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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 02.07.2014, 20:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn ein Funkgerät eingebaut wird muss es auch Zugelassen werden.

bevor die Zulassung nicht da ist darf auch nicht mehr gefahren werden. Daher baut man die Funke erst ein wenn man die Zulasssung in Händen hat.

Mein Reden. Anders verstehen.
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  #77  
Alt 02.07.2014, 20:23
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naja dann verwirr doch nicht alle hier sondern gib klar vor.

Funkgerät darf nur mit Zulassung und Befähigungsnachweis betrieben werden.
Boot welches mit Funk ausgerüstet ist, muss dieses in Betrieb halten.

Also Kein Funkzeugniss an Bord = Kein Betrieb des Bootes
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  #78  
Alt 02.07.2014, 20:26
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Das bedeutet dann aber auch: Funkgerät kaputt = Boot bleibt in der Box.

Matthias
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  #79  
Alt 02.07.2014, 20:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja dann verwirr doch nicht alle hier sondern gib klar vor.

Funkgerät darf nur mit Zulassung und Befähigungsnachweis betrieben werden.
Boot welches mit Funk ausgerüstet ist, muss dieses in Betrieb halten.

Also Kein Funkzeugniss an Bord = Kein Betrieb des Bootes

Ich danke Dir. Genauso ist mein Reden. Ich werde nicht mehr in Details gehen.

LG

Andreas
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  #80  
Alt 02.07.2014, 20:28
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Das bedeutet dann aber auch: Funkgerät kaputt = Boot bleibt in der Box.

Matthias
SO Theoretishc richtig. Ist hart aber so stehts in den Verordnungen theoretisch drinnen.
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  #81  
Alt 02.07.2014, 20:33
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Ich denke er macht sich einen Spaß daraus und zu veräppeln...

Ich will keinen veräppeln. Wir haben uns missverstanden.

LG
Andreas
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  #82  
Alt 02.07.2014, 20:42
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HIER ist auch tolles zu lesen

oder...

HIER
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #83  
Alt 02.07.2014, 20:46
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Dann erzähl doch mal bitte, am besten mit Rechtsquellen. Das könnte künftige Funk-Diskussionen erheblich verkürzen...

Matthias
Da hat jeder seine eigenen.

Ich schmeiss mal folgende Konstellation in den Raum:

UBI und SRC vorhanden. In der FZU stehen ein Festeinbau und eine Handgurke.
Lt. eingefleischter Meinung div. Koryphäen hier ist die Handgurke binnen (fast) bei Todestrafe verboten.

Nun Überführungstörn von Berlin über die Oder zur Ostsee.

Frage 1: muss die Handgurke vorher postlagernd nach Stettin geschickt werden?

Frage 2: muss der gesetzestreue Skipper seine Handgurke bei der Rücktour wieder in Stettin bei der Post aufgeben?
__________________
Gruss Vestus
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  #84  
Alt 02.07.2014, 20:46
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
HIER ist auch tolles zu lesen

oder...

HIER
Ha! Jetzt hat er das korrigiert, dass die Schein-Inhaber identisch sein müssen. Aber die 25 Meter sind noch drin, wo es "20 m" heißen muss.

Matthias
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  #85  
Alt 02.07.2014, 20:48
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Da hat jeder seine eigenen.

Ich schmeiss mal folgende Konstellation in den Raum:

UBI und SRC vorhanden. In der FZU stehen ein Festeinbau und eine Handgurke.
Lt. eingefleischter Meinung div. Koryphäen hier ist die Handgurke binnen (fast) bei Todestrafe verboten.

Nun Überführungstörn von Berlin über die Oder zur Ostsee.

Frage 1: muss die Handgurke vorher postlagernd nach Stettin geschickt werden?

Frage 2: muss der gesetzestreue Skipper seine Handgurke bei der Rücktour wieder in Stettin bei der Post aufgeben?
Also in diesem Fall würde ich sagen, dass beim HFG nur die Benutzung verboten ist, es aber betriebsbereit an Bord liegen darf. Da beginnen die Probleme erst dann, wenn die WSP jemanden beim Drücken der Sprechtaste erwischt.

Matthias
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  #86  
Alt 02.07.2014, 20:57
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Da hat jeder seine eigenen.

Ich schmeiss mal folgende Konstellation in den Raum:

UBI und SRC vorhanden. In der FZU stehen ein Festeinbau und eine Handgurke.
Lt. eingefleischter Meinung div. Koryphäen hier ist die Handgurke binnen (fast) bei Todestrafe verboten.

Nun Überführungstörn von Berlin über die Oder zur Ostsee.

Frage 1: muss die Handgurke vorher postlagernd nach Stettin geschickt werden?

Frage 2: muss der gesetzestreue Skipper seine Handgurke bei der Rücktour wieder in Stettin bei der Post aufgeben?
Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Also in diesem Fall würde ich sagen, dass beim HFG nur die Benutzung verboten ist, es aber betriebsbereit an Bord liegen darf. Da beginnen die Probleme erst dann, wenn die WSP jemanden beim Drücken der Sprechtaste erwischt.

Matthias
Ich sehe es wie Matthias. in der Binnenschiffahrtstrassenoirdnung steht nur, dass Handfunkgeräte nur für den Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord" benutzt werden darf.
Vom Dabei haben ist niergends die Rede.

Allerdings kann Funken mit der Handgurke lt unbestätigten Meldungen ein Loch von ca. 1500€ in der Protokasse reisen.
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  #87  
Alt 02.07.2014, 21:00
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Wobei wir hier für diagonal Mitlesende noch mal sagen sollten: Wir reden über Handfunkgeräte des Binnenschifffahrtsfunks. Es spricht natürlich nichts dagegen, zur internen Kommunikation mit PMR- oder CB-Handfunkgeräten zu funken, wenn man mehrere dabei hat.

Matthias
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  #88  
Alt 02.07.2014, 21:21
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ha! Jetzt hat er das korrigiert, dass die Schein-Inhaber identisch sein müssen. Aber die 25 Meter sind noch drin, wo es "20 m" heißen muss.

Matthias
Ja,ja, bunte Faltblättchen und unbestätigte Meldungen sind was feines.

Viel Spass noch.
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Gruss Vestus
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  #89  
Alt 02.07.2014, 22:56
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ich weiß gar nicht, was es da immer wieder neu zu diskutieren gibt. Es behauptet auch keiner hartnäckig und beinahe kindischer Art und Weise, dass man ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Auto fahren darf....
So weit ich den Threadstarter verstanden habe, geht es hier nicht um die benutzung eines Funkgerätes sondern um dessen mitführen an Bord eines Bootes.

In der mehr als durchreglementierten Straßenverkehrszulassungsordnung ist es sehr wohl erlaubt, der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs zu sein, es zu besitzen, auf den eigenen Namen zur Teilnahme am Straßenverkehr zuzulassen und (zwangsläüfigerweise) zu versichern, also auch der Halter des Fahrzeugs zu sein und dann das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen ohne für dieses Fahrzeug eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen zu können.
Zudem dann aber auch per Gesetz verpflichtet, es in einem betriebsbereiten Zustand zu halten wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird

Wat denn nu?

Das Straßenverkehrsrecht auf das hier angeschriebene Thema herunter zu brechen funktioniert leider nicht.

Gruß Robin
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Geändert von Joshua Slocum (03.07.2014 um 11:33 Uhr)
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  #90  
Alt 03.07.2014, 04:48
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Woher kommt eigentlich die Aussage, dass es inzwischen nicht mehr reicht, wenn irgendeiner an Bord das jeweilige Funkzeugnis hat? Man kann gelegentlich lesen, dass inzwischen ausdrücklich der Schiffsführer ein Funkzeugnis haben muss. Und gibt es da möglicherweise Unterschiede zwischen See und Binnen?
Hallo Matthias,
siehe hier.

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ha! Jetzt hat er das korrigiert, dass die Schein-Inhaber identisch sein müssen.
Hallo Matthias,
Andreas Thol von Bootstechnik.de hatte ich auf seinen Irrtum aufmerksam gemacht. Er hat sich noch mal bei der WSP Duisburg erkundigt und dann seine Seite korrigiert.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #91  
Alt 03.07.2014, 06:29
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zu dem Thema muß es einen offiziellen Bußgeldkatalog geben. Hat den jemand?
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  #92  
Alt 03.07.2014, 06:58
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Busgeldkatalog ist Ländersezifisch bzw. Gewässerspzifisch unterschiedlich. Hier im Forum ist der von Brandenburg schon gefühlte 1000x verlinkt worden.
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  #93  
Alt 03.07.2014, 06:58
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Genau diese dümmlichen Spitzfindigkeiten und Versuche bestehende Gesetze, Regelungen oder Verordnungen irgendwie zu umgehen, bringen und immer wieder neue Gesetzestexte dazu. Natürlich mault nachher jeder über den langen, unverständlicher werdenden Text.

Ist wie in den USA, da steht an jeder Leiter dass man herunterfallen kann, weil irgendwelche Deppen das nicht wissen. Hier, an einem Gewässer, steht dass es verboten ist darin zu baden, also fällt man ungewollt hinein, die Badehose hat man rein zufällig an, weil man sich am Ufer sonnen wollte....mal als weiteres, dämliches Beispiel.

80% aller Gebote/Verbote/Schilder wären überflüssig, wenn die Menschen vernünftig denken und handeln würden.

Willy
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  #94  
Alt 03.07.2014, 09:25
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Woher kommt eigentlich die Aussage, dass es inzwischen nicht mehr reicht, wenn irgendeiner an Bord das jeweilige Funkzeugnis hat? Man kann gelegentlich lesen, dass inzwischen ausdrücklich der Schiffsführer ein Funkzeugnis haben muss. Und gibt es da möglicherweise Unterschiede zwischen See und Binnen?

Matthias
Zu Unterscheiden ist hier Binnen und See. Im Binnenbereich reicht eine Person an Bord mit dem UBI. Auf See muß der Schiffsführer selbst Inhaber eines SRC (oder höher) sein.

Gruß Thomas
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  #95  
Alt 03.07.2014, 10:14
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Zitat:
Zitat von Beluroe Beitrag anzeigen
...,darf ich es in Betrieb nehmen, Hörer abgebaut, also nur zum Mithören?

Es grüßt euch

Bernhard
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
... das Inbetriebnehmen mit abgebauten Hörer allerdings verboten ist.
...?
Meint ihr das wirklich so wie ihr das schreibt?
Dann erklärt mir bitte wie ihr mithören wollt wenn der Hörer abgebaut ist.

Ihr meint wohl eher das Mikrofon, richtig?
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  #96  
Alt 03.07.2014, 10:16
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
Meint ihr das wirklich so wie ihr das schreibt?
Dann erklärt mir bitte wie ihr mithören wollt wenn der Hörer abgebaut ist.

Ihr meint wohl eher das Mikrofon, richtig?
An dem Funkgerät kann ja ein Lautsprecher angeschlossen sein.
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  #97  
Alt 03.07.2014, 10:19
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Auch mit abgebautem Hörer und angeschlossenem Lautsprecher ist und bleibt es ein Funkgerät und die Nachrichten unterliegen dem Fernmeldegeheimniss.

das Funkgerät darf nur Benutzt und beaufsichtigt werden von jemandem der auch eine Funklizenz hat.
Theoretish müssen alle an Bord die keine Lizenz haben weghören.
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  #98  
Alt 03.07.2014, 10:29
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Streng genommen ist Mikrophon ebenso falsch bzw. nicht ganz zutreffend.
Da die "Hörer" oder "Mikros" von Funkgeräten meist sowohl Laut geben wie Laute weitergeben nennt man sie technisch meist "Handapparat".
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Gruß
Kai
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  #99  
Alt 03.07.2014, 14:03
Benutzerbild von Joshua Slocum
Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Streng genommen ist Mikrophon ebenso falsch bzw. nicht ganz zutreffend.
Da die "Hörer" oder "Mikros" von Funkgeräten meist sowohl Laut geben wie Laute weitergeben nennt man sie technisch meist "Handapparat".
MEIST... und wie, wenn nicht oder wie sonst???
Natürlich streng genommen....

Aloha He
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  #100  
Alt 03.07.2014, 16:13
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Christo Cologne Christo Cologne ist offline
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
MEIST... und wie... sonst???
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