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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.04.2014, 22:11
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Standard Bootsdiebstahl beim Händler

Aufgeweckt durch die beiden Diebstähle der Montereys in der Fahndungsliste folgende Frage,
wie verhält sich das versicherungsmäßig, bezahlt die/eine Versicherung
des Händlers oder greift meine Kasko wenn das Boot beim Händler/Werkstatt entwendet wird?
Wenn ich so zurück denke, geht manche Werkstatt recht leichtfertig mit
den zu reparierenden Kundenbooten um bzw. stehen nicht auf abgeschlossenem Gelände.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #2  
Alt 24.04.2014, 22:50
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
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Standard

Moin,
ich denke, diese Frage wird für jeden Fall einzeln entschieden werden.

Im Netz gefunden:
"Ein möglicher Anspruch ergibt sich aus dem Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen. Den Werkunternehmer trifft die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelangt ist oder seiner Einwirkung unmittelbar ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren (BGH NJW 1983, 113). Hieraus ergibt sich, dass der Händler dann für einen Diebstahl der bei ihm abgegebenen Sache haftet, wenn er gegen diese Pflicht verstoßen hat."

Heißt für mich, ich muss dem Händler den Verstoß nachweisen - viel Spaß dabei.

Da nehme ich doch lieber meine Versicherung in Anspruch, oder überlasse dieser den Rechtsstreit.
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  #3  
Alt 25.04.2014, 06:34
Benutzerbild von volvorider
volvorider volvorider ist offline
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Standard

Mir wurde mal mein Wagen beim Autohändler gestohlen. Der Wagen war wegen einer Inspektion beim Händler. Damals hatte die Versicherung des Händlers gezahlt. War völlig stressfrei.
__________________
Grüße

Mike
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  #4  
Alt 25.04.2014, 08:27
Benutzerbild von Flieger
Flieger Flieger ist offline
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Standard

Wenn ich mein Boot bei einem Händler abstelle und er den schriftlichen Auftrag zur Reparatur hat, ist das eine "in Obhutnahme" und der Händler trägt die Verantwortung.
Wird das Boot jetzt von seinem Gelände gestohlen, ist er in der Verantwortung.

In einem mir bekannten Fall wurde das Auto eines Kunden über Nacht vor dem Firmengelände abgestellt und auch gestohlen.
Der Händler wurde zu Ersatz verdonnert, obwohl er sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt hat.
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #5  
Alt 25.04.2014, 08:35
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Moin,
ich denke, diese Frage wird für jeden Fall einzeln entschieden werden.

Im Netz gefunden:
"Ein möglicher Anspruch ergibt sich aus dem Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen. Den Werkunternehmer trifft die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelangt ist oder seiner Einwirkung unmittelbar ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren (BGH NJW 1983, 113). Hieraus ergibt sich, dass der Händler dann für einen Diebstahl der bei ihm abgegebenen Sache haftet, wenn er gegen diese Pflicht verstoßen hat."

Heißt für mich, ich muss dem Händler den Verstoß nachweisen - viel Spaß dabei.

Da nehme ich doch lieber meine Versicherung in Anspruch, oder überlasse dieser den Rechtsstreit.
Ich würde es eher andersrum sehen. Der Händler muss nachweisen das er nicht gegen die Pflicht verstossen hat.

Ein Problem könnte sein, wenn die Versicherung des Händlers nur greift wenn er bestimmte Auflagen erfüllt hat, z.B. Abstellen im eingezäumten Gelände/in der Halle.
In der Folge könnte bei einem Händler der sehr nachlässig mit seiner Sorgfaltspflicht umgeht, die Schadenersatzpflicht offensichtlich besteht, seine Versicherung die Leistung aber (berechtigt) verweigert und der Händler dann aus eigenen Mittel keinen Ersatz leisten kann. Gleiches Problem wenn beim Händler gar keine Versicherung vorhanden ist.

Ein Grund mehr für eine gute eigene Versicherung zu sorgen.
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  #6  
Alt 25.04.2014, 08:38
dywlkr dywlkr ist offline
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Kenne ich auch so, dass der Händler da eine extra Versicherung dafür hat, alles andere wäre für mich auch unverständlich.
Ein Händler kann ja nicht alle Boote / Autos in einer abgeschlossenen Halle lagern.

Bei uns wurden auch 3 Fahrzeuge vom Hof des Autohändlers entwendet, der dafür aufkommen musste.
Fahrzeuge standen auf seinem Hof und Schlüssel waren in seiner Obhut.
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Gruß Mario
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  #7  
Alt 25.04.2014, 09:09
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anjo61 anjo61 ist offline
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Generell sind alle Varianten möglich. Lest bitte den erteilten Reparaturauftrag und die dazu vereinbarten AGB`s gründlich durch. Hier können für genau diesen Fall Regelungen in Form von Ausschlüssen vereinbart sein. Dann würde der Händler nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften. Wenn diese nicht vorliegen, ist das Risiko beim Kunden. Dementsprechend sind dann auch die Betriebshaftpflichtversicherungen der Händler abgestimmt. Dort kann nämlich unterschiedlich vereinbart werden, ob Diebstahl von Kundeneigentum versichert ist oder nicht.
Also vorher lesen oder auf die eigene Kasko vertrauen.

Gruß Andreas
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  #8  
Alt 25.04.2014, 09:14
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von anjo61 Beitrag anzeigen
Generell sind alle Varianten möglich. Lest bitte den erteilten Reparaturauftrag und die dazu vereinbarten AGB`s gründlich durch.
Da geht das Problem ja schon los.
Wenn die Werkstatt wie in diesem Fall nur nebenberuflich betrieben wird, gibt es keine schriftlichen Reparaturaufträge.
Da erfolgt alles auf Zuruf.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #9  
Alt 25.04.2014, 09:16
Benutzerbild von rudergänger
rudergänger rudergänger ist offline
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Ist das nicht ein Fall von "Schadenersatz" durch den Händler?

Er hat es unterlassen, das Boot gegen unbefugtes Entwenden zu sichern; dadurch ist mir ein Schaden entstanden, der nach § 823 BGB zu ersetzen ist. Und dabei muss der Händler/Werkstattinhaber beweisen, dass er alles unternommen hat, um die Entwendung zu verhindern?
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Grüße Michael
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  #10  
Alt 25.04.2014, 09:52
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Da geht das Problem ja schon los.
Wenn die Werkstatt wie in diesem Fall nur nebenberuflich betrieben wird, gibt es keine schriftlichen Reparaturaufträge.
Da erfolgt alles auf Zuruf.
In meiner Werkstatt geht bei mir auch alles nur auf Zuruf. Ich hab da noch nie einen schriftlichen Reparaturauftrag erteilt. Meine ist ja wie du weist nicht nebenberuflich.

Ich denke trotzdem das der Händler hier in der Pflicht ist.
es wird schwer zu argumentieren sein warum er Boote auf seinem Grund hat wenn er diese nicht in Obhut, ob es nun als Reparatur hat oder ob er nur einen Stellplatz vermietet ist dabei egal, nimmt.
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Gruß Volker
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  #11  
Alt 25.04.2014, 11:57
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JOS JOS ist offline
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So ein Sch...
Hoffentlich geht das gut und fair aus.
Für alle Betroffenen.
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Gruß Jürgen
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  #12  
Alt 25.04.2014, 12:27
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von rudergänger Beitrag anzeigen
Ist das nicht ein Fall von "Schadenersatz" durch den Händler?

Er hat es unterlassen, das Boot gegen unbefugtes Entwenden zu sichern; dadurch ist mir ein Schaden entstanden, der nach § 823 BGB zu ersetzen ist. Und dabei muss der Händler/Werkstattinhaber beweisen, dass er alles unternommen hat, um die Entwendung zu verhindern?
§823 BGB greift nicht, weil kein Fall unerlaubter Handlung durch den Händler vorliegt.
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  #13  
Alt 25.04.2014, 12:31
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von JOS Beitrag anzeigen
So ein Sch...
Hoffentlich geht das gut und fair aus.
Für alle Betroffenen.
Ja.
Aber die Bootssaison ist für die Bestohlenen erstmal gelaufen.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #14  
Alt 25.04.2014, 12:32
Benutzerbild von rudergänger
rudergänger rudergänger ist offline
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
§823 BGB greift nicht, weil kein Fall unerlaubter Handlung durch den Händler vorliegt.
Ist "Unterlassen einer an sich einleuchtenden Tätigkeit" (Sicherung gegen Entwendung) nicht auch eine unerlaubte Handlung?
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Grüße Michael
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  #15  
Alt 25.04.2014, 12:33
JohnB JohnB ist offline
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Nee, Nichtstun kann zwar schadensersatzpflichtig machen, ist aber per se keine "Handlung".
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Beste Grüße

John
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  #16  
Alt 25.04.2014, 12:39
Benutzerbild von JOS
JOS JOS ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Ja.
Aber die Bootssaison ist für die Bestohlenen erstmal gelaufen.
Vor allem die Infinity. Die wurde nämlich erst Ende
letzter Saison von einem Bekannten an den jetzigen
Eigner verkauft. Vermutlich ausser einer Probefahrt
noch nicht genutzt/benutzt. Das ist hart....
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Gruß Jürgen
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  #17  
Alt 25.04.2014, 13:13
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Zitat:
Zitat von rudergänger Beitrag anzeigen
Ist "Unterlassen einer an sich einleuchtenden Tätigkeit" (Sicherung gegen Entwendung) nicht auch eine unerlaubte Handlung?
Unerlaubte Handlung ist das was gemäß Gesetz oder Verordnung verboten ist. Ungeschicktes oder dämliches Verhalten ist grundgestzlich geschützt.
Ich wüßte jetzt nicht wo sich der von Dir genannte Punkt finden liesse.

Schadenersatzansprüche könnten nach §241 (2) BGB bestehen.
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  #18  
Alt 25.04.2014, 13:18
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nee, Nichtstun kann zwar schadensersatzpflichtig machen, ist aber per se keine "Handlung".
Auch nicht richtig.

Eine Handlung ist in der Rechtswissenschaft jedes von einem Willen gesteuerte menschliche Verhalten. Eine Handlung kann aus einem Tun oder einem Unterlassen bestehen.
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  #19  
Alt 25.04.2014, 13:30
JohnB JohnB ist offline
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Nichtstun ist auch kein "Unterlassen".

Dein Posting, dass 823 nicht einschlägig ist, klingt so, als wüßtest Du die Anspruchsgrundlage für das gestellte Problem. Ist das so?

Die bloße Diskussion juristischer Begriffe bringt das Thema nicht wirklich weiter.
__________________
Beste Grüße

John
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  #20  
Alt 25.04.2014, 13:42
Benutzerbild von JOS
JOS JOS ist offline
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Soeben vom Ex-Eigner erfahren:
Anscheinend wurde die Infinity per GPS-Ortung
gefunden und der Eigner ist gerade auf dem Weg
das Boot zurück zu holen
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  #21  
Alt 25.04.2014, 13:47
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von JOS Beitrag anzeigen
Soeben vom Ex-Eigner erfahren:
Anscheinend wurde die Infinity per GPS-Ortung
gefunden und der Eigner ist gerade auf dem Weg
das Boot zurück zu holen

dann dürfte das andere Boot ja nicht weit sein. Die behörden vor Ort dürften auch schon eingeschaltet sein.

hoffentlich fassen sie auch die Diebe.
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  #22  
Alt 25.04.2014, 13:51
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nichtstun ist auch kein "Unterlassen".

Dein Posting, dass 823 nicht einschlägig ist, klingt so, als wüßtest Du die Anspruchsgrundlage für das gestellte Problem. Ist das so?

Die bloße Diskussion juristischer Begriffe bringt das Thema nicht wirklich weiter.
Na, Du führst die Diskussion doch.

Mein Posting bzgl. 823 bezog sich auf die Annahme von rudergänger das
darauf ein Anspruch besteht. Dies sehe ich nicht so.
Hast Du andere Erkenntnisse ?
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  #23  
Alt 25.04.2014, 19:02
Funboot68 Funboot68 ist offline
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Auch wenn es ein wenig off Topic ist, aber die GPS Aufspürung ist inzwischen für einen einigermaßen erträglichen finanziellen Aufwand (180€ und ab 3€mtl.) sehr gut möglich.
Für diejenigen die daran Interesse haben, www.dantracker.dk
Ich nutze das Teil seit ein paar Monaten und bin sehr zufrieden.
Und nein, ich vertreibe die Dinger nicht und verdiene nicht daran.
Gruß
Guido
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  #24  
Alt 25.04.2014, 22:35
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trockenangler trockenangler ist offline
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Zitat:
Zitat von funboot68 Beitrag anzeigen
für diejenigen die daran interesse haben, www.dantracker.dk
http 404
__________________
Gruß Frank


Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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  #25  
Alt 26.04.2014, 06:24
Funboot68 Funboot68 ist offline
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Sorry,
www.dantracker.com
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