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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.07.2013, 15:30
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Giligan Giligan ist offline
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Standard 80ccm Benziner mit Versicherungskennzeichen?

Moin,

also ich habe nun gegoogelt wie wild und gehofft, mein Kleinkrad, 125ccm, mit einem Versicherungskennzeichen bestücken zu können. Mitnichten, die Höchstgrenze sind und bleiben 50ccm. Zusätzlich diverse Geschwindigkeiten, je nachdem wann das Dingen zugelassen wurde, (gibt da 40 - 45 - 50 und, für Ostfahrzeuge, sogar 60 km/h).

Keinesfalls dürfen benzingetriebene Fahrzeuge mit mehr als 50ccm damit betrieben werden, dies scheinen die Versicherungen nicht wissen zu wollen, wenn man nach einem Kennzeichen fragt.

Lasse mich gern überraschen.

Gruß
Willy
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  #2  
Alt 09.07.2013, 15:35
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Ja, dazu hab ich auch nichts gefunden...
Egal ob STVZO §18 oder FZV §2 f.
Schade, dass die Beiträge gelöscht wurden im entsprechenden Verkaufsthema.
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Grüße, Andreas
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  #3  
Alt 09.07.2013, 15:40
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Naja,

gehörten da halt nicht hin, interessieren tut es mich aber schon, ob sich da womöglich was geändert hat.
Einer Versicherung ist das erst mal latte, die sind ihren Vertrag los und wenns rumst, zahlen möglicherweise nicht, weil dat Dingen zuviel Hubraum hat, richtig zugelassen werden müsste, mit TÜV und so....

Gruß
Willy
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  #4  
Alt 09.07.2013, 15:44
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
... mein Kleinkrad, 125ccm, mit einem Versicherungskennzeichen bestücken zu können ...
Ich hab da nen Weg:
1. Stützräder montieren, dann wird es ein "vierrädriges Kleinfahrzeug" (FZV §2 12) oder einen Beiwagen montieren, damit es ein "dreirädriges Kleinkraftrad" (FZV §2 11 b)wird
2. Verdichtung soweit erhöhen, dass der Motor klingelt, ist demzufolge dann ein Selbstzünder unter 4 kW und damit ZULASSUNGSFREI
__________________
Grüße, Andreas
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  #5  
Alt 09.07.2013, 15:48
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
...mein Kleinkrad, 125ccm, mit einem Versicherungskennzeichen bestücken zu können. ...
verzeih mir die Frage aber wieso
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Es grüßt Flo
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  #6  
Alt 09.07.2013, 15:54
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Ja, als z.B.
Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug bis 45kmh wäre das mit dem Versicherungskennzeichen ok.

Als zweirädriges Mopped über 50ccm: Fehlanzeige.

VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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  #7  
Alt 09.07.2013, 15:55
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Zitat:
Zitat von Bartho Beitrag anzeigen
verzeih mir die Frage aber wieso
es geht ums Prinzip und um das hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=184577
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Grüße, Andreas
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  #8  
Alt 09.07.2013, 15:56
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Zitat:
Zitat von Weißwurschtcommander Beitrag anzeigen
Ja, als z.B.
Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug bis 45kmh wäre das mit dem Versicherungskennzeichen ok.
...
Nur mit Diesel oder Elektromotor, mit "Fremdzündungsmotor" bleibts auch trotz 4 Rädern bei der 50 cm³ Grenze:
Begriffsdefinition:http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html
Zulassungsbefreiung:http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

Für die "keine-Links-Anklicker":
FZV Abschnitt 1 Paragraph 2 Satz 12:
Zitat:
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt
__________________
Grüße, Andreas
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  #9  
Alt 09.07.2013, 16:02
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Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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@Andreas:
Dank Dir, jetzt habe ich auch schlagartig den Diskussionsstoff verstanden, der bei meinem ersten Besuch des Verkaufslinks leider schon weg war.

VG Stephan
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  #10  
Alt 09.07.2013, 16:27
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
es geht ums Prinzip und um das hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=184577
ahh ok , ist bestimmt wieder so´n sonder ding

VGH wollte meine Simson auch nicht als Oldtimer zulassen - die Alianz z.b macht sowas
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  #11  
Alt 09.07.2013, 17:32
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Oldtimerzulassung bei einem Zweirad ist blödsinnig, außer es hat 3,5 Liter Hubraum....

Willy
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  #12  
Alt 09.07.2013, 17:35
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Wobei eine Öffnung der 50cm³ Grenze ja endlich mal eine vernünftige Sache wäre.
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auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #13  
Alt 09.07.2013, 19:05
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Wozu,

für 50 Km/h reichen 50ccm dicke. Und wenn man nicht am Auspuff am Fummeln fängt, sind sie auch akustisch unauffällig.

Aber der Deutsche bröckelt halt gern seine Rohre auf und nervt die Umwelt.

Gruß
Willy
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  #14  
Alt 09.07.2013, 19:18
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So

Jetzt kann man ja drüber diskutieren und hier nochmal mein Sachverhalt...

Ich war selbst verdattert kenne auch nur die 50er Grenze, also zu meiner Versicherung hin, ja machen wir geht klar.
Nach den Verunsicherungen in meinem Verkaufsthread habe ich die Vorbesitzerin angerufen dort beschwert und Dampf gemacht, für Nachweiße.
Ich sagte ja auch man kann sich ja ein kleines Schild von nem Alten Roller holen und drauf machen.
Sie hat mir Beweiße und Ihre Versicherung benannt.
Ich hatte mich auch mit dieser in Verbindung gesetzt, die sagten wie alle anderen ja machen wir, die haben auch in Ihrem PC die Daten drinne.
Ich habe dann nochmal eine Versicherung dort abgeschlossen mit den Daten und der Frsgtnr zu genau diesem Quad.
habe auch heute nochmal mit Der Polizei Rücksprache gehalten.
Und auch von da kam die aussage ja es ist so und sie haben es öfters.
Verunsichert bin ich immer noch aber habe ab morgen, den Versicherungsschein mit eben genau den Daten zu dem Quad und so kann sich die Versicherung auch nicht rausreden.
Und bei der DEVK wo ich dies jetzt versichert habe wurde dies von oberer Stelle abgesegnet..
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  #15  
Alt 09.07.2013, 19:27
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Die Polizei wusste auch nicht, ab welcher Überladung der Trailer stehen bleiben oder umgeladen werden muss.

Ich meine aber, egal was die Versicherungen von sich geben, die Gesetzestexte sind eindeutig. Über 50ccm ist eine normale Zulassung, mit HU und Asu erforderlich.

Ich kenne außer deinem Fahrzeug auch keines, das mit über 50ccm und Versicherungskennzeichen umher fährt.....

Gruß
Willy
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  #16  
Alt 09.07.2013, 19:36
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Die Versicherung ist dafür auch doppelt so teuer, als bei einem Normalen 50er Roller.

Ich vertraue halt darauf daß es verschiedene, eigentliche alle die ich anfragte so halten.

Und auch auf meine Hinweiße

Selbst auf meine Aussage bzw Androhung, Ihr habt eine Frau ohne Zulassung auf die Straße geschickt.

Und dies von oberer Stelle und (nach deren Aussage) durch Ihre Rechstabteilung abgesegnet wurde.

Die Versicherungen halten sich ja aber an die Gesetzestexte.

Warum fragt nicht mal einer von hier bei seiner Nach???

Entsprechende Papiere Maile ich gerne für eine Anfrage zu.

Ich sage auch nicht daß dies alles so ist, sondern mir so von den Versicherungen so mitgeteilt wurde.

Ich behaupte dies auch nicht um das Quad so zu verkaufen, habe es ja rausgenommen bzw für weniger Angeboten dafür

als Zusatz ohne Zulassung.

Ich bin eh hin und her gerissen mit verkaufen oder nicht, und ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
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  #17  
Alt 09.07.2013, 20:08
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Giligan Giligan ist offline
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Hi,

morgen frag ich mal bei der HUK an.....

Gruß
Willy
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  #18  
Alt 09.07.2013, 20:10
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Ich sitze auch da und googel wie ein Weltmeister, ich finde ja auch nix passendes.

Ich hatte DEVK, Züricher und ADAC und VHV
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  #19  
Alt 09.07.2013, 20:14
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Googel nach Gesetzestexten, die gelten im Bereich der Straßenverkehrsordnung, nicht die Versicherungsbedingungen.

Gruß
Willy
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  #20  
Alt 09.07.2013, 20:20
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Nein, ich meinte ja ich finde da auch nix andres....

Ich war ja von Anfang an Skeptisch.

und das nächste was mich Stutzig macht, lassen wir mal die CCM außen vor.
Es heißt ja bis 45 Km/h Bauartbestimmt und da habe ich 50 Km/h, habe vor min mit Vers, telefoniert. """" sie dürfen halt nur 45 fahren"""
Wenn da 50 Drin steht geht man von 50 aus.
Sonst müßten da 45 km/h Stehen.

das ist mir auch alles Suspekt.
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  #21  
Alt 09.07.2013, 20:22
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  • Mokick bis 60 km/h
  • Roller bis 60 km/h
  • Kleinkraftrad dreirädrig bis 45 km/h
  • Leichtkraftfahrzeug vierrädrig, max 350 kg, bis 45 km/h (Quad oder Microcar)
  • Krankenfahrstuhl
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  #22  
Alt 09.07.2013, 20:22
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Giligan Giligan ist offline
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Das mit der Geschwindigkeit hat mit dem Baujahr zu tun.

Aus meiner Jugend kenne ich noch die 40er Regelung, mein Sohn hatte eine Piaggio, die durfte 50 und heute sinds, EU sei Dank, 45.

Willy
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  #23  
Alt 09.07.2013, 20:24
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Ja das ist Richtig..

Aber die 45 Km/h beziehen sich ja auf die Angaben in den Papieren und nicht was man darf.

45 Km/h Bauartbedingt
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  #24  
Alt 09.07.2013, 20:47
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Giligan Giligan ist offline
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Es ist keine mögliche Höchstgeschwindigkeit, sondern die, durch die Bauart bedingt, höchst erlaubte. Mit anderen Worten, das Dingen darf nicht schneller fahren, als in den Papieren angegeben.
(Grade Strecke)

Wie bei der Mofa, die darf nur 25.

Gruß
Willy
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  #25  
Alt 09.07.2013, 20:55
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Ist Richtig und auf diese Angabe bezieht sich ja die 45 Km/H
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