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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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![]() Du kannst doch bei Haftpflichtsachen immer Deinen eigenen Gutachter nehmen (was sogar empfehlenswert ist) und bekommst die Kosten vom Gegner zurück. Und reparieren kannste nach Gutachten auch, musst halt verauslagen (Nicht- Reparieren wäre ja wohl keine Option). War das ein Fachanwalt für Verkehrsrecht? (Merke: Jeder Rechtsanwalt darf alle Gebiete bearbeiten, auskennen wird er sich nicht in allen. Ich kannte 'mal einen Spezialisten für das Gebiet XY, der meinte trocken, "am liebsten ist mir auf der Gegenseite ein Anwalt der AUCH das Gebiet XY bearbeitet")
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (24.01.2013 um 20:52 Uhr) |
#52
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als erstes nen Anwalt, der sag dir dann schon, was wie wo geht - wenn´s auch ein Fachanwalt dafür ist. ich hab auch nix davon gesagt, dass er sich ne E-Klasse nehmen soll. und brauchen wird er den Wagen, ob zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt zu fahren. und natürlich möglichst viel Geld - und Betrug ist das nur, wenn ich diesen irgendwie versuchen würde - davon hab ich aber nix geschrieben. |
#53
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Sie machen das ja nur als Korrespondenzversicherung, also im Auftrag. Vermutlich nicht oder nur gering bezahlt und wer weiß, wie schnell die das Geld dann von der Polnischen erstattet bekommen. Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass eine Bearbeitung so eines klaren Falles bei einem deutsche VN derart lange gedauert hätte. |
#54
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Vorsicht!!!
Auch wenn die gegnerische Partei alle Kosten zu tragen hat: Jeder, egal ob Werkstatt, Autovermietung oder Sachverständiger, alle wollen Ihr Geld vom Auftraggeber oder per Abtretungserklärung von der gegnerischen Versicherung. In jeder Abtretungserklärung steht aber spätestens im Kleingedruckten, daß der Auftraggeber die vollständigen Kosten übernimmt, wenn die Gegenseite nicht oder aber arg verspätet erst bezahlt! Da wäre ich vorsichtig, denn derjenige, welcher z. Bsp. einen Mietwagen anmietet, der ist auch erst einmal zur Zahlung verpflichtet. Den Unfallschaden nach Gutachten abrechnen und dann anderweitig günstiger reparieren lassen, wäre ich auch vorsichtig mit. Setzt der Gutachter den Stundenverrechnungssatz einer Vertragswekstatt ein, darf die Versicherung diesen Arbeitslohn bei einer Auszahlung auf den ortsüblichen durchschnittlichen Verrechnungssatz freier Werkstätten kürzen. Dieses ist rechtens. Grobe Grundregel: Bei einer Auszahlung würde ich nie mit mehr als 60% des Wertes rechnen, der als Bruttoreparaturbetrag am Ende des Gutachten steht. Lohnt sich nicht immer, leider. Gruß Andre |
#55
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Mhh und wenn der LKW gegen einen Baum gefahren wäre und der Baum dann auf dein Auto geknallt wäre- müsste dann der Baum bezahlen? Oder der LKW fährt einen Fahrradfahrer um und der fliegt dir mit seinem Winora- Fahrrad auf die Motorhaube- soll dann der Radfahrer oder Winora den Schaden bezahlen? Oder doch der LKW- Fahrer als Auslöser des Ganzen?
In deinem Fall würde ich versuchen meine Ansprüche gegen beide- Auto und LKW stellen- wobei ich in dem Fall bei Flybridge bin- Welche "Schuld" trifft die Fahrerin des PKW´s ? § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. bzw. http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung In jedem Fall "viel Erfolg" und sag uns bescheid was du dir dann 2014 als neues Auto gekauft hast. ![]()
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Gruß Andy - Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 - Schlauchbootfahren is´ wie wenn de fliechst ![]() |
#56
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Warum Vorsicht? Die einzige Möglichkeit, das geschilderte Risiko zu vermeiden, wäre es das kaputte Auto nicht zu reparieren. Da das wohl ausscheidet, kann man a) warten, bis die Versicherung zahlt/Kostenübernahme erklärt oder b) nach Fachgutachten reparieren und die Kosten verauslagen. Die Zinsen zählen zum Schaden, den die Gegenseite ersetzen muss. Bei b) hat man sein Auto baldigst wieder. Das Ergebnis eines gerichtlich anerkannten Gutachters kann die Versicherung nicht ablehnen.
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Beste Grüße John |
#57
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Das war auch mein Gedanke. Bis ich ein Stück weit den Glauben an das deutsche Rechtssystem verloren habe.
War bei mir so. Ich hab mich bei einem Unfall so verhalten, dass der Schaden möglichst klein war (ich war nicht Schuld). Der andere hats auch zugegeben. Polizei war schon unterwegs. Also gewartet. Und plötzlich hieß es: nö war alles ganz anders! Das Ende vom Lied: Aussage gegen Aussage und Verfahren wurde eingestellt. Ich blieb sitzen auf einem Auto mit Totalschaden und das in meiner Studienzeit. Und zusätzlich musste ich knapp 700€ für einen zerstörten Baum zahlen (hat zum Glück die Versicherung übernommen). Seitdem bin ich da sehr skeptisch.
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Grüße aus Unterfranken!! Viktor |
#58
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Hallo Sascha,
das ist aber eine merkwürdige Auskunft Deines Anwaltes. Der PKW schiebt sich in Dein Auto, da ist es uinerheblich wer den kleinen PKW wohin schiebt. Abwarten und Tee trinken ist da keine Lösung. Viel Glück noch, Guido |
#59
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Hi!
Also: es gibt das deutsche Büro Grüne Karte in Hamburg, wenn ich mich recht erinnere. Die beauftragen eine deutsche Versicherung in der Regel mit der Regulierung. Außerdem haften beide aus dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung und tüdeln das hinterher unter sich aus. Kannst auch die Kleinwagenversicherung in Anspruch nehmen. Wo die sich was wiederholen, kann dir egal sein. Viele Grüße blondini P.S.: Habe den Tröd jetzt mal überflogen. Hinweis auf Grüne Karte war schon drin, nun gut. Diese Rechtsberatungsbetroffenentröds im boote-forum sind immer ätzend zu lesen, weil soviel Hobbyjuristen (zu denen ich nicht zähle) unterwegs sind.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#60
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Das ist ja schon mal ein guter Anfang.
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Deswegen ist eine schnelle Reparatur, sofern kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt (bzw. über der 130% Regelung liegt?), die einzige Lösung. Evtl. Finazierungskosten gehen bei verzögerter Regulierung der Versicherung zu Lasten dieser. Stimme ich dir zu. Das sind Sachen, die kein Mensch braucht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#61
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Ich schaue regelmäßig "Richterin Salesch". Mein Fachwissen ist folglich fundiert.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#62
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Micha, du weißt doch: Der Prophet zählt nichts im eigenen Land...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#63
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Bezüglich Leihwagen wäre ich vorsichtig, denn bei mir war es mal so, dass ich dann später doch auf - für meine damaligen Verhältnisse - nicht unerheblichen Kosten sitzen geblieben bin, denn die Versicherung, Abschreibung, Abnutzung wäre ja auch bei Deinem Wagen angefallen und deswegen hat die Versicherung diesen Anteil nicht bezahlt!
Gruß Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#64
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Jetzt sollte das Thema aber erledigt sein. Bin da leider diesbez. nicht mehr up to date.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#65
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Natürlich kann es hier keine Rechtsberatung geben. Aber man kann eigene Erfahrungen berichten, deren Kenntnis evtl. nützlich ist, und die sind bei mir so:
1. Es macht sehr wohl einen Unterschied - zumindest in Prozedur, und in bestimmten mir bekannten Fällen auch im Ergebnis - ob der Unfallgegner Ausländer ist. 2. RA und Gutachter zahlt im Streitfall grundsätzlich (also nur meistens) der Verlierer. Aber viele Gerichte lieben Vergleiche, und wenn es gar keinen Streit gibt, z.B. weil die Lage klar ist und der Verlierer sich nicht wehrt, dann kann es zur Schadenminderungspflicht gehören, keine nachträglich als unnötig dargestellten Dienstleistungen bestellt zu haben. sea u in denmark |
#66
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Ja sicher. Bei Bagatellen. Aber die Rechtssprechung sagt da eindeutig, dass ein Unfall in diesem Ausmaße durchaus kein Tagesgeschäft ist und ein "normaler" Geschädigter Rechtsbeistand in Anspruch nehmen kann. Die Kosten stehen somit im Kausalzusammenhang des Unfalls und sind als dessen Folge ersatzpflichtig.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#67
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Ich habe auch nichts anderes geschrieben. Ich wollte nur nicht, das jemand Sachen beauftragt und hinterher zwar schnell ein repariertes Fahrzeug hat, dann aber auf nem 4-5 stelligen Betrag hockt und diesen evtl. nicht mal eben bezahlen kann. Deswegen Vorsicht! ![]() Gruß Andre |
#68
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Vielen Dank nochmal für die fundierten Tipps...
Dies mit der Schadenminderungspflicht hat meine Anwältin auch gesagt...Ebenfalls wenn man Zugriff auf ein weiteres Fahrzeug hat (obwohl ich ihr gesagt habe dass eher die Hölle zufriert bevor ich meinen Oldie im Schnee oder Winter raushole) Ich denke ich komme ohne Mietwagen aus...Ebenso verhält es sich mit dem Gutachten, klar kann ich das auslegen bzw. schon beauftragen aber warum? Meine Werkstatt geht von einem wirtschaftlichen Totalschaden aus. Da lass ich die KArre dann stehen und hole mir nen neuen...Da kann dann ein gegnerischer Gutachter auch später noch kommen und denn Schaden überprüfen... Doof ist dass es gerade jetzt passiert (mitten im Umzug wo ich meinen Kombi mit Anhängerkupplung dringend gebraucht hätte). Habe jetzt übrigens von der Polizei einen Anhörungsbogen wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen (als Zeuge) sowie eine Kopie der grünen Versicherungskarte des polnischen LKWs ich werte das als "Gutes Zeichen".. Kennt jemand eine Onlineadresse zum Abfragen des deutschen Schadensregulierers..jetzt aber nicht diese grüne Karte Seite sondern eine Sofortabfrage...
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Gruß Sascha __________________________________________________ __________________________________________________ _____________________ Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit! Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles! |
#69
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Da gibt es keine , glaube ich zu wissen
![]() Lass mich gerne was besseren belehren .
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell |
#70
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![]() Zitat:
http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html Geht per Mail oder Telefon. Solltest du anrufen tu dir den Gefallen und lasse dich nicht mit der zuständigen Versicherung verbinden.
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Gruss Vestus
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#71
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Warum brauchst Du diese Infos? Dies sollte in den Aufgabenbereichs deiner RAin evtl vielleicht des Gutachters fallen .... Es geht auch bei einem Gutachter nicht um den Gutachter der Vers. Wie Du weiter oben geschrieben hast. Du hast das Recht einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen , und das würde ich auch wahrnehmen. Auch wenn die Werkstatt sagt es ist Totalschaden, müssen noch Fragen geklärt werden wie: Wiederbescaffungswert, Restwert ( regional Markt oder national ?), Wiederbeschaffungsdauer, Nutzungsausfall etc.... Viel Erfolg Tobias |
#72
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![]() Zitat:
Das ist doch nur für Deutsche Kennzeichen, ![]()
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#73
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Nö, für diese hier:
"Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt nach einem Unfall in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz die gegnerische Versicherung." http://www.gdv-dl.de/faq.html
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Gruss Vestus Geändert von vestus (27.01.2013 um 10:55 Uhr) |
#74
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im grundsatz ist die staatsangehörigkeit unintressant, nur im sinne des versicherungsschutzes und der habhaftigkeit ist es intressant welche staatsangehörigkeit der unfallverursacher hat.
scheu dich nicht, trotz krankenhaus etc (tut mir auch leid für sie) deine ansprüche geltend zu machen. obwohl für mich der lkw fahrer durch grobe missachtung der vorfahrtsregel den unfall ausgelöst hat und deswegen auch die gesamten kosten zu tragen hat. einen rechtsbeistand würde ich mir auf alle fälle zu rate ziehen und den das regeln lassen. gruß NICAN
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#75
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Hab die Kopie natürlich schon an den Anwalt gemailt...Wollte es nur so rein interessehalber wissen....Hätte mich beruhigt zu wissen dass ggf. die HUK dahintersteht...
Ansonsten geht alles über den Anwalt...Ist schon klar...
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Gruß Sascha __________________________________________________ __________________________________________________ _____________________ Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit! Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles! |
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