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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.08.2013, 10:58
kingschulle kingschulle ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.06.2008
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Beiträge: 195
Boot: Angelkahn / Sportboot Merlin
64 Danke in 42 Beiträgen
Standard Boot privat verkauft - Käufer stellt nach 1 Jahr Ansprüche

Hallo ,

ich habe mal eine kuriose Frage. Ich habe vor 1 Jahr mein Boot verkauft. Ordentlich mit Kaufvertrag. (Aus dem Netz nen Vordruck genommen, es steht drine das es ein Privatverkauf ist und Garantie und Rücknahme ausgeschlossen ist.)
Ich hatte das Boot 3 Jahre und bin ohne Problem gefahren.

Jetzt hat der Käufer mir geschrieben, ihm sei das Boot im Bootschuppen abgegluckert und er hat es zum Bootsbauer geschafft. Boot ist aus GFK und über 30 Jahre alt.
Der Bootsbauer meinte es wurde der Gelcoat komplett am Unterwasserschiff entfernt und eine Osmosebehandlung durchgeführt. Diese soll nicht Fachgerecht durchgeführt worden sein und das Laminat löst sich auf bzw. ist weich und die einzelnen Lamiantlagen lösen sich, so dass das Wasser eindringt.
Der Käufer möchte das ich jetzt in Regress gehe.
Ich habe aber am Unterwasserschiff nichts gemacht und bin zuvor 3 Jahre (Wasserski etc..) damit ohne Probleme gefahren.
Ich habe dazu jetzt auch schon den Vorbesitzer gefragt (von dem ich das Boot hatte). Er meinte, er hat da damals eine Osmosebehandlung durchgeführt und die Rechnung für die Produkte auch noch.

Wie seht ihr die Situation? Muss ich in Regress? Ist doch nen Privatverkauf und auch schon 1 Jahr her. Wie gesagt, ich hab das Boot selber jetzt nicht gesehen, bei mir war immer alles i.O.!
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  #2  
Alt 30.08.2013, 11:05
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
Fleet Admiral
 
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7.019 Danke in 3.378 Beiträgen
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Hast nichts zu befürchten. Thread kann geschlossen werden

Gruß
Chris
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  #3  
Alt 30.08.2013, 11:05
brmpfl brmpfl ist offline
Commander
 
Registriert seit: 14.06.2007
Ort: Niedersaxen
Beiträge: 304
1.323 Danke in 665 Beiträgen
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Hai,

geh zu einem Anwalt.


Hajo
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  #4  
Alt 30.08.2013, 11:06
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.831
7.630 Danke in 4.629 Beiträgen
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Ein ganz klares nein.

Gruß Uli07
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  #5  
Alt 30.08.2013, 11:07
Frodo Frodo ist offline
Fleet Captain
 
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Beiträge: 864
Boot: früher Sea Ray 270, Chapparal 2050 SL, heute Najade 930 DL (Segelboot)
2.019 Danke in 613 Beiträgen
Standard

Hallo ???,

ich bin kein Jurist, aber wenn im Vertrag Garantie und Rücknahme ausgeschlossen sind und der Kauf schon 1 Jahr zurück liegt, bin ich der Meinung, dass das nicht mehr Deine Sache ist.
Im Zweifelsfall würde ich mich an Deiner Stelle einmal bei einem Anwalt informieren.
__________________
Grüße vom Rhein, Edi
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  #6  
Alt 30.08.2013, 11:08
Benutzerbild von obiwan248
obiwan248 obiwan248 ist offline
Commander
 
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401 Danke in 227 Beiträgen
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Da könnte ein Problem auf dich zukommen. Sieh nochmal nach, ob du Garantie UND Gewährleistung ausgeschlossen hast, das sind zwei paar Schuhe!
Auch bei Privatverkäufen zieht die gesetzliche Gewährleistung, kann aber ausgenommen werden. Bei Verkauf gewerblich an Privat zieht sie immer, kann nur auf ein Jahr reduziert werden.
__________________
Gruß
Micha


Wenn alle das täten, was sie mich können, bräuchte ich ein Stehpult um noch arbeiten zu können!
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  #7  
Alt 30.08.2013, 11:11
kingschulle kingschulle ist offline
Lieutenant
 
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dann bin ich ja beruhigt... danke
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  #8  
Alt 30.08.2013, 11:12
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
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25.558 Danke in 9.130 Beiträgen
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Leider fehlen noch einige Detailinfos. Aber mal so allgemein:

Zunächst sind die Verträge aus dem Netz Müll, weil Sie die Gewährleistung nicht ausschließen.

Ist das bei dir der Fall?

Wenn ja, kommt es drauf an, wann er sich gemeldet hat. Wenn es "nach" einem Jahr ist, hat er Pech gehabt. Wenn es "vor" einem Jahr ist, hast du mindestens eine Haufen Ärger.

Aber auch dann müsste er dir ein Wissen unterstellen und nachweisen können. Das hängt aber von der jeweiligen Kammer ab, wie man das so richterlich sieht. Das LG Düsseldorf haben wir mittler Weile soweit, dass die Richter (bzw. DER Richter) ein Wissen unterstellen, wenn der Mangel am verkauften Boot mehr als offensichtlich war.

Übrigens macht er keine Regress, sondern einen Gewährleistungsanspruch geltend.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #9  
Alt 30.08.2013, 11:15
Benutzerbild von obiwan248
obiwan248 obiwan248 ist offline
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Aber warum bist du jetzt beruhigt?
Prüf das bitte noch einmal ganz genau!
__________________
Gruß
Micha


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  #10  
Alt 30.08.2013, 11:16
kingschulle kingschulle ist offline
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naja, ich hab mir nix vorzuwerfen...
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  #11  
Alt 30.08.2013, 11:22
Benutzerbild von obiwan248
obiwan248 obiwan248 ist offline
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Aber der Käufer wirft dir was vor!
Und wenn er VOR Ablauf eines Jahres reklamiert hat und du die GEWÄHRLEISTUNG nicht ausgeschlossen hast zahlst du!
Bei Bemängelung in den ersten sechs Monaten nach Kauf musst sogar du beweisen das der Schaden nicht war, nennt sich Beweislastumkehr!
__________________
Gruß
Micha


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  #12  
Alt 30.08.2013, 11:36
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santhos santhos ist offline
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1.936 Danke in 1.146 Beiträgen
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http://www.it-recht-kanzlei.de/gewae...kauf-ebay.html

lest mal hier, da wird euch Angst und Bange
__________________
Grüße
Michael

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  #13  
Alt 30.08.2013, 11:56
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obiwan248 obiwan248 ist offline
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Danke dir Michael,
ist ja genau das , was ich mit weniger Worten versucht habe zu vermitteln.
Die ganze neue Gesetzgebung ist sehr kompliziert und ich habe als Autohöker extra einen juristischen Lehrgang besucht, um überhaupt noch einigermassen sicher Gebrauchtwaren verkaufen zu können.
Im Zweifel werden die meisten Gerichte momentan für den schützenswerten Käufer entscheiden!
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Gruß
Micha


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  #14  
Alt 30.08.2013, 12:00
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Zitat:
Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
Hallo ???,

ich bin kein Jurist, aber wenn im Vertrag Garantie und Rücknahme ausgeschlossen sind und der Kauf schon 1 Jahr zurück liegt, bin ich der Meinung, dass das nicht mehr Deine Sache ist.
Im Zweifelsfall würde ich mich an Deiner Stelle einmal bei einem Anwalt informieren.
Da kannst du ausschließen was du willst, arglistige Täuschung ist das Thema, was den Vertrag auch nach 30 Jahren anfechtbar machen würde. Dafür müsste der Verkäufer aber vom Mangel gewusst haben. Osmose ist aber bei einem GFK-Boot nach 10 Jahren durchaus möglich. Also müsste der Käufer nachweisen, dass die Osmose beim Kauf vorhanden war und was viel schwerer ist, der Verkäufer das gewusst hat und verschwiegen wurde. Im Prinzip hat ja der Vorbesitzer zugegeben, dass ER Osmose hatte und dies versucht hat, zu beseitigen. Das wird er wohl kaum vor Gericht zugeben
Und selbst wenn, wer will ihn haftbar machen?
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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  #15  
Alt 30.08.2013, 12:01
kingschulle kingschulle ist offline
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Der Käufer meinte er habe auch selbst am Boot schon gebastelt, weil ihm der Motor zu tief im Wasser war...
Aber mal ehrlich das Boot ist über 30 Jahre alt, was erwartet er? ein Neues? Osmose etc... ist doch normaler Verschleiß

Und schaut man mal nach Vergleichbare Bootskörper aus dem Bj. bzw. Modell kosten die max. 500€-800€...

Ich werde berichten wie es sich entwickelt.. Ist doch Blödsinn da rum zu doktoren... das ist und bleibt nen altes Boot und hat dementsprechend Verschleiß... das sagt doch schon der gesunde Menschenverstand
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  #16  
Alt 30.08.2013, 12:04
Justforfun Justforfun ist offline
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da haben wir wieder was dazugelernt....
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  #17  
Alt 30.08.2013, 12:10
kingschulle kingschulle ist offline
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So jetzt hab ich nochmal im Kaufvertrag geschaut... der Verkauf ist länger als ein Jahr her...

Aber mal ganz ehrlich... Ich hab das Boot ja auch damals gekauft, mir war bewusst das es kein Neues ist und hätte ich dieses Problem, hätte ich damit Leben müssen bzw. hätte es auch getan...
Ist doch normal...
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  #18  
Alt 30.08.2013, 12:15
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nohhh15 nohhh15 ist offline
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Boot: Conger
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Hallo,
damit das hier nicht durcheinander geht. Es gibt eine Verkäufer von vor vier Jahren und einem von vor einem Jahr. Der von vor vier Jahren hat mal was am Rumpf gemacht, der von vor einem Jahr wußte da nichts von.



Zitat:
Zitat von kingschulle Beitrag anzeigen
Der Käufer meinte er habe auch selbst am Boot schon gebastelt, weil ihm der Motor zu tief im Wasser war...
Aber mal ehrlich das Boot ist über 30 Jahre alt, was erwartet er? ein Neues? Osmose etc... ist doch normaler Verschleiß

Und schaut man mal nach Vergleichbare Bootskörper aus dem Bj. bzw. Modell kosten die max. 500€-800€...

Ich werde berichten wie es sich entwickelt.. Ist doch Blödsinn da rum zu doktoren... das ist und bleibt nen altes Boot und hat dementsprechend Verschleiß... das sagt doch schon der gesunde Menschenverstand
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Gruß aus Neuenhaus, Hans
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  #19  
Alt 30.08.2013, 12:26
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obiwan248 obiwan248 ist offline
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O.K. Du weisst Bescheid, dann bin ich raus!
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Gruß
Micha


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  #20  
Alt 30.08.2013, 12:34
horstj horstj ist gerade online
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Hallole,
Mängelansprüche können m.W. bis zu 2 Jahren geltend gemacht werden. Wie schon von anderen angegeben geht es dann in der Regel um Probleme, die irgendwie nicht angegeben oder falsch dargestellt wurden. Niemand kann erwarten, dass man eine Materialprüfung des Holzstils im Labor macht, bevor man einen Gartenrechen weiter verkauft. Geht es um Mängel, bei denen ausdrücklich Täuschung vermutet werden kann, dann ist die Frist sogar 3 bis 10 Jahre.

Wenn das Boot aber schon eine Komplettsanierung hinter sich hat, dem Verkäufer das bekannt war, er aber beim Wiederverkauf dazu keine Angaben machte, dann ist der Fall schon problematischer.

Auch bei Angaben zu Produkteigenschaften muss man einfach sehr genau sein ("zuverlässig", "urlaubsklar" usw.). Wenn man bspw. ein Segelboot als "Segelfertig zum Urlaubstörn" anbietet und beim ersten Schlag stellt sich heraus, das etwas nicht korrekt montierbar ist oder andere Mängel vorliegen, die einen solchen Einsatz nicht zulassen, dann muss der Verkäufer nachbessern.

Geändert von horstj (30.08.2013 um 12:41 Uhr)
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  #21  
Alt 30.08.2013, 12:48
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outtime outtime ist offline
Captain
 
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Ein guter Vertrag ist wohl das Eine, eine unabhängige Person beim Verkauf das Andere. Das zusammen sollte nach einem Jahr wohl für den Verkäufer sprechen.

Was da mit dem Boot in dem einem Jahr so alles passiert ist, weiß nur der Käufer, da wird wohl einer dem andern etwas unterstellen. Ich denke mal, dass du die besseren Karten hast, da nach einem Jahr als Wasserlieger (Bootsschuppen) durchaus ein nach dem Verkauf neu entstandener Schaden den Bootskörper nachhaltig geschädigt haben könnte.

Im Prinzip stehen doch Verkäufer und Käufer in einem privaten Verkauf auf dem gleichen Wissensstand, also wenn der Motor gut läuft, sollte er auch weiterhin gut laufen und wenn der Bootskörper trocken und nicht weich ist, sollte er auch noch weitere Jahre so bleiben.
Sollte, aber garantieren kann dir das keiner, es sei denn, du lässt ein Wertgutachten erstellen, aber wer macht das schon bei einem kleinen Gleiter für ca. 2000,- € oder darunter?

Ich weiß es nicht denke aber, dass du in deinem Fall die besseren Karten hast.

Bin auf den Ausgang deiner Geschichte gespannt!
__________________
Gruß Martin
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  #22  
Alt 30.08.2013, 12:52
Benutzerbild von Hickory Roots
Hickory Roots Hickory Roots ist offline
Admiral
 
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Hallo zusammen,

da hier ja anscheinend auch einige Rechtsanwälte anwesend sind, wäre es doch ein super Sache, wenn hier im Forum mal ein Kaufvertrag zum Download angeboten werden würde der solche Sachen klipp und klar ausschliesst. Ich finde es ein Unding, dass es juristische Möglichkeiten gibt bei einem 30 Jahre alten Boot noch Gewährleistungs bzw. Garantieansprüche geltend zu machen.

Klar, wenn ich das Boot bei einem Händler kaufe sieht die Sache anders aus. Obwohl das auch sehr überzogen ist. Wenn ich als Käufer nicht die Kohle habe mir was neues zu kaufen und ich will trotzdem ein Boot haben, muss ich was altes kaufen und damit rechnen das was kaputt geht. Wenn ich das nicht will, muss ich was neues kaufen.

Es kann echt nicht sein, dass jeder der meint ne Rechtschutzversicherung zu haben versucht aus allem noch ein paar Euro raus zuholen.

Mein Boot war damals auch über 30 Jahre alt als ich es gekauft habe. Ich habe auch erst zu Hause gesehen was ich da für einen Schrott gekauft habe.
Mein Pech, ich hätte ja vorher besser nachschauen können.

Ich weiss das das hier jetzt bestimmt viele anders sehen aber das ist meine Meinung zu dem Thema.
__________________
Viele Grüße, Marcus

www.labrador-linefire.de
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  #23  
Alt 30.08.2013, 13:08
kingschulle kingschulle ist offline
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Ich sehe es genauso Marcus....

nennt sich "ehrenwert"... gibt's wohl immer seltener

das schöne Boot ;-( (Ich hab's gemocht)
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  #24  
Alt 30.08.2013, 15:38
horstj horstj ist gerade online
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Zitat:
Zitat von mk-motorenteile Beitrag anzeigen
im Forum mal ein Kaufvertrag zum Download angeboten werden würde der solche Sachen klipp und klar ausschliesst. Ich finde es ein Unding, dass es juristische Möglichkeiten gibt bei einem 30 Jahre alten Boot noch Gewährleistungs bzw. Garantieansprüche geltend zu machen.
Das geht schlichtweg nicht denke ich, weil es immer um die Angaben geht, die zusätzlich zu formalen Vorgaben im Kaufvertrag gemacht werden. Wer sich da für einen Verkauf schlau machen möchte sucht besser mit dem Begriff "Mängelhaftung". Es geht nicht um "Garantie" und wegen der umfassenden Änderungen vor über 10 Jahren vermeidet man oft auch den alten Begriff "Gewährleistung".

Wenn der Verkäufer beim Verkauf mündlich und schriftlich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat und keine irreführenden Formulierungen verwendet hat, die über den Zustand des Bootes hinwegtäuschen sollten, hat er aber auch nichts zu befürchten. Denn mit dem was Händler als "Garantieleistungen" anbieten hat die Mängelhaftung eben wenig gemeinsam.

Als Verkäufer kann man sich da relativ einfach selbst absichern: Prüft man sein eigenes Verkaufsverhalten durch und durch und kommt zu dem Schluß, dass man froh ist, das "die Ware so noch weg ging", "der Käufer nichts gemerkt hat", "noch mal mit Glück losgeworden ist", dann steht man auf eher unsicherem Grund. Und aus Käufersicht m.E. zu Recht.

Geändert von horstj (30.08.2013 um 15:57 Uhr)
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  #25  
Alt 30.08.2013, 15:59
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Boot: Stahlverdränger
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Standard

Zitat:
Zitat von kingschulle Beitrag anzeigen
So jetzt hab ich nochmal im Kaufvertrag geschaut... der Verkauf ist länger als ein Jahr her...
Ob du die Mängelhaftung/Gewährleistung ausgeschlossen hast wissen wir immer noch nicht. Falls nein bist du zwei Jahre in der Pflicht.
__________________
Gruss Vestus
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