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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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...mit einem Anhänger
Hallo alle zusammen, mich interessiert mal welche Vorraussetzungen mein Trailer bzw. Zugfahrzeug haben muß um die 100 km/h Zulassung zu bekommen, und was das kostet.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#2
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moin und Hallöle
eine seeeehr schöne seite mit antworten auf deine frage http://www.tuev-nord.de/20658.asp und hier der Beamtentext http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php |
#3
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Zugfahrzeug:
ABS Trailer: Stoßdämpfer Reifen nicht älter als 6 Jahre zGG des Trailers max das 1.1 fache vom Leergewichte des Zugfahrzeuges. Die Genehmigung gilt dann nur in Deutschland und nur für diese bestimmte Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger. Bei de Fahrzeuge bekommen einen 100 Km/h Plakette.
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Gruß Olli |
#4
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Guckst Du hier:
http://www.bootstechnik.de/bt/do.php?id=100kmh und http://www.bootstechnik.de/bt/do.php?id=41
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#5
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Hallo,
das erzählt mal alles den holländischen Wohnwagen die mich auf der A 61 immer mit 120 überholen Viele Grüße Volker |
#6
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Hallo !
Alleine der Titel hat mich aus dem Sessel geworfen.....pfuuh.. Grüße Andi ![]()
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#7
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#8
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ABS brauchst Du natürlich auch...
Ich hab grad meinen Hänger umgerüstet -die alte englische Achse war eh hin. Also neue Achse (Knott) besorgt, neue Auflaufbremse war auch nötig, und los gehts nächste Woche zum TÜV zum Eintragen. Diese Woche war ich schon dort, aber das darf dort nur ein Oberbeamter machen, der diese Woche Frühschicht hatte -ich weiß schon, warum ich DEKRA fürs Auto bevorzuge, aber die dürfen nicht... Die Zulassung ist gespannbezogen, gilt also nur für diesen Hänger mit diesem Auto. Daher wurde mir bei der Zulassungsstelle gesagt, muss ich dort mit Auto und HÄnger vorfahren, die würden die 100er Schilder nur selber dran kleben (?!)... Weiß jemand zufällig, ob die 100er-Zulassung europaweit anerkannt wird, oder darf ich außerhalb Deutschland, also z.B. in Holland, Österreich und Italien weiterhin nur 80 fahren?
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Peter Ricochet Micro 5.5 (5,5x2,45x0,3-1,2) |
#9
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Jep , das war bei mir auch so,
die Damen von der Zulassungstellen bestehen darauf die Kleber selbst anzubringen. Besonders der im Zugfahrzeug ist eine Zumutung. Ich habe den gleich wieder entfernt. Die Genehmigung gilt nur innerhalb der BRD- Im Ausland gelten die regionalen Vorgaben. In Öste3rreich darfst du bis 3,5 To Gespanngewicht auf Autobahnen 100 fahren, auch wenn du keine deutsche 100er Zulassung hast.
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Gruß Olli |
#10
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Hallo hilgoli
In Österreich kannst Du 100 fahren wenn der Anhänger dafür zugelassen ist. Häufig sind Anhänger aber nur bis 80 zugelassen oder durch die Reifen beschränkt. Dann gilt bauartbedingt auch in Ö die 80. Grüße Joachim |
#11
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Zitat:
Nachzulesen beim ADAC. Gespanne die das 100er-Schild führen werden in Frankreich wo 130 erlaubt sind gerne rausgezogen, denn die dürfen dort dann auch nur 100 fahren. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#12
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Hallo,
habe die 100 Zulasung im August bekommen. Bei mir war alles gleich wie bei Hilgoli nur wurde mir erklärt, daß das 1,1 fache nur beim Wohnwagen gilt. Bei allen anderen ist es bis zum 1,3 -fachen zulässig. Meine Schilder durfte ich selber anbringen und fahre seit dem viel beruhigter 110 bis 120. Ciao Barracuda |
#13
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Mein Hänger und die meisten modernen Achsen/Trailer sind Bauartgeprüft und zugelassen bis 130 Km/h.
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Gruß Olli |
#14
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Ein nachträglicher Verweis auf die Abnahme nach 9. Ausnahmeverordnung wird nicht anerkannt. Das Vorhandensein beider Aufkleber ist für die Anerkennung zwingend erforderlich. Gruß Jörg |
#15
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#16
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@Dieter
bei manchen schweren Anhänger so zum Beispiel auch bei meinem Autotransportanhänger sind Niederquerschnittreifen montiert um eine niedere Ladekante zu erreichen. Die Reifen tragen oft das Geschwindgkeitssymbol H oder gar V (240KM/H). Der eigentliche Lastenindex wäre für diese Hänger viel zu klein (Tragfähigkeit). Da aber niemand mit einem Hänger so schnell fahren darf oder kann wird der Lastenindex für Geschwindigkeiten 8o Km/H als ausreichend betrachtet. Daß das eingebrannt ist war mir jetzt neu, muß aber nicht unbedingt was heißen. Also kurz gesagt wenn dieGeschwindigkeit sinkt, steigt der Lastenindex. Ciao Barracuda |
#17
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Wohnwagen = 0,8fache, andere = 1,1fache. s. http://www.bootstechnik.de/bt/do.php?id=100kmh Wenn Du mir nicht glaubst (was ich verstehen könnte) klick' mal auf die Quellen, die ich unten auf der Seite angegeben habe. Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#18
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@Seestern
Asche auf mein Haupt. Ich hätte schwören können daß mein Dekra-Mann das so gesagt hat. Leider war der jetzt nicht erreichbar und mein TÜV-Mann hat mir Deine Aussage bestätigt. Zu den Reifen: Das bestätigt Dir der Reifenhersteller schriftlich und ist dann mitzuführen. Ciao Barracuda |
#19
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Chris
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Christian d'Atlantiqe |
#20
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#21
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Nanu
![]() Die Kleber / Schilder sind sowohl beim Zugfahrzeug, wie auch beim Hänger am Heck befestigt. Die Polizei pflegt von vorne zu blitzen, folglich können die Kleber nicht auf dem Foto sein, ob vorhanden oder nicht. Zitat:
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Dominik |
#22
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![]() Zitat:
M. E. schützt das aber nicht gegen folgendes Vorgehen: - Du nimmst Deinen Passat (o.ä.) und einen 450kg-Anhänger und holst Dir die 100-km/h-Freigabe - Du leihst Dir einen ML / X5 etc. und holst die Freigabe für Deinen Trailer Dann haben Trailer und Passat beide den Aufkleber - wenn auch aus jeweils unterschiedlichen Konstellationen. Erlaubt wird es damit immer noch nicht, weil Dir die Papiere fehlen, aber Du wirst zumindest vorerst nicht mehr angehalten.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#23
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Hallöchen,
ihr schreibt teilweise, die Achse (?) muß für 100 km/h zugelassen sein, woran erkenne ich dieses? In einem Link steht folgendes (3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung... ist nicht älter als 6 Jahre weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch) Woran erkenne ich denn, ob die Reifen einen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen? Gruß Martin |
#24
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![]() Zitat:
auf dem Typenschild das sich direkt an der Achse befindet findest du die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Achse. Der Tragfähigkeitsindex ist so zu verstehen: Bis 80 km/h gibt es einen Tragfähigkeitszuschlag von 20%, das bedeutet das du zum Beispiel bei einem 1000kg Trailer lediglich Reifen brauchst die eine Tragfähigkeit von z.B. 450 kg haben. Damit ist dann allerdings keine 100 Km/h Zulassung möglich. Bei einer 100 Km/h Zulassung brauchst du bei einem 1000kg Trailer mindestens 500kg pro Reifen Tragfähigkeit. Die Zugfahrzeugbindung ist im übrigen zwischenzeitlich entfallen, bei einer 100Km/ Zulassung darf man mit jedem geeigneten Zugfahrzeug ziehen.
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Viele Grüße Dieter |
#25
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![]() Zitat:
Ich meine, dass man in F grundsätzlich mit Hänger 130 fahren darf. Beschwören will ich es nicht, aber ich meine es so gelesen zu haben. Chris |
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