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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#126
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So ich hab jetz mal die rechtliche Situation mit der Zuständigen Abteilung des DMYV Telefonisch geklärt und sogar bei der Außenstelle des DMYV in Italien dazu angerufen.
Laut Auskunft des DMYV gilt: Kroatischer Staatsbürger mit Boot welches unter Kroatischer Flagge läuft darf mit Kroatischem Führerschein nach Italien. Führerschein gültig. Deutscher Staatsbürger mit Boot unter deutscher Flagge und Kroatischem Führerschein wird dieser in Italien nicht annerkannt. Hier wird der Deutsche Sportbootführerschein See verlangt. Wenn ihr wollt könnt ihr auch selbst beim DMYV-außenstelle Italien anrufen. Dei Dame war sehr freundlich. 0039/0431-53700
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#127
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Gewonnen: Eine Ehrenrunde auf der Achterbahn.
![]() Ein Anruf bei der italienischen Schifffahrtsbehörde wäre hilfreicher gewesen, denn die sagt etwas anderes dazu als die Außenstelle eines deutschen privaten Vereins, der selbst gegen Gebühr SBF-See-Prüfer stellt und daher vielleicht nicht ganz ohne Interessen ist. ![]() Auch der MSVÖ (österreichische Entsprechung zum DMYV und in einer ähnlichen Situation wie der DMYV hinsichtlich der Prüfer) behauptet seit Jahren, dass Österreicher mit dem kroatischen Schein in Italien nicht fahren dürfen. Aber - Überraschung! ![]() Sei es ihm und dem DMYV gegönnt. ![]() ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#128
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Wörtlich meinte sie das es eigentlich nur die Verbindung Flagge, Registrierung Führerschein wichtig ist. d.h. ein Kroate mit einem in Detuschland registrierten und unter deutscher Flagge fahrendem Boot braucht für dieses ebenfalls den Deutschen Führerschein. Es iwrd im Prinzip ein Stück Deutschland (wenn deutsche Flagge) bzw. ein Stück Kroatien (bei Kroatischer Flagge) nach Italien eingeführt und da wird der Führerschein benötigt, welche in dem Land der Registirerung gültig ist. Also umgekehrt: Deutscher mit Kroatischem Führerschein und kroatischer Flagge und Registirierung = OK
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#129
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Diese Argumentation ist so alt wie die Seewolf-Legende und mindestens so falsch. Da schwingt noch so ein Stück Seefahrtsgeschichte mit: Der Kapitän darf Paare trauen, Todesurteile fällen, Flaggenrecht heißt "das Schiff ist ein Stück Heimatland" usw. ![]() Das ist alles lange her und so nicht mehr richtig, und schon gar nicht auf Sportbooten und wenn, dann nur auf hoher See und niemals in Hoheitsgewässern, allenfalls auf Kriegsschiffen... ![]() Die Argumentation der netten Dame hat nicht Hand und nicht Fuß: Ich (Österreicher, Wohnsitz Ö) fahre seit Jahr und Tag mit einem Boot unter deutscher Flagge (deutscher Eigner mit Wohnistz in D, der mir das Boot notariell beglaubigt zur Nutzung überlässt usw.) spazieren. Der Eigner war noch nie an Bord. Der verantwortliche Schiffsführer bin ich. Nach dieser Argumentation müsste ich den dt. SBF See haben. Das ist einfach nur falsch. Punkt. Auch wenn das im I-Net an vielen Stellen so gefunden wird, weil halt diese Dinge vermutlich auf die falsche Grundlage des DMYV zurückgehen. Nach dieser Argumentation müsste ein Skipper, der eine maltesische oder griechische oder amerikanische Yacht fährt, einen Schein des Flaggenstaats besitzen. Jedes Jahr kann ich ein Boot chartern, das unter irgendeiner Flagge fährt. Und jedesmal müsste ich dann den Schein des Flaggenstaats machen? Auch wenn die gar keinen haben? Nein: Ich brauche einen Befähigungsnachweis, den der betreffende Küstenstaat anerkennt, wenn er denn einen verlangt. Soviel zur Verlässlichkeit der Aussage der netten Dame ... ![]() Und bitte nicht schon wieder die "Versicherungskeule" von irgenjemandem gezückt ... :mrgreen"
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#130
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Servus!
Gehen wir das ganze doch mal von einer anderen Seite an: Bootsführerscheine sind erst mal nationales Recht. Eine EU-weite Regelung gibt es nicht. Auch ist die Anerkennung ausländischer Scheine nationales Recht und höchstens in bilateralen Vereinbarungen zwischen den Staaten geregelt. Eine einheitliche EU-Regelung gibt es dazu nicht. (Oft gibt's in Gedanken den Vergleich mit KFZ-Führerscheinen - kann man so aber nicht anwenden...) Und jetzt nehmen wir mal das, was wir sicher wissen: Heimische Führerscheine sind für Einheimische daheim gültig. Im Ausland wird mein regulär im Heimatland erworbener Führerschein (fast immer) anerkannt. Zumindest in Europa. Jetzt stellen wir uns unsere "Problemsituation" noch mal vor: Ausländischer Polizist kontrolliert uns in seinem Zuständigkeitsbereich. Kennt dieser Mann tatsächlich alle bilateralen Vereinbarungen? Sieht er vielleicht nur "deutsche Flagge - deutsches Boot - deutscher Führerschein? Wird er auch einen kroatischen Führerschein akzeptieren? (Wohl ja...) Und wer sitzt in dieser Situation am längeren Hebel und stellt u.U. einen Strafzettel aus? Und kommt man mit endlosen Diskussionen vielleicht schnell zum "Ah, da haben wir wieder einen Besserwisser, der sich in meinem Land besser auskennt als ich" - Modus beim kontrollierenden Beamten (verbunden mit entsprechender Sturschaltung)? Fest steht: Der Bootsschein meines Heimatlandes und eventuell der des Gastlandes werden sicher anerkannt. Der Rest (zB. deutscher mit kroatischem Schein in Italien) birgt immer Diskussions- und somit Risikopotential. Ach ja: Und selbst wenn eine Regelung "halt über Jahre hinweg so gehandhabt wurde" ohne rechtliche Absicherung heißt das noch lange nicht, dass es auch so bleibt. Siehe zB. CE-Zertifizierungen von Booten. Jahrelang vernachlässigt trotz Vorschriften und jetzt mitunter ein großes Problem. Schöne Grüße, Jan |
#131
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ist doch eigentlich ganz einfach- Das Verkehrsland bestimmt welche Voraussetzungen nötig sind und welche Ausländischen Nachweis es anerkennt.
#senfdazugeb
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#132
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Gib'deinen Senf bitte im Kindergarten dazu, aber nicht hier.
Im Kindergarten passiert nix, wenn du falsch liegst, aber in Punkto Lizenzen hängen Existenzen dran wenn man etwas falsch macht und sei es auch nur aus "Gutem Glauben". Ein Unfall mit oder ohne gültiger Fahrerlaubnis ist wie Tag und Nacht. |
#133
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#134
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Ich habe keine Mod-Allüren, aber dein Stil, Janus, geht mir langsam auf den Senkel.
Vielleicht kannst du derlei wo anders absondern, nicht hier im BF. Du scheinst wenig Ahnung zu haben und keine Manieren, und davon reichlich.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#135
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#136
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Ich hätte zu dem Thema eine Frage:
Desöfteren habe ich gelesen, dass österr. Staatsbürger in Deutschland den SBF -See gemacht haben, ihren Lebensmittelpunkt aber in Österreich haben. Nach den bisherigen Aussagen, darf der Österreicher mit dem SBF Schein dann , außer in Deutschland (?), nirgends fahren, wenn sein Boot in Österreich registriert ist. ![]() Für ihn ist demnach der deutsche Schein gleich viel wert, als der kroatische für einen Deutschen.
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___________________ Gruß Werner
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#137
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#138
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Der deutsche Schein wird - für Deutsche - natürlich weltweit anerkannt, genau so wie der kroatische für Kroaten. Aber ob ein Nicht-Deutscher einen deutschen, kroatischen oder chinesischen Bootsführerschein hat, das ist wurscht.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (11.10.2014 um 17:30 Uhr)
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#139
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![]() Ich denke, man sollte im Kopf behalten, dass der KÜSTENSTAAT entscheidet, ob und welchen Schein er für wen anerkennt.
Dass zB Kroatien den SBF auch dann anerkennt, wenn der Skipper Österreicher ist und unter Ö Flagge fährt, ist nicht mehr "logisch" oder naheliegend, aber es ist trotzdem so. Ich glaube Felix ist so ein Fall. Der fährt in HR als Österreicher mit dt. SBF See (soweit ich das in Erinnerung habe), weil HR das so anerkennt (und nicht, weil dt. oder österreichische Gesetze dazu eine Aussage treffen). Für den Rest der Welt lässt daraus keine Regel ableiten. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#140
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Wo Du Recht hast, hast Du Recht. Mir geht das Thema eh am Arsch vorbei, weil ich einen deutschen SBF habe, mit dem ich auch in Thailand fahren dürfte, wenn ich denn wollte, aber: ICH WILL DA GAR NICHT HIN!!!, obwohl : ich könnte, wenn ich wollte !!! Aber lustig ist dieser trööt trotzdem. Er nützt zwar niemandem, aber was soll's - gut, dass wir mal darüber gesprochen haben.....
P.S: Vor drei Wochen habe ich mit ein paar Freunden ein Hausboot auf der Müritz gechartert, Führerschein? "Den brauchen Sie hier nicht". Folglich waren dort jede Menge Bootsfahrer ohne Führerschein unterwegs, und keiner hat sein Boot oder ein anderes versenkt. Was lernen wir daraus? Nicht der Schein macht den Skipper, die Erfahrung macht es!
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#141
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Aber das wär doch mal ein interessanter Wintertörn: Kukljica - Thailand.
Und könnte dem Trööt eine interessante Wendung geben: Darf man mit dem kroatischen Binnenschein durch den Suez-Kanal oder benötigt man dazu einen Kasten Warsteiner? ![]() Und wird man von der deutschen Marine auch dann gegen somalische Piraten verteidigt, wenn man als Österreicher mit kroatischem Patent unter deutscher Flagge fährt? ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#142
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Habe da auch noch eine Frage , bekommt ein Nachtwächter der am Tag gestorben ist , Rente ?
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#143
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...womit das Thema dann wohl endgültig vom Tisch sein dürfte, allahderjungfraumariaundallenheiligenseidank! Nur: der arme Kerl, den diesen unsäglichen trööt eröffnet hat und eigentlich nur wissen wollte, ob ein deutscher Binnenschein auch für die kroatische Adria gilt - was macht der jetzt? Den deutsche SBF See? Ein mexikanisches (schlimm!) oder bolivianisches (noch schlimmer!) Kapitänspatent? Eine saudiarabische Fischereierlaubnis? Oder einfach nur seinen Binnenschein oder ein auf seinen Namen ausgestelltes boarding ticket von Rhyanair beim Hafenkapitän vorlegen? Fragen über Fragen....
![]() ![]() ![]() ICH LIEBE DIESES FORUM, es ist die Quelle aller Bootfahr-Weisheit....................
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#144
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Der Gag ist
"Keinen österreichischen Befähigungsausweis brauchen
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#146
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![]() Zitat:
"Er Hat einen Sportbootführerschen binnen, und möchte jetzt wissen, ob er das Boot beim Kapitano auch mit diesem Führerschein angemeldet bekommt, und ob es Probleme geben kann." Genau das habe ich spaßeshalber mal auf Cres probiert. "Versehentlich" habe ich den Binnen statt See vorgezeigt. Ich wurde freundlich darauf hingewiesen, dass der in Kroatien nicht gilt. Seit ca. 15 Jahren melde ich jedes Jahr ein Boot an und musste jedes mal Führerschein und der Versichicherung vorzeigen. Egal ob Cres, Rab, Rovinj oder Zadar.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#147
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Fürs anmelden des Bootes braucht man keinen Führerschein. Habe ich fürs Permit noch nie vorlegen müssen. Bei Kontrollen allerdings schon.
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#148
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In Pula schon ......
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#149
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In Biograd haben Sie auch den Schein verlangt....obwohl mir der causale Zusammenhang fehlt...man kann ja einen Skipper beschäftigen...lg Bernhard
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#150
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oder jemanden zur Anmeldung schicken während man alles vorbereitet.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
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