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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Wie ist denn eigentlich die echte Rechtslage? Hier wurde bisher nur rumgeeiert!
Ein in D zugelassenes Boot mit einem deutschen Kennzeichen, welches der deutschen Kennzeichenverordnung entspricht, sollte doch in der gesamten EU so benutzt werden dürfen. Wenn nein, mit welchen Ländern gibt es denn keine gegenseitige Anerkennung? Muss beim parkenden Boot generell das Kennzeichen sichtbar sein (und nicht zufällig ein Fender oder Steg im Weg)? Darf ein Außenborder bei Heckanbringung das Kennzeichen aus einem Betrachtungswinkel über 23,798 ° abdecken? Hier wird zwecks Dienstausübung unserer(?) WaschPo mit Quittungsblock statt mit Dienstbuch extrem Unsicherheit verbreitet. Die meisten (Feiglinge oder Untertanen?) beugen sich lieber diesen Schikanen, um den eigenen Freizeitgenuss nicht zu trüben. Das gibt natürlich Wasser auf die Mühlen der Ordnungsgeldgenerierer. Ich bin für eine Petition zwecks Abschaffung des Kennzeichenwesens. Dies dient lediglich zur Generierung von Ordnungsgeldern. Früher überall und heutzutage buten und im Ausland gehts auch ohne, da ist kein Mord und Totschlag aufm Wasser. Die Gelder, um jedes Boot, jeden Baum, jede Prepaidkarte u.s.w. zu registrieren sind woanders besser aufgehoben, und wenn es zur Abschaffung der Hartz4-Folter dient. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#52
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![]() Zitat:
W |
#53
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Moin!
Also jetzt bin ich völlig verwirrt! Da ich ja mein neues Boot demnächst anmelden muss, lese ich das hier mit regem Interesse. An meinem aktuellen Boot ist es so: -Am Bug: Steuerbord u. Backbord der Bootsname -Am Heck: Steuerbord und Backbord das Kennzeichen in 10cm Arial Brauch ich noch irgendwelche Nummern einige haben so komische Nummern am Heck. ![]() ![]() ![]() ![]()
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#-#-#-# Gruß
Christian |
#54
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![]() Zitat:
Entsprechend der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenwasserstrassen verkehrenden Kleinfahrzeugen ( KIFzKV-BinSch ) vom 21. Februar 1 995 muss das zugeteilte Kennzeichen in lateinischen Buchstaben und arabischen Zahlen (mind . 10 cm hoch in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund) an beiden B ug-oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeuges angebracht werden.
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Gruß Heinz, ![]() |
#55
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ist es wirklich so, dass das Boot nach Ländervorschrift gekennzeichnet sein muss?
und gibt es überhaupt eine internationale Schnittmenge dann? Beim Auto oder beim Flugzeug reicht doch auch die nationale Kennzeichnung, oder habt ihr schon mal jemanden gesehen, der seine Fahrzeugkennzeichnung an der Grenze "überarbeitet" ??? |
#56
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![]() Zitat:
die deutsche Kennzeichnung wird eigentlich europaweit annerkannt. Das Flaggenzerrtifikat Weltweit.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#57
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![]() Zitat:
gar keine Zulassung. ![]() An Kennzeichen sind der IBS und das Flaggenzertifikat garantiert im Ausland binnen und buten anerkannt. Die WSA-Kennzeichen können, müssen aber nicht anerkannt werden.
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Beste Grüße John |
#58
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Das WSA Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeiche und muss im EU-bereich annerkannt werden. (Verordnung zur gegeseitigen annerkenung) Der IBS ist zwar international, ist aber im prinzip nur ein amtlich annerkanntes kennzeichen. Auch wenn es auf der homepage des DMYV steht wird auch das WSA-Kennzeichen in Frankreich SEE annerkannt. (wobei auf der Seite des DMYV nur noch schwachsinn steht).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#59
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Beste Grüße John |
#60
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![]() Wenn Dir ein solcher "Held" ins Auto oder Boot brettert und abhaut, dann hoffe ich für Dich, dass er ein Kennzeichen hat und Du es erkennen konntest. Der Vorname seiner Frau am Heck wird Dir da wenig nützen, "Anna" gibt es öfter. Gruß Wepi
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#62
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Ich bin in jedem Falle für die Einhaltung von Gesetzen - auch wenn diese wie hier Unsinn, d.h. weder erforderlich noch notwendig sind. Ob man widersprüchliche Gesetze einhalten muss, können nur Juristen klären. Eine übereifrige WaschPo zu zähmen ist wohl nur durch klare Gesetze möglich. Oder es müssen sich geübte durch die Instanzen klagen. Leider gibts den Berliner Rechtsanwalt Plöger nicht mehr, der z.B. das Sonntagsfahrverbot zu Fall brachte. Eine Petition ist ein gesetzlich erlaubter demokratischer Akt. Wenn Dir im Dunkeln jemand reinbrettern könnte, verlangste dann auch ne Kennzeichenbeleuchtung oder außen hängende Visitenkarten? Mit der Begründung muss auch jeder Paddler, Radfahrer, Schwimmer, Fußgänger kennzeichnungsverpflichtet werden. Unfall und Fahrerflucht hat aufm Wasser dieselbe Relevanz wie Terrorismus und andere Überwachunsgrundfantasien. Also nochmals: Ist es verboten, mit ordnungsgemäßen deutschen Kennzeichen in der EU rumzugurken? Ist es verboten, Fender o.ä. temporär überm Kennzeichen zu haben bei Fahrt oder Stillliegen? Muss das Kennzeichen aus allen Himmelsrichtungen lesbar sein? Gruß Michael PS: @Wohnbusfahrer: Schön, dass Du in einem anderen Land lebst. |
#63
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Wenn ja, dann zeig es hier.
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Beste Grüße John |
#64
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Ich halte generell gegen, wenn die zu übereifrig sind. So etwas, wie Feigheit liegt mir fern. Auch wenn erstmal ne Drohkulisse aufgebaut wird. Eigene Erfahrung(Kurzform): Im Urlaub unmittelbar am Ufer inmitten eines Schilfgürtellochs ohne Ankerlicht geschlafen. Post von WaschPo: Gefährdung bla-bla und falschen § und ~25,-€. Falschen §, fehlenden Buhnen-§, Gefährdung ohne Gefahrabwehr der Beamten beeinsprucht - Antwort: 50,- € - wir sind im Recht... Wieder weiter, bin dann bei knapp 200,- angekommen, nun seit 4 Jahren Ruhe. Das ging von Wasserdorfpolizei, Kreispolizei Erkner, Bezirkspolizei Eberswalde, WWD Magdeburg und ist inzwischen offenbar gestorben(verjährt). Ich gebe aber zu, dass man sich wie Don Quichotte mit den Windmühlenflügeln vorkommt.... Bezahlen wär billiger und weniger stressig gewesen. Leider kannst Du nichts Erhellendes zum Thread beitragen. Ich wünsche mir irgendwelche Links zu entsprechenden Urteilen, Verwaltungsvorschriften, Gesetzestexten, Ausführungsbestimmungen... In der Kennzeichenverordnung steht nur in §2(1)Satz4 "jederzeit deutlich sicht- und lesbar". Gruß Michael |
#65
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#66
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Statt Polemisieren wäre Lesen hilfreicher.
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Beste Grüße John |
#67
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Gruß Michael |
#68
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nicht immer und auch nicht bei wassersportrelevanten Regelungen.
Warum könnte es sonst z.B. auf manchen Landesgewässern ein Motorbootverbot geben?
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Beste Grüße John
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#69
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Hallo Superpapa,
mein Beispiel aus der DonauSchPVo war wirklich nicht besonders geeignet, denn die dort früher enthaltene Formulierung für beidseitiges Anbringen finde ich nicht mehr. Ist wohl 1995 geändert worden. Aber für NL verweise ich auf folgende Texte: 1.Informationsbroschüre des DMYV für NL: Zitat:
2. Wasser- u. Schifffahrtsamt Dresden zur Kennzeichnungspflicht: Zitat:
3. Dies wird auch in einer gemeinsamen Broschüre (Wassersportführer 2013, Was haben deutsche Wassersportler bei der Einreise in die Niederlande zu beachten, Seite 11) der Wasserschutzpolizei NRW und der niederländischen Wasserschutzpolizei bestätigt, die gerade auf der Boot in Düsseldorf verteilt wurde: Zitat:
Gruß
Wepi Geändert von Wepi (29.03.2013 um 16:45 Uhr) |
#71
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Ich gehe davon aus, dass das was auf ELWIS veröffentlicht wird, für den DEUTSCHEN BOOTSFAHRER gültig ist.
Mir ist aber auch aufgefallen, dass die Möglichkeit der Kennzeichnung am Heck, gerne aus Flyern/Merkblättern ohne Begründung verschwindet. Möglicherweise hat dies Jemand beim Abschreiben des Originals übersehen und der Kollege dann ebenfalls beim abschreiben nicht das Original genommen. Genauso wie wir die Kennzeichnung unserer Nachbarn anerkennen, sollte es auch umgekehrt in der EU sein. Gibt es Probleme mit der Anerkennung, dann kann man sich an das BMVBS, den DMYV, den DSV oder den ADAC wenden. Man kann sich natürlich auch ein Flaggenzertifikat beim BSH holen. Auf lokalen/regionalen Gewässern kann es begrenzte Ausnahmen geben. Beispiel Angelnachen in Altrheinarmen. Jedes WSA hat die Möglichkeit für seinen Bereich zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen zu erlassen, aber auch kommunale Behörden sehen für ihren Bereich zusätzliche Einnahmequellen. Als Motorbootfahrer brauchen wir eine starke Lobby, die sich bei Problemen mit der Anerkennung in Nachbarländern, um eine Lösung bemüht. Regional gilt dies natürlich ebenso. Wenn solche Probleme erkannt werden, sprecht die Vertreter oben genannter Stellen an. Mir persönlich reicht ein gültiges Kennzeichen am Heck. ![]()
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Reiner vom Rhein-Boot Netz Wassersport auf der Mosel und die Ferienwohnung gibt es bei Mosel115
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#72
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Moin,
ich hab die Bootskennzeichnung am Heck... http://www.boote-forum.de/album.php?...ictureid=28426 Gruss Christian
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#73
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Ich (wir) mag es eher nicht so, wenn auf den Seiten Bootsname und/oder die Kennzeichnung steht, darum ist bei uns beides hinten.
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! Geändert von Sternchen (25.04.2013 um 09:54 Uhr)
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#74
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ist die Kennzeichnung nicht unter/bzw, genau in Höhe der Wasserlinie?
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Gruss Werner _______________________________________ manche kennen mich...manche können mich ![]() |
#75
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.... ja wir haben die Aufkleber extra so angebracht, dass man sie, wenn das Boot im Wasser liegt, nicht sieht.....
![]() ![]() Die Wasserlinie verläuft genau unter der Halterung der Badeplattform!
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! |
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