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  #26  
Alt 12.09.2014, 08:15
ChrisCraft ChrisCraft ist offline
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Ich habe eine Dieselheizung mit seperaten Tank an Bord.
Aus Jux habe ich beim Zoll angefragt, ob ich diese mit Heizöl betreiben darf.
Per Mail bekam ich die Antwort vom Zoll, das bei komplett getrennten Kraftstoffsystemen, eine Verwendung von Heizöl zum Heizen zulässig ist.
Ob die Rechtslage bei einem Stromgenerator anders ist, weiss ich nicht.
Bei Interesse kann ich die Mail heute abend mal einstellen.
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Gruß
Christoph
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  #27  
Alt 12.09.2014, 12:44
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Steuersünder ...
Wie bitte???
Nutzt man einen Weg, der seitens des Staates noch nicht mit Gesetzen u. Verordnugen belegt wurde, wird man gleich kriminalisiert.
Frei nach dem Motto, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, kann ja nur verboten sein?
So weit ist es also schon gekommen.

Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
Nu haste das System überlistet und einen kaputten Rücken

Gruß Hubert

Nix Rücken, Hubert.....
Für jedes Problem gibt es auch eine Lösung.

Robin
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  #28  
Alt 12.09.2014, 13:12
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
...
Nutzt man einen Weg, der seitens des Staates noch nicht mit Gesetzen u. Verordnugen belegt wurde...
Er ist belegt, Robin!
Der Staat sagt: Wenn Heizöl unmittelbar oder mittelbar zu Bewegung führt, wird jede Begünstigung gestrichen.

Daher dürfen zB Beamte in Amtsstuben, welche durch Heizöl erwärmt werden, keinesfalls arbeiten, sondern müssen stets bewegungslos bis Feierabend ausharren.
Nur ein kleiner Handgriff von einem Beamten - und zack! - muss das gesamte Amt erhöhte Energiesteuer zahlen. Und das wollen wir nicht. Defizit und so.

Da müssen auch wir kleinen Leute unseren Beitrag leisten und dürfen nicht die Absicht des Gesetzgebers durch fiese Umgehungstatbestände unterlaufen.

So isses, zum Wohle aller. Prost!
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Gruss Andreas

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  #29  
Alt 12.09.2014, 13:20
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
Wie bitte???
Nutzt man einen Weg, der seitens des Staates noch nicht mit Gesetzen u. Verordnugen belegt wurde, wird man gleich kriminalisiert.
Frei nach dem Motto, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, kann ja nur verboten sein?
So weit ist es also schon gekommen.
(..)
Bevor die Aufregung deinem Kreislauf schadet, lass' Dir das Wort "ortsfest" im Vorschriftstext

"(1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, .."

nochmal einsickern.

Dein Konzept wäre nur ortsfest, wenn Du eine dauerhafte Landstromleitung zum Generator hättest. Das Fahrgebiet des Bootes wäre doch recht begrenzt - hätte allerdings den Vorteil, dass man einen sehr günstigen Versicherungstarif bekäme.

Die einzige Variante, die ich mir denken kann, wäre Fahrakkus eines E-Bootes aus einem landgestützen Generator zu laden.
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Beste Grüße

John
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  #30  
Alt 12.09.2014, 13:57
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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@ JohnB

Deine Darstellung ist in meinem Beitrag doch schon includiert. Der Ölbrenner ist Ortsfest. Die Turbine, der Generator so wie die gesamte Hemofaktur zum laden der Batterien ebenfalls. Mit den Worten "Batterien.....die ich später zu meinem vermittels Elektromotor angetriebenem Boot schleppe", beschreibe ich die Situation.

Andreas (Ghaffy) Aussage ist schlüssig. Energiegewinnung aus Steuervergünstigten Brennstoffen darf also weder mittelbar noch unmittelbar dem Vortrieb dienen.

Wäre ich also doch ein Steuersünder, würde ich das o.g.Konsrukt verwenden.

Aber wie sieht es nun bei der Braunkohle aus? Wird der Anteil, den ich zum vortrieb meines Bootes verbrauche, mit einem höheren Steuersatz belegt, wenn ich mit dem aus Braunkohle gewonnenem Strom eines Kraftwerks mein Elektroboot (-auto) über damit geladene Batterien betreibe?

Robin

P.s.
Der Begriff "Steuervergünstigt" beschreibt doch genau genommen eine Mogelpackung. Es gibt keine steuervergünstigten Brennstoffe. Brennstoffe, die dem Vortrieb dienen, sind mit einer höheren Steuer belegt.
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Geändert von Joshua Slocum (12.09.2014 um 14:09 Uhr)
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Alt 12.09.2014, 18:08
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
...
Aber wie sieht es nun bei der Braunkohle aus? ...
Das hamse keineswegs vergessen.
Sobald die Ölfirmen ihre Schubladen aufmachen und die aufgekauften und seither unter Verschluss gehaltenen Patente und Konzepte zum nicht-Erdöl-basierten Vortrieb vermarkten (müssen, weil Erdöl schließlich ja doch knapp werden wird), reißt die Finanzverwaltung genau so flugs die Schubladen auf und zückt ihrerseits die Konzepte zur Besteuerung von Wind, Sonne, Wasser.

Atmen bleibt frei (außer die Leute würden mit dem Rauchen aufhören, dann müsste man statt Tabaksteuer eben Atemsteuer einführen. Im Gespräch war das ja schon, und bei uns wurde - vorübergehend - die Luftsteuer erst letztes Jahr abgeschafft.), aber maschinengestützter Individualverkehr muss besteuert werden, unabhängig von der Energiequelle. Wer heute altes Frittenöl in den Tank gießt, muss sich auch bei der Finanz melden und selbst versteuern. Und Rapsöl bei Aldi kaufen und verdieseln ist - unversteuert - auch illegal.

Also Vorsicht bei der Braunkohle-Connection ...
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Gruss Andreas

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  #32  
Alt 12.09.2014, 18:28
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Zitat:
Zitat von ChrisCraft Beitrag anzeigen
Ich habe eine Dieselheizung mit seperaten Tank an Bord.
Aus Jux habe ich beim Zoll angefragt, ob ich diese mit Heizöl betreiben darf.
Per Mail bekam ich die Antwort vom Zoll, das bei komplett getrennten Kraftstoffsystemen, eine Verwendung von Heizöl zum Heizen zulässig ist.
Ob die Rechtslage bei einem Stromgenerator anders ist, weiss ich nicht.
Bei Interesse kann ich die Mail heute abend mal einstellen.
Ja, bei einem Stromgenerator ist es, wie oben schon ausgeführt, anders! Heizöl ist nur zum Heizen, mit wenigen vom Zoll genehmigungspflichtigen Ausnahmen.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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  #33  
Alt 12.09.2014, 18:54
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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ghaffy, ich ahnte sowas.

Die Sicht in die Zukunft lässt vermuten dass ganz unten in den Schubladen unserer Bürokraten bereits Gesetzesvorlagen, Verordnugen und Steuermodelle liegen, die das Pupsen regeln.

Entweder einen Kat an den A....., oder eine Umweltsteuer in nicht unerheblicher Höhe zahlen, wenn das Methangas nicht energiegewinnenden Maßnahmen zugeführt und ungenutzt in die Umwelt entlassen wird (braun eingefärbtes Methangas darf jedoch auf gar keinen Fall einem Energiekreislauf zugeführt werden, der mittelbar oder unmittelbar dem Vortrieb dient). mal selber den Rhein rauf fur... ist also nicht.
Hülsenfrüchte wie Erbsen und Bohnen wären die ersten Gemüsesorten, die mit einer Flatulenzabgabe belegt würden.

Mal sehen, wie schnell der Stapel oben drüber abgearbeitet wird.

Aloha He
Robin

P.s. Sorry. Eigentlich passt das doch alles nicht mehr ins Forum. Aber fahr mal Boot mit nem Kat am Allerwertesten. Ist ja auch kein Vergnügen.
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