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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Guten Tag, ich bin neu hier.
Mein Thema steht in der Überschrift. Beim Kauf eines gebrauchten Kajütbootes (Marco 650, 7m Bj 99) ist mnir die Konformitätserklärung nicht ausgehändigt worden. (Niederlande Yachtvermittlung vd Veen, Teherne) Auskunft : "ein Anruf genügt" Wie auch immer: Das Boot hat eine NR. NL-SUM65001K999 welche auf den Hersteller Succes in NL hinweist. Die Firma hat aber das Boot nicht hergestellt und auch keine Unterlagen - wie kann das sein ? Anmerkung: Ich werde im schlimmsten Falle eine Neuzustellung der EU-Konformitätserklärung machen lassen (1500,-wenn alles gut geht) Das verbuche ich dann als Lehrgeld für meine Gutgläubigkeit. ![]() Trotzdem bin ich auf den Jachtvermittler vd Veen sauer. Hat jemand eine Erklärung für das Fehlen der Unterlagen seitens der Fa. Succes ? (jachtbouw2000) Gruß Gerd |
#2
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Hallo, Gerd
Ich habe auch kürzlich ein Boot in NL gekauft, angeblich ist für die zulassung in NL eine Konformitätserklärung nicht nötig. Das würde auch erklären, warum bei Deinem Boot keine dabei war. Du hättest allerdings darauf bestehen müßen, denn OHNE ist eine zulassung in D normalerweise nicht möglich. Ich würde nochmal versuchen, den Hersteller ausfindig zu machen. Succes kann ja auch ein Händler sein, der umlabeln lässt und der Hersteller sitzt ganz wo anders (vielleicht Polen?)
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Gruß Heinz, ![]() |
#3
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Ist es nicht möglich, dass die EU-Konfirmitätserklärung nur bei einem Import in die EU notwendig ist...???? Ein Freund wollte eine Cranchi mit DL Flagge kaufen, da verlangten die Behörden die EU-Konfirmitätserklärung......wir umgingen das Problem, indem ich meinem Freund einen Kaufvertrag schrieb, das Schiff wurde daraufhin problemlos ins Schiffsregister eingetragen..... |
#4
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Die EU-Konformitätserklärung ist erforderlich für die "Inverkehrbringung" in den EU-Wirtschaftsraum. Ein Hersteller in der EU bringt sein Boot logischerweise hier in Verkehr, also muss es seit dem Stichtag auch eine CE haben. Wobei ich nicht weiß, ob man das umgehen könnte, indem man in der EU ausschließlich für den Export in Non-EU-Länder produziert.
Dass einige Länder für das Zulassungsverfahren andere Richtlinien haben, kann gut sein. Mein Dad hat ein 2008 in Griechenland produziertes Boot, scheinbar ohne CE - da klären wir auch gerade, wie das denn sein kann. Den griechischen Behörden war's für die Zulassung jedenfalls auch schnuppe.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#5
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..die einzigen Papiere, die die Griechen interessieren, sind Euroscheine - und du mußt sie dem richtigen Mann geben.
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#6
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LG. Hans |
#7
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Hallo Geeeht,
wenn dein Boot in NL angemeldet war, ist es ja schon in Europa in Verkehr gebracht worden und du kannst in aller Regel so ummelden oder mit der NL Zulassung weiter fahren wenn die beim ummelden Schwierigkeiten machen, würde ich es mal wo anders versuchen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#8
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[QUOTE=Seestern;3145571]Die EU-Konformitätserklärung ist erforderlich für die "Inverkehrbringung" in den EU-Wirtschaftsraum. Ein Hersteller in der EU bringt sein Boot logischerweise hier in Verkehr, also muss es seit dem Stichtag auch eine CE haben. Wobei ich nicht weiß, ob man das umgehen könnte, indem man in der EU ausschließlich für den Export in Non-EU-Länder produziert.
Dass einige Länder für das Zulassungsverfahren andere Richtlinien haben, kann gut sein. Mein Dad hat ein 2008 in Griechenland produziertes Boot, scheinbar ohne CE - da klären wir auch gerade, wie das denn sein kann. Den griechischen Behörden war's für die Zulassung jedenfalls auch Wenn ich ein in Europa registriertes Boot kaufe dürfte es sich nicht um ein Verkehrbringen handeln.....ein Inverkehrbingen ist doch entweder ein Import von ausserhalb der EU oder die erste Anmeldung bei einem Neuboot, da wird geprüft, ob das Boot mit den EU-Bestimmungen konform ist.....bei einem Kauf eines Gebrauchtbootes innerhalb der EU dürfte es keine Rolle spielen.... ![]() |
#9
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hätte und dürfte bringt nichts. Nur der Umstand dass ein Boot, auf welchen Wegen auch immer, schon mal innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurde, befreit dieses nicht von der CE Pflicht.
Ein Beispiel dazu: Du kaufst dir einen ein Jahr alten chinesischen BMW Nachbau. Der allerdings in Deutschland keine KBA Nummer bekommt, weil er die Chrashtests nicht besteht. Dieses Fahrzeug ist aber komischer Weiße vom Vorbesitzer zugelassen worden. Wenn du das Auto jetzt ummeldest, bekommst du entweder ein Problem, weil die Beamten ihren Job richtig machen oder du kommst damit durch und hast ein illegales FZ zugelassen was dir aber irgentwann vor die Füße fallen wird.
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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#10
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#11
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wäre trotzdem nicht schlecht, wenn du dich etwas intensiver mit Recht und Gesetz auseinandersetzen würdest.
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Gruß Wolfgang
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#12
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Und: bei einem Gebrauchtboot zumindest in Deutschland spielt es sehr wohl eine Rolle, die Ausgeber von amtlichen und amtlich anerkannten Kennzeichen sind gehalten, die CE-Einhaltung zu überprüfen. Du findest aber immer noch WSAs, die a) Inverkehrbringung und Baujahr durcheinanderwürfeln (ein Boot kann durchaus 1990 gebaut sein, aber erst 2000 in die EU importiert und damit CE-pflichtig sein), oder b) das Thema CE komplett außer acht lassen. Das geht sogar potenziell im Fall einer Kontrolle gut. Für den Wiederverkaufswert ist eine fehlende CE ein Killer, denn es wird zunehmend schwieriger, ein CE-pflichtiges Boot ohne CE anzumelden. Interessant, wieviel Ihr über die Korruptionsaffinität meines Dads wisst. Bei der Anmeldung seines Boots war jedenfalls nicht mehr Bargeld als in der anzuwendenden Gebührenordnung verzeichnet im Spiel - alle Beteiligten, inkl. meines Dads, hatten von CE (Plakette und Urkunde) einfach noch nie was gehört. Und die Registrierung erfolgt in GR bei der Hafenpolizei, also einer schon ziemlich amtlichen Instanz.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#13
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ich stelle nichts in Frage sondern es ist einfach ein Fakt, dass das oben beschriebene Boot ohne CE Papiere nicht legal zugelassen werden kann. Auch wenn das beim WSA klapp ist es trotzdem nicht legal. In der Verantwortung des Nachweises ist der Eigner und nicht das Amt, die sollen nur kontrollieren.
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() Geändert von barracuda75 (19.06.2013 um 08:56 Uhr)
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#14
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#15
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Wer mit dem Auto noch keine Radarstrafe erhalten...wer einen Handwerker noch nie schwarz bezahlt hat.....der werfe den ersten Stein..... ![]() ![]() ![]() ![]() |
#16
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Ich bin begeistert über die Lebhaftigkeit dieses Forums und fühle mich gut aufgehoben.
Da ich hier mein Boot an Land habe und die Schwierigkeiten der Anmeldung mich seit Wochen beschäftigen habe ich natürlich alle Informationen eingeholt, die mir einen Weg zur Anmeldung zeigen.(ADAC, WSA, German LLoyd, Vetus, Succes) Fakt ist: Jedes Schiff ab Bj. Juni 1998 benötigt eine CE Plakette und eine EU Konformitäts-Erklärung. Diese muss von Hersteller mit Handbuch dem Boot beigefügt werden. Ohne dieses ist eine Anmeldung nicht möglich und nicht erlaubt. Am Boot ist eine HIS Nummer dann dauerhaft angebracht, welche das Land, den Hersteller, den Typ und das Baujahr ausweist.(Beispiel NL-SUM65001K999) hat aber nichts mit CE und Konformität zu tun. Ausnahmen die eine Anmeldung trotzdem möglich machen könnte:
Fazit: Ich werde nun versuchen eine nachträgliche CE Zertifizierung bei der Fa German LLoyd machen zu lassen. Problem könnte der Motor sein, denn dieser benötigt eine SAV /BSO Abgas Zertifizierung - sonst geht das nicht. Glücklicherweise ist eine BSO Nummer an dem Vetus Motor angebracht. Die Konformitätserklärung wird 1500,-€ kosten, wenn keine gravierenden Mängel in der Ausführung (Dieseltank, Elektrik, Gasanlage etc.) auftreten. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten. Es könnte ja sein, dass jemand ähnlich blauäugig an einen niederländischen Yachtvermittler gerät, der im nachhinein nur mit Tipps kommt die nicht machbar sind. (auch eine Vordatierung des Baujahres wurde mir vorgeschlagen) Gruß Gerd |
#17
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Stell doch mal ein Bild vom Boot und von der Rumpfnummer ein.
Vielleicht kann dir einer weiterhelfen, bevor du viel Geld in eine evtl. unnötige Nachzertifizierung steckst.
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Gruß Wolfgang |
#18
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Jedes Schiff, dass nach dem 15.06.1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde, benötigt eine CE Plakette und eine EU Konformitäts-Erklärung. Diese muss von Hersteller mit Handbuch dem Boot beigefügt werden. Der Unterschied ist wichtig für den Umkehrschluss:
Die Eigenbau-Diskussion hatten wir hier auch schon - damit geht u.a. ein 5jähriges Verkaufsverbot einher (wiederum wg. CE).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) Geändert von Seestern (19.06.2013 um 12:11 Uhr) Grund: "nicht" ergänzt :-(
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#19
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Was nichts anderes heißt: Vorher erkundigen: Was muß dabei sein? Ist es dabei? Wenn nicht, kein Deal! So einfach ist das. Ich hatte meinen Händler auch vorher kontaktiert, die CE war auch nicht dabei, aber er hat sie mir auf seine Kosten (oder auch ohne Kosten, ist mir völlig wurscht) besorgt und bei der abholung war alles perfekt. Ich kaufe doch auch kein Auto oder Motorrad ohne Zulassungsbescheinigung I + II
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Gruß Heinz, ![]() |
#20
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Ja, Jugofahrer, Du bist halt der Schlauere.
Den Schlag in den Nacken habe ich mir aber schon selbst gegeben. Ich habe ebenfalls nach allen notwendigen Papieren gefragt und diese eingefordert. Der Yachvermittler war eben pfiffiger. ("...wird von Succes nachgreicht....kommt morgen....Ist nur ein Kasko ... Ist eine Eigenbau usw....) Der v.d Veen ist halt ein Schlitzzohr - ich bin es nicht und Die Rechtsanwalt-Arie ist mir zu stressig. Ich fahre mein 8. Boot und da diese älter waren hatte ich die Angelegenheit nicht auf konkret auf dem Schirm. Aber Vorwürfe helfen mir nicht weiter und ich habe ja schon erwähnt, dass ich weitere Euros als Lehrgeld investieren werde. @Kaceka: die Nummer ist NL-SUM65001K999 als Bild ist im Internet unter "Marco 650" in den Verkaufsanzeigen. Das ist jetzt meine. Also, Danke für die Teilnahme und die Präzisierungen. Gerd |
#21
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schönes Schiff, würde ich auch behalten wollen.
![]() Kasko - Eigenbau, nach der Nummer vielleicht ein Prototyp. http://www.einbootsuchen.de/verkauft...marco-650.html
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Gruß Wolfgang
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#22
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Guten Morgen!
Nachdem ich mir diesen Trööt durchgelesen habe möcht ich noch ein paar Worte verlieren. Die EG hat das CE Zeichen entwickelt, um den Menschen in der Gemeinschaft einen Schutz vor schlechten Produkten zu geben. Jeder Hersteller, egal ob er Socken herstellt, oder Sportboote - bei mir sind es halt Fenster - Garantiert eigenverantwortlich bei jedem Produkt das das Werk verlässt, das die von der EG aufgestellten Mindestanforderungen bei der Produktion eingehalten worden sind. Dazu zählen Umweltstandarts, ein Lückenloser Nachweis wo die verarbeiteten Materialien hergestellt und zugekauft worden sind, ob Eigenschaften des Produkts gewährt sind, das es nicht giftig ist, das es bestimmte Lasten aushält usw... Dabei wird das CE Zeichen selbst vom Betrieb der das Baut angebracht!!! Das heist: Wenn ihr ein Boot kauft kuckt ihr doch logischer Weise auch nach der Seriennummer! Die Seriennummer ist auf dem Typenschild. Auf dem Typenschild steht nun Modelnummer, Seetauglichkeitskategorie, zulãssige Personenzahl ect... Zusãtzlich zur Plakette druckt der Hersteller sich selber einen Zettel aus. Auf dem Zettel ist das CE Zeichen zu sehen und es steht neben der Adresse des Wertbetriebes lediglich, das das Fahrzeug nach den bereits auf der Zulassungsplakette aufgedruckten und bestätigten Richtlinien gebaut wurde! Das heisst: Die CE Plakette schützt den Ahnungslosen Endverbraucher in Europa vor Verarbeitungsfehlern. Punkt. Ich für mich selbst würde wegen des Zettels dazu keine so grosse Welle machen! Denn zum einen steht dann ein Boot mit CE Plakette (hoffentlich zumindest) auf dem Trailer, was mir gefãllt. Und dadurch das die Plakette das CE Zeichen hat wäre nun lediglich die Frage, wo ein Zettel herkommt, Auf dem der Name des Herstellers sowie ein CE Zeichen abgebildet ist! Feddich. Nun gibt es für diejenigen, die den besagten Zettel NICHT bekommen haben folgende Möglichkeiten. 1. Ein anderer Mensch hat dort zufällig auch ein Boot gekauft. Kopiert das CE Dokument und gut. 2. Der Hersteller sendet Euch auf Anfrage das Kostenlose Dokument. Denn es ist nämlich nicht mehr als eine lausige Packunsbeilage bei den Kopfschmerztabletten! 3. Viele Hersteller bieten das CE Kennzeichen sogar als kostenlosen download, falls der Bürger sein Zettelchen verloren hat. 4. Es gibt noch eine Möglichkeit, die ich hier aber nicht so detailiert beschreiben möcht. Sie beinhaltet einen Drucker und ein Schreibprogramm... Ich vermute aber das es sich bei dem Hersteller eures besagten Bootes um Marco Boats aus NL handelt. Falls es so wäre, kurze email un um neuen Zettel bitten. Fertig.
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-Bill: "Du hast dein Hattori Hanzo Schwert versetzt???" - Budd: "Jupp." -Bill: "Es war unbezahlbar!" -Budd: "Hä, in El Passo nicht. In El Passo haben sie mir 250 $ gegeben!" Grüße aus Bayreuth - Daniel |
#23
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Noch ein Beispiel:
Ich hab grad mit meinem Kollegen die Diskussion... Beispiel: Ein befreundeter Metallbauer hat vor kurzem seine CE Kennzeichnung beschrieben. Er muss Nachweisen, woher er den Stahl für ein Treppengeländer hat. Wer das Stahl hergestellt hat, wieviel Nickel da mit drin ist usw... Dann verarbeitet er das Stahl mit Mitarbeitern, die per Tariflohn bezahlt werden. Maschienen mit Tüv werden verwendet, alle Steuern wurden bezahlt und die Statik des Geländers kann auch garantiert werden. Wenn das alles gegeben ist, stellt er einen Zettel mit seinem Drucker aus, macht am Treppengeländer eine CE Kennzeichnung drauf (5mm große Gravur oder Aufkleber) und der Käse ist gegessen. Dann kamen wir auf das Thema AUTO!!! Genau das Selbe. Du gehst zum Autohaus und kauft für 50.000 Euro einen neuen BMW. Auch hier kriegst Du ein Auto, was nach CE Richtlinien gebaut wurde. Die Frage ist nur, ob Dir das CE Kennzeichen ausgehändigt wurde. Und: Hat schon jemals die Zulassungsstelle für dein neues Auto ein CE Kennzeichen gefragt???? NEIN??? OK EU Schwachsinn und Zettelkrieg. Mehr ist das nicht. Und wehe Du verlierst Dein Zettelchen für Deinen 50.000 Euro BMW. Dann darft Du ihn nicht zulassen und musst ihn stehen lassen??? Ich würde mal unter: Was passiert wenn der hersteller Pleite gegangen ist, und ich den Zettel verloren habe, nachkucken! Ich sage: Der Endverbraucher ist hier deffinitiv NICHT DER DEPP der dann sein Produkt nicht mehr benutzen kann!!!! Es ist zum Schutz der Bürger und nicht um Ihnen die Nutzungsmöglichkeit zu entziehen!!!
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-Bill: "Du hast dein Hattori Hanzo Schwert versetzt???" - Budd: "Jupp." -Bill: "Es war unbezahlbar!" -Budd: "Hä, in El Passo nicht. In El Passo haben sie mir 250 $ gegeben!" Grüße aus Bayreuth - Daniel |
#24
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Tja, der Vergleich mit dem Auto hinkt. Dort gibt es eine Zulassungspflicht. Bei der Erstzulassung wird die CE durchaus vom Amt geprüft.
Zulassungspflicht besteht bei Metallgeländern nicht. Auch Sportboote werden nie zugelassen; sie erhalten bestenfalls ein Kennzeichen. Das klingt zwar ähnlich, ist aber inhaltlich etwas ganz anders. Eben weil es kein aufwendiges Zulassungsverfahren in DE gibt, muss der Eigner die CE nachweisen können.
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Beste Grüße John
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#25
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Die Frage die sich hier auftut ist doch jetzt nur ob Gerd in seinem Boot wirklich eine Plakette (Typenschild) hat, auf dem die CE bescheinigt wird.
Wenn ja dann ist doch alles tutti..... ![]()
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Gruß Holger ![]() ![]() Meine Baustelle DE23. ![]() "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky) |
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