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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 31.08.2013, 16:41
Benutzerbild von clevertherm
clevertherm clevertherm ist offline
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Moin!

Die Frage nach den hierfür anzuwendenden Gesetzen wurde noch nicht beantwortet.

Allgemein
---> http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
... und folgende §§.

Verjährung
---> http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html

Kenntnis vom Mangel
---> http://dejure.org/gesetze/BGB/442.html

Beweislastumkehr
---> http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

etc.
etc.

viele Grüße
Arnt
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Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #52  
Alt 01.09.2013, 21:44
Hesti Hesti ist offline
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Der Hauptgrund, aus dem ein Verkäufer korrekte und vollständige Angaben über die Ihm bekannten Schäden machen sollte, sind nicht unbedingt die Rechte des Käufers bei gefundenen Mängeln am Kaufgegenstand. Da geht das dann meistens "nur" um ein paar EUR (auch ein paar TEUR) vorwärts, rückwärts, seitwärts. Das ist letztlich "nur ärgerlich".

Der Hauptgrund sollte ja wohl sein, keine Verantwortung für Folgeschäden, insbesondere Personenschäden, übernehmen zu müssen. Sicherlich wird es auch Autohändler geben, die wissentlich Kunden Autos andrehen, bei denen die Bremsen kaputt sind. Wenn dann ein Kunde sich mit so einem Auto totfährt oder zum Pflegefall wird, hat das eine ganz andere Dimension, als ein paar hundert EUR für die Bremsen. Da interessiert sich dann auch die Staatsanwaltschaft gerne. Bei Booten genauso.

Bei einem alten Boot im Kaufvertrag mit Hinweis auf das Alter keinerlei Zusicherungen zu geben und Rechte des Käufers auszuschließen, dürfte sinnvoll sein, bekannte Schäden sollten trotzdem angegeben werden, auch wenn all das den erzielbaren Preis letztlich drückt. Besser weniger Geld als Verantwortung für Personenschäden.


P.S.: Habe gerade gegoogelt: § 222 StGB

Geändert von Hesti (01.09.2013 um 21:50 Uhr)
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  #53  
Alt 02.09.2013, 07:54
kingschulle kingschulle ist offline
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Ich warte jetzt einfach ab, was da passiert und werde berichten.

Ich hätte noch eine nette Zugabe, zum "wasserdichten" Kaufvertrag. Ich hab die Geschichte meinem Onkel erzählt. Und er hat mir erzählt, als er sein Boot gekauft habe, hätte der Verkäufer einen sehr netten Passus gehabt:

"Hiermit verkaufe ich (Herr XX) das Boot an den Herrn YY für xx.xxx€. Der Kaufpreis beinhaltet einen Nachlass von 5000€ der für eventuelle vorhandene Schäden bzw. Folgeschäden vom Käufer frei genutzt werden kann."

Natürlich hat er das Boot aber nicht 5000€ billiger bekommen. Aber so war der Verkäufer erst mal raus. Er hätte diesen Passus reingenommen aufgrund ähnlicher Erfahrung, wie ich sie gerade mache. Auch ne clevere Idee finde ich.
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  #54  
Alt 02.09.2013, 08:02
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Giligan Giligan ist offline
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Moin,

wie weit geht denn die Gewährleistung bei verschleißenden Sachen?

Ein Motor, 30 Jahre oder älter, ist im Grunde verschlissen, kann im Prinzip ja nur noch als "Überholungsbedürftig" verkauft werden. Ähnlich verhält es sich doch mit dem ganzen Boot.
Meine Neptun ist 35 Jahre alt, was gibt es da noch zu gewährleisten? Im Grunde doch nur den aktuellen Zustand, wie er jetzt grad ist, morgen schon kann die Haltbarkeit soweit verschlissen sein, das der Kutter in der nächsten Welle zerbricht.

Da passt doch was nicht, wenn ich dem Käufer eine Motorüberholung oder Osmose Sanierung zahlen soll, die den Wert des Bootes beinahe übersteigt.

Also das ganze Dingen als alt, verbraucht und restaurierungsbedürftig vertickern?

Willy
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  #55  
Alt 02.09.2013, 08:10
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Moin,

wie weit geht denn die Gewährleistung bei verschleißenden Sachen?

Ein Motor, 30 Jahre oder älter, ist im Grunde verschlissen, kann im Prinzip ja nur noch als "Überholungsbedürftig" verkauft werden. Ähnlich verhält es sich doch mit dem ganzen Boot.
Meine Neptun ist 35 Jahre alt, was gibt es da noch zu gewährleisten? Im Grunde doch nur den aktuellen Zustand, wie er jetzt grad ist, morgen schon kann die Haltbarkeit soweit verschlissen sein, das der Kutter in der nächsten Welle zerbricht.

Da passt doch was nicht, wenn ich dem Käufer eine Motorüberholung oder Osmose Sanierung zahlen soll, die den Wert des Bootes beinahe übersteigt.

Also das ganze Dingen als alt, verbraucht und restaurierungsbedürftig vertickern?

Willy
Bei Autos heißt das dann "Als Ersatzteilträger" oder als "Defekt" verkauft.
Aber welchen Preis willst du noch erzielen mit solchen Formulierungen?

Da bleibt doch nur "Der Privatverkauf unter Ausschluss aller Gewährleistungen", Garantie gibt's da eh nicht mehr ...
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  #56  
Alt 02.09.2013, 08:40
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Zitat:
Zitat von RadiostarHL Beitrag anzeigen
Noch ein kleiner Tipp am Rande: Wenn der Käufer bereits die Reparatur veranlasst hat, kannst du dich ganz entspannt zurück lehnen, denn eine Instandsetzung darf nur vorgenommen werden, wenn die andere Partei (in diesem Fall DU) seinen Zuspruch gibt. Er muss dich auch vorher in Kenntnis setzen. Weil er dir die Chance geben muss, selbst die Reparatur durchzuführen.
Falsch
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  #57  
Alt 02.09.2013, 08:46
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Moin!
Zitat:
Zitat von kingschulle Beitrag anzeigen
"Hiermit verkaufe ich (Herr XX) das Boot an den Herrn YY für xx.xxx€. Der Kaufpreis beinhaltet einen Nachlass von 5000€ der für eventuelle vorhandene Schäden bzw. Folgeschäden vom Käufer frei genutzt werden kann."
Ob es schlau ist, dem Käufer durch diesen Satz mitzuteilen, dass er mit erheblichen (versteckten) Mängeln zu rechnen hat, muss jeder für sich entscheiden.


Der einfache Satz "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung." ist vielen wohl zu einfach.....oder?

viele Grüße
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  #58  
Alt 02.09.2013, 08:52
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
Moin!

Der einfache Satz "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung." ist vielen wohl zu einfach.....oder?

viele Grüße
Arnt
Schreib ich immer, dazu noch die bekannten Mängel, über die wir vorher auch gesprochen haben. Einem Käufer etwas vorlügen finde ich bescheuert, zumal dieser in der Regel weiß, das er belogen wird und die Schwachstellen kennt.
Warum nicht ehrlich drüber reden? Ich habe auch schon Dinge mit Mängeln gekauft, weil ich weiß, dass sie halt üblich sind.

Aber ich dachte, dieser Satz da oben sei ungültig, weil man nicht die komplette Gewährleistung ausschließen kann?

Willy
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  #59  
Alt 02.09.2013, 09:16
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Moin!

Natürlich kann man als Privatverkäufer die komplette Gewährleistung ausschließen.
Sachen wie Betrug, arglistige Täuschung etc. bekommt man nicht weg.

viele Grüße
Arnt
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  #60  
Alt 02.09.2013, 10:22
Vermeer Vermeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Falsch
Zitat:
Zitat von RadiostarHL Beitrag anzeigen
Noch ein kleiner Tipp am Rande: Wenn der Käufer bereits die Reparatur veranlasst hat, kannst du dich ganz entspannt zurück lehnen, denn eine Instandsetzung darf nur vorgenommen werden, wenn die andere Partei (in diesem Fall DU) seinen Zuspruch gibt. Er muss dich auch vorher in Kenntnis setzen. Weil er dir die Chance geben muss, selbst die Reparatur durchzuführen.
Echt nicht?
Hab mal kurz gegoogelt: http://www.juraindividuell.de/blog/selbstvornahme/
Ist doch sehr ähnlich der Fall, außer dass sogar dem Verkäufer bescheid gegeben wurde - und da gibt's keinen Anspruch.
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  #61  
Alt 02.09.2013, 10:32
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Wenn ich´s mal "ganz platt" ausdrücken darf:
Ich weiß nicht recht, worüber hier in dem konkreten Fall noch lamentiert wird?
Der Verkauf ist über 12 Monate her, und damit hat sich das ob mit oder ohne Ausschluss der Gewährleistung im Kaufvertrag doch eh erledigt ....

Außerdem ist es ein Unterschied, ob jemand Ansprüche anmeldet - das kann jeder jedem gegenüber doch jederzeit machen - oder ob er diese auch durchsetzten kann, was im vorliegendem Fall nicht mehr gehen wird. Begründungen dafür sind doch genügend da gelegt worden.
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  #62  
Alt 02.09.2013, 11:08
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Wenn der Richter das entscheidet dann geht alles durch

MFG Selko
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MfG
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  #63  
Alt 02.09.2013, 11:53
Jensdererste Jensdererste ist offline
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Hat denn der Vorbesitzer eine Osmosebehandlung selbst durchgeführt, oder es bei einem Fachmann machen lassen?
Sollte es ein Fachbetrieb mit ordentlicher Rechnung gewesen sein, kann man den ja noch mit ins Boot nehmen.
Auch er kann nach einer gewissen Zeit Ansprüche ablehnen, aber Ärger über die Innung oder schlechte Kritiken im Netz kann wohl kein seriöser Fachbetrieb gebrauchen.
Aber: ich denke auch, dass es hier nicht um arglistige Täuschung geht, wenn es eine sehr schlechte Reparatur gewesen wäre, wäre das Boot schon nach 8 Wochen auf Tauchstation gegangen und nicht erst nach 1 Jahr.
BG
Jens
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  #64  
Alt 02.09.2013, 13:02
Magelan1959 Magelan1959 ist offline
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Hallo Leute,
ich finde das Rumstochern im Nebel von juritischen Laien, die wir ja fast alle sind, höchst belustigend. Das verwirrt den Threadersteller nur. Es gibt nur einen Rat, den man ihm gutes Gewissens geben kann:
Geh zu einem Anwalt!
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  #65  
Alt 02.09.2013, 13:39
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Zitat:
Zitat von Magelan1959 Beitrag anzeigen
...Rumstochern im Nebel ...
..nennt man Brainstorming.
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Gruß
Stefan
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  #66  
Alt 02.09.2013, 14:10
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
Der einfache Satz "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung." ist vielen wohl zu einfach.....oder?
Das geht eben gerade nicht so pauschal, bzw. hilft eben nicht

Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Aber ich dachte, dieser Satz da oben sei ungültig, weil man nicht die komplette Gewährleistung ausschließen kann?
Du denkst richtig, ungültig ist aber das falsche Wort.

Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
Natürlich kann man als Privatverkäufer die komplette Gewährleistung ausschließen.
Nein, kannst Du nicht.

Ich möchte Euch jetzt nicht mit §§ vollmüllen, zumal der Text nicht immer selbsterklärend ist. Grundsätzlich gilt (und deswegen sind die absoluten Aussagen von clevertherm so aus nicht richtig):

Wenn ein Verkäufer einen Mangel vorsätzlich verschweigt oder eine sog. Beschaffenheitsgarantie übernommen hat, hilft auch der -an sich zulässige- Ausschluss nicht.

Dazu gab es mal ein BGH-Urteil zu einem *Trommelwirbel* Boot!

Das Ding war Kompost und in der Anzeige stand "fahrbereit". Somit war der zulässige Ausschluss des Schadensersatzanspruches leider vergebens.

Gruß

Andreas
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  #67  
Alt 02.09.2013, 14:53
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Du meinst "arglistige Täuschung". Das ist wieder etwas anderes...
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Micha


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  #68  
Alt 02.09.2013, 15:01
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Nein, meine ich nicht

Edit:

Ich meine eine unzutreffende Beschreibung der Sache. Das reicht eben aus, den "Gewährleistungsausschluss" zu torpedieren.

http://medien-internet-und-recht.de/...13-Dok-010.pdf

tl:dr:

Folgende Artikelbeschreibung in der Bucht:

"... Das Boot ist ein Holzboot mit einem Kunststoffüberzug über den Rumpf. Das hat den Vorteil, dass es
Dicht ist und man weniger Pflegeaufwand hat. Es ist ein schönes kleines Wanderboot, nix für Raser. Auf
dem Boot kann man bequem zu zweit schlafen und ein Kind hat auch noch Platz. Es verfügt über genügend
Stauraum für längere Entdeckungstouren. Es ist halt ein schönes Wanderboot ...und es gehört auch ein
Trailer dazu der angemeldet ist und TÜV bis 09/09 hat. Man kann also auch mit dem Boot auf Reisen gehen
[...] Da es sich um gebrauchtes Boot handelt, verkaufe ich es ohne jegliche Gewährleistung ..."

Der Verkäufer hat auf den Sack bekommen, weil "man kann mit dem Boot auf Reisen gehen" eine zugesicherte Eigenschaft ist.
Das Ding war aber schimmelig.

Geändert von boneman (02.09.2013 um 15:13 Uhr)
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  #69  
Alt 02.09.2013, 15:18
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Wheaten Fan Wheaten Fan ist offline
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Wer den ganzen Sachverhalt lesen will..

http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...66&pos=0&anz=1
__________________
Gruß aus dem schönen Berlin Gatow...

Marion, Micha und die 2 Irish Soft Coated Wheaten Terrier Nero und Breeza
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  #70  
Alt 02.09.2013, 17:34
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Wenn ich´s mal "ganz platt" ausdrücken darf:
Ich weiß nicht recht, worüber hier in dem konkreten Fall noch lamentiert wird?
Der Verkauf ist über 12 Monate her, und damit hat sich das ob mit oder ohne Ausschluss der Gewährleistung im Kaufvertrag doch eh erledigt ....
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  #71  
Alt 30.10.2013, 10:32
kingschulle kingschulle ist offline
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@ all zur Info:

Der Käufer hat sich vor 2 Monaten nochmal bei mir mit folgendem Angebot gemeldet:
Sein Anwalt meinte er könne maximal 1/3 der Kaufpreises erstreiten und ob ich das Ganze nicht zeitlich abkürzen wolle und ihm das Geld einfach überweise. Ich meinte dann, wenn er meint, dass dies so sei, dann müssen wir den Weg über den Anwalt gehen.

Seit dem habe ich keine Rückmeldung.
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  #72  
Alt 30.10.2013, 11:32
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Zitat:
Zitat von kingschulle Beitrag anzeigen
@ all zur Info:

Der Käufer hat sich vor 2 Monaten nochmal bei mir mit folgendem Angebot gemeldet:
Sein Anwalt meinte er könne maximal 1/3 der Kaufpreises erstreiten und ob ich das Ganze nicht zeitlich abkürzen wolle und ihm das Geld einfach überweise. Ich meinte dann, wenn er meint, dass dies so sei, dann müssen wir den Weg über den Anwalt gehen.

Seit dem habe ich keine Rückmeldung.
Ich denke das ist Einschüchterungstaktik. Ich würde warten auf ein Schreiben seines Anwaltes oder des Gerichtes. Dann zu einem Rechtsanwalt, den wirst du dann wohl brauchen.

Um vielleicht beruhigt zu sein, kannst du mit deinem Vetrag zu einer kostenlosen Rechtsberatung gehen (ADAC u.ä. bieten so was an).

Prinzipiell sagt der Ausschluß einer Gewährleistung nichts aus, soferne dir eine bewußte Täuschung nachgewiesen werden kann, bist du auch haftbar.

Da fast jeder eine Rechtschutzversicherung hat, und es viele junge Anwälte gibt, ist klagen jetzt ganz in Mode.
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  #73  
Alt 30.10.2013, 12:15
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Ich denke das ist Einschüchterungstaktik. Ich würde warten auf ein Schreiben seines Anwaltes oder des Gerichtes. Dann zu einem Rechtsanwalt, den wirst du dann wohl brauchen.
</p>
Genau so ist das.
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  #74  
Alt 30.10.2013, 12:29
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Moin!

Es gibt auch noch die "öffentliche Rechtsauskunft".

Abgesehen davon würde ich einfach nur auf Zeit spielen und mich nicht beim Käufer melden.

viele Grüße
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  #75  
Alt 30.10.2013, 13:40
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Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
Es gibt auch noch die "öffentliche Rechtsauskunft".
Was soll das denn sein?
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