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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Heisann...
heute komme ich zu meinem Wowa und sehe, daß draußen im Meer an meiner Ankerboje ein fremdes Boot liegt. Und dann auch noch ein viel zu schweres!!! Hallo? Nun meine Frage: Was sagt das internationale Seerecht dazu...am besten wäre ja, wenn das Boot durch festmachen an meiner Boje jetzt mir gehören würde. Auf jeden Fall wäre soetwas etwas, mit dem man den Schwarzanleiner vielleicht erschrecken könnte?! Danke für alle Antworten! Grüßlis vom sonnigen Polarkreis... Christoph |
#2
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Herzlichen Glückwunsch zum neuen Boot
leider keine Ahnung Schloß dran ist leider verboten würde mich aber auch interessieren was man in so einem Fall machen kann. Gruß howie |
#3
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Ich würde einfach mal den Betreiben der Anlage drauf ansprechen. Oder kann man in DK einfach so Ankerbojen werfen.....
Vielleicht weiß der Betreiber mehr und der "Fremdfestmacher" ist dann rucki zucki wech..... ![]() Vielleicht läßt er ja als Dank noch ein bischen ![]() ![]()
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... ![]() |
#4
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![]() Zitat:
Grüßlis...Christoph |
#5
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... na dann fahr doch nachts mit Skimaske und Wasserpistole einige Runden "unauffällig" um ihn rum
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#6
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Und warum sprichst Du den Skipper nicht einfach an und sagst ihm dass das eine Privatboje ist?
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Gruß Karl-Heinz ![]() Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. ![]() Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#7
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Hallo Christoph,
Deine Boje muß aber schon weit entfernt im Meer liegen, dass Du gleich auf internationales Seerecht greifen möchtest . ![]() Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#8
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![]() Zitat:
Echt lustig Eure Kommentare...danke! |
#9
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Also internationales Seerecht wird dort nicht gelten. Wahrscheinlich eher Landesrecht.
Was ich machen würde: Ne Nacht drüber schlafen. Dann Polizei rufen, Nachweisen, dass du der Eigentümer der Boje bist und darauf hinweisen, dass hier die erhebliche Gefahr besteht, dass das Boot sich losreißt und Schaden nimmt/verursacht. Wenn du Glück hat stellt die Polizei das Boot sicher (Gefahrenabwehr) und der Eigentümer bekommt erst mal nen Riesenschreck wenn er die leere Boje sieht und darf vielleicht noch den Polizeieinsatz bezahlen.
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#10
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Na,
wenn Christoph meint, dass seine Boje dieses Boot nicht sicher halten kann . Sollte er zu Gefahrenabwehr unverzüglich handeln !!! Heißt : Skipper suchen u. wenn erfolglos die Behörden aktivieren . Wäre ja auch u.U. fürs Boot schade . Ein Skipper hat einen Fehler gemacht, da sollte man doch jetzt nicht nur gegenhalten . In Deutschland wären wahrscheinlich tausend Schilder an der Boje, da sieht es dann wieder anders aus . Grüße : TOMMI
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#11
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... ![]() |
#12
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@NarVikinger, also hier im Norden wird einiges locker gesehen, aber wildes Bojen ist auch hier nicht. Der grunneier muss gefragt werden ob eine Boje auf seinem Grund (vor seinen Nase) gelegt werden darf. Fast alle Grundstücke gehen bis ins Wasser, deshalb haben auch alle einen Nauss mit Schienen ins Wasser. Und eigentlich weiss der Grundbesitzer wer da so liegt, frag ihn doch mal. Wenn's ein Ortansässiger iss weiss er wer dass iss. Bei nem Fremden- der muss ja irgendwie runter vom boot und wieder drauf, das siehst du dann ja.
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------------------- Gruss Peter |
#13
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Nur mal so als Frage - brauchst Du die Boje im Augenblick?
Wenn nein - häng dem einen Zettel ans Boot, dass die Boje nicht ausreichend stabil für sein Boot ist (wenn Du Ihn nicht persönlich antriffst). Wenn Du die Boje brauchst und der nicht da ist - bei sehr gutem Wetter einfach längsseits gehen, sonst (wie oben geschrieben) rumfragen, wenn kein Anlieger etwas weiß ggf. mit den Behörden Kontakt aufnehmen ... . Mein Kenntnisstand ist, dass Du für Schäden haftbar gemacht werden kannst, wenn Du seine Verbindung zur Boje anfasst / löst - also lass das besser. Normalerweise läßt niemand ein Boot lange (maximal ein paar Stunden zum Einkaufen bei gutem Wetter) an einer Boje, von der man nicht weiß, ob die vielleicht privat ist und wieviel Last die ab kann. Ist zumindestens keine gute Seemannschaft. Alles Andere klärt man dann normalerweise im Gespräch.
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#14
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Das Boot liegt jetzt super vertäut (getreu dem Motto: doppelt hält besser) an der Nachbarboje, der seine soweit ich weiß nicht mehr wirklich nutzt. Und damit ist meine frei für meinen Kahn!
Aber vielen Dank für Eure "Anteilnahme" und die guten Tipps...klasse, daß einem hier immer sofort Leute hilfreich zur Seite stehen. Grüßlis vom Polarkreis, wo gerade ein Gewitter (!!!!, das gibt es hier so gut wie nie!!!!) niedergeht... Christoph |
#15
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Teils kann ich den Ärger verstehen, teils fehlt mir allerdings das Verständnis:
"Meine" Ankerboje gibt es nicht, denn der Meeresgrund, an dem die Boje gesetzt wurde, wird wohl kaum dein Privatbesitz sein. Wer daher in öffentlichen Gewässern eine Boje setzt, kann nicht auf "privat" pochen. ![]() Es ist ein bisschen so wie einen öffentlichen Parkplatz mit Kisten oder dergl. zu "reservieren". ![]() Gute Seemannschaft - aber das hat nun mit "Recht" nichts zu tun - ist wohl, dass man einerseits das Festmachen an der "eigenen" Boje duldet, wenn man nicht selbst gerade "Bedarf" hat bzw. als jener, der die Boje nutzt, sich dessen bewusst ist, dass es "üblich" ist, eine solche Boje zu respektieren. Aber grundsätzlich: Es gibt kein Recht, das dir die selbstgesetzte Boje als Besitz oder gar Eigentum sichert. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#16
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Hmmm,
ich kaufe eine Ankerboje, eine Kette dazu und ein Grundgewicht. Gehört alles mir, weil bezahlt. Nun bringe ich diese Boje aus um mein Boot daran zu binden und verliere sogleich das Recht an diesem, meinem rechtmäßig erworbenen Eigentum? Jeder dahergelaufene Dxxx darf es für sich nutzen? Ist das bei ankernden Booten oder Badeinseln ebenso? Gruß Willy |
#17
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Sach mal Christoph wohnst du in Mo?? Oder nur Urlaub??
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------------------- Gruss Peter |
#18
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zwischen dem "Parken" eines Fahrzeuges auf einer öffentlichen Fläche und dem Einrichten einer dauerhaften Anlegestelle ist wohl noch ein Unterschied. Wenn ich von meinem Geld eine Tafel kaufe mit der Aufschrift "Privatparkplatz" und diese Tafel auf meine Kosten auf öffentlichem Grund aufstelle, leiten sich daraus auch keine Rechte für mich ab. Eher im Gegenteil. ![]() Soweit mir bekannt ist, sind in den meisten zivilisierten Gegenden eigentlich Genehmigungen erforderlich, wenn außerhalb von Häfen Anlegestellen, zB Ankerbojen, eingerichtet werden. Soweit mir bekannt ist, ist das Landesgesetzgebung, so zB in Schleswig-Holstein. Wird wohl woanders nicht völlig anders sein. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#19
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![]() Zitat:
Hier gehts ums zivilisierte - und trotzdem nicht überreglementierte- Norwegen. Ausserhalb der gängiger Seewege und kommerziell genutzter Fanggründe brauchts keine sonderlichen Genehmigungen für Bojen etc.- sie müssen nur ausreichend befestigt und kenntlich gemacht sein--- Einfach irgendwo festmachen würde ich allerdings nicht- es gibt auch vereinzelt, nicht sonders kenntlich gemachte Bojen, an denen Krebs-/Hummerfischer ihre Körbe postiert haben- wenn Du an denen liegend erwischt wirst, sind bei der Kystvakt 600 Tacken fällig ![]()
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....und immer eine handbreit... Kai ![]() --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#20
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Hei, also die lokalen Vorschriften die in so einem Fall greifen würden (auslegen einer boje) werden von den Kommunen erstellt. Und ich geb dir Recht Tonne an Krebs/Huimmerteinen Finger weg und ganz besonders von den Laksaufzuchtstationen. Verbot im Umkreis von 100mtr. Bei vielen Sachen wird ein Auge zugedrückt aber wenn dann sind die Strafen hier heftig.
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------------------- Gruss Peter |
#21
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![]() Zitat:
Wenn so viele Leute dort ein Schienensystem mit Slipwagen o. ä. haben - gibts dann sowas fertig bzw. fertige Komponenten zu kaufen oder bauen das alle individuell in Eigenregie ? W |
#22
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Die Schienenanlagen oder Lifte gibt es in NL ohne Ende, brauchst nur mal im Marktplaats schauen.
Im Tiedengebiet um Roterdam heben die die dicksten Boote damit in die Vor/Hintergärten.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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#23
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Ein Naust (sorry war'n schreibfehler mit 2s) iss'n Bootshaus, also sieht aus wie'ne Garage nur direkt am Strand/Küste wo Dein Grundstück ins Wasser endet. Schienesysteme gibts hier auch entweder selber gemacht oder aus Alu fertig gekauft. Slippen mit Trailer iss hier eher selten....Und ich würd mir das gut überlegen, weils "hier" bei uns eher so iss das man mittm Trecker übern Acker fährt, dann über die Steine und dann rein...
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------------------- Gruss Peter Geändert von Tagsmas (01.07.2012 um 15:36 Uhr)
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#24
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![]() Gruß Willy |
#25
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So seh ich das auch! Er befestigt ja an meinem Eigentum!
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . ![]() |
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