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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo
![]() ich habe mal eine kuriose Frage. Ich habe vor 1 Jahr mein Boot verkauft. Ordentlich mit Kaufvertrag. (Aus dem Netz nen Vordruck genommen, es steht drine das es ein Privatverkauf ist und Garantie und Rücknahme ausgeschlossen ist.) Ich hatte das Boot 3 Jahre und bin ohne Problem gefahren. Jetzt hat der Käufer mir geschrieben, ihm sei das Boot im Bootschuppen abgegluckert und er hat es zum Bootsbauer geschafft. Boot ist aus GFK und über 30 Jahre alt. Der Bootsbauer meinte es wurde der Gelcoat komplett am Unterwasserschiff entfernt und eine Osmosebehandlung durchgeführt. Diese soll nicht Fachgerecht durchgeführt worden sein und das Laminat löst sich auf bzw. ist weich und die einzelnen Lamiantlagen lösen sich, so dass das Wasser eindringt. Der Käufer möchte das ich jetzt in Regress gehe. Ich habe aber am Unterwasserschiff nichts gemacht und bin zuvor 3 Jahre (Wasserski etc..) damit ohne Probleme gefahren. Ich habe dazu jetzt auch schon den Vorbesitzer gefragt (von dem ich das Boot hatte). Er meinte, er hat da damals eine Osmosebehandlung durchgeführt und die Rechnung für die Produkte auch noch. Wie seht ihr die Situation? Muss ich in Regress? Ist doch nen Privatverkauf und auch schon 1 Jahr her. Wie gesagt, ich hab das Boot selber jetzt nicht gesehen, bei mir war immer alles i.O.! |
#2
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Hast nichts zu befürchten. Thread kann geschlossen werden
![]() Gruß Chris |
#3
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Hai,
geh zu einem Anwalt. ![]() Hajo |
#4
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Ein ganz klares nein.
Gruß Uli07 |
#5
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Hallo ???,
ich bin kein Jurist, aber wenn im Vertrag Garantie und Rücknahme ausgeschlossen sind und der Kauf schon 1 Jahr zurück liegt, bin ich der Meinung, dass das nicht mehr Deine Sache ist. Im Zweifelsfall würde ich mich an Deiner Stelle einmal bei einem Anwalt informieren.
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Grüße vom Rhein, Edi
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#6
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Da könnte ein Problem auf dich zukommen. Sieh nochmal nach, ob du Garantie UND Gewährleistung ausgeschlossen hast, das sind zwei paar Schuhe!
Auch bei Privatverkäufen zieht die gesetzliche Gewährleistung, kann aber ausgenommen werden. Bei Verkauf gewerblich an Privat zieht sie immer, kann nur auf ein Jahr reduziert werden.
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Gruß Micha ![]() Wenn alle das täten, was sie mich können, bräuchte ich ein Stehpult um noch arbeiten zu können! ![]() |
#7
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dann bin ich ja beruhigt... danke
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#8
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Leider fehlen noch einige Detailinfos. Aber mal so allgemein:
Zunächst sind die Verträge aus dem Netz Müll, weil Sie die Gewährleistung nicht ausschließen. Ist das bei dir der Fall? Wenn ja, kommt es drauf an, wann er sich gemeldet hat. Wenn es "nach" einem Jahr ist, hat er Pech gehabt. Wenn es "vor" einem Jahr ist, hast du mindestens eine Haufen Ärger. Aber auch dann müsste er dir ein Wissen unterstellen und nachweisen können. Das hängt aber von der jeweiligen Kammer ab, wie man das so richterlich sieht. Das LG Düsseldorf haben wir mittler Weile soweit, dass die Richter (bzw. DER Richter) ein Wissen unterstellen, wenn der Mangel am verkauften Boot mehr als offensichtlich war. Übrigens macht er keine Regress, sondern einen Gewährleistungsanspruch geltend.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#9
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Aber warum bist du jetzt beruhigt?
![]() Prüf das bitte noch einmal ganz genau!
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Gruß Micha ![]() Wenn alle das täten, was sie mich können, bräuchte ich ein Stehpult um noch arbeiten zu können! ![]() |
#10
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naja, ich hab mir nix vorzuwerfen...
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#11
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Aber der Käufer wirft dir was vor!
Und wenn er VOR Ablauf eines Jahres reklamiert hat und du die GEWÄHRLEISTUNG nicht ausgeschlossen hast zahlst du! Bei Bemängelung in den ersten sechs Monaten nach Kauf musst sogar du beweisen das der Schaden nicht war, nennt sich Beweislastumkehr!
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Gruß Micha ![]() Wenn alle das täten, was sie mich können, bräuchte ich ein Stehpult um noch arbeiten zu können! ![]()
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#12
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Grüße Michael |
#13
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Danke dir Michael,
ist ja genau das , was ich mit weniger Worten versucht habe zu vermitteln. Die ganze neue Gesetzgebung ist sehr kompliziert und ich habe als Autohöker extra einen juristischen Lehrgang besucht, um überhaupt noch einigermassen sicher Gebrauchtwaren verkaufen zu können. Im Zweifel werden die meisten Gerichte momentan für den schützenswerten Käufer entscheiden!
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Gruß Micha ![]() Wenn alle das täten, was sie mich können, bräuchte ich ein Stehpult um noch arbeiten zu können! ![]()
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#14
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![]() Zitat:
![]() Und selbst wenn, wer will ihn haftbar machen?
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#15
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Der Käufer meinte er habe auch selbst am Boot schon gebastelt, weil ihm der Motor zu tief im Wasser war...
Aber mal ehrlich das Boot ist über 30 Jahre alt, was erwartet er? ein Neues? Osmose etc... ist doch normaler Verschleiß Und schaut man mal nach Vergleichbare Bootskörper aus dem Bj. bzw. Modell kosten die max. 500€-800€... Ich werde berichten wie es sich entwickelt.. Ist doch Blödsinn da rum zu doktoren... das ist und bleibt nen altes Boot und hat dementsprechend Verschleiß... das sagt doch schon der gesunde Menschenverstand |
#17
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So jetzt hab ich nochmal im Kaufvertrag geschaut... der Verkauf ist länger als ein Jahr her...
Aber mal ganz ehrlich... Ich hab das Boot ja auch damals gekauft, mir war bewusst das es kein Neues ist und hätte ich dieses Problem, hätte ich damit Leben müssen bzw. hätte es auch getan... Ist doch normal... |
#18
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Hallo,
damit das hier nicht durcheinander geht. Es gibt eine Verkäufer von vor vier Jahren und einem von vor einem Jahr. Der von vor vier Jahren hat mal was am Rumpf gemacht, der von vor einem Jahr wußte da nichts von. Zitat:
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Gruß aus Neuenhaus, Hans |
#19
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O.K. Du weisst Bescheid, dann bin ich raus!
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Gruß Micha ![]() Wenn alle das täten, was sie mich können, bräuchte ich ein Stehpult um noch arbeiten zu können! ![]()
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#20
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Hallole,
Mängelansprüche können m.W. bis zu 2 Jahren geltend gemacht werden. Wie schon von anderen angegeben geht es dann in der Regel um Probleme, die irgendwie nicht angegeben oder falsch dargestellt wurden. Niemand kann erwarten, dass man eine Materialprüfung des Holzstils im Labor macht, bevor man einen Gartenrechen weiter verkauft. Geht es um Mängel, bei denen ausdrücklich Täuschung vermutet werden kann, dann ist die Frist sogar 3 bis 10 Jahre. Wenn das Boot aber schon eine Komplettsanierung hinter sich hat, dem Verkäufer das bekannt war, er aber beim Wiederverkauf dazu keine Angaben machte, dann ist der Fall schon problematischer. Auch bei Angaben zu Produkteigenschaften muss man einfach sehr genau sein ("zuverlässig", "urlaubsklar" usw.). Wenn man bspw. ein Segelboot als "Segelfertig zum Urlaubstörn" anbietet und beim ersten Schlag stellt sich heraus, das etwas nicht korrekt montierbar ist oder andere Mängel vorliegen, die einen solchen Einsatz nicht zulassen, dann muss der Verkäufer nachbessern. Geändert von horstj (30.08.2013 um 12:41 Uhr) |
#21
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Ein guter Vertrag ist wohl das Eine, eine unabhängige Person beim Verkauf das Andere. Das zusammen sollte nach einem Jahr wohl für den Verkäufer sprechen.
Was da mit dem Boot in dem einem Jahr so alles passiert ist, weiß nur der Käufer, da wird wohl einer dem andern etwas unterstellen. Ich denke mal, dass du die besseren Karten hast, da nach einem Jahr als Wasserlieger (Bootsschuppen) durchaus ein nach dem Verkauf neu entstandener Schaden den Bootskörper nachhaltig geschädigt haben könnte. Im Prinzip stehen doch Verkäufer und Käufer in einem privaten Verkauf auf dem gleichen Wissensstand, also wenn der Motor gut läuft, sollte er auch weiterhin gut laufen und wenn der Bootskörper trocken und nicht weich ist, sollte er auch noch weitere Jahre so bleiben. Sollte, aber garantieren kann dir das keiner, es sei denn, du lässt ein Wertgutachten erstellen, aber wer macht das schon bei einem kleinen Gleiter für ca. 2000,- € oder darunter? Ich weiß es nicht denke aber, dass du in deinem Fall die besseren Karten hast. Bin auf den Ausgang deiner Geschichte gespannt!
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#22
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Hallo zusammen,
da hier ja anscheinend auch einige Rechtsanwälte anwesend sind, wäre es doch ein super Sache, wenn hier im Forum mal ein Kaufvertrag zum Download angeboten werden würde der solche Sachen klipp und klar ausschliesst. Ich finde es ein Unding, dass es juristische Möglichkeiten gibt bei einem 30 Jahre alten Boot noch Gewährleistungs bzw. Garantieansprüche geltend zu machen. Klar, wenn ich das Boot bei einem Händler kaufe sieht die Sache anders aus. Obwohl das auch sehr überzogen ist. Wenn ich als Käufer nicht die Kohle habe mir was neues zu kaufen und ich will trotzdem ein Boot haben, muss ich was altes kaufen und damit rechnen das was kaputt geht. Wenn ich das nicht will, muss ich was neues kaufen. Es kann echt nicht sein, dass jeder der meint ne Rechtschutzversicherung zu haben versucht aus allem noch ein paar Euro raus zuholen. Mein Boot war damals auch über 30 Jahre alt als ich es gekauft habe. Ich habe auch erst zu Hause gesehen was ich da für einen Schrott gekauft habe. Mein Pech, ich hätte ja vorher besser nachschauen können. Ich weiss das das hier jetzt bestimmt viele anders sehen aber das ist meine Meinung zu dem Thema.
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#23
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Ich sehe es genauso Marcus....
nennt sich "ehrenwert"... gibt's wohl immer seltener das schöne Boot ;-( (Ich hab's gemocht) |
#24
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![]() Zitat:
Wenn der Verkäufer beim Verkauf mündlich und schriftlich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat und keine irreführenden Formulierungen verwendet hat, die über den Zustand des Bootes hinwegtäuschen sollten, hat er aber auch nichts zu befürchten. Denn mit dem was Händler als "Garantieleistungen" anbieten hat die Mängelhaftung eben wenig gemeinsam. Als Verkäufer kann man sich da relativ einfach selbst absichern: Prüft man sein eigenes Verkaufsverhalten durch und durch und kommt zu dem Schluß, dass man froh ist, das "die Ware so noch weg ging", "der Käufer nichts gemerkt hat", "noch mal mit Glück losgeworden ist", dann steht man auf eher unsicherem Grund. Und aus Käufersicht m.E. zu Recht. Geändert von horstj (30.08.2013 um 15:57 Uhr) |
#25
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Ob du die Mängelhaftung/Gewährleistung ausgeschlossen hast wissen wir immer noch nicht. Falls nein bist du zwei Jahre in der Pflicht.
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Gruss Vestus |
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