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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Liebes
![]() da wir uns mit dem Gedanken tragen, ein gebrauchtes Boot in Dänemark samt Anhänger zu kaufen, stellt sich die Frage, was bei dem Kauf, der Überführung und der Anmeldung zu beachten ist. Müssen irgendwelche Steuern bezahlt werden? Kann man den Anhänger mit dänischer Zulassung nach Deutschland bewegen und hier ummelden? Bisher habe ich nur Informationen zu Autokäufen gefunden und wäre euch sehr dankbar, wenn ihr eure Erfahrungen mir schildert. Vielen Dank im Voraus und beste Grüße, Bene Edit: Das Boot wurde 2008 von Deutschland nach Dänemark gebracht! Außerdem wird das Boot über einen Händler im Kundenauftrag verkauft!
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Beste Grüße, Benedikt ![]() |
#2
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Steuern & Zölle meines Erachtens nicht, denn das Boot ist ja schon im EU-Wirtschaftsraum. Wenn es ein Händler verkauft, bekommst Du ja eine Rechnung mit ausgewiesener dänischer MwSt.
Mit dem Anhänger ist tricky. Ich kann mir vorstellen, dass es sogar ein (versicherungstechnisches) Problem ist, wenn Du als Deutscher einen dänischen Anhänger in Dänemark fährst - zumindest wäre es hier so (je nach Versicherungsbedingungen), wenn ein Däne einen deutschen Anhänger ziehen würde. Ziehe in Erwägung, den Anhänger vorher in Deutschland zuzulassen und mit Deinem eigenen Kennzeichen nach Hause zu holen. Dazu brauchst Du einen TÜV-Bericht, den Du vielleicht nicht hast - ich kenne die dänischen Gegebenheiten dazu nicht. Und wie immer bei Gebrauchtbooten: wenn es keine CE-Zertifizierung hat, denke daran, den Nachweis führen zu können, dass es vor 1994 im EU-Wirtschaftsraum war.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#3
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![]() Zitat:
Vielen Dank für deine Ausführliche Antwort. Wie wäre es in Dänemark (von Kopenhagen bis zur Fähre) ein dänisches Kurzzeitkennzeichnen zu nutzen und dann ab der Fähre nen deutsches Kurzzeitkennzeichen? by the way: Gibt es von Kopenhagen ne Autofähre nach Deutschland - dann könnte man sich das dänische Kennzeichen sparen? Beste Grüße, Benedikt Sent from my iPhone using Tapatalk
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Beste Grüße, Benedikt ![]() |
#4
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Hallo Münsteraner,
würde doch mal bei Deiner Autoversicherung nachfragen. Hab hier schon Anhänger mit NL Kennzeichen hinter Deutschem PKW gesehen. Vielleicht können die auch was zu DK sagen Amigo
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Zeit ist das, was man an der Uhr abliest. |
#5
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Schreib mal Youngstar an, der hat sich gerade aus Dänemark ein Boot geholt.
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Gruß Torsten ![]() ![]() ![]()
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#6
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Kurzzeitkennzeichen sind explizit nur für nicht zugelassene Fahrzeuge, offiziell also keine Option. Inoffiziell werden die deutschen Behörden wohl kaum überprüfen können, ob das gleiche Fahrzeug gleichzeitig noch in Dänemark angemeldet ist.
Aber m.W. sind Kurzzeitkennzeichen nationale deutsche Kennzeichen, die Nutzung im Ausland nicht zulässig, aber seitens der EU wiederum eine Verpflichtung, die dennoch anzuerkennen: http://www.strassenverkehrsamt.de/kf...eitkennzeichen (Abschnitt "im Ausland"; Achtung: keine amtliche Quelle!) Kann der Verkäufer Dir den Trailer nicht in Malmö auf die Fähre stellen, und von da nach Travemünde und mit einem Kurzzeitkennzeichen weiter?
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#7
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Moin,
dänische Anhänger dürfen in Dänemark nicht mit einem deutschen Fahrzeug gezogen werden. Hintergrund sind die Zulassungsbestimmungen in Dänemark. Mit einem deutschen Zugfahrzeug verliert der Anhänger seine Betriebserlaubnis in Dänemark. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#8
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![]() Zitat:
Das hat mir sehr weitergeholfen. Wenn es zu der Besichtigung kommt - entscheidet sich bis heute Abend werden wir morgen vor Antritt der Fahrt vorsorglich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Ob es dann in der Praxis funktioniert, werde ich berichten. Beste Grüße, Benedikt Sent from my iPhone using Tapatalk
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Beste Grüße, Benedikt ![]() |
#9
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Habe grade mal geguckt - es gibt reichlich Fähren von Trelleborg nach Stralsund, kosten ca. 120,- EUR für eine Nase mit 3er BMW und 7m Anhänger, 3m hoch. Müsstest Du mit Deinen echten Daten mal validieren.
Trelleborg ist 60km von Kopenhagen, einmal über den Sund (böse mautpflichtig). Das müsstest Du beim Verkäufer also mit raushandeln. Andererseits sieht der Dich selbst im Gewährleistungsfall kaum wieder, der sollte froh sein, wenn er das Boot soweit weg verkauft ![]()
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#10
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Moin,
und hier noch was offizielles zum deutschen Kurzzeitkennzeichen in Dänemark. http://www.kreis-guetersloh.de/vv/pr...0000029577.pdf "Problem" wird sein, dass die Fahrt nicht in Deutschland begonnen hat. ![]() Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#11
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![]() Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#12
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Die Versicherungsnummer bekomme ich durch unseren Versicherungsmakler immer binnen 5min. Sollte also kein Problem darstellen - aber danke für den Tip
![]() Beste Grüße, Benedikt Sent from my iPhone using Tapatalk
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Beste Grüße, Benedikt ![]() |
#13
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Habe ich dieses Jahr schon 2 Mal für Fahrten ins Ausland genutzt. Ich wähle immer Anhänger und grüne Versicherungskarte in KOPIE -> die druckt man sich dann einfach aus. Kostet nur 28,10 €!
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Viele Grüße Thomas |
#14
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Noch ein Hinweis zum Bootsanhänger: wenn er keine COC-Papiere hat (wovon ich mal ausgehe, wenn er älter als BJ 2010 ist) wird eine Vollabnahme beim TÜV mit anschl. Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis fällig. Ist nicht immer ganz Streßfrei bis man die dann endlich hat.
Frag den Verkäufer doch mal, ob er den Trailer nicht einzeln verkaufen kann und du nur das Boot nimmst. Dann kannst du mit einem Trailer von hier rüber fahren und hast keinen Streß. Falls du noch keinen Trailer hast kannst du dir auch einen mieten (um die 25 € pro Tag).
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Viele Grüße Thomas |
#15
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Ich würde es an deiner Stelle auch riskieren, wenn es das Boot Wert ist ![]()
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Viele Grüße Thomas |
#16
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Moin Benedikt,
ich habe mir im Oktober ein Boot in Dänemark gekauft. Allerdings ohne Trailer. Der Verkäufer wollte sich zwar um einen Trailer kümmern, aber die Dinger kannst du da drüben einfach nicht bezahlen. Ich habe mir dann hier einen bauen lssen. Alles was schwimmt ist in Dänemark sehr günstig, alles was rollt, sehr teuer. Mit dem KZK kenne ich mich nicht so genau aus, meine aber, dass dann auf dem Trailer kein Boot stehen darf. Es dient ja nur zur Überführung/Probefahrt des Trailers. Ich würde vielleicht den Mehraufwand in Kauf nehmen un mit einem Leihtrailer dahin fahren. Das Boot holen und dann den Trailer einführen. Das kostet dann zwar zwei Samstage und auch ein bisschen mehr Geld, aber du bist auf der sicheren Seite. Ich war insgesamt auch zwei mal in Dänemark wegen meinem Boot. Es ging einfach nicht anders. Ich habe mir das erst in aller Ruhe angeschaut (ca. 6 Stunden) und bin dann drei Wochen später zum Abholen hingefahren.
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Gruß Markus |
#17
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Hast du den Verkäufer mal nach Export-/Ausfuhrkennzeichen gefragt? Da muss er nur bei seiner Zulassungsstelle anrufen. Bei uns oder auch in Holland gibt es diese. Dann wird der Trailer vom Verkäufer abgemeldet und von der Zulassungsstelle Export-/Ausfuhrpapiere erstellt. Damit darf man dann eine gewisse Zeitspanne fahren (in Holland wählbar z. B. 4 Wochen) und den Trailer ins "Zielland" verbringen.
Wurde nur das Boot von D nach Dänemark verkauft oder auch der Trailer (dann hättest du ja ggf. deutsche Papiere für den Trailer zumindest in Kopie)? Um welche Bootsgröße handelt es sich denn? Zum Kauf und Anmeldung des Bootes: brauchst nur einen ordentlichen Kaufvertrag und ggf. CE-Bescheinigung, sofern das Sportboot nach dem 15. Juni 1998 auf den Markt der EG/EWG gebracht worden ist bzw. das Baudatum nach dem 15.06.1998 liegt. Lass dir im Kaufvertrag bestätigen, dass das Boot lastenfrei ist. Ich schreibe immer diesen Passus in den Kaufvertrag: Der Verkäufer versichert, dass er alleiniger Eigentümer ist und ihm keine Schiffsgläubigerrechte am erkauften Gebrauchtboot bekannt sind. Sollen dennoch derartige Rechte gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden, hat der Verkäufer den Käufer von diesen Ansprüchen frei zu halten und alle dieserhalb entstehenden Kosten zu tragen und vorzuschießen.
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (12.02.2014 um 16:08 Uhr) |
#18
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Kurzform: Du brauchst das Original der ersten Verkaufsrechnung in der EU. Das kann man nicht ersetzen durch die Rechnung des Händlers bei Deinem Kauf.
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Beste Grüße John
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#19
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![]() Zitat:
In D kann man nur NEUWAGEN (gilt auch für NEU-Anhänger oder NEU-Bootsanhänger) mit COC-Papieren UND einer entsprechenden Herstellerbescheinigung OHNE eine vorherige TÜV-Abnahme zulassen. Bei einigen Zulassungsstellen muss man dann aber das Fahrzeug/Anhänger vorführen, damit sie die Fahrgestellnummer mit den Papieren vergleichen können ![]() Wenn man ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem anderen Land holt muss es für die Zulassung (nicht Kurzzeitkennzeichen oder so) immer zuerst eine TÜV-Abnahme in D erhalten. Wenn es COC-Papiere hat und die letzten 7 Jahre nicht stillgelegt war die ganz normale HU, ansonsten die Vollabnahme nach §21 und anschl. Erteilung der Einzelgenehmigung. Diese wurde nun auch wieder per EU-Verordnung kompliziert. Es gibt nämlich nun eine EU-Meldestelle. In D wird das neue Verfahren z. B. bei uns in Hessen als Pilotprojekt angewendet. Dann wird für den Trailer neben der Abnahme nach § 21 auch noch eine Rechtsakte vom TÜV-Prüfer erstellt (natürlich gegen entsprechendes nicht kleines Entgelt versteht sich, ich meine waren 70 € ![]() ![]() CE fürs Boot: CE-Bescheinigung, sofern das Sportboot nach dem 15. Juni 1998 auf den Markt der EG/EWG gebracht worden ist bzw. das Baudatum nach dem 15.06.1998 liegt. Wenn keine CE-Bescheinigung vorliegt kann diese auch durch einen Gutachter (z. B. Germanischer LLoyd) angefertigt werden. Kosten zwischen 1.500 und 2.500 € ![]()
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Viele Grüße Thomas
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#20
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Ok so ganz verstehe ich es selber nicht:
http://www.adac.de/infotestrat/fahrz...spx#tabid=tab2 Der einzige sichere Weg: Mit deutschem Autotrailer anreisen, Bootstrailer drauf und ab nach Hause. Gruß Chris |
#21
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![]() Zitat:
Aber wer hat die schon bei den alten Booten. Ich habe noch nie eine gehabt und auch noch nie Probleme diesbezüglich. Wenn das Boot vor mehr als 10 Jahren mal in der EU registriert war und man diesen Nachweis noch hat (z. B. Kopie des alten Bootsscheines des Vorbesitzers) ist das Thema sowieso erledigt. Da die UST nur 10 Jahre nachveranlagt werden kann.
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Viele Grüße Thomas |
#22
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![]() Zitat:
![]() Kannst Du mal die Quelle nennen?
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#23
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Ich habe letztes Frühjahr ein Boot samt Trailer in DK gekauft. Das Gespann angehängt und ab nach Deutschland. Der Trailer hatte ein dänisches Kennzeichen. Ich habe versucht, mich im Vorfeld schlau zu machen. Nach den Informationen meines Verkäufers war es (angeblich) kein Problem mit dem dänischen Trailer an einem deutschen Auto in DK zu fahren. Auf Grund unterschiedlicher Angaben war ich mir zwar nicht sicher und bin einfach gefahren. In D sieht die Sache anders aus. Hier darf man mit ausländischen Trailern, wenn sie im Heimatland angemeldet und versichert sind, fahren.
Für den von mir gekauften dänischen Trailer (Variant) gibt es leider kein COC vom Hersteller und somit benötigte er eine Vollabnahme. Gott sei Dank hatte mir der Verkäufer vom Hersteller alle technischen Unterlagen besorgt. Wie sich herausstellte, waren, bis auf den Rahmen, alle Komponenten von einem bekannten deutschen Hersteller. Dies vereinfachte die Vollabnahme erheblich. Nach dem Nachrüsten einer Nebelschlussleuchte und der Dreiecksstrahler auf den Kotflügeln, stand der Zulassung in D nichts mehr im Wege. Das Boot hatte eine CE-Zulassung, allerdings auf finnisch. Mein zuständiges Wasser und Schifffahrtsamt zeigte sich aber sprachgewandt und es gab keine Probleme.
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Grüße Jens ![]() ![]()
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#24
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![]() Zitat:
![]() Zumal nach deutschem Recht (wenn man in deinem Fall eine grüne Karte für das Zugfahrzeug hat) oder eben bei KZ-KZ eine grüne für die KZ-KZ ja sogar Versicherungsschutz besteht. Meine CE ist auf italienisch. Hat beim WSA auch keinen gestört. Hauptsache die Daten (Hersteller, Baunummer, Modell, usw.) stehen drauf. Und die paar Ziffern und Zahlen werden zumindest im europäischen Raum ja alle gleich geschrieben ![]()
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Viele Grüße Thomas |
#25
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![]() Zitat:
Aber bevor hier wieder die nervigen Endlosdiskussionen vom Zaun gebrochen werden habe ich mal etwas angehangen ![]() Hier der entscheidende Auszug (man könnte sogar eher in Richtung der 4 Jahre argumentieren, aber wenn es als der schlimmste Fall angesehen wird, dann sind es eben 10 Jahre) : "Rettungsanker Verjährung? Die geschilderten Probleme machen deutlich, dass viele Gebrauchtboote auf dem Markt sind, für die ein klarer und eindeutiger Umsatzsteuernachweis nicht mehr zu führen ist. Daraus folgt für die Bundesfinanzdirektion: „Ergibt sich aus den vorgelegten Nachweisen nicht, dass für das Sportboot die Einfuhrumsatzsteuer beziehungsweise die Umsatzsteuer gezahlt wurde, hat dies zur Folge, dass bei einer Zollkontrolle Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben werden können. … Für den Fall, dass der Schiffsführer nicht nachweisen kann, dass sich das Sportboot im zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr befindet, werden Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer gegenüber den Schiffsführern festgesetzt“. Dies ist allerdings nicht bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“ möglich, sondern an gesetzlich vorgeschriebene Festsetzungsfristen gebunden. Die betragen für die Umsatzsteuer laut § 169 Abgabenordnung (AO) vier Jahre, für die Einfuhrumsatzsteuer nach Artikel 221 Absatz 3 des Zollkodex (ZK) drei Jahre. Die Festsetzungsfrist verlängert sich aber auf zehn Jahre, wenn Steuer hinterzogen wurde, und auf fünf Jahre, wenn die Steuer leichtfertig verkürzt worden ist."
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Viele Grüße Thomas |
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