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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 31.07.2014, 17:44
D3158 D3158 ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Aussenborder nicht eingetragen - Strafe ?

Hallo zusammen,

Ich hoffe mal diese Frage stößt nicht gleich wg. Vorsatz auf, aber folgendes: mein AB der in den Papieren eingetragen ist) ist kurzfristig defekt und übers Wochenende Solls an's Bleiloch gehen.
Ein Freund hat mir seinen (Nicht baugleich aber für das Boot geeignet bzgl Gewicht und Leistung) geliehen...
Hat diesbezüglich jemand Erfahrung mit der Wasserschutz?
Wird mein Boot deshalb sofort versenkt oder ist sowas noch im Rahmen?

Lg
Jo
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  #2  
Alt 31.07.2014, 17:54
Benutzerbild von Superpapa
Superpapa Superpapa ist offline
Admiral
 
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Selbstverständlich Strafe! Wozu dient diese Kennzeichenverordnung sonst, wenn nicht ausschließlich zur Ordnungsgeldgenerierung.
Sowohl buten als auch in vielen Auslanden ist doch tagtäglich Mord, Totschlag, Terrorismus auf dem Wasser angesagt und keiner denkt an die armen Kinder!
Im Ernst: Es gibt keine Fristenregelung, Motorverleihregelung, Übergangsbestimmungen.
Selbst mit einem Motor-Mietvertrag einer Außenbordervertragswerkstatt wurden bei einer Überführung sicherheitshalber 20.- abkassiert.
Anderer Fall: Bei Bootskauf-Probefahrt mit losen Papierkennzeichen des mitfahrenden Alteigentümers 25,- € berappt(weil nicht dauerhaft befestigt).
In Berlin hat die WaschPo keine anderen Aufgaben - wie es woanders aussieht entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß
Michael
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  #3  
Alt 31.07.2014, 17:58
D3158 D3158 ist offline
Deckschrubber
 
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Danke, evtl hätte ich eher nach Höhe einer mögl.. Strafe fragen sollen ;) glaub 18€ kostet das Einträgen beim WSA auch...
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  #4  
Alt 31.07.2014, 18:50
Benutzerbild von rottweiler
rottweiler rottweiler ist offline
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Hallo !
Ich habe auf der Elbe bei Dresden, trotzt vorhandenen Kaufbeleg und Anfrage wegen Eintragung beim WSA in schriftlicher Form alles nachweisbar weil ausgedruckt , 20€ bezahlt !
lg Frank
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  #5  
Alt 31.07.2014, 19:20
Benutzerbild von sanicoe
sanicoe sanicoe ist offline
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Zitat:
Zitat von D3158 Beitrag anzeigen
Danke, evtl hätte ich eher nach Höhe einer mögl.. Strafe fragen sollen ;) glaub 18€ kostet das Einträgen beim WSA auch...
Grad nen neuen Kleinfahrzeugausweis beantragt incl. neuer Motordaten weil mein alter verschütt gegangen ist. 10 €. Das ist alles.
Und darüber hinaus muss ich das WSA Rheine loben, die sind absolut die schnellste Bundesbehörde die ich bisher gesehen habe. Montag oder Dienstag beantragt und heute schon vorliegen das ganze!
__________________
Gruß Sascha
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  #6  
Alt 31.07.2014, 19:26
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Vielleicht mal hier suchen.
Da gibt es einen Thread von vor nicht allzu langer Zeit in dem steht man müsse einen neuen Motor nicht mehr beim WSA Kennzeichen eintragen lassen.
Aussagen die von älteren Erfahrungen berichten helfen da kaum.
Alternativ und sicherer natürlich Anruf beim WSA.
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  #7  
Alt 01.08.2014, 06:14
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Superpapa Superpapa ist offline
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@ Wolf: Irgendwann um 2010 herum wurden bei Änderungen der Kennzeichenverordnung mal die Buchstaben in der Aufzählung der eintragungspflichtigen Änderungen vertauscht. Da waren dann plötzlich Änderungen der Bootslänge, Rumpfwerkstoff und so eintragungspflichtig.
Dies rührt daher, weil die Kennzeichenverordnung einmal verordnet wurde und bei deren Änderungen jeweils nur diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Da hatte keiner aufgepasst und das wurde erst 2012 korrigiert.
Ich bleibe dabei, dass diese Überregulierung abgeschafft gehört. Wir haben ganz andere Probleme, als unnumerierte Bäume, Stege, Boote, Säuglinge, Tiere, u.s.w..
Gruß
Michael
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  #8  
Alt 01.08.2014, 11:20
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Vielleicht mal hier suchen.
Da gibt es einen Thread von vor nicht allzu langer Zeit in dem steht man müsse einen neuen Motor nicht mehr beim WSA Kennzeichen eintragen lassen.
Hab mal gesucht, keine Ahnung was jetzt Richtig oder falsch ist.
http://www.boote-forum.de/showpost.p...4&postcount=13
Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
KlFzKV-BinSch

Im §7 (2) 3. e. heißt es (u.a.):
§7 Antrag
(2) Der Antrag muss enthalten:
3. Angaben über das Fahrzeug:
b. das Baujahr;
d. den Hersteller, das Fabrikat und die Baunummer oder die internationale Bootsidentifizierungsnummer, soweit diese am Schiffskörper fest angebracht ist;
e. die Motornummer (Seriennummer), den Hersteller, das Fabrikat und die Motorleistung in kW, bei Innenbordmotoren mit Z-Antrieb - soweit vorhanden - auch die Seriennummer des Antriebs;
f. bei Eigentumsänderung das bisherige Kennzeichen;

Im §9 (1) heißt es jedoch:
(1) Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen, wenn sich
1. sein Name oder seine Anschrift,
2. die im Antrag zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b, d oder f gemachten Angaben oder
3. die Eigentumsverhältnisse
geändert haben. In diesen Fällen ist der Ausweis zur Berichtigung vorzulegen.

Demnach sind (weil "e." nicht genannt) Änderungen der Motorisierung (nach KlFzKV-BinSch) NICHT melde- und eintragspflichtig.

Gruß Lutz
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  #9  
Alt 01.08.2014, 11:41
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
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52.245 Danke in 17.312 Beiträgen
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Ich hab vor etwa 7 Jahren den eingetragenen Merc 70PS
gegen einen besseren Johnson 70PS getauscht, ohne jemals
umzutragen. Seit dem ca. 4 Kontrollen, ohne dass die Frage
danach auf kam...
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #10  
Alt 01.08.2014, 11:44
Benutzerbild von Superpapa
Superpapa Superpapa ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 2.177
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Leider wurde zwischenzeitlich geändert
aus "2. die im Antrag zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b, d oder f gemachten Angaben"
wurde:"2. die im Antrag zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c, e und g gemachten Angaben"
Der Link stimmt sogar noch.
Was uns vielleicht Juristen auseinanderprokeln könnten: Was bedeutet unverzüglich und mitteilen in dem Satz: "Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen..."
Gruß
Michael
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  #11  
Alt 01.08.2014, 11:45
JohnB JohnB ist offline
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Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
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Wobei wir nicht wissen, ob es am Bleiloch, das keine Bundeswasserstraße (und nur für die gilt die KlFzKV-BinSch) ist, andere Bestimmungen gibt.
__________________
Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 01.08.2014, 12:08
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
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4.712 Danke in 2.051 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Leider wurde zwischenzeitlich geändert
aus "2. die im Antrag zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b, d oder f gemachten Angaben"
wurde:"2. die im Antrag zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c, e und g gemachten Angaben"
Der Link stimmt sogar noch.
Was uns vielleicht Juristen auseinanderprokeln könnten: Was bedeutet unverzüglich und mitteilen in dem Satz: "Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen..."
Gruß
Michael
"Unverzüglich" heißt ohne eigene schuldhafte Verzögerung. Potenziell schwierig, das nachzuweisen (für beide Seiten).
Hier im Ruhrgebiet müsstest Du schon Glück haben, für diesen Umstand auch nur eine Bemerkung zu fangen - eine bußgeldbewerte Ermahnung halte ich für ausgeschlossen. Aber unseres WSPs konzentriert sich auch auf Rheinschiffer und nimmt Sporties nur als Beifang - und sind froh, wenn die nüchtern sind und ein bisschen nautisches Material dabei haben.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #13  
Alt 01.08.2014, 12:12
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billi billi ist gerade online
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Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.038
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.863 Danke in 20.026 Beiträgen
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Mit der Länge kann ich eine Auskunft vom WSA Mannheim die ich leider nur telefonisch habe weitergeben.

ich habe ja meine Badeplattform umgebaut und bin jetzt von 9,3m über alles auf 9,8m Angewachsen (WObei ich die 9,3m vom Vorbesitzer übernommen habe und diese nicht nachgemessen habe).

Ich habe telefonisch angefragt, ob ich die Längenänderung eintragen muss.
Die auskunft war ein klares Nein.

Wenn ich die Regeln des ANmeldens so lese müsste ich eigentlich. allerdings denke ich, dass ich ohne Bugspriet (der ja explizit ausgenommen ist) nicht über die 9,3m komme.

ich werde morgen mal messen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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