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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Jetzt haben die Tücken des Internet uns auch erwischt.
Wir mussten jetzt auf die schnelle einen Flug nach Palma (Hin und Rückflug) buchen. Abflughafen sollte Düsseldorf sein. Das Zeitfenster für den Hinflug war recht klein. Da wir heute im Stress waren, hat meine Frau auf die schnelle gebucht. Mit der Bestätigung per Mail kam dann auch der Schock. Abflug Düsseldorf(DUS), Ankunft des Rückfluges Düsseldorf (NRN), also Weeze. Ich habe nichts gegen Weeze, bin auch schon oft da abgeflogen, aber wenn ich in die Suchmaske für Flüge Düsseldorf International eingebe, will ich da auch wieder hin. Der Flughafen Weeze heißt auch eindeutig Niederrheinflughafen Weeze und nicht Flughafen Düsseldorf. Jetzt ist es aber so, dass eine Stornierung richtig teuer ist, ebenso eine Umbuchung. Habe dann mal recherchiert. Fernabgabegesetz mit Widerrufsrecht greift hier nicht. Warum eigentlich nicht, hab doch über Internet gebucht. Ich bin aber der Meinung, dass ich hier getäuscht wurde. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich aus der Nummer wieder rauskomme und zu meinem gewünschten Flug komme. Habe versucht die Hotline anzurufen. Nach ca. 25 Min. Warteschleife hab ich aufgegeben, da ich hier in Spanien sitze und ich mir von den Telefongebühren dann vermutlich besser ne Privatmaschine buchen kann. Achim |
#2
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Bei deinem Problem kann ich dir leider nicht helfen, aber wie es der Zufall will,
sitze ich auch schon den ganzen Abend daran, ein Flug nach Palma zu buchen und erlebe auch eine Überraschung nach der nächste... Wo hast du gebucht und welche Airline ist es geworden ? Ich hab bei keiner Airline Düsseldorf verwechseln können??
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
Geändert von Akki (17.09.2014 um 22:24 Uhr) |
#3
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Hallo,
ja meine Frage ist auch, welche Airline(s) - hin und retour die gleiche? Grüße Markus |
#4
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In Weeze fahren Shuttlebusse nach Düsseldorf für genau solche Fälle. Ist ärgerlich aber kein Untergang
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Ehemalige: Polaris Amazone, Glastron V184 Crestflite |
#5
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Ich nehme an es war Ryanair. Dort wird ein günstigerer Flughafen vorgeschlagen, wenn möglich, namensgleich, geographisch ähnlich UND wenn nicht explizit ausgeschlossen. Das war wohl hier "Düsseldorf"/Weze, weil Du nur Düsseldorf eingegeben hast. Eine Kausalität zum Abflugort spielt keine Rolle, auch wenn es für einen selbst logisch erscheint.
Das passiert oft, auch mit "Frankfurt"-Hahn und ist für internationale Flugreisende gedacht, denen das oft schnuppe ist, wenn sie zumindest in die Nähe kommen. Am besten IMMER das Kürzel des Flughafens -in diesem Fall DUS- eingeben, dann passiert das nicht. Und: Wenigstens noch einmal die Gesamtünersicht mit allen Daten und Orten durchlesen, BEVOR man auf "Jetzt buchen" klickt. Nützt jetzt auch nix mehr, ich weiss. Nimm einfach den Shuttle Weeze > Düsseldorf. Ändern geht nur gebührenpflichtig, weil es keine gewollte Täuschung sondern im Grunde eine Fehlbedienung ist. Ein falsches Datum wäre aber schlimmer, also nimms leicht.
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#6
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Der Rat von Wolli45 ist gut. Flüge buchen ist schwierig und braucht Routine, deshalb macht das bei uns immer meine Frau.
Ärgern ist ungesund. Wir alle machen mal Fehler, und wenn einer davon keine schlimmeren Folgen hat als die zusätzliche Benutzung des Shuttlebusses, dann hat man Glück gehabt, und das ist ein Grund zur Freude! sea u in denmark |
#7
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Hinflug Germanwings, zurück Rayanair. Normalerweise buche ich immer, jetzt hat aber meine Frau gebucht und die ist fit, was Internet betrifft. Bei Rayanair ist klar, dass man da höllisch aufpassen muss. Die sind da recht phantasievoll. Gebucht haben wir über Füge.de.
Definitiv heißt der Flughafen in Weeze aber Niederrheinflughafen Weeze und nichts mit Düsseldorf. Aber warum tritt eigentlich bei den Buchungen über das Internet nicht das Fernabgabegesetz mit den Widerrufsmöglichkeiten in Kraft. Ich fühle mich veräppelt, und das ist das Schlimmste. Achim |
#8
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![]() Zitat:
https://www.youtube.com/watch?v=ZISW07rE8u0 Vielleicht zeigen sie sich ja deswegen kulant, einfach mal probieren. |
#9
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Mit allem Verständnis für Deine Situation, aber Du wurdest weder veräppelt noch getäuscht. Deine Frau hat bei der Buchung nicht aufgepasst. Sie hat garantiert nicht "Düsseldorf International" oder "DUS" in die Suchmaske eingegeben. Die bei den meisten Portalen vorhandenen Optionen enthalten nunmal neben DUS auch Düsseldorf-Weeze (NRN) und außerdem noch Düsseldorf HBF.
Es ist ausgesprochen unlauter, für Eure Unachtsamkeit nun jemand anders die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen. Grüße Matthias. |
#10
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Hallo Achim,
ich habe gerade mal bei Flüge.de "Düsseldorf" in die Suchmaske eingegeben - die weisen das schon getrennt aus, aber wenn man da alle und nicht dezidiert Düsseldorf International auswählt kommt halt auch Weeze. Und ich habe dann auch weiter nach Flügen nach PMI und retour gesucht - ja es kommen da dann auch nicht DUS Flüge - es steht dann letztlich aber immer irgendwo Düsseldorf(NRN) oder Düsseldorf(Weeze) bei den Flügen von Ryanair dabei Und wenn man Hin- und Rückflug bei getrennten Airlines bucht bzw. eben über solche Buchungsmasken bzw nicht direkt über die Seite der Airline, dann kann das auch passieren; nur bei Buchung von Germanwings wäre das nicht passiert, die fliegen nämlich nur DUS an. Grüße Markus Geändert von velles (18.09.2014 um 09:30 Uhr)
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#11
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Sorry, aber war nicht flüge.de sondern flug24.de. Hab heute morgen wohl zu schnell geantwortet und nicht nachgeguckt.
Wenn man in die Suchmaske Düsseldorf eingibt, wird auch Düsseldorf (DUS) angezeigt als Abflughafen. Bei den Ergebnissen schleicht sich dann aber eben auch Weeze ein. Für mich ist das ein Täuschung, da Weeze und Düsseldorf nichts gemeinsam haben. Habe eben eine Mail von denen bekommen, dass ich mich direkt an die Fluggesellschaften wenden soll, da die nur Vermittler sind. Ich werde da nochmal versuchen anzurufen und denen mal meine Sichtweise erklären. Glaube nicht, dass das was bringt, aber mir geht es danach besser. Achim |
#12
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#13
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![]() Zitat:
Bei fluege.de kann man sich auch gar nicht alle Flüge aus oder in eine Region anzeigen lassen, fluege.de zwingt den Kunden explizit einen Start- und Zielflughafen auszuwählen. Das flüge.de es nicht verhindert "Gabelflüge" bei der Suche auszuschließen oder wenigstens speziell zu markieren ist sicher nicht besonders kundenfreundlich, aber wohl kaum eine Täuschung. DIY birgt halt immer gewisse Risiken. Das Widerrufsrecht gilt nicht durch § 312g BGB (2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: [...] 9. vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, [...] In der früheren Fassung war es eindeutiger beschrieben: (3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge [...] 6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
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vg Sascha
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#14
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Aber unkomfortabel ist leider trotzdem noch nicht ungesetzlich. vielleicht hast du Glück und es geht etwas über den Kulanzweg.
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vg Sascha
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#15
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Hallo Achim (und Sascha),
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Zitat:
beide genau gleich, und man "landet" mit flug24 auch bei Flüge.de Grüße Markus |
#16
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Ähh
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vg Sascha |
#17
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Moin,
das Fernabsatzgesetz greift nur bei Warengeschäften, nicht bei Dienstleitungen. Es geht dabei auch nicht generell um das Internetgeschäft, sondern darum das man die Waren prüfen sollen können, bevor man den Kauf entgültig macht. Da dieses online nicht möglich ist, gibt es das Fernabsatzgesetz. Bei dem Kauf einer Dienstleitung, deinem Flug hattest du die vollständige Möglichkeit gehabt zu prüfen was du kaufst und bekommst. Darum zeigen alle Buchungssysteme nochmal die gebuchten Inhalten auf einer Seite an, bevor es zur Zahlung kommt. Ärgerlich für dich, keine Frage - aber alles völlig korrekt. Beste Grüße Alex |
#18
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Achim |
#19
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Früher galten die Vorschriften für Fernabsatzverträge nicht für "Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung und Beförderung"; BGB, alter § 312 b (3).
Ich sehe jetzt aber nicht, dass die aktuelle Fassung des jüngst geänderten BGB den Widerruf ausschließt. Da könntest Du mal nachschauen. BGB § 312g Widerrufsrecht
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Beste Grüße John
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#20
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Könnte es nicht da drunter fallen?
Zitat:
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#21
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Freizeitbetätigung wäre für mich ein Skikurs o.ä. Ein Flug ist doch nicht immer und zwingend in der Freizeit.
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Beste Grüße John
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#22
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Wenn ich richtig informiert bin sind geschäftliche Dinge vom Fernabsatzgesetz nicht betroffen und ich müßte nachweisen daß das ein reiner Urlaubsflug war. |
#23
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Habe gesucht, weil ich diese Änderung nicht glauben wollte. Wie immer, hat man ein Gesetz undurchsichtiger gemacht.
Statt Reise- und Beförderungsdienstleistungen wie bisher explizit aus zuschließen (alter § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB), hat man nun an andere Stelle reingeschrieben, dass von den Widerrufsregeln nur ein Teil für Reise- und Beförderungsdienstleistungen gilt - der Rest der Regeln dann eben nicht: § 312§ 312a Absatz 1, 3, 4 und 6 betreffen z.B. Kostenabgaberegelungen und Formalien, wie Adressangabe etc, aber nicht das Widerrufsrecht. Hätte man ja auch einfacher machen können. ![]() Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher und nie für gewerbliche Tätigkeit.
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Beste Grüße John
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#24
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Bemerkenswert ist aber, wie oberflächlich bei Eingehung eines Vertrages geguckt wird und wie viel Zeit dann im Anschluss sinnlos verplempert wird....
Nebenbei sei mal angemerkt, dass man das Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz überhaupt nicht bemühen müsste, wenn denn die „Täuschung“ die hier im Raum steht zuträfe. Dann könnte man die Sache ja mindestens auch im Rahmen des BGB anfechten und auf diesem Wege die Rückabwicklung verlangen.
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#25
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Habe heute nochmal mit denen telefoniert. Ist natürlich nichts bei rumgekommen außer die Aussage, dass der Mitarbeiter am Telefon die Sache nochmal an höherer Stelle vorlegt. Wette aber, dass dies nur eine Floskel ist.
Interessant war aber eine Aussage von dem, dass es Ryanair erlaubt ist, z.B. die Bezeichnung Düsseldorf/Weeze für den Flughafen Weeze zu verwenden. Hierüber soll es ein Gerichtsurteil geben. Auf meinen Einwand, dass wenn da Düsseldorf/Weeze gestanden hätte, wir den Flug ja gar nicht gebucht hätten und genau das ja von mir beanstandet wird. In der Ergebnisliste hat aber nur gestanden, Düsseldorf(NRN) und dass genau darin in meinen Augen die Täuschung besteht. Als ich ihm dann sagte, dass es bei dem Gerichtsurteil vermutlich genau um diesen Unterschied gehe, hat er sich mit der erwähnten Floskel aus der Schusslinie gebracht. Ryanair benutzt immer die Formulierungen wie z.B. Frankfurt/Hahn, Barcelona/Girona usw., nie aber nur z.B. Düsseldorf(NRN). Ich denke, die wissen warum. Achim |
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