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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.10.2005, 06:58
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Standard 100 km/h fahren, aber sicher.....

...mit einem Anhänger


Hallo alle zusammen,

mich interessiert mal welche Vorraussetzungen mein Trailer bzw. Zugfahrzeug haben muß um die 100 km/h Zulassung zu bekommen, und was das kostet.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
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  #2  
Alt 06.10.2005, 07:07
Schiebsy Schiebsy ist offline
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moin und Hallöle

eine seeeehr schöne seite mit antworten auf deine frage http://www.tuev-nord.de/20658.asp

und hier der Beamtentext http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php
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  #3  
Alt 06.10.2005, 07:07
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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Zugfahrzeug:

ABS

Trailer:

Stoßdämpfer
Reifen nicht älter als 6 Jahre
zGG des Trailers max das 1.1 fache vom Leergewichte des Zugfahrzeuges.

Die Genehmigung gilt dann nur in Deutschland und nur für diese bestimmte Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger. Bei de Fahrzeuge bekommen einen 100 Km/h Plakette.
__________________
Gruß Olli
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  #4  
Alt 06.10.2005, 07:29
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Guckst Du hier:
http://www.bootstechnik.de/bt/do.php?id=100kmh

und
http://www.bootstechnik.de/bt/do.php?id=41
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #5  
Alt 06.10.2005, 11:27
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Volker Sch Volker Sch ist gerade online
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Hallo,

das erzählt mal alles den holländischen Wohnwagen die mich auf der A 61 immer mit 120 überholen

Viele Grüße

Volker
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  #6  
Alt 06.10.2005, 11:40
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1WO 1WO ist offline
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Hallo !

Alleine der Titel hat mich aus dem Sessel geworfen.....pfuuh..

Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #7  
Alt 06.10.2005, 11:46
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von 1WO
Hallo !

Alleine der Titel hat mich aus dem Sessel geworfen.....pfuuh..

Grüße Andi
Hatte schon befürchtet das ich gleich im Flachwasser lande..
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
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  #8  
Alt 06.10.2005, 18:21
pf pf ist offline
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ABS brauchst Du natürlich auch...

Ich hab grad meinen Hänger umgerüstet -die alte englische Achse war eh hin. Also neue Achse (Knott) besorgt, neue Auflaufbremse war auch nötig, und los gehts nächste Woche zum TÜV zum Eintragen. Diese Woche war ich schon dort, aber das darf dort nur ein Oberbeamter machen, der diese Woche Frühschicht hatte -ich weiß schon, warum ich DEKRA fürs Auto bevorzuge, aber die dürfen nicht...

Die Zulassung ist gespannbezogen, gilt also nur für diesen Hänger mit diesem Auto. Daher wurde mir bei der Zulassungsstelle gesagt, muss ich dort mit Auto und HÄnger vorfahren, die würden die 100er Schilder nur selber dran kleben (?!)...

Weiß jemand zufällig, ob die 100er-Zulassung europaweit anerkannt wird, oder darf ich außerhalb Deutschland, also z.B. in Holland, Österreich und Italien weiterhin nur 80 fahren?
__________________
Peter

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  #9  
Alt 06.10.2005, 18:24
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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Jep , das war bei mir auch so,

die Damen von der Zulassungstellen bestehen darauf die Kleber selbst anzubringen. Besonders der im Zugfahrzeug ist eine Zumutung. Ich habe den gleich wieder entfernt.

Die Genehmigung gilt nur innerhalb der BRD- Im Ausland gelten die regionalen Vorgaben. In Öste3rreich darfst du bis 3,5 To Gespanngewicht auf Autobahnen 100 fahren, auch wenn du keine deutsche 100er Zulassung hast.
__________________
Gruß Olli
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  #10  
Alt 06.10.2005, 19:32
Benutzerbild von elba
elba elba ist offline
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Hallo hilgoli

In Österreich kannst Du 100 fahren wenn der Anhänger dafür zugelassen ist. Häufig sind Anhänger aber nur bis 80 zugelassen oder durch die Reifen beschränkt.
Dann gilt bauartbedingt auch in Ö die 80.

Grüße
Joachim
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  #11  
Alt 06.10.2005, 20:15
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
mit Anhänger über 750 kg, wobei das zul. Gesamtgewicht des
Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet,
gilt 80 km/h. Übersteigt das zGG des Anhängers das
Eigengewicht des Zugfahrzeuges gilt 70 km/h. Für Gespanne über
3,5 t zul. Gesamtgewicht gilt ebenfalls 70 km/h
Gilt für Schnelstraßen


Zitat:
+ für Gespanne bis 3,5 t bei denen das zGG des Anhängers das
Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt und für Gespanne über
3,5 t zGG gilt 80 km/h
Gilt für Autobahnen

Nachzulesen beim ADAC.

Gespanne die das 100er-Schild führen werden in Frankreich wo 130 erlaubt sind gerne rausgezogen, denn die dürfen dort dann auch nur 100
fahren.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #12  
Alt 06.10.2005, 20:23
Benutzerbild von Barracuda
Barracuda Barracuda ist offline
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Hallo,
habe die 100 Zulasung im August bekommen.
Bei mir war alles gleich wie bei Hilgoli nur wurde mir erklärt, daß das 1,1 fache nur beim Wohnwagen gilt. Bei allen anderen ist es bis zum 1,3 -fachen zulässig. Meine Schilder durfte ich selber anbringen und fahre seit dem viel beruhigter 110 bis 120.

Ciao
Barracuda
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  #13  
Alt 06.10.2005, 22:41
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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Zitat:
Zitat von elba
Hallo hilgoli

In Österreich kannst Du 100 fahren wenn der Anhänger dafür zugelassen ist. Häufig sind Anhänger aber nur bis 80 zugelassen oder durch die Reifen beschränkt.
Dann gilt bauartbedingt auch in Ö die 80.

Grüße
Joachim
so schlechte Reifen ( C Ware) gibt es doch heute gar nicht mehr, das Thema ist 30 Jahre alt.
Mein Hänger und die meisten modernen Achsen/Trailer sind Bauartgeprüft und zugelassen bis 130 Km/h.
__________________
Gruß Olli
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  #14  
Alt 06.10.2005, 22:51
Godewind-Skipper Godewind-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli
die Damen von der Zulassungstellen bestehen darauf die Kleber selbst anzubringen. Besonders der im Zugfahrzeug ist eine Zumutung. Ich habe den gleich wieder entfernt.
Hi, da hättest Du Dir den ganzen Kram aber auch sparen können. Wenn Du jetzt mit Trailer bei 100 Km/h geblitzt wirst, bist Du trotzdem dran, da der Aufkleber nicht im Foto ist !!
Ein nachträglicher Verweis auf die Abnahme nach 9. Ausnahmeverordnung wird nicht anerkannt. Das Vorhandensein beider Aufkleber ist für die Anerkennung zwingend erforderlich.

Gruß Jörg
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  #15  
Alt 06.10.2005, 22:58
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli
Zitat:
Zitat von elba
Hallo hilgoli

In Österreich kannst Du 100 fahren wenn der Anhänger dafür zugelassen ist. Häufig sind Anhänger aber nur bis 80 zugelassen oder durch die Reifen beschränkt.
Dann gilt bauartbedingt auch in Ö die 80.

Grüße
Joachim
so schlechte Reifen ( C Ware) gibt es doch heute gar nicht mehr, das Thema ist 30 Jahre alt.
Mein Hänger und die meisten modernen Achsen/Trailer sind Bauartgeprüft und zugelassen bis 130 Km/h.
...aber nicht die Reifen... beim neuen 'Trailer war auf den Reifen zu lesen "nur bis 80 km/h" (war im Gummi eingebrannt)
__________________
servus
dieter

_________________________________
...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #16  
Alt 07.10.2005, 09:21
Benutzerbild von Barracuda
Barracuda Barracuda ist offline
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@Dieter
bei manchen schweren Anhänger so zum Beispiel auch bei meinem Autotransportanhänger sind Niederquerschnittreifen montiert um eine niedere Ladekante zu erreichen. Die Reifen tragen oft das Geschwindgkeitssymbol H oder gar V (240KM/H). Der eigentliche Lastenindex wäre für diese Hänger viel zu klein (Tragfähigkeit). Da aber niemand mit einem Hänger so schnell fahren darf oder kann wird der
Lastenindex für Geschwindigkeiten 8o Km/H als ausreichend betrachtet.
Daß das eingebrannt ist war mir jetzt neu, muß aber nicht unbedingt was heißen. Also kurz gesagt wenn dieGeschwindigkeit sinkt, steigt der Lastenindex.

Ciao
Barracuda
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  #17  
Alt 07.10.2005, 09:28
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Barracuda
Hallo,
habe die 100 Zulasung im August bekommen.
Bei mir war alles gleich wie bei Hilgoli nur wurde mir erklärt, daß das 1,1 fache nur beim Wohnwagen gilt. Bei allen anderen ist es bis zum 1,3 -fachen zulässig. Meine Schilder durfte ich selber anbringen und fahre seit dem viel beruhigter 110 bis 120.

Ciao
Barracuda
Nein.
Wohnwagen = 0,8fache, andere = 1,1fache.
s. http://www.bootstechnik.de/bt/do.php?id=100kmh
Wenn Du mir nicht glaubst (was ich verstehen könnte) klick' mal auf die Quellen, die ich unten auf der Seite angegeben habe.

Zitat:
Zitat von Barracuda
[...]
Daß das eingebrannt ist war mir jetzt neu, muß aber nicht unbedingt was heißen. Also kurz gesagt wenn die Geschwindigkeit sinkt, steigt der Lastenindex.
Hast Du eine Quelle dafür? Mich würde mal interessieren, um wieviel der LI dann geringer sein darf, und wie man einen neugierigen Cop diesbezüglich überzeugen könnte.
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
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  #18  
Alt 07.10.2005, 09:56
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Barracuda Barracuda ist offline
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@Seestern
Asche auf mein Haupt. Ich hätte schwören können daß mein Dekra-Mann das so gesagt hat. Leider war der jetzt nicht erreichbar und mein TÜV-Mann hat mir Deine Aussage bestätigt.

Zu den Reifen: Das bestätigt Dir der Reifenhersteller schriftlich und ist dann mitzuführen.

Ciao
Barracuda
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  #19  
Alt 07.10.2005, 15:46
Christian d'Atlantique Christian d'Atlantique ist offline
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Zitat:
Zitat von pf
ABS brauchst Du natürlich auch...


Weiß jemand zufällig, ob die 100er-Zulassung europaweit anerkannt wird, oder darf ich außerhalb Deutschland, also z.B. in Holland, Österreich und Italien weiterhin nur 80 fahren?
In France darfst du bis zum Tempolimit von 130 ueber die Autobahn brettern, mit Haenger versteht sich.
Chris
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Christian d'Atlantiqe
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  #20  
Alt 08.10.2005, 15:28
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Christian d'Atlantique
Zitat:
Zitat von pf
ABS brauchst Du natürlich auch...


Weiß jemand zufällig, ob die 100er-Zulassung europaweit anerkannt wird, oder darf ich außerhalb Deutschland, also z.B. in Holland, Österreich und Italien weiterhin nur 80 fahren?
In France darfst du bis zum Tempolimit von 130 ueber die Autobahn brettern, mit Haenger versteht sich.
Chris
Vorausgesetzt, Dein Anhänger ist für 130 zugelassen (Reifen, Achsen etc.). Modernere Trailer sind das aber i.d.R. Wird sonst im Versicherungsfall spannend, wenn die Versicherung den Unfall z. B. auf die Reifen schiebt.
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Andreas
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  #21  
Alt 09.10.2005, 00:05
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Muckymu Muckymu ist offline
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Nanu

Die Kleber / Schilder sind sowohl beim Zugfahrzeug, wie auch beim Hänger am Heck befestigt. Die Polizei pflegt von vorne zu blitzen, folglich können die Kleber nicht auf dem Foto sein, ob vorhanden oder nicht.



Zitat:
Zitat von Godewind-Skipper
Hi, da hättest Du Dir den ganzen Kram aber auch sparen können. Wenn Du jetzt mit Trailer bei 100 Km/h geblitzt wirst, bist Du trotzdem dran, da der Aufkleber nicht im Foto ist !!
Ein nachträglicher Verweis auf die Abnahme nach 9. Ausnahmeverordnung wird nicht anerkannt. Das Vorhandensein beider Aufkleber ist für die Anerkennung zwingend erforderlich.

Gruß Jörg
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Dominik
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  #22  
Alt 09.10.2005, 06:58
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Muckymu
Nanu

Die Kleber / Schilder sind sowohl beim Zugfahrzeug, wie auch beim Hänger am Heck befestigt. Die Polizei pflegt von vorne zu blitzen, folglich können die Kleber nicht auf dem Foto sein, ob vorhanden oder nicht.



Zitat:
Zitat von Godewind-Skipper
Hi, da hättest Du Dir den ganzen Kram aber auch sparen können. Wenn Du jetzt mit Trailer bei 100 Km/h geblitzt wirst, bist Du trotzdem dran, da der Aufkleber nicht im Foto ist !!
Ein nachträglicher Verweis auf die Abnahme nach 9. Ausnahmeverordnung wird nicht anerkannt. Das Vorhandensein beider Aufkleber ist für die Anerkennung zwingend erforderlich.

Gruß Jörg
Nein, der Aufkleber des Zugfahrzeugs kommt mittig oben in die Windschutzscheibe, meines Wissens sogar von innen, und ist explizit dafür da, die 100-km/h-Freigabe des Gespanns von vorn zu erkennen. Beide Aufkleber werden mit einem Siegel ähnlich der TÜV-Plakette gegen Abknibbeln-und-woanders-verwenden geschützt.

M. E. schützt das aber nicht gegen folgendes Vorgehen:
- Du nimmst Deinen Passat (o.ä.) und einen 450kg-Anhänger und holst Dir die 100-km/h-Freigabe
- Du leihst Dir einen ML / X5 etc. und holst die Freigabe für Deinen Trailer
Dann haben Trailer und Passat beide den Aufkleber - wenn auch aus jeweils unterschiedlichen Konstellationen. Erlaubt wird es damit immer noch nicht, weil Dir die Papiere fehlen, aber Du wirst zumindest vorerst nicht mehr angehalten.
__________________
Andreas
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Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #23  
Alt 07.01.2007, 08:15
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Zwoggl Zwoggl ist offline
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Hallöchen,

ihr schreibt teilweise, die Achse (?) muß für 100 km/h zugelassen sein,
woran erkenne ich dieses?

In einem Link steht folgendes
(3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...

ist nicht älter als 6 Jahre
weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch)

Woran erkenne ich denn, ob die Reifen einen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen?

Gruß
Martin
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  #24  
Alt 07.01.2007, 08:50
Benutzerbild von Mutiny
Mutiny Mutiny ist offline
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Zitat:
Zitat von Zwoggl
Hallöchen,

ihr schreibt teilweise, die Achse (?) muß für 100 km/h zugelassen sein,
woran erkenne ich dieses?

In einem Link steht folgendes
(3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...

ist nicht älter als 6 Jahre
weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch)

Woran erkenne ich denn, ob die Reifen einen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen?

Gruß
Martin
Hallo Martin,

auf dem Typenschild das sich direkt an der Achse befindet findest du die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Achse.
Der Tragfähigkeitsindex ist so zu verstehen: Bis 80 km/h gibt es einen Tragfähigkeitszuschlag von 20%, das bedeutet das du zum Beispiel bei einem 1000kg Trailer lediglich Reifen brauchst die eine Tragfähigkeit von z.B. 450 kg haben.
Damit ist dann allerdings keine 100 Km/h Zulassung möglich.
Bei einer 100 Km/h Zulassung brauchst du bei einem 1000kg Trailer mindestens 500kg pro Reifen Tragfähigkeit.

Die Zugfahrzeugbindung ist im übrigen zwischenzeitlich entfallen, bei einer 100Km/ Zulassung darf man mit jedem geeigneten Zugfahrzeug ziehen.
__________________
Viele Grüße Dieter
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  #25  
Alt 07.01.2007, 10:37
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sea-commander sea-commander ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern
Zitat:
Zitat von Christian d'Atlantique
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Zitat von pf
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Vorausgesetzt, Dein Anhänger ist für 130 zugelassen (Reifen, Achsen etc.). ...
Sicher?
Ich meine, dass man in F grundsätzlich mit Hänger 130 fahren darf. Beschwören will ich es nicht, aber ich meine es so gelesen zu haben.
Chris
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