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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 28.03.2013, 11:00
Benutzerbild von Superpapa
Superpapa Superpapa ist offline
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Wie ist denn eigentlich die echte Rechtslage? Hier wurde bisher nur rumgeeiert!
Ein in D zugelassenes Boot mit einem deutschen Kennzeichen, welches der deutschen Kennzeichenverordnung entspricht, sollte doch in der gesamten EU so benutzt werden dürfen. Wenn nein, mit welchen Ländern gibt es denn keine gegenseitige Anerkennung?
Muss beim parkenden Boot generell das Kennzeichen sichtbar sein (und nicht zufällig ein Fender oder Steg im Weg)? Darf ein Außenborder bei Heckanbringung das Kennzeichen aus einem Betrachtungswinkel über 23,798 ° abdecken?
Hier wird zwecks Dienstausübung unserer(?) WaschPo mit Quittungsblock statt mit Dienstbuch extrem Unsicherheit verbreitet. Die meisten (Feiglinge oder Untertanen?) beugen sich lieber diesen Schikanen, um den eigenen Freizeitgenuss nicht zu trüben. Das gibt natürlich Wasser auf die Mühlen der Ordnungsgeldgenerierer.
Ich bin für eine Petition zwecks Abschaffung des Kennzeichenwesens. Dies dient lediglich zur Generierung von Ordnungsgeldern. Früher überall und heutzutage buten und im Ausland gehts auch ohne, da ist kein Mord und Totschlag aufm Wasser.
Die Gelder, um jedes Boot, jeden Baum, jede Prepaidkarte u.s.w. zu registrieren sind woanders besser aufgehoben, und wenn es zur Abschaffung der Hartz4-Folter dient.
Gruß
Michael
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  #52  
Alt 28.03.2013, 11:46
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Warmduscher Warmduscher ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Wie ist denn eigentlich die echte Rechtslage? Hier wurde bisher nur rumgeeiert!
Ein in D zugelassenes Boot mit einem deutschen Kennzeichen, welches der deutschen Kennzeichenverordnung entspricht, sollte doch in der gesamten EU so benutzt werden dürfen. Wenn nein, mit welchen Ländern gibt es denn keine gegenseitige Anerkennung?
Was meinst Du mit der deutschen Kennzeichenverordnung ? Wo kann ich diese nachlesen ?

W
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  #53  
Alt 28.03.2013, 12:05
Benutzerbild von chrischan
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Moin!
Also jetzt bin ich völlig verwirrt!
Da ich ja mein neues Boot demnächst anmelden muss, lese ich das hier mit regem Interesse.
An meinem aktuellen Boot ist es so:
-Am Bug: Steuerbord u. Backbord der Bootsname
-Am Heck: Steuerbord und Backbord das Kennzeichen in 10cm Arial

Brauch ich noch irgendwelche Nummern einige haben so komische Nummern am Heck.
__________________
#-#-#-#
Gruß
Christian
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  #54  
Alt 28.03.2013, 12:29
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
Was meinst Du mit der deutschen Kennzeichenverordnung ? Wo kann ich diese nachlesen ?

W
Hier: (Nachzulesen bei jedem WaSchi-Amt)


Entsprechend der Verordnung über die Kennzeichnung
von auf Binnenwasserstrassen verkehrenden
Kleinfahrzeugen ( KIFzKV-BinSch ) vom 21. Februar 1
995 muss das zugeteilte Kennzeichen in
lateinischen Buchstaben und arabischen Zahlen (mind
. 10 cm hoch in heller Farbe auf dunklem Grund
oder in dunkler Farbe auf hellem Grund) an beiden B
ug-oder Heckseiten oder am Spiegelheck des
Kleinfahrzeuges angebracht werden.
__________________

Gruß Heinz,


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  #55  
Alt 28.03.2013, 12:35
Saarlandskipper Saarlandskipper ist offline
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ist es wirklich so, dass das Boot nach Ländervorschrift gekennzeichnet sein muss?
und gibt es überhaupt eine internationale Schnittmenge dann?

Beim Auto oder beim Flugzeug reicht doch auch die nationale Kennzeichnung, oder habt ihr schon mal jemanden gesehen, der seine Fahrzeugkennzeichnung an der Grenze "überarbeitet" ???
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  #56  
Alt 28.03.2013, 16:32
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Saarlandskipper Beitrag anzeigen
ist es wirklich so, dass das Boot nach Ländervorschrift gekennzeichnet sein muss?
und gibt es überhaupt eine internationale Schnittmenge dann?

Beim Auto oder beim Flugzeug reicht doch auch die nationale Kennzeichnung, oder habt ihr schon mal jemanden gesehen, der seine Fahrzeugkennzeichnung an der Grenze "überarbeitet" ???

die deutsche Kennzeichnung wird eigentlich europaweit annerkannt.

Das Flaggenzerrtifikat Weltweit.
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Gruß Volker
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  #57  
Alt 28.03.2013, 16:45
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
[..] Ein in D zugelassenes Boot mit einem deutschen Kennzeichen, welches
der deutschen Kennzeichenverordnung entspricht, sollte doch in der
gesamten EU so benutzt werden dürfen. Wenn nein, mit welchen Ländern
gibt es denn keine gegenseitige Anerkennung?[..]
Was meinst Du denn mit "zugelassenem Boot"? Es gibt doch für Sportboote
gar keine Zulassung.

An Kennzeichen sind der IBS und das Flaggenzertifikat garantiert im
Ausland binnen und buten anerkannt. Die WSA-Kennzeichen können,
müssen aber nicht anerkannt werden.
__________________
Beste Grüße

John
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  #58  
Alt 28.03.2013, 16:48
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Was meinst Du denn mit "zugelassenem Boot"? Es gibt doch für Sportboote keine Zulassung.

An Kennzeichen sind der IBS und das Flaggenzertifikat garantiert im
Ausland binnen und buten anerkannt. Die WSA-Kennzeichen können,
müssen aber nicht anerkannt werden.
Falsch.

Das WSA Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeiche und muss im EU-bereich annerkannt werden.
(Verordnung zur gegeseitigen annerkenung)
Der IBS ist zwar international, ist aber im prinzip nur ein amtlich annerkanntes kennzeichen.

Auch wenn es auf der homepage des DMYV steht wird auch das WSA-Kennzeichen in Frankreich SEE annerkannt. (wobei auf der Seite des DMYV nur noch schwachsinn steht).
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Gruß Volker
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  #59  
Alt 28.03.2013, 16:49
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Falsch.
[..]
Nein. Lies bitte genau.
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Beste Grüße

John
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  #60  
Alt 28.03.2013, 21:23
Wepi Wepi ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Wie ist denn eigentlich die echte Rechtslage? Hier wurde bisher nur rumgeeiert!
Ein in D zugelassenes Boot mit einem deutschen Kennzeichen, welches der deutschen Kennzeichenverordnung entspricht, sollte doch in der gesamten EU so benutzt werden dürfen. Wenn nein, mit welchen Ländern gibt es denn keine gegenseitige Anerkennung?
...
Das ist leider Wunschdenken. Hier ist z.B. ein Auszug aus Anhang A zur Donauschifffahrtpolizeiverordnung. Die deutschen Kennzeichen werden zwar anerkannt, aber es gilt eine andere Vorschrift zum Anbringen. Heck ist da wie in NL nicht erlaubt:
Zitat:
2. Das amtliche Kennzeichen oder das Kennzeichen nach Nummer 1 Buchstabe a muss an der Außenseite des Kleinfahrzeuges in mindestens 10 cm hohen, gut lesbaren und dauerhaften lateinischen Schriftzeichen angebracht sein, wobei insbesondere eine Aufschrift in Ölfarbe als dauerhaft angesehen wird. Hat das Kleinfahrzeug weder einen Namen noch eine Devise, ist der Name (oder dessen gebräuchliche Kurzbezeichnung) der Organisation, der das Fahrzeug angehört, gegebenenfalls gefolgt von einer Nummer, anzubringen.
Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Hier wird zwecks Dienstausübung unserer(?) WaschPo mit Quittungsblock statt mit Dienstbuch extrem Unsicherheit verbreitet. Die meisten (Feiglinge oder Untertanen?) beugen sich lieber diesen Schikanen, um den eigenen Freizeitgenuss nicht zu trüben. Das gibt natürlich Wasser auf die Mühlen der Ordnungsgeldgenerierer.
Ich bin für eine Petition zwecks Abschaffung des Kennzeichenwesens. Dies dient lediglich zur Generierung von Ordnungsgeldern. Früher überall und heutzutage buten und im Ausland gehts auch ohne, da ist kein Mord und Totschlag aufm Wasser.
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Gruß
Michael
So etwas macht sich gewiß an manchem Stammtisch gut, ändert aber nichts an der jeweiligen Rechtslage Aber schließlich halten sich ja auch nur Feiglinge und Untertanen an die Straßenverkehrsordnung. Die Mutigen fahren bei Rot durch.
Wenn Dir ein solcher "Held" ins Auto oder Boot brettert und abhaut, dann hoffe ich für Dich, dass er ein Kennzeichen hat und Du es erkennen konntest.
Der Vorname seiner Frau am Heck wird Dir da wenig nützen, "Anna" gibt es öfter.
Gruß
Wepi
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  #61  
Alt 29.03.2013, 11:22
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Hartz4-Folter
Darauf zu antworten verbieten leider die Forenregeln ...
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  #62  
Alt 29.03.2013, 12:32
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Das ist leider Wunschdenken. Hier ist z.B. ein Auszug aus Anhang A zur Donauschifffahrtpolizeiverordnung....Heck ist da wie in NL nicht erlaubt:
Zitat:
...muss an der Außenseite ... angebracht sein..
So etwas macht sich gewiß an manchem Stammtisch gut, ändert aber nichts an der jeweiligen Rechtslage Aber schließlich halten sich ja auch nur Feiglinge und Untertanen an die Straßenverkehrsordnung. Die Mutigen fahren bei Rot durch.
Wenn Dir ein solcher "Held" ins Auto oder Boot brettert und abhaut, dann hoffe ich für Dich, dass er ein Kennzeichen hat und Du es erkennen konntest.
Der Vorname seiner Frau am Heck wird Dir da wenig nützen, "Anna" gibt es öfter.
Gruß
Wepi
Heck ist Außenseite (oder auf der Donau doch die Innenseite???).
Ich bin in jedem Falle für die Einhaltung von Gesetzen - auch wenn diese wie hier Unsinn, d.h. weder erforderlich noch notwendig sind. Ob man widersprüchliche Gesetze einhalten muss, können nur Juristen klären.
Eine übereifrige WaschPo zu zähmen ist wohl nur durch klare Gesetze möglich. Oder es müssen sich geübte durch die Instanzen klagen. Leider gibts den Berliner Rechtsanwalt Plöger nicht mehr, der z.B. das Sonntagsfahrverbot zu Fall brachte.
Eine Petition ist ein gesetzlich erlaubter demokratischer Akt.
Wenn Dir im Dunkeln jemand reinbrettern könnte, verlangste dann auch ne Kennzeichenbeleuchtung oder außen hängende Visitenkarten? Mit der Begründung muss auch jeder Paddler, Radfahrer, Schwimmer, Fußgänger kennzeichnungsverpflichtet werden. Unfall und Fahrerflucht hat aufm Wasser dieselbe Relevanz wie Terrorismus und andere Überwachunsgrundfantasien.
Also nochmals:
Ist es verboten, mit ordnungsgemäßen deutschen Kennzeichen in der EU rumzugurken?
Ist es verboten, Fender o.ä. temporär überm Kennzeichen zu haben bei Fahrt oder Stillliegen?
Muss das Kennzeichen aus allen Himmelsrichtungen lesbar sein?
Gruß
Michael
PS: @Wohnbusfahrer: Schön, dass Du in einem anderen Land lebst.
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  #63  
Alt 29.03.2013, 12:47
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Heck ist Außenseite (oder auf der Donau doch die Innenseite???).
(..)
Muss das Kennzeichen aus allen Himmelsrichtungen lesbar sein?
(..)
PS: @Wohnbusfahrer: Schön, dass Du in einem anderen Land lebst.
Kannst Du noch etwas anderes ausser polemisch zu sein und zu stänkern?
Wenn ja, dann zeig es hier.
__________________
Beste Grüße

John
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  #64  
Alt 29.03.2013, 13:27
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Kannst Du noch etwas anderes ausser polemisch zu sein und zu stänkern?
Wenn ja, dann zeig es hier.
Leider kann das Stänkern die WaschPo besser. Leider kamen die bei mir noch nicht damit - ich hätte gegengehalten. Viele Vereinskameraden haben den Schwanz eingekniffen und gezahlt, sich mehrere Kennzeichen angepinselt u.s.w.
Ich halte generell gegen, wenn die zu übereifrig sind. So etwas, wie Feigheit liegt mir fern. Auch wenn erstmal ne Drohkulisse aufgebaut wird.
Eigene Erfahrung(Kurzform): Im Urlaub unmittelbar am Ufer inmitten eines Schilfgürtellochs ohne Ankerlicht geschlafen. Post von WaschPo: Gefährdung bla-bla und falschen § und ~25,-€.
Falschen §, fehlenden Buhnen-§, Gefährdung ohne Gefahrabwehr der Beamten beeinsprucht - Antwort: 50,- € - wir sind im Recht...
Wieder weiter, bin dann bei knapp 200,- angekommen, nun seit 4 Jahren Ruhe. Das ging von Wasserdorfpolizei, Kreispolizei Erkner, Bezirkspolizei Eberswalde, WWD Magdeburg und ist inzwischen offenbar gestorben(verjährt).
Ich gebe aber zu, dass man sich wie Don Quichotte mit den Windmühlenflügeln vorkommt.... Bezahlen wär billiger und weniger stressig gewesen.
Leider kannst Du nichts Erhellendes zum Thread beitragen. Ich wünsche mir irgendwelche Links zu entsprechenden Urteilen, Verwaltungsvorschriften, Gesetzestexten, Ausführungsbestimmungen...
In der Kennzeichenverordnung steht nur in §2(1)Satz4 "jederzeit deutlich sicht- und lesbar".
Gruß
Michael
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  #65  
Alt 29.03.2013, 13:30
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Warmduscher Warmduscher ist offline
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Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
Was meinst Du mit der deutschen Kennzeichenverordnung ? Wo kann ich diese nachlesen ?

W
Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Hier: (Nachzulesen bei jedem WaSchi-Amt)
Es gibt aber nicht "die deutsche Kennzeichenverordnung" sondern mehrere regional unterschiedliche Verordnung die sich mit der Kennzeichnung befassen.

W
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  #66  
Alt 29.03.2013, 13:34
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
(..) In der Kennzeichenverordnung steht nur in §2(1)Satz4 "jederzeit deutlich sicht- und lesbar".
(..)
Nein. Siehe oben.

Statt Polemisieren wäre Lesen hilfreicher.
__________________
Beste Grüße

John
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  #67  
Alt 29.03.2013, 13:44
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
Es gibt aber nicht "die deutsche Kennzeichenverordnung" sondern mehrere regional unterschiedliche Verordnung die sich mit der Kennzeichnung befassen.

W
Regionale Verordnungen interessieren nicht. Die "KlFzKV-BinSch" ist ein Bundesgesetz und Bundesrecht bricht Landesrecht. Oder habe ich eine Denkfehler?
Gruß
Michael
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  #68  
Alt 29.03.2013, 13:47
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
(..) Bundesrecht bricht Landesrecht (...)
nicht immer und auch nicht bei wassersportrelevanten Regelungen.

Warum könnte es sonst z.B. auf manchen Landesgewässern ein Motorbootverbot geben?
__________________
Beste Grüße

John
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  #69  
Alt 29.03.2013, 16:13
Wepi Wepi ist offline
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Hallo Superpapa,
mein Beispiel aus der DonauSchPVo war wirklich nicht besonders geeignet, denn die dort früher enthaltene Formulierung für beidseitiges Anbringen finde ich nicht mehr. Ist wohl 1995 geändert worden.

Aber für NL verweise ich auf folgende Texte:

1.Informationsbroschüre des DMYV für NL:
Zitat:
...
Es ist nicht mehr zulässig, die deutsche Kennzeichnung nur auf dem Spiegel zu führen....
2. Wasser- u. Schifffahrtsamt Dresden zur Kennzeichnungspflicht:
Zitat:
Für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen auf ausländischen Binnengewässern gilt das jeweilige nationale Recht. Vielfach werden die deutschen Kennzeichen anerkannt. Dies ist bekannt für: Frankreich, Italien, Niederlande, Tschechische Republik, Bodensee (auch schweizerische und österreichische Teile), Republik Polen.
Die Anerkennung des deutschen Kennzeichens schließt also nicht automatisch aus, dass z.B. bezüglich der Anbringung nationale Regeln gelten.

3. Dies wird auch in einer gemeinsamen Broschüre (Wassersportführer 2013, Was haben deutsche Wassersportler bei der Einreise in die Niederlande zu beachten, Seite 11) der Wasserschutzpolizei NRW und der niederländischen Wasserschutzpolizei bestätigt, die gerade auf der Boot in Düsseldorf verteilt wurde:
Zitat:
Achtung!
Die Kennzeichnung muss an beiden Seiten angebracht sein. Nur am Heck genügt nicht.
Gruß
Wepi

Geändert von Wepi (29.03.2013 um 16:45 Uhr)
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  #70  
Alt 29.03.2013, 20:41
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
PS: @Wohnbusfahrer: Schön, dass Du in einem anderen Land lebst.
Bist du weggezogen? Weshalb regst du dich dann immer noch über D auf?
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  #71  
Alt 25.04.2013, 08:07
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Reiner Reiner ist offline
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Ich gehe davon aus, dass das was auf ELWIS veröffentlicht wird, für den DEUTSCHEN BOOTSFAHRER gültig ist.
Mir ist aber auch aufgefallen, dass die Möglichkeit der Kennzeichnung am Heck, gerne aus Flyern/Merkblättern ohne Begründung verschwindet.
Möglicherweise hat dies Jemand beim Abschreiben des Originals übersehen und der Kollege dann ebenfalls beim abschreiben nicht das Original genommen.
Genauso wie wir die Kennzeichnung unserer Nachbarn anerkennen, sollte es auch umgekehrt in der EU sein.
Gibt es Probleme mit der Anerkennung, dann kann man sich an das BMVBS, den DMYV, den DSV oder den ADAC wenden.
Man kann sich natürlich auch ein Flaggenzertifikat beim BSH holen.

Auf lokalen/regionalen Gewässern kann es begrenzte Ausnahmen geben.
Beispiel Angelnachen in Altrheinarmen.
Jedes WSA hat die Möglichkeit für seinen Bereich zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen zu erlassen,
aber auch kommunale Behörden sehen für ihren Bereich zusätzliche Einnahmequellen.

Als Motorbootfahrer brauchen wir eine starke Lobby, die sich bei Problemen mit der Anerkennung in Nachbarländern, um eine Lösung bemüht.
Regional gilt dies natürlich ebenso.

Wenn solche Probleme erkannt werden, sprecht die Vertreter oben genannter Stellen an.

Mir persönlich reicht ein gültiges Kennzeichen am Heck.
__________________
Reiner vom Rhein-Boot Netz

Wassersport auf der Mosel und die Ferienwohnung gibt es bei Mosel115
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  #72  
Alt 25.04.2013, 08:11
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Christian30 Christian30 ist offline
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Moin,

ich hab die Bootskennzeichnung am Heck...

http://www.boote-forum.de/album.php?...ictureid=28426

Gruss
Christian
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  #73  
Alt 25.04.2013, 08:45
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Sternchen Sternchen ist offline
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Ich (wir) mag es eher nicht so, wenn auf den Seiten Bootsname und/oder die Kennzeichnung steht, darum ist bei uns beides hinten.
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  #74  
Alt 25.04.2013, 09:29
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ist die Kennzeichnung nicht unter/bzw, genau in Höhe der Wasserlinie?
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Gruss Werner

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  #75  
Alt 25.04.2013, 09:32
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.... ja wir haben die Aufkleber extra so angebracht, dass man sie, wenn das Boot im Wasser liegt, nicht sieht.....

Die Wasserlinie verläuft genau unter der Halterung der Badeplattform!
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