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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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![]() Zitat:
Mein Reden. Anders verstehen. |
#77
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naja dann verwirr doch nicht alle hier sondern gib klar vor.
Funkgerät darf nur mit Zulassung und Befähigungsnachweis betrieben werden. Boot welches mit Funk ausgerüstet ist, muss dieses in Betrieb halten. Also Kein Funkzeugniss an Bord = Kein Betrieb des Bootes
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#78
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Das bedeutet dann aber auch: Funkgerät kaputt = Boot bleibt in der Box.
Matthias |
#79
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Ich danke Dir. Genauso ist mein Reden. Ich werde nicht mehr in Details gehen. LG Andreas |
#80
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SO Theoretishc richtig. Ist hart aber so stehts in den Verordnungen theoretisch drinnen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#81
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![]() Ich will keinen veräppeln. Wir haben uns missverstanden. LG Andreas |
#82
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#83
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![]() Ich schmeiss mal folgende Konstellation in den Raum: UBI und SRC vorhanden. In der FZU stehen ein Festeinbau und eine Handgurke. Lt. eingefleischter Meinung div. Koryphäen hier ist die Handgurke binnen (fast) bei Todestrafe verboten. Nun Überführungstörn von Berlin über die Oder zur Ostsee. Frage 1: muss die Handgurke vorher postlagernd nach Stettin geschickt werden? Frage 2: muss der gesetzestreue Skipper seine Handgurke bei der Rücktour wieder in Stettin bei der Post aufgeben?
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Gruss Vestus |
#84
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Ha! Jetzt hat er das korrigiert, dass die Schein-Inhaber identisch sein müssen. Aber die 25 Meter sind noch drin, wo es "20 m" heißen muss.
Matthias |
#85
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![]() Zitat:
Matthias
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#86
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Zitat:
Vom Dabei haben ist niergends die Rede. Allerdings kann Funken mit der Handgurke lt unbestätigten Meldungen ein Loch von ca. 1500€ in der Protokasse reisen.
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#87
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Wobei wir hier für diagonal Mitlesende noch mal sagen sollten: Wir reden über Handfunkgeräte des Binnenschifffahrtsfunks. Es spricht natürlich nichts dagegen, zur internen Kommunikation mit PMR- oder CB-Handfunkgeräten zu funken, wenn man mehrere dabei hat.
Matthias
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#88
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![]() Viel Spass noch ![]()
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Gruss Vestus |
#89
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In der mehr als durchreglementierten Straßenverkehrszulassungsordnung ist es sehr wohl erlaubt, der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs zu sein, es zu besitzen, auf den eigenen Namen zur Teilnahme am Straßenverkehr zuzulassen und (zwangsläüfigerweise) zu versichern, also auch der Halter des Fahrzeugs zu sein und dann das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen ohne für dieses Fahrzeug eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen zu können. Zudem dann aber auch per Gesetz verpflichtet, es in einem betriebsbereiten Zustand zu halten wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird Wat denn nu? Das Straßenverkehrsrecht auf das hier angeschriebene Thema herunter zu brechen funktioniert leider nicht. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. ![]() Geändert von Joshua Slocum (03.07.2014 um 11:33 Uhr) |
#90
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siehe hier. Zitat:
Andreas Thol von Bootstechnik.de hatte ich auf seinen Irrtum aufmerksam gemacht. Er hat sich noch mal bei der WSP Duisburg erkundigt und dann seine Seite korrigiert. |
#91
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zu dem Thema muß es einen offiziellen Bußgeldkatalog geben. Hat den jemand?
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#92
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Busgeldkatalog ist Ländersezifisch bzw. Gewässerspzifisch unterschiedlich. Hier im Forum ist der von Brandenburg schon gefühlte 1000x verlinkt worden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#93
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Genau diese dümmlichen Spitzfindigkeiten und Versuche bestehende Gesetze, Regelungen oder Verordnungen irgendwie zu umgehen, bringen und immer wieder neue Gesetzestexte dazu. Natürlich mault nachher jeder über den langen, unverständlicher werdenden Text.
Ist wie in den USA, da steht an jeder Leiter dass man herunterfallen kann, weil irgendwelche Deppen das nicht wissen. Hier, an einem Gewässer, steht dass es verboten ist darin zu baden, also fällt man ungewollt hinein, die Badehose hat man rein zufällig an, weil man sich am Ufer sonnen wollte....mal als weiteres, dämliches Beispiel. 80% aller Gebote/Verbote/Schilder wären überflüssig, wenn die Menschen vernünftig denken und handeln würden. Willy |
#94
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Gruß Thomas
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Wer nicht ans Ruder darf, wird auch das Fahren nicht lernen |
#95
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Dann erklärt mir bitte wie ihr mithören wollt wenn der Hörer abgebaut ist. Ihr meint wohl eher das Mikrofon, richtig? ![]()
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#96
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An dem Funkgerät kann ja ein Lautsprecher angeschlossen sein.
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#97
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Auch mit abgebautem Hörer und angeschlossenem Lautsprecher ist und bleibt es ein Funkgerät und die Nachrichten unterliegen dem Fernmeldegeheimniss.
das Funkgerät darf nur Benutzt und beaufsichtigt werden von jemandem der auch eine Funklizenz hat. Theoretish müssen alle an Bord die keine Lizenz haben weghören. ![]()
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#98
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Streng genommen ist Mikrophon ebenso falsch bzw. nicht ganz zutreffend.
Da die "Hörer" oder "Mikros" von Funkgeräten meist sowohl Laut geben wie Laute weitergeben nennt man sie technisch meist "Handapparat".
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Gruß Kai |
#99
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![]() Zitat:
Natürlich streng genommen.... ![]() Aloha He Robin
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#100
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