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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 11.02.2014, 15:34
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Zitat:
Zitat von Wellpaper Beitrag anzeigen
NICO Signalgeber sind keine Waffen und fallen auch nicht unter das Waffengesetz!
Du brauchst absolut keine Schein, kannst es überall bestellen und transportieren wie du lustig bist. Was ist da so schwer dran zu verstehen?
Wenn jemand unbedingt meint Signalraketen zu brauchen macht er nen Pyroschein.
Noch niemals hat jemand mit den NICOS Probleme bekommen, ganz im Gegenteil. Die erfüllen auch die Gesetze in Italien, Kroatien und sonst wo auf der Welt weil 6 Kugeln dabei sind.

Mal ganz abgesehen davon das Signalgeber vorgeschrieben sind, sind sie nur dann hilfreich, wenn sie auch von anderen gesehen werden die zufällig auch in der Näche sein müssen und in diese Richtung schaun. Funk und auf dem Meer ne EPIRB ist wesentlich hilfreicher, daran solltest du auch denken.
Sorry, aber das ist nicht richtig was du schreibst. Sie fallen 100% unter das Waffengesetz, jedoch gibt es Sonderreglungen dafür. Die Frage könnte ich umdrehen, was ist denn so schwer daran zu verstehen?
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  #27  
Alt 11.02.2014, 15:51
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Um Seenotsignalmittel und Signalpistolen erwerben zu können, sind Bezugsauflagen zu erfüllen.

1. Handsignale:
1.1 Handfackeln, Rauchfackeln, Rauchdosen, Unterklasse T1: Keine Auflagen für Personen über 18 Jahre.
1.2 Fallschirmsignalraketen, Signalraketen, Knallraketen, Unterklasse T2: Zertifikat "Pyroschein" nach bestandener Prüfung über Seenotsignalmittel vor einem Führerscheinprüfungsausschuß. Vorbereitung zur Prüfung durch eine Bootsfahrschule.
2.Signalpistolen und Munition, Signalgeber und Munition:
2.1 Signalgeber und Munition, Unterklasse PM I: Frei verkäuflich an Personen über 18 Jahren.
2.2 Signalpistolen und Munition, Unterklasse PM II: Waffenbesitzkarte, ausgestellt von der zuständigen Ordnungsbehörde - Vorausssetzung Sachkundenachweis, Vorliegen eines Bedürfnisses, Nachweis des eigenen Bootes oder Chartervertrags, Versicherungspolice.

Quelle Fachverband Seenot Rettungsmittel

Über die Beförderung habe ich noch nichts gefunden.
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Gruß Tobias
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  #28  
Alt 11.02.2014, 15:56
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Zitat:
Zitat von apollobandit Beitrag anzeigen
Um Seenotsignalmittel und Signalpistolen erwerben zu können, sind Bezugsauflagen zu erfüllen.

1. Handsignale:
1.1 Handfackeln, Rauchfackeln, Rauchdosen, Unterklasse T1: Keine Auflagen für Personen über 18 Jahre.
1.2 Fallschirmsignalraketen, Signalraketen, Knallraketen, Unterklasse T2: Zertifikat "Pyroschein" nach bestandener Prüfung über Seenotsignalmittel vor einem Führerscheinprüfungsausschuß. Vorbereitung zur Prüfung durch eine Bootsfahrschule.
2.Signalpistolen und Munition, Signalgeber und Munition:
2.1 Signalgeber und Munition, Unterklasse PM I: Frei verkäuflich an Personen über 18 Jahren.
2.2 Signalpistolen und Munition, Unterklasse PM II: Waffenbesitzkarte, ausgestellt von der zuständigen Ordnungsbehörde - Vorausssetzung Sachkundenachweis, Vorliegen eines Bedürfnisses, Nachweis des eigenen Bootes oder Chartervertrags, Versicherungspolice.

Quelle Fachverband Seenot Rettungsmittel

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Erwerben und führen sind aber unterschiedliche Dinge! Erwerben darf ich viel, mit mir führen darf ich vieles nicht...
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  #29  
Alt 11.02.2014, 15:59
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Zitat:
Zitat von storm Beitrag anzeigen
Erwerben und führen sind aber unterschiedliche Dinge! Erwerben darf ich viel, mit mir führen darf ich vieles nicht...
Sicherheitshinweise
Überlassen Sie pyrotechnische Gegenstände niemals Kindern oder Personen, die mit den von diesen Gegenständen ausgehenden Gefahren nicht vertraut sind.
Seenotsignale dürfen nur im Seenotfall verwendet werden und nicht etwa als Feuerwerk, in Stadien oder bei Großveranstaltungen zu Showzwecken.
Pyrotechnische Gegenstände können nach Art und Einsatzzweck extreme Hitze entwickeln, Projektile ausstoßen oder explodieren. Verwenden Sie deshalb Seenotsignale nur im Freien und nicht in Innenräumen.
Studieren und befolgen Sie vor Gebrauch der Seenotsignale die produktspezifischen Bedienungsanleitungen und achten Sie darauf, daß die Produkte mit der BAM-Zulassung (Bundesanstalt für Materialforschung und –Prüfung) versehen sind.
Versuchen Sie nicht, mit pyrotechnischen Gegenständen zu hantieren, diese zu verändern oder umzubauen.
Bei unsachgemäßer Verwendung besteht die Gefahr tödlicher oder lebensgefährlicher Verletzungen mit möglicherweise bleibenden Schäden.
Aufbewahrung und Lagerung

Seenotsignale sind während der Fahrt kühl, trocken und leicht zugänglich in unverschlossenen Behältern aufzubewahren. Sie sind im Hafen und an Land gleichfalls kühl und trocken sowie dem Zugriff Unbefugter und Kinder entzogen, aufzubewahren.

Transport und Verlust

Seenotsignale dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden.
Beim Führen einer Signalpistole (Transport ungeladen) sind der Personalausweis, Pass oder Dienstausweis und die Waffenbesitzkarte mitzuführen.
Der Verlust von Seenotsignalen oder Signalpistolen ist der zuständigen Ordnungsbehörde unverzüglich zu melden.

Verbrauchsdauer

Die Verbrauchsdauer von Seenotsignalen beträgt bei sachgemäßer Lagerung, soweit nicht anderes vermerkt, drei Jahre. Damit die Funktionsfähigkeit gewährleistet ist, sind das Herstellungsdatum und die Verbrauchsdauer zu beachten und auf Korrosion und Beschädigungen zu achten.
Feuchtigkeit, Korrosion, hohe Lagertemperaturen und mechanische Beschädigungen verkürzen die Verbrauchsdauer von Seenotsignalen und machen sie eventuell gefährlich. Überlagerte Seenotsignale sind dem Handel zurückzugeben oder Delaborierbetrieben zuzuführen. Sie dürfen nicht als Feuerwerkskörper verwendet werden.

Jetzt zufrieden ?
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Gruß Tobias
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  #30  
Alt 11.02.2014, 16:14
Wellpaper Wellpaper ist offline
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Zitat:
Zitat von storm Beitrag anzeigen
Sorry, aber das ist nicht richtig was du schreibst. Sie fallen 100% unter das Waffengesetz, jedoch gibt es Sonderreglungen dafür. Die Frage könnte ich umdrehen, was ist denn so schwer daran zu verstehen?
Egal wo du hingest und sie kaufst, bekommst du sie anstandslos wenn du 18 Jahre alt bist.
Du brauchst überhaupt keinen Schein dafür. Somit fällt sie auch unter kein Gesetz und Auflagen dafür gibt es auch nicht, nicht mal das du die Patronen extra lagern musst.
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Gruss Marco

PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
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  #31  
Alt 11.02.2014, 16:25
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Handfackeln gibt es hier
http://www.pyroweb.de/feuerwerk/rauc...ot-IXI749.html
oder hier
http://www.ebay.de/itm/Seenotrettung...item3a8b4103dd (PaidLink)
oder hier
http://pyrostation.de/shop/T1-Feuerw...ackel-Rot.html
oder hier
http://www.topp-feuerwerk-shop.de/de...fackel-rot.php
oder hier
http://www.pyro-shop24.de/epages/610...oryID=10193369


da gibt es noch viele mehr...
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  #32  
Alt 11.02.2014, 16:39
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Zitat:
Zitat von storm Beitrag anzeigen
@

@dieter:
Was das Stammtischgeplapper betrifft: Bezüglich des Einhandmessers habe ich vor einiger Zeit mit der Polizei telefoniert, die mir mitteilte, dass diese nur in ganz besonderen Ausnahmen erlaubt sind. Dazu zählen z.B. Fallschirmspringer und Kletterer, um im Notfall die Seile durchtrennen zu können. Auf einem Motorboot gäbe es kein berechtigtes Interesse ein Einhandmesser zu führen. Auf einem Segelboot könne man dieses evtl. herleiten, aber das ist Auslegungssache der Beamten vor Ort. So die Aussage der örtlichen Polizeidienststelle.
Was die vorletzte Passage betrifft: genau dieses Wissen habe ich versucht zu erlangen.
du hast leider eine Dienststelle oder einen Beamten erwischt, der versucht,
den kroatischen Hafenkapitänen nachzueifern - (jeder erzählt dir was anderes....)

... so einen Blödsinn zu erklären gehört fast angezeigt, ein Kletterer hätte Grund, ein
Bootsfahrer nicht, nimm den lieben Kollegen mal mit eine Schleuse und mach an der Klampe fest...
und dann lass ihn nach dem Messer betteln...


Sicher ist in der Gesetzgebung wieder mal alles schwamming formuliert, aber es heißt in dem aktuellen Waffengesetz unter

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
unter Absatz 3
Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der
Gegenstände
im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport
oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


und unter diesem allgemein anerkannten Zweck fallen auch der Bootssport, und andere
Freizeittätigkeiten, sogar die Pfadfinder mit Ihrem Lilien-Messern und Klingen von 12 und
mehr cm und u.a. auch die Bootsfahrer um z.B. - wie oben schon beschrieben, bei Gefahren-
situationen ganz schnell eine Leine zu trennen ....

(natürlich hat so ein Messer im Auto im Türfach keine so gute Erklärung)
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Alt 11.02.2014, 16:41
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Zitat:
Zitat von apollobandit Beitrag anzeigen
Um Seenotsignalmittel und Signalpistolen erwerben zu können, sind Bezugsauflagen zu erfüllen.

1. Handsignale:
1.1 Handfackeln, Rauchfackeln, Rauchdosen, Unterklasse T1: Keine Auflagen für Personen über 18 Jahre.
1.2 Fallschirmsignalraketen, Signalraketen, Knallraketen, Unterklasse T2: Zertifikat "Pyroschein" nach bestandener Prüfung über Seenotsignalmittel vor einem Führerscheinprüfungsausschuß. Vorbereitung zur Prüfung durch eine Bootsfahrschule.
2.Signalpistolen und Munition, Signalgeber und Munition:
2.1 Signalgeber und Munition, Unterklasse PM I: Frei verkäuflich an Personen über 18 Jahren.
2.2 Signalpistolen und Munition, Unterklasse PM II: Waffenbesitzkarte, ausgestellt von der zuständigen Ordnungsbehörde - Vorausssetzung Sachkundenachweis, Vorliegen eines Bedürfnisses, Nachweis des eigenen Bootes oder Chartervertrags, Versicherungspolice.

Quelle Fachverband Seenot Rettungsmittel

Über die Beförderung habe ich noch nichts gefunden.
Nicosignal fällt unter Gefahrgutklasse 0432 (1.4S)
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Beste Grüße

John
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  #34  
Alt 11.02.2014, 17:09
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Zitat:
Zitat von storm Beitrag anzeigen
Erwerben und führen sind aber unterschiedliche Dinge! Erwerben darf ich viel, mit mir führen darf ich vieles nicht...
Möchtest Du denn gerne mit einer umgeschnallten Signalpistole in Kroatien spazieren gehen ?

Das würde man unter "führen" einer Waffe verstehen .....
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #35  
Alt 11.02.2014, 17:18
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nicosignal fällt unter Gefahrgutklasse 0432 (1.4S)
Das spielt überhaupt keine Rolle.
Die Gefahrgutklasse bezieht sich auf den Transport oder Versand.
Dein Silvesterfeuerwerk lässt du auch nicht im Gekennzeichneten Gefahrguttransporter nach Hause fahren.

Grundlage ist dies:
Beförderung von Gefahrgut durch Privatpersonen

Auszug aus dem ADR 2011

1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;

Kommentar

Im übrigen gelten die Bestimmungen des KFG und der StVO (Ladungssicherung, Vermeidung von Überladung, etc.).

Klarstellung, welche Gefahrguttransport für Privatpersonen erlaubt sind, gibt auch das BMVIT im Vollzugerlaß 2007.

Auszug aus dem Vollzugserlaß 2007

1.1.3.1 lit. a

1. Die Freistellung deckt nur Beförderungen von Privatpersonen ab, bei denen die Güter für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch bestimmt sind, nicht jedoch mit dem Privatwagen durchgeführte dienstliche Fahrten.

2. Die Worte einzelhandelsgerecht „abgepackt“ sind weit zu interpretieren.

Der französische Originalwortlaut „conditionnées pour la vente au détail“ umfasst auch Güter, die - unter Einhaltung für den Einzelhandel geltender Bestimmungen (z.B. Verwendungsbestimmungen in VbF,ChemG) - üblicherweise unverpackt abgegeben werden. Ausgenommen von der Freistellung sind gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tank, die gemäß der nunmehrigen Textfassung nicht als einzelhandelsgerecht verpackt gelten..

3. Die Freistellungen gemäß dieser Bestimmung und gemäß 1.1.3.3 gelten unabhängig voneinander.
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Gruß Tobias
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  #36  
Alt 11.02.2014, 17:22
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Mach bitte nicht so eine Welle , ich fahre schon seit 20 J ohne rum in HR , kein Mensch will in HR diese Teile sehen und wenn kostet das nur eine kleine Geldstrafe, wenn überhaupt .
Überall in Küstennähe hat man Handy Netz , sowie man mit den Händen winkt hält sofort ein Boot das vorbeifährt an .
Es geht auch ohne .....
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  #37  
Alt 11.02.2014, 17:25
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Zitat:
Zitat von apollobandit Beitrag anzeigen
(..) Über die Beförderung habe ich noch nichts gefunden.
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nicosignal fällt unter Gefahrgutklasse 0432 (1.4S)
Zitat:
Zitat von apollobandit Beitrag anzeigen
(..) Das spielt überhaupt keine Rolle.
Die Gefahrgutklasse bezieht sich auf den Transport oder Versand.(..)
Du unterscheidest scheint's zwischen "Beförderung" und "Transport".

Die Gefahrgutklasse interessiert für den Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln (Fluggesellschaften etc) sehr wohl.

Lets keep it simple:

1. Nicosignal ist für erwachsene Bootsportler frei käuflich und transportierbar.
2. In HR wird de facto nicht kontrolliert. Schon gar nicht ist ein Fall publik, in dem das Nicosignal als unzureichend abgelehnt wurde.
3. Es mag bessere Signalraketen geben, und für die Hochsee können die auch sinnvoll sein, für den kroatischen Küstenverkehr dürfte das Nicosignal aber schon ganz vernünftig sein.
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Geändert von JohnB (11.02.2014 um 17:30 Uhr)
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  #38  
Alt 11.02.2014, 17:44
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Mach bitte nicht so eine Welle , ich fahre schon seit 20 J ohne rum in HR , kein Mensch will in HR diese Teile sehen und wenn kostet das nur eine kleine Geldstrafe, wenn überhaupt .
Überall in Küstennähe hat man Handy Netz , sowie man mit den Händen winkt hält sofort ein Boot das vorbeifährt an .
Es geht auch ohne .....
...winken die anderen zurück und fahren weiter! und das geht stundenlang....
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  #39  
Alt 11.02.2014, 17:45
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen


1. Nicosignal ist für erwachsene Bootsportler frei käuflich und transportierbar.
2. In HR wird de facto nicht kontrolliert. Schon gar nicht ist ein Fall publik, in dem das Nicosignal als unzureichend abgelehnt wurde.
3. Es mag bessere Signalraketen geben, und für die Hochsee können die auch sinnvoll sein, für den kroatischen Küstenverkehr dürfte das Nicosignal aber schon ganz vernünftig sein.
Ich hab nie was anderes behauptet !
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  #40  
Alt 11.02.2014, 17:53
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
...winken die anderen zurück und fahren weiter! und das geht stundenlang....

Dieter , das liegt bestimmt an dir und dein bösen Outfit

Aber mal im Ernst , normal hält echt fast jeder an , ich mache das !!!
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  #41  
Alt 11.02.2014, 17:59
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dachte ich auch immer...

... mein Freund blieb mit einem Motorschaden etwa 3 Seemeilen vor der Küste Istriens liegen, sie winkten mit einem roten Tuch und gekreuzt, wie halt auch vorgeschrieben... und .... alle winkten zurück - und fuhren weiter...
bei Sonnenuntergang reagierte dann eine Yacht mit einem Münchner und schleppte ihn in den Hafen...

wenn wir das hin und wieder unter Bootsfahrern erzählen, bekommt man unglaubliche Geschichten zu hören, von Leuten, denen ähnliches oder gleiches passierte...


(ich findes es komisch, denn wir achten immer aufmerksam auf Boote, die sich nicht bewegen und treiben, meist sieht man ob einer nur angelt oder auch nur treiben will, oder jemand winkt zurück, dass alles o.k. ist... )
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  #42  
Alt 11.02.2014, 18:09
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Servus!

Ja Herrgott, des ist doch ned so schwer:
Den Nico Signalgeber darfst du am Boot haben und musst Ihn ordentlich aufbewahren. Sollt halt am Boot bleiben. Am Christkindlmarkt im Gürtel stecken haben darfst Ihn nicht.

Wenn dir das immer noch zu schwammig ist kauf die Fackeln. Mir wären solche, die nicht speziell für den Bootszweck gedacht sind (Bengalos) im wahrsten Sinne des Wortes zu heiß.

Hinweis:
Sparen und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen so dass dir kein mies gelaunter Beamter ans Bein pinkeln kann ist in der EU nicht drin. Wenn du sicher sein willst kauf die Fackeln.
Beamtenmentalität bedeutet nun mal: "Wenn es alle Voraussetzungen erfüllt kostet das halt auch nun mal..."

Schöne Grüße,
Jan
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  #43  
Alt 11.02.2014, 18:57
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Wie viele andere hier auch, kann ich bestätigen, dass in den letzten 14 Jahren in Kroatien kein Mensch (Polizist, Hafenkapitän oder andere "Amtsperson") jemals überprüft hat, ob ich alle vorgeschriebenen Seenot-Rettungsmittel an Bord habe.
Ich besitze allerdings auch eine Kal. 4 Signalpistole mit Munition und dem dafür notwendigen Waffenerwerbsschein und zusätzlich dem Europäischen Feuerwaffenpass.
Das Problem damit ist nur, dass ich weder die Signalpistole, noch die Munition im Winter monatelang auf dem Boot lassen möchte, wenn ich es nicht nutze. Das würde mit großer Wahrscheinlichkeit auch in HR gegen irgendwelche Aufbewahrungspflichten verstoßen, die hier in Deutschland gerade erst verschärft wurden.
Da ich häufig mit einem Linienflug nach Kroatien fliege, kann ich das Ding auch nicht so ohne weiteres mitnehmen: Keine Ahnung, welchen Aufstand Lufthansa, Germanwings oder Ryanair machen würden, wenn ich eine "Waffe" im Gepäck hätte und welche Zusatzkosten - wenn sie den Transport nicht generell verweigern - ich für diesen Sonderservice berappen müsste. Also bleibt das Ding zu Hause.
Trotzdem fühle ich mich auf dem Boot nicht unsicher. In HR ist - zumindest in Küstennähe (12 SM) - heute so gut wie überall Mobilfunk-Abdeckung gegeben. Ich kann also über mein Handy Hilfe herbeirufen. Sollte bei dem gerade der Akku leer sein, habe ich immer noch ein Funkgerät an Bord, das sogar meine exakte GPS-Position bei einem Notruf mit übermittelt. Ich denke, das ist allemal effektiver als die vorgeschriebene Leuchtfackel, die im Zweifelsfall niemand wahrnimmt und die nach wenigen Sekunden oder Minuten Brenndauer verlischt.
Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich doch mal kontrolliert werde und das Fehlen der Fackeln bemängelt wird, wird man mich deshalb bestimmt nicht in Haft nehmen oder mein Boot beschlagnahmen.

Gruss


Gerd
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  #44  
Alt 12.02.2014, 10:29
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Zitat:
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Ja Herrgott, des ist doch ned so schwer:
Den Nico Signalgeber darfst du am Boot haben und musst Ihn ordentlich aufbewahren. Sollt halt am Boot bleiben. Am Christkindlmarkt im Gürtel stecken haben darfst Ihn nicht.
Wer das unbedingt glaubt machen zu müssen darf das, denn das Nicosignal ist nicht Waffenscheinpflichtig - und nur das zählt.
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  #45  
Alt 12.02.2014, 20:13
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wer das unbedingt glaubt machen zu müssen darf das, denn das Nicosignal ist nicht Waffenscheinpflichtig - und nur das zählt.

Ich werde mir jetzt auch einen bestellen und ihn ausschließlich auf dem Boot lassen. Aber solche Aussagen kann ich nicht nachvollziehen, denn die Polizei und das Waffengesetz sehen das anders.

Zitat:
Empfehlung
Zur Sicherheit sollte ein „kleiner“
Waffenschein beantragt werden. Dann stellt bei-
spielsweise auch der in der Jacke vergessene
Signalgeber keine strafbare Handlung dar

(Auszug aus einer Broschüre der Wasserschutzpolizei)
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VG
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  #46  
Alt 12.02.2014, 20:38
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du bist wohl der einzige der es hier anders sieht, ich zitiere mal aus einem der vielen Hinweisen zu dem Thema.... (und durch googeln ganz leicht nachzulesen- überall)


Zitat:
Waffenscheinpflicht für NicoSignal
Übrigens, das Waffengesetz ist novelliert worden und es sieht
die Waffenscheinpflicht u.a. auch für „Signalwaffen“ vor. Der Erwerb und Besitz des „Nico-
signals“ ist wohl erlaubnisfrei, es darf jedoch nur dann noch außerhalb der privaten Wohnung
in der Öffentlichkeit getragen werden, wenn der Besitzer über den „Kleinen Waffenschein“
verfügt.
Um diesen „Kleinen Waffenschein“ zu bekommen, müssen wir im Wesentlichen ein einwand-
freies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen (Bearbeitungsgebühr: ca. 50,- €), ansonsten
können wir wegen des Tragens eines solchen Signalmittels bestraft werden.


In § 12 des Waffengesetzes werden jedoch ein paar Ausnahmen aufgezählt:

Einer Erlaubnis zum Führen solcher Signalwaffen bedarf es nicht, wer diese nicht
schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert und
wer die Signalwaffe als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt.



hier der komplette § 12 zum Nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
Abs. 3 / Punkt 4
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servus
dieter

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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #47  
Alt 12.02.2014, 22:02
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Danke Dieter, das bestätigt doch genau meine Aussage

edit:
.....Am Christkindlmarkt im Gürtel stecken haben darfst Ihn nicht.....

...Wer das unbedingt glaubt machen zu müssen darf das, denn das Nicosignal ist nicht Waffenscheinpflichtig - und nur das zählt...

>> Nö, darfste nicht, denn:
eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;

Sie ist eben nur dann nicht Waffenscheinpflichtig, wenn eine der Ausnahmen gemäß §12 zutrifft. Und das ist nicht der Fall, wenn ich damit durch die Stadt spaziere.
Wenn ich tatsächlich der einzige bin der das so sieht... schade drum, vor allem wenn du genau das zitierst!
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  #48  
Alt 12.02.2014, 22:55
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Zitat:
Zitat von Wellpaper Beitrag anzeigen
Kauf dir den NICO Signalgeber und steck ihn in eine Wasserdichte Box, machen alle und hat noch nie Probleme gegeben und zulässig ist das auch.
Damit sollte das jetzt erledigt sein. Du wirst dadurch nicht bestraft und befolgst auch die kroatischen Gesetze.
Wichtig ist auch zu wissen,daß es die NICO Signalgeber bei vielen Versandhändler gibt, Sie aber die Signalmittel nicht verschicken , da Gefahrgut.
Steht aber erst in Bestellbestätigung, bzw. in der Rechnung, wenn du noch andere Artikel gleichzeitig bestellt hast. ( Mir so passiert )
Habe den Signalgeber in der Messe gekauft .
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  #49  
Alt 12.02.2014, 23:06
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Wichtig ist auch zu wissen,daß es die NICO Signalgeber bei vielen Versandhändler gibt, Sie aber die Signalmittel nicht verschicken , da Gefahrgut.
Steht aber erst in Bestellbestätigung, bzw. in der Rechnung, wenn du noch andere Artikel gleichzeitig bestellt hast. ( Mir so passiert )
Habe den Signalgeber in der Messe gekauft .
Bei welchem Shop ist dir das passiert? Wollte eigentlich gerade bestellen, konnte aber leider nichts zu den Versandbedingungen finden.
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  #50  
Alt 12.02.2014, 23:43
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Wichtig ist auch zu wissen,daß es die NICO Signalgeber bei vielen Versandhändler gibt, Sie aber die Signalmittel nicht verschicken , da Gefahrgut.
Steht aber erst in Bestellbestätigung, bzw. in der Rechnung, wenn du noch andere Artikel gleichzeitig bestellt hast. ( Mir so passiert )
Habe den Signalgeber in der Messe gekauft .
bei Gründel habe ich letztes mal vor 2 Jahren Munition für den Nico Signalgeber bestellt und auch bekommen
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