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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 05.12.2013, 18:02
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Zitat:
Zitat von Benaco Beitrag anzeigen
Eine weitere Frage die sich mir auftut:

Ich verleihe gerne und häufig, natürlich unentgeltlich, meine diversen (gekauften) Revierführer an Freunde und Bekannte die das jeweilige Revier befahren wollen.

Verstoße ich damit gegen das Urheberrecht ?




Wenn Du Deine Bücher nicht gewerblich, also privat an Deine Freunde verleihst, verstößt Du damit nicht gegen das Urheberrecht. Sobald Du
eine öffentliche Leihbücherei aufmachst und Geld für die Ausleihe kassierst, sieht das anders aus.


Gruss




Gerd
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  #52  
Alt 05.12.2013, 18:13
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Nur mal so:
Ich habe eine digitale Ausgabe eines Revierführers ungefragt nach Mailkontakt als Word Datei vom Autor zur Verfügung gestellt bekommen (nicht Beständig) ......
Der Führer kam allerdings nicht von einem großen Verlag, war vergriffen, und ich wurde an mehreren Stellen als Quelle benannt.
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  #53  
Alt 05.12.2013, 18:19
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Zitat:
Zitat von Benaco Beitrag anzeigen
Ich verleihe gerne und häufig, natürlich unentgeltlich, meine diversen (gekauften) Revierführer an Freunde und Bekannte die das jeweilige Revier befahren wollen.
Meine Main und Main-Donau-Kanal Karten und Revierführer waren die letzten Jahre nur noch bei verschiedenen Forumsfreunden/bekannten an Bord, da käuflich vergriffen.
Dabei denke ich mir jetzt schon gar nichts dabei.....

Das interessante zum Threadthema dabei ist, ich könnte auch nicht verhindern daß sie diesen kopieren und weitergeben. Also kein Unterschied zu einer digitalisierten Ausgabe.
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  #54  
Alt 05.12.2013, 18:20
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Ich verstehe nicht ganz, warum Du als Quelle genannt wirst? Hast Du den Dir zur Verfügung gestellten Text unter Deinem Namen veröffentlicht?


Wenn Dir der Autor den Text ungefragt nach Mailkontakt zur Verfügung gestellt hat - übrigens ganz gleich in welcher Form, also ob als Datei oder auf Papier - kannst Du den Text keinesfalls ohne sein Einverständnis veröffentlichen - er bleibt das "geistige Eigentum" des Autors. Du kannst den Text im besten Fall irgendwo zitieren und dabei darfst Du natürlich nicht vergessen, die Quelle - also den Autor - zu nennen.


Gruss




Gerd
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  #55  
Alt 05.12.2013, 18:23
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ich verstehe nicht ganz, warum Du als Quelle genannt wirst? Hast Du den Dir zur Verfügung gestellten Text unter Deinem Namen veröffentlicht?
Quelle www.donauurlaub.de
Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Wenn Dir der Autor den Text ungefragt nach Mailkontakt zur Verfügung gestellt hat - übrigens ganz gleich in welcher Form, also ob als Datei oder auf Papier - kannst Du den Text keinesfalls ohne sein Einverständnis veröffentlichen - er bleibt das "geistige Eigentum" des Autors.
Unbestritten, würde ich auch nicht machen.
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  #56  
Alt 05.12.2013, 19:00
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Mal ganz kurz aus der Schule geplaudert:
Ich habe selbst das eine oder andere Buch veröffentlicht. Manchen ist ja mein Nachname bekannt, die können gleich mal danach googeln. ()
Zwei haben mehrere Auflagen erfahren, eines davon in den letzten 10 Jahren 4 Auflagen, zuletzt 2012. (Ehrlich, ist fader Stoff, aber offenbar für manche recht nützlich )

Es sind "echte Papierbücher".

Nach den Urheberrechtsbestimmungen in DE und AT darf zumindest ( = man darf noch mehr, aber soweit es hier im Thread zutreffend ist)
  • jede natürliche Person (= Mensch und nicht eine Gesellschaft/Firma/Institution usw.)
  • selber (= nicht zB durch eine Kopierfirma)
  • für den persönlichen (= für sich selbst)
  • und privaten Gebrauch (= nicht für den gewerblichen Gebrauch)
  • einzelne (= unbestimmter Begriff, aber nicht "viele", jedoch sehr wohl mehr als eine)
  • Kopien (= auch vollständig, nicht nur einzelne Seiten)
  • digital (= zB mit Scanner als Datei)
  • oder fotomechanisch (= zB mit Kopierer auf Papier)
  • herstellen und benutzen.
Er muss dazu das Buch noch nicht mal kaufen, sondern kann in eine Bibliothek gehen und das dort am Scanner/Kopierer machen.

Dies habe ich als Autor
  • zu dulden (= ich kann das mit keiner "Vertragsklausel" und keinem Satz im Buch verhindern),
  • aber mir steht dafür eine Vergütung zu.

Diese "Vergütung" (von der ich mein Lebtag noch nie etwas gesehen habe) wird von den Herstellern/Inverkehrbringern/Käufern von Scannern, Datenträgern, Kopieren usw. in Form einer pauschalen "Repro-Abgabe" bezahlt (wie bereits weiter ober richtig angemerkt wurde).

Das sind nicht die einzigen "Duldungen"; das, was oben in Klammern steht, ist auch nicht automatisch verboten, aber nicht immer ganz so einfach zu erklären in allen Fällen, und hier auf völlig Banane.

Diese Repro-Abgabe (in DE und AT) geht an die Verwertungsgesellschaften. Was die damit machen, hat mich bis heute noch nicht interessiert, hab ein wenig danach gegoogelt. Scheinbar bekommen bedürftige Autoren im Alter ein Almosen davon (Scherz oder nicht, weiß ich nun nicht. ).

Jedenfalls: Das was der TE ganz zu Beginn vorhatte: Den "Beständig" (den ich selber mehrfach gekauft habe und ehrlich von Herzen schätze, in jeder Hinsicht) selber einzuscannen und selber am eigenen Gerät zu verwenden, ist unbedenklich.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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Alt 05.12.2013, 20:28
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Wenn Du Deine Bücher nicht gewerblich, also privat an Deine Freunde verleihst, verstößt Du damit nicht gegen das Urheberrecht. Sobald Du
eine öffentliche Leihbücherei aufmachst und Geld für die Ausleihe kassierst, sieht das anders aus.
betrifft gedruckte Bücher, bei ebooks ist das schon wieder ganz anders,
die kann/darf man nicht mal verleihen, obwohl auch gekauft....
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Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
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  #58  
Alt 05.12.2013, 20:30
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Zitat:
Zitat von Wellpaper Beitrag anzeigen
Tja, er lebt natürlich auch nicht ewig, wer weiss wie lange er überhaupt noch Lust hat ihn jedes Jahr rauszubringen.
Aber auch wenn er aufhört geht die Welt nicht unter. Ich würde es zwar auch schade finden, aber es gibt ne Menge Alternativen.

da hätte ich gerne mal ein paar Beispiele von der angeblichen Menge....

das bezweifle ich nämlich sehr ... es mag viele mit ähnlichen Sinn geben, aber nicht in der Aktualität und Qualität - sprich Details.
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Alt 05.12.2013, 20:48
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
betrifft gedruckte Bücher, bei ebooks ist das schon wieder ganz anders,
die kann/darf man nicht mal verleihen, obwohl auch gekauft....
Also Dieter, Du legst das Recht aber noch schärfer als Amazon aus. Dort darf man Ebooks an Freunde verleihen und wenn man möchte ein gekauftes Buch auf bis zu 6 Readern lesen.
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  #60  
Alt 05.12.2013, 21:18
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
..... bei ebooks ist das schon wieder ganz anders,
die kann/darf man nicht mal verleihen, obwohl auch gekauft....
Darf ich die auch nicht in der Öffentlichkeit lesen?
Es könnte mir ja jemand über die Schulter schauen .....

Den Richterspruch in dem steht ich dürfe mein Eigentum nicht jemandem kostenlos leihen, möchte ich sehen .....
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  #61  
Alt 05.12.2013, 21:18
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... ich lege nichts aus ... ich informiere mich nur über den Sachverhalt, bzw. teile dies dazu hier mit.... einfach gesagt: beim ebook kauft man eigentlich nicht das Buch, sondern nur ein Leserecht...

Thema Amazon ist sehr strittig und betrifft nicht allgemein ebooks sonder nur in Verbindung mit dem Kindle (Anbindung an Amazon)....
http://www.amazon.de/forum/kindle?_e...x2G6BQI0R8ONCA (PaidLink)
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  #62  
Alt 05.12.2013, 21:21
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... ist doch eigentlich ganz einfach... wenn es nach den Gesetzen geht, ist eigentlich alles verboten, bis auf einmal Lesen....

ist aber wirklich kein einfaches Thema

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

Den Richterspruch in dem steht ich dürfe mein Eigentum nicht jemandem kostenlos leihen, möchte ich sehen .....
na dann lies mal...
http://www.boersenblatt.net/590567/
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Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #63  
Alt 05.12.2013, 21:42
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
...

ist aber wirklich kein einfaches Thema

na dann lies mal...
http://www.boersenblatt.net/590567/
Wir diskutieren hier nicht über die gewerbsmäßige Verleihung - wir sind im privaten Bereich.

Wir sind eine vierköpfige Famile - wir kaufen nicht 4 Zeitungen am Tag sondern nur eine. Wir haben auch die PDF Version aboniert. Ich lese diese auf meinem Tablet, die Tochter - wenn überhaupt - am Laptop, meine Frau ungelesen im Email Posteingang.
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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  #64  
Alt 05.12.2013, 21:44
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Das digitale Dateien einfacher zu kopieren sind stimmt nicht. Ich z.B. als anerkannter Computerdepp könnte kein App oder Software mit Lizenzschlüssel kopieren, ein Buch mit einem Farbkopierer oder Scanner zu kopieren schafft jeder.
Deswegen verstehe ich die Angst von Herrn Beständig nicht das ganze digital anzubieten
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Gruß Jörg
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  #65  
Alt 05.12.2013, 21:55
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Hab ich, Danke für den Link.

Abgesehen davon, daß dort ein Anwalt eines Verlages schreibt, steht auch dort nichts von privatem verleihen sondern von Verleih in Bibliotheken und den kostenlosen Zugaben von Amazon, das aber aus nicht urheberrechtlichen Gründen.

Von rein privater, zeitlich begrenzter, entgeltfreier Überlassung eines ebooks steht dort kein Wort.
Hingegen schimpft er gegen das verschenken der ebooks durch A.... , meint aber unter Garantie nie und nimmer daß seine Klientel ein verschenken der ebooks z.b. als Weihnachtsgeschenk unterbinden möchten.
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  #66  
Alt 05.12.2013, 21:57
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Zitat:
Zitat von ottomotor Beitrag anzeigen
Wir diskutieren hier nicht über die gewerbsmäßige Verleihung - wir sind im privaten Bereich.

Wir sind eine vierköpfige Famile - wir kaufen nicht 4 Zeitungen am Tag sondern nur eine. Wir haben auch die PDF Version aboniert. Ich lese diese auf meinem Tablet, die Tochter - wenn überhaupt - am Laptop, meine Frau ungelesen im Email Posteingang.

da werden mal wieder Birnen mit Kirschen verglichen... wir reden weder von Zeitschriften in PDF oder von Tageszeitungen sondern von ebooks im ebook Format - gekauft hast du nur 1 Leserecht ... und es ist keine Weitergabe erlaubt... auch bezogen auf das "Lesegerät"

Amazon hat hier eine "Freischaltung" gemacht, aber mit mehr Einschränkungen als Freiheiten....

http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-1162152.html

nochmal.... : ICH habe diese Gesetz nicht gemacht, ich musste mich nur damit beschäftigen
und habe die Infos dazu versucht in einfacher Form hier zu erklären....
Wer sich strafbar machen möchte, der soll es tun, aber keinen Blödsinn oder sogar offen das Vergehen hier zu veröffentlichen ....

Auch nur zur Information: Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Straftatbestand und wird mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft....
http://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html


...und jetzt könnt ihr kopieren und verletzten wie und was ihr wollte.... es kann keiner sagen, ihr hättet es nicht gewußt.
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  #67  
Alt 05.12.2013, 22:02
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Hab ich, Danke für den Link.

Abgesehen davon, daß dort ein Anwalt eines Verlages schreibt, steht auch dort nichts von privatem verleihen sondern von Verleih in Bibliotheken und den kostenlosen Zugaben von Amazon, das aber aus nicht urheberrechtlichen Gründen.

Von rein privater, zeitlich begrenzter, entgeltfreier Überlassung eines ebooks steht dort kein Wort.
Hingegen schimpft er gegen das verschenken der ebooks durch A.... , meint aber unter Garantie nie und nimmer daß seine Klientel ein verschenken der ebooks z.b. als Weihnachtsgeschenk unterbinden möchten.

war der falsche Link.... lies mal hier - ist gut erklärt....
http://www.helpster.de/ebooks-tauschen-hinweise_99744

oder den Link oben.... von Amazon.... ansonsten verweise ich auf Beitrag Nr. 66 letzter Absatz!
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  #68  
Alt 05.12.2013, 22:14
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
war der falsche Link.... lies mal hier - ist gut erklärt....
Stimmt einfach erklärt .....
Dazu, daß dabei ein Fenster aufpoppt wie ich die DRM von ebooks einfach entfernen kann sag ich mal nichts.

Alleine der letzte Satz ist Wunschdenken.
Zitat:
Zum vollzogenen Tausch eines Ebooks gehört in jedem Fall, die auf dem eigenen Computer bzw. Lesegerät vorhandene Datei unwiderruflich zu löschen!
Soll ich meine Festplatte zerdeppern oder was?
Jedes Kind weiß heute daß du so einfach keine Datei unwiderruflich löschen kannst.

Abgesehen davon ist das alles auch noch meilenweit von einem tatsächlichem Richterspruch entfernt und alles Meinungen bzw. Auslegungen der Gesetze.
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  #69  
Alt 05.12.2013, 22:34
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
.... wir reden weder von Zeitschriften in PDF oder von Tageszeitungen sondern von ebooks im ebook Format - gekauft hast du nur 1 Leserecht ... und es ist keine Weitergabe erlaubt... auch bezogen auf das "Lesegerät"
Wir reden vom Beständig, den der Kollege für sein Tablet einscannen möchte, das heißt aus dem Beständig zum Eigengebrauch ein EBook machen möchte.

Mit Aussagen wie "Wer sich strafbar machen möchte, der soll es tun,...." oder "Auch nur zur Information: Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Straftatbestand und wird mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft...." die in Verbindung mit Urheberrechtsverletzungen zweifelsfrei korrekt sind, wird suggeriert, dass ein schlichtes abscannen und auf dem PAD speichern knapp unter Todesstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung geahndet wird. Die bislang präsentierten Links und Copy&Paste Zitate sind doch gar nicht auf den konkreten Fall übertragbar.
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Alt 06.12.2013, 07:31
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Jungs, lasst mal den Knüppel im Sack ...

Fast alles im Urheberrecht sind Antragsdelikte, dh jemand, der sich geschädigt fühlt, muss zum Richter, und dieser befindet, ob ein Schaden vorliegt und ob der Schädiger einen Schaden ersetzen muss. Von Strafe oder Strafrecht keine Rede.

Einzige Ausnahme: gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung.
Das ist ein Offizialdelikt und nach dem Strafrecht bedroht.

Selbst bei schwerwiegenden Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich, welche nicht gewerbsmäßig (also einigermaßen organisiert und mit Gewinnabsicht) begangen werden, ist von Strafe keine Rede.

Alles andere sind doch verquere Konstruktionen, die hauptsächlich Angst und Unsicherheit erzeugen sollen.

Sieht/hört man doch jeden Tag: Auf youtube wird ein Video von einer netten stürmischen Überfahrt eingestellt, das Papa aufgenommen hat. Zu sehen: die nicht urheberrechtlich geschützte Deutsche Bucht. Als musikalische Untermalung legt der Sohn dann "Smoke on the water" in der Version Live in California 1974 drunter.

Klarer Urheberrechtsverstoß.
Gewerblich? Nein, nur dummheitlich. Daher niemals strafrechtlich relevant.
Schaden? Praktisch keiner. Denn das Live Video von Deep Purple steht auf Youtube seit Jahren. Kann jeder hören und sehen.
Konsequenzen? Die GEMA lässt das Video sperren. Vielleicht.

In anderen Fällen kann der Schaden nach Ansicht des Richters natürlich allenfalls beträchtlich sein, daraus resultiert allenfalls eine hohe Summe als Schadensersatz, aber noch immer keine Strafe.
__________________
Gruss Andreas

------------------
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Alt 06.12.2013, 07:56
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Jungs, lasst mal den Knüppel im Sack ...

Selbst bei schwerwiegenden Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich, welche nicht gewerbsmäßig (also einigermaßen organisiert und mit Gewinnabsicht) begangen werden, ist von Strafe keine Rede.

weil immer mit einem Vergleich, einer Abmahung für nicht wenig Geld die Sache ad akta gelegt wird...

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
In anderen Fällen kann der Schaden nach Ansicht des Richters natürlich allenfalls beträchtlich sein, daraus resultiert allenfalls eine hohe Summe als Schadensersatz, aber noch immer keine Strafe.
Genau richtig, man hat die Wahl zwischen Pest und Cholera!


xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Um es nochmals und zum letzten Mal klarzustellen:

ICH habe diese Gesetze nicht gemacht,
und wollte nur erklären und Hinweise geben,
wer sich die Finger verbrennen will kann es tun,

Wie immer im Leben, gibt es Leute, die einenr Rat annehmen,
die vorsichtig sind und damit gut fahren, und es gibt uneinsichtige,
die Gesetze für sich auslegen und sich dann wundern wenn sie eine verpasst bekommen.

Das Thema kann für Musik und für Filme und alles was so kursiert
verwendet werden, bis zu einem kleinen Bildchen dass man kopiert hat...
und es kann sehr teuer werden, auch ohne Richter (da meist noch mehr).

Und um wieder auf den Eingangsbereich zurück zu kommen:

Der Hinweis für Kopien usw. - auch im 888 Häfen, wird nicht aus Jux
und Tollerei verwendet... er weist auf eine Urheberrechtsverletzung hin,
ob privat oder gewerblich sei dahin gestellt, und gibt demjenigen,
der damit Probleme bekommt ganz schlechte Karten.
__________________
servus
dieter

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Alt 06.12.2013, 08:33
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Mich würde jetzt wirklich mal interessieren, wie Herr Beständig selbst darüber denkt. Soweit ich weiß, hat er primär ein Problem mit Raubkopien, die für schmales Geld in Kroatien vertickt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das auch einen Scan vom Original betrifft und das ggfs. dieser Scan unter Bootskollegen weitergereicht wird, selbstverständlich ohne kommerziellen Hintergrund.

Ich weiß die Arbeit von Herrn Beständig mehr als zu würdigen, ich kaufe jede neue Auflage und "arbeite" sie erstmal von vorne bis hinten durch, weil es einfach Spaß macht. Ich würde nie auf den Gedanken kommen, eine Raubkopie zu kaufen, nur um ein paar Euros zu sparen, schon deshalb nicht, weil ich finde, diese Arbeit muß einfach belohnt werden, es ist ein Buch von einem Bootsfahrer für Bootsfahrer, perfekt und verständlich gemacht.

Ich würde nicht ohne das Blattwerk auf dem Boot auskommen wollen, aber ein Scan der Ausgabe auf dem Plotter würde mich schon reizen.

Ist Herr Beständig eigentlich User im Forum?
__________________
Gruß
Andreas

Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der.
(Wilhelm Busch)
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Alt 06.12.2013, 08:39
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
...

Um es nochmals und zum letzten Mal klarzustellen:
...er weist auf eine Urheberrechtsverletzung hin,
ob privat oder gewerblich sei dahin gestellt ...
Und genau das wird hier ständig vermischt, Dieter. Das ist imho im besten Fall gnadenlose Ahnungslosigkeit und im schlimmsten Falle bösartige Angstmache (dass manche Anwälte versuchen damit Geld zu machen, darf man ihnen nicht verübeln; das nämlich ist auch nicht verboten. )

Ich habe es oben schon ausgeführt: Bei Printwerken ist es nach wie vor fast unmöglich, um es überspitzt zu formulieren, privat eine Urheberrechtsverletzung zu begehen.

Überspitzt formuliert darf ich als Käufer von Beständigs Buch oder auch eines Harry-Potter-Buchs das Buch
  • scannen
  • kopieren
  • meinen Kindern samt den Nachbarskindern zuhause vorlesen
  • das Vorgelesene aufnehmen und am Abend meinen Kindern oder den Nachbarskindern vorspielen
  • das Buch verbrennen
  • Seiten herausreißen
  • es an meine ganzen Familienmitglieder, Freunde, Verwandte verborgen
  • den Text verstümmeln
  • über das Buch schimpfen und es "Dreck" oder "Weltliteratur, besser als Goethe" nennen
  • einem Fremden auf der Straße schenken, der wiederum das alles darf, was oberhalb steht
  • einer Leihbibliothek schenken, die es dann gegen Geld verleihen kann
  • am Flohmarkt verkaufen
  • im Bus liegenlassen, auch absichtlich, und so einer "Öffentlichkeit" zugänglich machen
usw.

Natürlich hätten seltsame Konzerne und Rechteverwerter am liebsten, dass ich ein Buch überhaupt nur einmal lesen darf, und dann muss ich es neu kaufen.
Natürlich hätten sie es gerne, dass ich 3x das gleiche Kinderbuch kaufen müsste, weil ich drei Kinder habe.
Aber davon sind wir ja gottseidank meilenweit entfernt.

Die Australische Regierung hat 2006 einen Urheberrechtsentwurf eingebracht, demnach das öffentliche Singen von Happy Birthday ohne Lizenzgebühren zu mehrern Hundert Euro Strafe geführt hätte.
Versuch mal zu googeln, was aus dem Vorschlag geworden ist.

Was ich in aller Bescheidenheit zu deinen Ausführungen sagen möchte:
Deine Auslegungen des Urheberrechts entsprechen in wichtigen Teilen, wie ich meine, weder dem Text noch der Spruchpraxis, bei aller Wertschätzung für deine Beiträge, die ich sonst wirklich sehr schätze.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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Alt 06.12.2013, 08:45
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Zitat:
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Um es nochmals und zum letzten Mal klarzustellen:
Ich habe Deine Position bisher noch nicht ganz verstanden, kannst Du das noch mal klar stellen, warum meine Frau nicht meinen Kindle nehmen kann und das eBook lesen darf?
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  #75  
Alt 06.12.2013, 11:07
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Hallo,

nebenbei: ich fände es aus verschiedenen Gründen praktisch, eine Beständige Ausgabe auf dem Pad zu haben.
Die Papierausgabe leidet immer so. Vom Wind zerknüllt, bappig vor Sonnencreme, etc.

Eine Möglichkeit wäre doch, dass Herr Beständig einfach auf Anfrage eine personalisierte Version als PDF erzeugt.
Da würde dann z.B. als Wasserzeichen mein Name quer über die Seite sichtbar sein - wenn davon Kopien in Umlauf geraten könnte man sofort sehen, von wem.

Das wäre zumindest mit minimalstem Aufwand machbar.


Gruß,

Christian
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