und HU-Restlaufzeit zu beobachten und insbesondere bei LKW aus Südost-Europa als bei den vermeintlichen „Schrottkarren“ aus der Schrauberszene. Denn der gemeine Blech-Liebhaber hat es in der Regel mit Standschäden zu tun, mit korrodierten Kontakten und maladen Dichtungen etc, die in der Regel durch gelegentliche Prüf- und Probefahrten aufzudecken und zu bewältigen sind. Mehr rastet, der rostet. Zweitens: Wer sich mal mit den zähen Zahlenwerken des Hausmeistervereins TÜV auseinandersetzt hat, wird darin lesen können, dass gravierende technische Mängel als Unfallursache kaum in Erscheinung treten. Na Gottseidank möchte man sagen. Das gilt insbesondere auch für ältere Fahrzeuge. Wenn somit nichts weiter anliegt, wird also auch weiterhin der Wischwasser-Füllstand vom Dipl.-Ing (FH) kontrolliert, eine defekte Kennzeichenleuchte als schwerer Mangel festgehalten und Aha! die Leuchtweitenregulierung getestet (hat schon mal jemand an dem Rädchen gedreht? Ich nicht.) Drittens: Mit dem neuen Gesetz soll das Zulassungsamt die Einträge in den Fahrzeugschein vornehmen. Um Missbrauch und Urkundenfälschung auszuschließen – wie es heißt. Ja und? Das Verfahren lässt sich doch schon heute anwenden. Wo ist das Problem? Wenn es nur darum ginge, einen echten oder vermeintlichen Missbrauch zu unterbinden, so wären schon heute die Einträge in den Zulassungsscheins vom Amt vorzunehmen. Wo also ist das Problem? Dazu brauchte es kein neues Gesetz und das Kzkz könnte wie bisher für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden, kurzfristig und ohne HU. Oder geht es um was anderes? Schließlich und - viertens - wären polizeiliche Kontrollen ein geeignetes Mittel, um Fälle von Missbrauch festzustellen. Ich selbst kam einmal in eine solche Kontrolle und konnte zeigen, dass Zulassungsschein und VIN meines frisch erworbenen XJ12 überstimmen. Also, geht doch. Cui bono? Ja, wem nützt dieses Gesetz? Anders gefragt: wer will den angeblichen Mißbrauch mit KzKz festgestellt haben? Man kann Politikern aller Coleur vieles unterstellen – nur eines nicht: Sachverstand. Aus der Ecke kann also nichts kommen. Wer also hat hier die Feder geführt? Fängt an mit L. Selbstverständlich steht das Gelichter vom TÜV etc im Verdacht. Wer sonst hat ein Interesse an diesem Gesetz und wird daran verdienen? Initiativen zur Ausweitung der Kontrollen hat es immer gegeben, auch wenn der vorerst letzte Vorstoß für ein verkürztes HU-Intervall auf 12 Monate gescheitert ist. Der nächste Versuch wird kommen. Verkehrsminister kommen und gehen. Irgendwann aber fließt die Tinte. Motto der Atlantikschwimmer Wir haben keine Chance. Aber wir nutzen sie. Derzeit läuft ein Petitionsverfahren: https://www.openpetition.de/petition...ne-tuev-und-au Dabei sein ist alles. Danke.
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#2
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Du argumentierst mit Oldtimern - gut - dort besteht doch eh die Möglichkeit ein H-Kennzeichen zu beantragen.
Besitzer dieser alten gepflegten Schätzchen werden sich doch nicht wegen der paar Euronen ins Hemdchen machen. Interessant wäre auch, ob es wirklich alle Kurzzeitkennzeichen betrifft, oder ob das 07er ausgeschlossen ist?. Ich persönlich begrüße auch die Maut und ebenso begrüße ich es, wenn durch diese Maßnahme ein paar Sicherheitsfallen aus dem Verkehr gezogen werden. Und ja - ich fahre auch ein paar Autos ![]() LG Daniel
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#3
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Bin dabei.
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Gruß, Philip
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#4
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John hat das für uns schon einmal genauer betrachtet:
http://www.boote-forum.de/showthread...eitkennzeichen
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#5
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Das ganze ist wieder nur Gängelung der Normalbürger, die sich nichts zu Schulde kommen lassen.
Auf Verdacht zur Besichtigung ein KZK mitnehmen geht dann nicht mehr. Nur mit viel Bürokratie, Umwegen und Kosten. Und das nur wegen ein paar Betrügern. Na besten Dank auch. In Normalbürgergängelung ist der Staat stark. Für Intensivstraftäter hat er dann Verständnis.
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Gruss Robert
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#6
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Ich fürchte Du bist einigen unvollständigen Informationen aufgesessen.
ad Zitat:
Das H-Kennzeichen ist nichts anderes als eine steuerliche Ausnahme innerhalb des Katalogs der KFZ-Steuer. Damit einher gehen Sondererlaubnisse wie z.B das Einfahren in Klimamärchenzonen. ad Zitat:
ad Zitat:
Danke.
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#7
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Es ist auch mit nochsoviel Argumentation nicht weg zu diskutieren, das mindesten zweimal jährlich "absolute Schrotthafentrailer" (selbst oft gesehen ) mit KzKz bewegt werden.
Wenn ich bedenke was da mit riesigen Booten auf unseren Strassen rollt wird mir Angst und Bange. |
#8
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![]() Zitat:
deine Aussage trifft genau wieder die Aussage unserer Oberen .... es wird wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Wegen 2-10 schwarzen Schafen, werden jetzt komplett ALLE wieder gemaßregelt ![]()
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#9
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...und genau die wird es auch zukünftig geben!
Bin zwar nur alle Jahre mal betroffen, aber für diese Änderung, Reglementierung fehlt mir jegliches Verständnis.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#10
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Ich stehe auf Autos und habe sowohl Sommer, als auch Winterwagen die ich fast saisonal ersetze. Das ist ein reiner Spleen und zielt nicht auf das generieren von Erlösen. Ich liebes es mit ein paar Flocken in der Tasche auf Autojagd (ohne konkrete Zielvorgabe) zu gehen...
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#11
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Leute, jeder Minister muss mindestens eine Reform durchführen.
Der kann doch net seinen Sessel einnehmen und sagen "Passt doch eigentlich alles, Ball flach halten" ![]() ![]() Der eine halbiert die Punktzahlen die man haben darf und gleichzeitig die Punkte die man kriegt --also so im wesentlichen. Was sollte denn das? Das wäre mit dem alten System (16 stat 8 Punkte bis Fussgänger, dafür aber auch 4 statt 2 Punkte für nen satten Rotlichtverstoss z. Bsp.) und ein bissle "Feintuning" auch gegangen. Aber des wäre ja kein Grosser Wurf, keine Reform die einen namentlich bei seinem Chef und allen anderen bekannt macht). Dann führt man Kennzeichen irgendwlelcher Dörfer wieder ein die man vor 20 jahren abgeschafft hat wie LEO für Leonberg statt S wie Stuttgart. Wem hilft denn das? Wer weiss denn wo der herkommt ausser Aboriginees aus der Nachbarschaft? Der gerade startenden Generation Autofahrer ist doch sogar die Größe der Karre weniger wichtig als die Größe des Telefon-Displays, was interessiert die ein prähistorisches Kennzeichen ............. In Zukunft wird man sein Kennzeichen aus HH auch dranlassen können wenn man nach S umzieht (Argument: der Verbraucher spart kosten)....... So ein Ölfilmriss ![]() ![]() ![]() usw. usf. Das könnt ihr auf jedes Ministerium jetzt projizieren, alle 4 jahre darf mal wieder einer an der Oberfläche fischen und die dicken Brocken ganz unten geh´n voll durch die Lappen. Bis er´s drauf hätte (ja wär ja möglich dass es solche auch gibt die dazulernen ![]() ![]() Auswandern (das Haus am Meer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Geändert von Fraenkie (11.11.2014 um 11:13 Uhr) |
#12
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Wo ist denn das Problem ?
Man mietet oder besorgt sich zur Überführung ein geeignetes Fahrzeug oder Anhänger und fährt seinen Neuerwerb zum Zielort. Wie wird beim Kauf und der bevorstehenden Überführung über diverse Mängel hinweg geschaut und gesagt " Ach, für die paar Kilometer wirds noch halten". Natürlich handeln nicht alle so, doch wie will man da differenzieren ? H-Kennzeichen waren deshalb angesprochen, da sie ja eh die Wahl für Besitzer von "echten" also unverbastelten Oldtimern sind und es da für mich persönlich null Sinn macht, diese mit Kurzzeitkennzeichen zu bewegen. Ein Sammler, der nun diverse Fahrzeuge besitzt, wird sicherlich in der Lage sein, die Differenz zum H-Kennzeichen aufzubringen um mit dem Gefährt seiner Wahl legal unterwegs sein zu dürfen. Wenn man diese Regel aufstellst überwiegt für mich definitiv und ausschließlich der Sicherheitsaspekt, wenn es nach mir ginge, müsste auch jeder Fahrzeugführer ab einem gewissem Alter zum Tauglichkeitscheck - doch das ist ja wieder eine andere Thematik. Letztendlich sind alle Fahrzeuge, ganz gleich ob auf den Straßen oder auch am Wasser,im schlimmsten Fall Tod bringende Objekte. Daher gebe ich persönlich gerne ein paar Euros mehr aus um es so sicher wie möglich zu machen. LG Daniel |
#13
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![]() Zitat:
Ich kann damit leben, das meine Meinung zu dem Thema zerrissen wird und eine andere Meinung als die der Allgemeinheit (oder die der Wortführer) eh nicht gilt......, aber ich weiss nur nicht woher ihr die Zahl 2-10 "schwarze Schafe" nehmt.. ![]() Es sei denn es sind die , die den DANKE Button gedrückt haben.. ![]() Denn Deine Aussage sagt ja lediglich aus, dass Du weiterhin mit "Schrott" auf der Strasse fahren willst...oder was spricht gegen verkehrssichere Bootstrailer mit TüV ?? |
#14
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Die Situation ist ab 1.1.15 wie folgt:
Ohne Betriebserlaubnis dürfen nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, durch geführt werden. - Hat man keinen TÜV, dürfen nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. - Beim Antrag auf Kurzzeitkennzeichen sind das Datum der nächsten Hauptuntersuchung anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen. Fahrten "zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk" beziehen sich auf den Bezirk, der das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt hat. Ohne Tüv darf ich also von Flensburg nach Berchtesgaden gondeln, wenn ich mir dort das Kurzzeitkennzeichen ausstellen lies. ![]() Eine Möglichkeit für Privatüberführungen, ohne zuvor die Fahrzeugpapiere zu haben, gibt es, wenn die Landratsämter pragmatisch handeln. Beim Antrag muss man die FIN angeben und (nur) auf Verlangen nachweisen (§ 6 (7) FZV). Es kann also ein Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug ausgegeben werden, dessen FIN man z.B. nur per E-Mail erhalten hat. Mit Kurzzeitkennzeichen ohne FIN auf Vorrat zu einem Auto- oder Trailerkauf zu fahren, fällt zukünftig flach. Der Bund geht davon aus, dass sich durch die Neuregelung die Anzahl der Kurzzeitkennzeichen um rund 40 Prozent verringert.
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Beste Grüße John |
#15
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Wer bisher seinen Oldtimer mit einem Kurzkennzeichen bewegt hat, der hat das Kennzeichen missbraucht. Wer Ausflugsfahrten oder sogar gewerbliche Fahrten mit einem Kurzkennzeichen durchgeführt hat es ebenfalls missbraucht. Hier geht es in erster Linie darum dafür Sorge zu tragen, dass keine verkehrsunsicheren Kfz im Strassenverkehr unterwegs sind. Und wer glaubt, dass das nur wenige wären der irrt gewaltig.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg ![]()
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#16
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ROT. Hat jeder (auch der Dorfsheriff---der hat dann plötzlich hellwach seine Chance gesehen.... ![]() ![]() ![]() ![]() Wo war nochmal das Problem ![]() ![]() ![]() |
#17
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Bei uns in der Feuerwehr, kann man sich nicht an einen Unfall mit KzK erinnern. Gibt es eine Statistik?
Mir wurde vorgemunkelt das sei Lobbyarbeit des KFZ Gewerbes, weil unzählige Schwarzhändler damit Autos überführen. Gerade dunkelhaarigen Kiesplatzbetreiber würden oft 50 und mehr Autos an einem Wochenende MIT EINEM KENNZEICHEN von einem zum anderen Platz gurken.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#18
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Apropos: Wer bestimmt denn, was verkehrssicher ist? Der TÜV vielleicht? Und was meinen Sie: wieviele Fahrzeuge mit TÜV amtlichen schweren Mängeln dürfen nach Durchrasseln in der HU für weitere 4 Wochen am Straßenverkehr teilnehmen bis zur Wiederholungsprüfung? 3% oder 5 % - oder Schock! bis auf einige seltene Ausnahmen - Alle? Dagegen ist ein 5 Tage Kurzkennzeichen nach bisheriger Praxis ein geradezu repressives Instrument. Und - sicher sind Sie auch für die bundesweite Einführung der HU für Sportboote. Aus Sicherheitsgründen, selbstredend. Danke. Geändert von Ikan Terbang (11.11.2014 um 12:25 Uhr)
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#19
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Und trotzdem werde ich niemanden mit meinem (am gleichen Tag abgemeldeten) Kennzeichen nach Hause fahren lassen...
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gregor ![]() |
#20
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Hi,
das verstehe ich nun nicht richtig. Angenommen, ich kaufe ein Krad ohne gültige HU das nicht zugelassen ist. Ein Kurzzeitkennzeichen bekomme ich nicht, der Prüfer kann, wenn ich es auf dem Anhänger zur HU karre, keine Probefahrt machen, hatte ich schon genauso und musste mir das Kennzeichen nur für die 120m Probefahrt auf dem Prüfgelände besorgen. Ist ja sonst nicht zugelassen und versichert.... ![]() Zitat:
Willy |
#21
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![]() Zitat:
Dann wird niemand mit dem Schrottrailer vom HH nach M fahren -warum ? Weil jeder Angst vorm gefürchteten Radlager hat. Das sind einfach Infos die man hier im Forum mehrmals täglich lesen kann. Wo kommen denn die Schrottfahrzeuge her ? Zum Großteil nicht von denen, die das KZK benutzen. PKW und LKW aus der östlichen Region sind die jenigen die die Probleme bereiten-einschließlich Lenkzeiten, aber nein da "reicht" ja die Fahrerkarte von LKW´s die es noch lange nicht in den Ostblock schaffen weil zu teuer. €dit: Basstlerkarren, die Untüvig umgeaut wurden - stehen auf einem anderen Blatt. Sind meineswissens aber Verkehrssicherer als man anderes Fahrzeug. Denn entweder bekommt man die Basstlerkarre bei dessen Veranstaltung gestoppt ( Carfreitag ), oder das Teil tobt sich mal auf irgendnem Acker auf - und es stellt höchstens eine Gefahr für Zahnpfosten oder ein Maulwurfshügel dar. Amen ![]()
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#22
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Das beantwortet nicht meine Frage.... ![]() Was spricht gegen verkehrssichere Fahrzeuge mit Tüv, wenn man ein KzKz haben möchte.. ![]() ![]() |
#23
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Soviel mal offtopic zu den Statistiken, dass der "Schrott" nur aus dem Ostblock zu uns kommt.
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Morrrpheus auch bekannt als Sascha ![]() |
#24
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Diesen Anspruch verfehlt die Regelung mit Glanz und Gloria. Ich kann auf der Fahrt zur "zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk" auch nach der neuen Regelung ohne TÜV quer durch DE gondeln.
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Beste Grüße John |
#25
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![]() Zitat:
Moin, gilt das Kurzzeitkennzeichen denn weiterhin für 5 Tage? Auch wenn ich es Mittwochs erhalte? Samstag und Sonntag sind dann immer noch innerhalb der 5 Tage.?! |
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