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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Das heißt, dass das Kennzeichen bei dir Zuhause liegt und der Verkäufer es nicht hat?
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#27
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Also, lass ihn mal machen.
Wenn er meint mit Anwalt zu kommen sei Nett und Freundlich und bitte ihn sich den Namen und Anschrift deines Anwaltes zu Notieren. Sage ihm das dein Anwalt die Vollmacht hat und er ab sofort deine Interessen vertritt. Sei nicht so Blauäugig wie beim Iphone! Ein Mofa/Moped kannst du mit dem Kennzeichen verkaufen daran liegt es nicht. Einfach deiner Versicherung mitteilen das du verkauft hast an .... dann bist du wenn du den Nachweis eines Verkaufs hast außen vor. So hat es mir meine Versicherung mitgeteilt wo ich den Roller verkauft habe.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#28
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Bei Mofas kauft man Doch die Versicherung immer ein Jahr im Voraus, bis zum Nächsten Februar, und die Läuft aufs Fahrzeug und nicht auf die Person.
Wieso dann Abmelden???? Wenns Die selbe Nummer ist und die Selbe Stimme, wird's schon derselbe sein. ![]() |
#29
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![]() Zitat:
Moped mit dem Kennzeichen so und so geht in die Hand vom Käufer so und so über haben beide unterschrieben und das hab ich an die Versicherung gefaxt. Das muss geklappt haben ist aber momentan nebensächlich ![]()
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#30
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Nochmal, jenseits von irgendwelchen Versicherungsgeschichten: Wandlung oder Klappe halten, das wäre mein Angebot an den Käufer.
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Grüße, Andreas
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#31
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Ich würde ihm ganz klar sagen, dass ich das für einen Betrugsversuch halte und das der Polizist auf meinem Abschnitt, den ich deshalb angerufen habe, das genauso sieht und mir zu einer Anzeige geraten hat.
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#32
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Sehr wichtig ist auch das Du Nachweisen kannst, ihm die Möglichkeit der Wandlung geboten zu haben. Ich würde immer alles schriftlich machen und wenn es absolut nicht geht, dann sieh zu das Du Zeugen hast.
Und in Zukunft verkaufst Du so etwas unter Ausschluss jeder Gewährleistung, es sei denn Du machst es gewerblich. |
#33
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Mal so eine Frage am Rande.
Du bist Dir aber schon sicher, dass der Käufer nicht das Boote-Forum kennt, oder ?? Weil hier ja gute Vorschläge kommen, die aber wenig wert sind, wenn der Käufer davon auch Kenntnis hat.... ![]()
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#34
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was ein stress weil der depp meint die hätte mängel
![]() geht gar nicht sowas... ![]() er hat die richtig schlecht geredet da habe ich nur gesagt er hätte sie ja gar nicht kaufen müssen da kam erst nichts und dann "es war ja die einzige" da fasst man sich echt am kopp ![]()
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#35
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So in etwa sollte ein Kaufvertrag aussehen wenn du so was verkaufst.
Habe ich heute mit meinem PKW gemacht. Kaufvertrag über ein gebrauchtes Auto Verkäufer: Hxxxxxx xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx Käufer: Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx Peugeot 206 S16 Bjh 06/1999 Farbe Silber Fahrgestell Nr: VFxxxxxxxxxxxxx Tüv/Au 01.2015 Zum Preis von -xxxx.- Euro, in Worten –xxxxxxxxxxxx- Euro Wie gesehen und Probegefahren wird das Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Garantie, Sachmängelhaftung oder Rücknahme als BASTLER Fahrzeug verkauft. Der Wagen wird mit Orginal Nummernschilder MRxxxxxxxxx verkauft. Der Wagen wurde heute am 19.06.2013 abgemeldet und ist bis 23:59 Uhr versichert. Eventuelle Strafen wegen zu schnellem Fahren oder Unfälle ist der Käufer in Regress zu nehmen. Gladenbach den 19.06.2013 Uhrzeit: Betrag in Bar erhalten: __________________ ________________ Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#36
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![]() Hatte ich auch schon. Und manchmal im Leben braucht man ein dickes Fell. Ein Anwalt, der sich das anschaut und seine Schilderungen hört, wird sich im Idealfall mit einem Händedruck und dem Wink zur Tür von Deinem Käufer verabschieden. ![]() Lass da mal nicht locker. Und unter uns, Wandlung würde ich sofort anbieten, wenn zwei Sachen klar sind: 1. Der Mangel ist da und ich habe ihn übersehen / hätte ihn mal merken müssen 2. Es ist sicher gestellt, dass ich das "restliche" Teil wieder so zurück bekomme, wie ich es abgegeben habe. Mit solchen Machenschaften und dem Hintergrund könnte ich mir nicht sicher sein, dass der Kerl aus Frust nicht noch was dran kaputt repariert. VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! ![]() |
#37
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Vor allem bitte eines: Ruhe bewahren.
Leute die da so hektisch am Telefon rumwirbeln, mit Anwälten, Rechtsschutz u.ä. drohen sind meist harmlos, in aller Regel, Interesse den Kaufpreis nachträglich zu drücken oder versuchen, Ihren Fehlkauf zu korrigieren. Nicht kirre machen lassen. Erst wenn Post vom Gericht kommt muß man schnell reagieren, nicht selten ist der Anwalt auch nur ein Bekannter, der sich vor den (aussichtslosen) Karren des Käufers spannen läßt und blöfft. Wenn Post vom Gericht kommt, und nur dann, bietest Du Rücknahme an und lädst mindestens zwei Zeugen (bei Rechtsschutz: Anwalt) zu dem Rückgabetermin mit ein. Beide von Dir beschriebenen Schäden könnten ja auch durch extensives Testen des Mopeds nach Kauf entstanden sein...
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#38
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Ich warte nun einfach ab was kommt , oder auch nicht Macht einen nur nachdenklich da mich der Kerl min. 3 mal aufs Handy anrief und 2 mal Festnetz. Ich für mein Teil kann nur wiederholt schreiben/sagen das jener angebliche Defekt am Tage vor und nach dem Verkauf nicht da war. written with an iPhone ![]()
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#39
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Bartho wie es leibt und lebt ....
![]() Das wird schon, good luck ![]() ![]()
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier. ![]() |
#40
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Lach - nee, dann hat er sie wohl entwendet.
sooo dusselig wird ja keiner sein. Mofa´s sind mit einem Jahreskennzeichen versehen, die keine Prozente o.ä. kennen. Gilt für ein Jahr, dann mußt du neues kaufen - ist also völlig normal, dass das Kennzeichen mit zum neuen Besitzer geht
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#41
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Bartho, lass auf Dich zukommen, was der Käufer veranstaltet.
ich habe mal ein Boot verkauft. Im Verkaufstext stand dann was von "frei von Osmose, soweit bekannt". Nach einem halben Jahr war dann angeblich Osmose am angehängten Ruder. Ich bot ohne Anerkennung einer Pflicht an, das Ruder überholen zu lassen, nein, das wollte er nicht. Das ganze Geld zurück etc. Es kam zum Verfahren udn einem flotten Richterspruch zu meinen Gunsten. Danach meinte der Käufer, ob ich denn doch noch die Reparature bezahlen würde. Nada. |
#42
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Das ist die alte Teppichhändlermasche.
Erst kauft man, hinterher versucht man noch Geld durch angebliche Mängel rauszuschlagen. Sei es, daß man erst noch welche einbaut (bei Kaufbesichtigung kippt man etwas Öl ins Kühlwasser), oder sich hinterher damit auf die Schnauze legt (mutwillig Schäden provoziert, aus Dummheit/Unkenntnis des Gegenstands). Mit dem Angebot der Rücknahme nach Klärung der Personalien (ist die sich meldende Figur auch wirklich dein damaliger Käufer??) sollte deine Hilfsbereitschaft enden. D.h. verbiete Dir weitere Belästigungen!!! Es gilt bei Privat "gekauft wie gesehen". P.S. Die Masche wurde sogar gestern bei XY behandelt.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#43
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Meine Neptun habe ich ohne irgendwelche Gewährleistungsausschlüsse gekauft, gibt wohl noch viele Leute, die nicht wissen, was man sich da an Kosten und Ärger einhandeln kann.
Ich fände es aber schäbig, das auszunutzen. Willy |
#44
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mich hier als Neutrum abzustempeln macht die Geschichte auch nicht besser
Aber irgendwas ist ja immer, es wäre ja auch sonst Langweilig - irgendwie ![]() ![]() Also gilt die regel immer noch "gesehen wie gekauft" weil er das bestritten hat ![]() Ich warte einfach ab und gebe bescheid sobald sich das tut ![]()
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#45
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Das ist nicht ganz einfach.
Das gekauft wie gesehen entbindet nicht der Rücknahme. Es könnten ja versteckte Mängel auftreten die erst nach längerem Betrieb auftreten. Es mus heißen... als Defekt zum Auschlachten... Dann wärst Du sicher. Und wenn Du einen Anwalt fragst wirst Du es mitbekommen. Achte mal darauf bei Verkaufsanzeigen. Das wurde mit aufgenommen wie vor paar Jahren der neue Gewährleistungstext für Händler raus kam. Also Gekauft wie gesehen gibt keine Sicherheit... Verkaufe als Defekt zum Auschlachten oder Herrichten. Und den Zusatz ohne Garantie kann man sich schenken. |
#46
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Hinsichtlich Bartho´s Preisvorstellung für eine Simson fände ich eine solche Formulierung fehl am Platz, zumindest wenn ich das kaufen sollte.
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#47
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Soweit ich weiß haben Rechtschutzversicherungen normalerweise eine Selbstbeteiligung - und auch einem Anwalt muss man erst mal was in die Tasche drücken bevor er irgendwas unternimmt.
Soweit ich weiß sind das 300€ - und damit 3 mal soviel wie der "Streitwert". Insofern Bartho - mach dir nicht zu viele Sorgen um diesen Heini.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#48
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gregor ![]()
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#49
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Es geh ja nicht um Barthos Moped direkt oder auch nicht um die Höhe des Preißes.
Egal obs ein Auto ist für 100 oder 10000. Es gibt Mängel die Treten erst nach längrer Probefahrt auf Ölverlust z.bsp. kann erst manchmal erst auftreten wenn das Öl schön weich ist, und man sieht es dann erst wenns durch den Ganzen Motorraum gekrochen ist. und da bringt das "Gekauft wie gesehn "nix. Das wurde geändert wie vor paar Jahren die Autohändler Ihren Gewährleistungsanspruch vorgelegt bekammen. Wenn man sicher sein möchte verkauft man das Fahrzeug als... " Fahrzeug ist zwar voll Fahrbereit wird aber aufgrund seines Alters zum Ausschlachten angeboten" Als Privatperson mußt Du zwar keine Garantie geben wie Händler, aber wenn ein Versteckter Mängel auftritt so muß auch eine Privatperson dafür grad stehen müssen. Und das Gericht unterscheidet da nicht ob es ein Mofa für paar Euro ist von unsrem Bartho, die haben Ihren Gesetzestext. Ich denke aber immernoch es ist eher die Betrügermasche und wenn Bartho alle fünfe grade sein läst wird auch nichts mehr kommen. |
#50
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Hallo Bartho,
wenn alles so ist, wie Du es darstellst, bist Du an eine (heute häufig anzu- treffende) Mischung geraten. Offiziell ehrlich, oft auch juristisch ehrlich, aber dennoch Gauner ![]() Da muss Du mit gleichen Mitteln gegen halten. Mündliche Zusicherungen werden stillschweigend Vertragsbestandteil. Du brauchst also glaubhafte Zeugen, die bestätigen können, dass dieses und jenes besprochen wurde. Nicht ganz fair, aber in so einem Fall zur Selbstverteidigung zulässig. Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen Mängeln und Eigenschaften. Ein altes Moped, das bestimmte Macken zeigt, muss nicht zwingend Män- gel haben. Jeder kennt die Eigenschaften alter Mopeds.
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Viele Grüße, TOM
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