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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Aufgeweckt durch die beiden Diebstähle der Montereys in der Fahndungsliste folgende Frage,
wie verhält sich das versicherungsmäßig, bezahlt die/eine Versicherung des Händlers oder greift meine Kasko wenn das Boot beim Händler/Werkstatt entwendet wird? Wenn ich so zurück denke, geht manche Werkstatt recht leichtfertig mit den zu reparierenden Kundenbooten um bzw. stehen nicht auf abgeschlossenem Gelände.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#2
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Moin,
ich denke, diese Frage wird für jeden Fall einzeln entschieden werden. Im Netz gefunden: "Ein möglicher Anspruch ergibt sich aus dem Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen. Den Werkunternehmer trifft die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelangt ist oder seiner Einwirkung unmittelbar ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren (BGH NJW 1983, 113). Hieraus ergibt sich, dass der Händler dann für einen Diebstahl der bei ihm abgegebenen Sache haftet, wenn er gegen diese Pflicht verstoßen hat." Heißt für mich, ich muss dem Händler den Verstoß nachweisen - viel Spaß dabei. Da nehme ich doch lieber meine Versicherung in Anspruch, oder überlasse dieser den Rechtsstreit.
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#3
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Mir wurde mal mein Wagen beim Autohändler gestohlen. Der Wagen war wegen einer Inspektion beim Händler. Damals hatte die Versicherung des Händlers gezahlt. War völlig stressfrei.
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Grüße Mike |
#4
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Wenn ich mein Boot bei einem Händler abstelle und er den schriftlichen Auftrag zur Reparatur hat, ist das eine "in Obhutnahme" und der Händler trägt die Verantwortung.
Wird das Boot jetzt von seinem Gelände gestohlen, ist er in der Verantwortung. In einem mir bekannten Fall wurde das Auto eines Kunden über Nacht vor dem Firmengelände abgestellt und auch gestohlen. Der Händler wurde zu Ersatz verdonnert, obwohl er sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt hat.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() |
#5
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![]() Zitat:
Ein Problem könnte sein, wenn die Versicherung des Händlers nur greift wenn er bestimmte Auflagen erfüllt hat, z.B. Abstellen im eingezäumten Gelände/in der Halle. In der Folge könnte bei einem Händler der sehr nachlässig mit seiner Sorgfaltspflicht umgeht, die Schadenersatzpflicht offensichtlich besteht, seine Versicherung die Leistung aber (berechtigt) verweigert und der Händler dann aus eigenen Mittel keinen Ersatz leisten kann. Gleiches Problem wenn beim Händler gar keine Versicherung vorhanden ist. Ein Grund mehr für eine gute eigene Versicherung zu sorgen. |
#6
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Kenne ich auch so, dass der Händler da eine extra Versicherung dafür hat, alles andere wäre für mich auch unverständlich.
Ein Händler kann ja nicht alle Boote / Autos in einer abgeschlossenen Halle lagern. Bei uns wurden auch 3 Fahrzeuge vom Hof des Autohändlers entwendet, der dafür aufkommen musste. Fahrzeuge standen auf seinem Hof und Schlüssel waren in seiner Obhut.
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Gruß Mario |
#7
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Generell sind alle Varianten möglich. Lest bitte den erteilten Reparaturauftrag und die dazu vereinbarten AGB`s gründlich durch. Hier können für genau diesen Fall Regelungen in Form von Ausschlüssen vereinbart sein. Dann würde der Händler nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften. Wenn diese nicht vorliegen, ist das Risiko beim Kunden. Dementsprechend sind dann auch die Betriebshaftpflichtversicherungen der Händler abgestimmt. Dort kann nämlich unterschiedlich vereinbart werden, ob Diebstahl von Kundeneigentum versichert ist oder nicht.
Also vorher lesen oder auf die eigene Kasko vertrauen. Gruß Andreas |
#8
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![]() Zitat:
Wenn die Werkstatt wie in diesem Fall nur nebenberuflich betrieben wird, gibt es keine schriftlichen Reparaturaufträge. Da erfolgt alles auf Zuruf.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#9
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Ist das nicht ein Fall von "Schadenersatz" durch den Händler?
Er hat es unterlassen, das Boot gegen unbefugtes Entwenden zu sichern; dadurch ist mir ein Schaden entstanden, der nach § 823 BGB zu ersetzen ist. Und dabei muss der Händler/Werkstattinhaber beweisen, dass er alles unternommen hat, um die Entwendung zu verhindern?
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#10
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![]() Zitat:
![]() Ich denke trotzdem das der Händler hier in der Pflicht ist. es wird schwer zu argumentieren sein warum er Boote auf seinem Grund hat wenn er diese nicht in Obhut, ob es nun als Reparatur hat oder ob er nur einen Stellplatz vermietet ist dabei egal, nimmt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#12
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#13
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Ja.
Aber die Bootssaison ist für die Bestohlenen erstmal gelaufen. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#14
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Ist "Unterlassen einer an sich einleuchtenden Tätigkeit" (Sicherung gegen Entwendung) nicht auch eine unerlaubte Handlung?
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#15
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Nee, Nichtstun kann zwar schadensersatzpflichtig machen, ist aber per se keine "Handlung".
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Beste Grüße John
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#16
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Vor allem die Infinity. Die wurde nämlich erst Ende
letzter Saison von einem Bekannten an den jetzigen Eigner verkauft. Vermutlich ausser einer Probefahrt noch nicht genutzt/benutzt. Das ist hart....
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Gruß Jürgen ![]() |
#17
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![]() Zitat:
Ich wüßte jetzt nicht wo sich der von Dir genannte Punkt finden liesse. Schadenersatzansprüche könnten nach §241 (2) BGB bestehen. |
#18
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![]() Zitat:
Eine Handlung ist in der Rechtswissenschaft jedes von einem Willen gesteuerte menschliche Verhalten. Eine Handlung kann aus einem Tun oder einem Unterlassen bestehen. |
#19
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Nichtstun ist auch kein "Unterlassen".
Dein Posting, dass 823 nicht einschlägig ist, klingt so, als wüßtest Du die Anspruchsgrundlage für das gestellte Problem. Ist das so? ![]() Die bloße Diskussion juristischer Begriffe bringt das Thema nicht wirklich weiter. ![]()
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Beste Grüße John |
#20
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Soeben vom Ex-Eigner erfahren:
Anscheinend wurde die Infinity per GPS-Ortung gefunden und der Eigner ist gerade auf dem Weg das Boot zurück zu holen ![]() ![]() ![]()
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Gruß Jürgen ![]()
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#21
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![]() Zitat:
dann dürfte das andere Boot ja nicht weit sein. Die behörden vor Ort dürften auch schon eingeschaltet sein. hoffentlich fassen sie auch die Diebe.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#22
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Mein Posting bzgl. 823 bezog sich auf die Annahme von rudergänger das darauf ein Anspruch besteht. Dies sehe ich nicht so. Hast Du andere Erkenntnisse ? |
#23
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Auch wenn es ein wenig off Topic ist, aber die GPS Aufspürung ist inzwischen für einen einigermaßen erträglichen finanziellen Aufwand (180€ und ab 3€mtl.) sehr gut möglich.
Für diejenigen die daran Interesse haben, www.dantracker.dk Ich nutze das Teil seit ein paar Monaten und bin sehr zufrieden. Und nein, ich vertreibe die Dinger nicht und verdiene nicht daran. Gruß Guido
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#24
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben. |
#25
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Sorry,
www.dantracker.com |
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