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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 08.09.2014, 14:24
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Käptn Fred Beitrag anzeigen
Immerhin steht in der offiziellen Polizeimeldung "Treibstoffmangel führte, ... --> http://www.berlin.de/polizei/polizei...ung.176660.php
Wer weiß, ob's stimmt.
Ein Polizist in kein Techniker. Eine Polizeimeldung noch kein Gutachten.

Treibstoffmangel kann heißen:
- zu wenig getankt
- Vergaserproblem
- Benzinpumpenproblem
- Filterproblem
- Spritleitungsproblem.

Selbst wenn "zu wenig getankt" zutreffen sollte, bleibt bis zur Entscheidung der BFUK unklar, ob
- die Crew tanken wollte, aber die Tanke zu hatte,
- die Tankanzeige "VOLL" anzeigte, obwohl kein Sprit mehr drin war,
- usw.

Ich will der BFUK unter keinen Umständen vorgreifen!
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #27  
Alt 08.09.2014, 15:31
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volvorider volvorider ist offline
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Mir tut die Besatzung trotzdem Leid. Keiner kennt hier die wahren Umstände. Reicht ja schon ein Leck im Tank. Die beiden hatten sicher Todesangst... Alleine bei dem Gedanken mitten auf dem Rhein aus dem Boot zu springen und an Land schwimmen zu müssen - da wird mir kotz schlecht. Dann auch noch zuschauen wie der Schubverband über mein Boot fährt. Gute Nacht...
__________________
Grüße

Mike
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  #28  
Alt 08.09.2014, 15:37
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boneman boneman ist offline
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Zitat:
Zitat von Käptn Fred Beitrag anzeigen
Immerhin steht in der offiziellen Polizeimeldung "Treibstoffmangel führte, ...
Wie Andreas schon sagte, ist mE nach Treibstoffmangel ungleich zu wenig getankt. Was nicht heißt, dass es nicht so sein kann.
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  #29  
Alt 08.09.2014, 15:49
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Wie Andreas schon sagte, ist mE nach Treibstoffmangel ungleich zu wenig getankt. Was nicht heißt, dass es nicht so sein kann.

wenn es was anderes gewesen wäre, wäre im Bericht gestanden: aufgrund eines technischen defektes.
Triebstoffmangel im Polizeibericht ist eindeutig und hat nichts mit Vergaserproblemen oder verstopften Filtern zu tun.

In diesem Fall gibt es eventuell nicht mal was von der Kasko
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Gruß Volker
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  #30  
Alt 08.09.2014, 16:15
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Ist doch alles nur Spekulation. Meiner Meinung nach spricht sogar einiges dafür, dass der Berufsschiffer die Maschine gestoppt oder in rückwärtsfahrt geschaltet hat. Immerhin ist die Besatzung nicht in die Schraube geraten, was auch schnell passiert. Menschliches Versagen kommt halt vor. Ich habe auch schon vergessen die Entlüftungsschraube zu öffnen, man kann so einige Kilometer fahren bis der Druck im Tank abgebaut ist. Zudem sind die Tankanzeigen ja nicht so zuverlässig.

Sicher der perfekte Skipper verlässt sich natürlich nicht auf die Tankanzeige usw....

Gruß
Chris
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  #31  
Alt 08.09.2014, 16:25
Käptn Fred Käptn Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn es was anderes gewesen wäre, wäre im Bericht gestanden: aufgrund eines technischen defektes.
Triebstoffmangel im Polizeibericht ist eindeutig und hat nichts mit Vergaserproblemen oder verstopften Filtern zu tun.

In diesem Fall gibt es eventuell nicht mal was von der Kasko

Ich gehe eigentlich auch davon aus, dass heutige Polizeisprecher wissen, dass sie nicht Richter und entsprechend geschult und sensibilisiert sind, dass sie nur schreiben, was eindeutig klar und auch vom "Beschuldigten" anerkannt ist. Gerade auch wenn es um Versicherungsfragen geht.
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  #32  
Alt 08.09.2014, 16:29
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Genau auch weil sie wegen falscher Verleumdnungen richtig ärger bekommen können. Wenn sie schreiben Treibstoffmangel und es war ein technischer defekt wird sich die Versicherung zuerst mal auf den Polizeibericht stützen und nicht zahlen, da dies meist ausgeschlossen ist. Dann muss man zuerst den Polizeibericht , einen anderen Grund feststellen, eventuell den Polizeibeamten belangen und dann noch glück haben, dass alles von der Versicherung annerkannt wird.

Polizisten dürfen nur in den Polizeibericht schreiben, was den tatsachen entspricht und beweisbar ist. Mutmassungen dürfen sie nicht anstellen. Wenn es unklar ist steht dies auch erstmal so drinnen.
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  #33  
Alt 08.09.2014, 16:46
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boneman boneman ist offline
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Ist ja alles schön und gut, reg' Dich doch nicht so auf

Die beiden Herren sind gebadet dem Tode entronnen und sagen der Polizei, der Motor hat gestottert und ist ausgegangen. Da sagt der Entenschützer "War das Benzin alle" und der Schiffsführer sagt "ja, wird dann wohl so gewesen sein". Zack, steht es im Polizeibericht. Beweissicherung fällt ja in dem Fall schwer. Nun kommt der Schiffsführer wieder langsam zu Kräften und denkt sich, "komisch, so wenig Benzin war doch gar nicht drin", vielleicht war es ja doch dies, das oder jenes.

Vor allem fällt ihm das ein, nachdem er mit seinem Anwalt gesprochen hat
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  #34  
Alt 08.09.2014, 16:47
bachbleamle bachbleamle ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Genau auch weil sie wegen falscher Verleumdnungen richtig ärger bekommen können. Wenn sie schreiben Treibstoffmangel und es war ein technischer defekt wird sich die Versicherung zuerst mal auf den Polizeibericht stützen und nicht zahlen, da dies meist ausgeschlossen ist. Dann muss man zuerst den Polizeibericht , einen anderen Grund feststellen, eventuell den Polizeibeamten belangen und dann noch glück haben, dass alles von der Versicherung annerkannt wird.

Polizisten dürfen nur in den Polizeibericht schreiben, was den tatsachen entspricht und beweisbar ist. Mutmassungen dürfen sie nicht anstellen. Wenn es unklar ist steht dies auch erstmal so drinnen.
Hm, um was für eine Versicherung gehts denn jetzt?

Eddi
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  #35  
Alt 08.09.2014, 16:48
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
Hm, um was für eine Versicherung gehts denn jetzt?

Eddi
Kasko wenn vorhanden.
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  #36  
Alt 08.09.2014, 16:50
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Ist ja alles schön und gut, reg' Dich doch nicht so auf

Die beiden Herren sind gebadet dem Tode entronnen und sagen der Polizei, der Motor hat gestottert und ist ausgegangen. Da sagt der Entenschützer "War das Benzin alle" und der Schiffsführer sagt "ja, wird dann wohl so gewesen sein". Zack, steht es im Polizeibericht. Beweissicherung fällt ja in dem Fall schwer. Nun kommt der Schiffsführer wieder langsam zu Kräften und denkt sich, "komisch, so wenig Benzin war doch gar nicht drin", vielleicht war es ja doch dies, das oder jenes.

Vor allem fällt ihm das ein, nachdem er mit seinem Anwalt gesprochen hat
wieso das Boot ist ja noch da und Schwimmt. Wenn Treibstoff in Massen ausläuft sieht man dies.
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  #37  
Alt 08.09.2014, 16:51
bachbleamle bachbleamle ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Kasko wenn vorhanden.

Jetzt wird mir alles Klar, die Deutsche Krankheit.

Seit keiner mehr für seinen selbsrverschuldeten Humbug einstehen muss, ist die ganze Moral den Bach runter.

Eddi
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  #38  
Alt 08.09.2014, 16:59
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
Jetzt wird mir alles Klar, die Deutsche Krankheit.

Seit keiner mehr für seinen selbsrverschuldeten Humbug einstehen muss, ist die ganze Moral den Bach runter.

Eddi
naja da müsste man wissen ob ne Kasko bestand und was in den Ausschlüssen diese steht.

Bei mir steht z.B. Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden Fahr- und Seeuntüchtigkeit des Fahrzeugs. Hierunter ist auch die fehlende, für die unternommene Fahrt nötige Eignung des fehlende, für die unternommene Fahrt nötige Eignung des
Wassersportfahrzeugs zu verstehen


Dies steht übrigens auch in der Haftpflicht. Eventuelle SChäden am Berufschiff wären dann ewventuell auch nicht gedeckt.

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  #39  
Alt 08.09.2014, 17:10
bachbleamle bachbleamle ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja da müsste man wissen ob ne Kasko bestand und was in den Ausschlüssen diese steht.

Bei mir steht z.B. Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden Fahr- und Seeuntüchtigkeit des Fahrzeugs. Hierunter ist auch die fehlende, für die unternommene Fahrt nötige Eignung des fehlende, für die unternommene Fahrt nötige Eignung des
Wassersportfahrzeugs zu verstehen


Dies steht übrigens auch in der Haftpflicht. Eventuelle SChäden am Berufschiff wären dann ewventuell auch nicht gedeckt.

Dann darf also der Versicherer bei einem technischen Defekt leisten, bei fehlendem Sprit anscheinend nicht.

Eddi
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  #40  
Alt 08.09.2014, 17:21
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So siehts aus. Bei fehlendem Sprit ist die Fahrtüchtigkeit vor Abfahrt nicht gewährleistet und dies ist vom Betreiber feststellbar. Bei einem Technishcen defekt ist dies ohne Vorahnung des Betreibers möglich.

Somit ist die Versicherung bei Spritmangel nicht in der Pflicht. bei Technischem defekt schon.

Aber hier muss man seine Versicherungsbedingungen lesen.
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  #41  
Alt 08.09.2014, 17:31
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sanicoe sanicoe ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Im Bericht steht klar "Treibstoffmangel" und das ist einfach nur Dummheit. Wenn ich rausfahre hab ich zu schauen, dass genug Treibstoff im Tank ist.

Ob sie den Schuber vorher überholt haben und deshalb dicht vor im Wahren ist spekulation.
Mann kann von Glück redfen dass sie nur Nass wurden.

Auf dem Rhein braucht ein Berufschiff das auf Talfahrt ist z.B. nicht anhalten, weill dies meist nicht möglich ist.
Das berufschiff hat den Haveristen eventuell bemerkt und vielleicht sogar noch reagiert. Aber bei einem Bremsweg von merhrern hundert Metern ist es nicht immer vermeidbar, dass das Boot versenkt wird.
Daher ausreichend Abstand vom bug eines Berufschiffes halten.
Das ist das gleiche als wenn ein Pilot startet ohne die Treibstoffmenge zu kennen! Der stürzt unweigerlich ab!

Und was Berufsschiffer im Nacken angeht hab ich immer n ganz ungutes Gefühl (ist vielleicht auch gar nicht so verkehrt). Ich sehe immer zu das ich denen wo ich kann, Platz mache! Ich hab die lieber vor mir als hinter mir!
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Gruß Sascha
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  #42  
Alt 08.09.2014, 20:04
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L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn es was anderes gewesen wäre, wäre im Bericht gestanden: aufgrund eines technischen defektes.
Nö. Siehe Post nr 8. Motor aus aufgrund Treibstoffmangel. Nix technischer defekt, einfach Spritschlauch von Aussenborder ab. Fertig. Aber Situation geklärt aufgrund von richtiger Signalgebung.

Entspann Dich mal. .. von gut 40 Beiträgen ist hier jeder 4. hier von Dir

Gruß, Jörg
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  #43  
Alt 09.09.2014, 06:48
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Nö. Siehe Post nr 8. Motor aus aufgrund Treibstoffmangel. Nix technischer defekt, einfach Spritschlauch von Aussenborder ab. Fertig. Aber Situation geklärt aufgrund von richtiger Signalgebung.

Entspann Dich mal. .. von gut 40 Beiträgen ist hier jeder 4. hier von Dir

Gruß, Jörg
Wenn der Spritschlauch vom AB geht ist dies ein tachnischer defekt. Klar geht dann der AB aus wegen Treibstoffmangel. Dies ist auch bei einem Verstopften Treibstoffilter der Fall. Auch dies wird als technischer defekt im Bericht der Polizei erwähnt und nicht als Treibstoffmangel.

Das du da richtig reagiert hast ist außer frage. Und auch das verhalten des Schiffsführers auf dem Binnenschiff verdient ein Lob. Das dies hier nicht geschehen ist schade. Abr wir wissen auch nicht wie weit die Havaristen vom Berufschiff entfernt waren und ob überhaupt noch die möglichkeit bestand Signale zu geben.

Das das Boot seitlich wieder aufgetaucht ist spricht dafür, dass der Schiffsführer des Berufschiffes zumindest den Vortrieb noch weggenommen hat.


Treibstoffmangel im Polizeibericht heißt nichts anderes als Kein Sprit mehr im Tank.
Ansonsten ist es ein technischer defekt der zum Treibstoffmangel geführt hat. und dann steht Technischer Defekt im Bericht.
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Gruß Volker
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  #44  
Alt 09.09.2014, 07:10
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Koerschgen Koerschgen ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Dafür gibt es ja gottseidank die BFUK (Boote-Forum-Unfallkommission):

Kaum ist was passiert (egal wo auf der Welt, es reicht auch ein Beinahe-Unfall), weiß die BFUK innerhalb von längstens drei Postings:
  • Was ist passiert?
  • Wer hat Schuld?
  • Wie hätte man das vermeiden können?
  • Welche Strafen sind angemessen?
  • Welche Maßnahmen hat der Gesetzgeber zu veranlassen?
  • Worin irren Berichte von Presse, Augenzeugen, WSP und Gutachten von Sachverständigen ganz sicher?
Aufgrund der mannigfachen Expertise der BFUK ist daher ein vollständiger, logischer, wahrheitsgemäßer und in Folge zwingend zutreffender Befund innerhalb kürzester Zeit gewährleistet.
Ein Lokalaugenschein, Befragung von Beteiligten usw. sind daher niemals nötig, im Gegenteil, wie jeder Psychologe weiß, ist die Befragung von Menschen stets irreführend und daher tunlichst zu vermeiden.

Der einzige Wermutstropfen ist bloß, dass sich die Experten der BFUK oft in die Haare zu bekommen scheinen, obwohl immer alles vollständig klar ist. Aber das ist bei anderen Experten auch oft nicht anders.

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Gruß René
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  #45  
Alt 09.09.2014, 14:59
MS Svenja MS Svenja ist offline
Lieutenant
 
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Hallo,

egal aus welchem Grund das Sportboot manövrierunfähig wurde, der Schiffsführer des Kleinfahrzeuges hätte in jedem Fall durch schwenken eines roten Gegenstandes im Halbkreis seine Manövrierunfähigkeit anzeigen müssen. Nachzulesen in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.
Wer als Laie auf Bundeswasserstraßen unterwegs ist ist verpflichtet sich über Gesetzmäßigkeiten und Regeln auf dem jeweiligen Wasserstraßen zu informieren.
Den Schiffsführer des Schubverbandes eine Schuld oder Mitschuld zu geben zeugt von Unkenntnis und laienhafter Dummschwätzerei.


Gruß

Vladi
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  #46  
Alt 09.09.2014, 16:11
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von MS Svenja Beitrag anzeigen
egal aus welchem Grund das Sportboot manövrierunfähig wurde, der Schiffsführer des Kleinfahrzeuges hätte in jedem Fall durch schwenken eines roten Gegenstandes im Halbkreis seine Manövrierunfähigkeit anzeigen müssen. Nachzulesen in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.
Bei der Nichtverfügbarkeit eines roten Gegenstandes wäre auch seitliches heben und senken der Arme möglich um eine Notsituation anzuzeigen.

Bitte nicht verwechseln mit panisch hysterischen Flatterversuchen mit den Armen um der Situation zu entkommen. Die Bewegung muss gezielt und genau ausgeführt werden.
Ein T-Shirt mit dem Flaggenzeichen NC wäre auch denkbar.

------- weniger zynisch -----

Motoren können immer ausfallen, aus den unterschiedlichsten Gründen. Sei es durch menschliches Versagen oder fehlerhafte Technik und beides kann jedem von uns theoretisch passieren. Darum ist es gut zu lesen, dass die beiden ohne körperlichen Schaden davongekommen sind. Ich denke Vorwurfe und Gehässigkeit sind fehl am Platze, genau wie Schuldzuweisungen.

Geändert von alexhb (09.09.2014 um 16:17 Uhr)
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  #47  
Alt 09.09.2014, 16:16
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Stephan123 Stephan123 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von MS Svenja Beitrag anzeigen
Hallo,

egal aus welchem Grund das Sportboot manövrierunfähig wurde, der Schiffsführer des Kleinfahrzeuges hätte in jedem Fall durch schwenken eines roten Gegenstandes im Halbkreis seine Manövrierunfähigkeit anzeigen müssen. Nachzulesen in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.
Wer als Laie auf Bundeswasserstraßen unterwegs ist ist verpflichtet sich über Gesetzmäßigkeiten und Regeln auf dem jeweiligen Wasserstraßen zu informieren.
Den Schiffsführer des Schubverbandes eine Schuld oder Mitschuld zu geben zeugt von Unkenntnis und laienhafter Dummschwätzerei.


Gruß

Vladi
Das ist natürlich völlig richtig ich habe auch immer eine rote Flagge relativ griffbereit im Boot liegen und frage mich, hätte es irgendwas geändert außer das der Schubverband die Propeller ausschalten kann um die Havaristen nicht zu häckseln wenn sie die Strecke von 110m unter dem Schubverband überleben sollten?
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #48  
Alt 09.09.2014, 19:56
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat von MS Svenja Beitrag anzeigen
egal aus welchem Grund das Sportboot manövrierunfähig wurde, der Schiffsführer des Kleinfahrzeuges hätte in jedem Fall durch schwenken eines roten Gegenstandes im Halbkreis seine Manövrierunfähigkeit anzeigen müssen. Nachzulesen in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.
Genau. Völlig egal, wenn da 110m Stahl in 100m Entfernung auf direktem Kollisionskurs ankommen und der Schiffsführer mich mutmaßlich ohnehin nicht sehen kann; Hauptsache man hat ihm die rote Karte (osä) gezeigt. Deswegen heißt es wohl auch: "mit fliegenden Fahnen untergehen".

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #49  
Alt 09.09.2014, 21:46
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Naja in meinem jugendlichen Leichtsinn würde ich behaupten, dass auch ein Berufsschiff in Leerlauf schalten kann. Allein wenn er dies tut aufgrund der roten Flagge ist das schon viel wert. Selbst wenn die Kollision unvermeidlich ist, dürfte das die Überlebenswahrscheinlichkeit vervielfachen.

Ich selbst kann mich dran erinnern, dass es mit zwei Mann und Anker im brust- bis hüfthohen Wasser schwer ist ein kleines Motorboot fest zu halten wenn die Fahrrinne schmal ist - und da hat der Berufschiffer schon langsam gemacht.


Gruß
Chris
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  #50  
Alt 10.09.2014, 09:26
royalred royalred ist offline
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Boot: leider noch keines :-(
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Um so einem Problem aus dem Weg zu gehen... Auf der gleichen Strecke in der letzten Woche fuhr hinter mir ein Schubverband, welcher schnell aufkam und schneller als erlaubt fuhr. Ich habe darauf hin auch meine Geschwindigkeit erhöht um mehr Abstand zu gewinnen, ständig in der Angst gelasert zu werden. ich bin mir nicht mehr sicher ob es im 6km/h oder 9km/h Bereich war, ich fuhr jedoch um die 12 oder 13 km/h. Hat jemand Erfahrungen wie die Polizei da reagiert? Was wäre da im Normalfall für eine Strafe fällig?
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