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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 27.06.2014, 12:03
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von JETSTREAM Beitrag anzeigen
Ein rechtsgültiger Kaufvertrag kommt in Deutschland durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Verkäufer bietet ein Schlauchi für 700 an

Du bietest 600 an


Er erklärt, dass er 600 annimmt.

Damit ist der Kaufvertrag geschlossen.

Im Weiteren geht es nur noch darum wie wird gezahlt, transportiert.

Du könntest klagen und gewinnen....aber es macht wenig Sinn. Es wäre wohl eher um ein Exempel zu statuieren und dem eigenen Ärger Luft zu machen.
Ein Kaufvertrag enthält nicht nur den Kaufpreis. Die Übereinstimmung der Willenserklärungen muss alle kaufrelevanten Faktoren beinhalten.
Hier wurde offensichtlich vorher über Transport/Palette gesprochen.
Der Verkäufer weisst darauf hin das der Kaufpreis einverständlich ist, aber der Punkt Transport offen bleibt "da er keine Palette hat". Damit sind die WE nicht übereinstimmend, ergo ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
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  #27  
Alt 27.06.2014, 12:09
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clevertherm clevertherm ist offline
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #28  
Alt 27.06.2014, 13:53
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OT
Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
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Dann passt hier ja der alte Witz:

Treffen sich zwei Anwälte,
fragt der erste: wie geht's?
der zweite: ich kann nicht klagen,....
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Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
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  #29  
Alt 27.06.2014, 14:30
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Ein Kaufvertrag enthält nicht nur den Kaufpreis. Die Übereinstimmung der Willenserklärungen muss alle kaufrelevanten Faktoren beinhalten.
Hier wurde offensichtlich vorher über Transport/Palette gesprochen.
Der Verkäufer weisst darauf hin das der Kaufpreis einverständlich ist, aber der Punkt Transport offen bleibt "da er keine Palette hat". Damit sind die WE nicht übereinstimmend, ergo ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Einspruch.

Es wurde ein Boot angeboten. Wüli hat alle Bedingungen damiteinhergehend angenommen. Strittig blieb nur der Preis, auf den man sich aber beiderseits einigte.Damit ist der Vertrag zustandegekommen.
Die Palette wurde erbeten, ist aber nicht als Bedingung für den Kauf zu sehen, weil dieser schon erfolgt war.
Es stand zur Debatte....kannst Du eine Palette besorgen oder kaufe ich dann halt eine bei illox.. ...
Wenn der Verkäufer im Angebot geschrieben hat....besorge keine Palette,helfe nicht beim Transport, nur Abholung und Barzahlung...
Dann wäre Wüli Vertragsbrüchig, weil er eine vorher bekannte Bedingung an den Vertrag, bei Verlangen einer Palette, brechen würde.
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  #30  
Alt 27.06.2014, 15:01
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Hi,
ich sehe das dann auch aus der Sicht des Verkäufers.

Es gibt genug Spezialisten die den Kauf zusagen und sich weiter nach anderen Booten umschauen.

Und daher ist es bei mir so, wer als erster die Kohle auf den Tisch legt bekommt die Ware, fertig.
Alles andere ist nur Geschwätz und interessiert mich nicht.
Gruß Udo
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  #31  
Alt 27.06.2014, 15:08
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Hi,
ich sehe das dann auch aus der Sicht des Verkäufers.

Es gibt genug Spezialisten die den Kauf zusagen und sich weiter nach anderen Booten umschauen.

Und daher ist es bei mir so, wer als erster die Kohle auf den Tisch legt bekommt die Ware, fertig.
Alles andere ist nur Geschwätz und interessiert mich nicht.
Gruß Udo

Verständliches Verhalten heutzutage.
Schreibs einfach dabei im Angebot und Du bist dann auch rechtlich auf der richtigen Seite.
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  #32  
Alt 27.06.2014, 15:59
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Zitat:
Zitat von JETSTREAM Beitrag anzeigen
Einspruch.

Es wurde ein Boot angeboten. Wüli hat alle Bedingungen damiteinhergehend angenommen. Strittig blieb nur der Preis, auf den man sich aber beiderseits einigte.Damit ist der Vertrag zustandegekommen.
Die Palette wurde erbeten, ist aber nicht als Bedingung für den Kauf zu sehen, weil dieser schon erfolgt war.
Es stand zur Debatte....kannst Du eine Palette besorgen oder kaufe ich dann halt eine bei illox.. ...
Wenn der Verkäufer im Angebot geschrieben hat....besorge keine Palette,helfe nicht beim Transport, nur Abholung und Barzahlung...
Dann wäre Wüli Vertragsbrüchig, weil er eine vorher bekannte Bedingung an den Vertrag, bei Verlangen einer Palette, brechen würde.
Da weisst Du mehr als ich.

Die genaue Kommunikation wurde hier nicht gepostet.
Aber es steht weiter oben, das in dem gleichen Satz in dem der Verkäufer sich mit den 600Euro einverstanden erklärte, er bemerkte das es keine Palette habe und er schauen müsse. Also kann der Vertrag nicht schon vorher geschlossen worden sein.
Ich verstehe das sogar so das sich der Verkäufer hier explizit offen lies ob er in den Kaufvertrag einwilligt.

Ob aus der kompletten Kommunikation etwas anderes zu verstehen ist kann ich nicht beurteilen, nach dem was hier gepostet wurde gab es keinen Vertrag.
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  #33  
Alt 27.06.2014, 16:11
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Hi!

Vergiss es! Hättest Du ihm doch siebenhundert geboten und er hätte ja gesagt, dann wäre es etwas anderes. Aber so. Erst mal runterhandeln, der andere jault und sagt na gut, das reicht nicht, wenn nicht alles geklärt ist.

Denk an den "Handschlag". War alles soweit geklärt, dass man einschlagen konnte? Nä, vergiss es.

Viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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