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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 25.05.2012, 10:50
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AausHH AausHH ist offline
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Standard BMW-Fahrer hier: Frage zu Leasingrückgabe

Moin,

ich muß mein Auto im Juli zurückgeben und habe eine Frage zur 60.000 KM Inspektion. Der Wagen hat jetzt lt. Tachostand 58.600 Km gelaufen, der Bordcomputer sagt, der Service ist erst in 5.300 Km fällig.

1. Was ist bindend für die Inspektion: KM-Stand lt. Tacho oder Serviceintervall des BC ?

2. Hat BMW einen Anspruch auf Zahlung der Inspektion, auch wenn die 60.000 Km noch nicht erreicht oder die Servicelampe nicht brennt?

Ich hatte in diesen Fällen bei den vorherigen Wagen die Inspektion immer -ggfs. Anteilmäßig- gezahlt, habe jetzt aber gelesen, daß BMW keinen Anspruch darauf hat. Stimmt das?
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Gruß
Andreas

Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der.
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  #2  
Alt 25.05.2012, 10:54
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M.E. musst Du das Auto vorgeschrieben gewartet zurückgeben - selbst wenn die nächste Inspektion nur noch 300km laut Bordcomputer / Serviceintervallanzeige (und das ist m.E. das einzig relevante) hin wäre, ist das gegeben.

Ich habe mal einen A6 nach 3,5 Jahren mit 120.000km zurückgegeben, da war die nächste Inspektion noch 220km hin: der Händler hat ein Gesichtchen gezogen, aber nichts berechnet.

Also den Rest schön schonend abfahren, das verkürzt das Wartungsintervall nicht unverhofft. Ich habe im Übrigen mit eigentlich allen Autos immer längere Wartungsintervalle (33-36tkm statt 30) geschafft, als das Wartungsheft bei statischer Berechnung vorgibt.
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #3  
Alt 25.05.2012, 11:07
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  #4  
Alt 25.05.2012, 11:10
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Steht dazu nichts im Leasingvertrag?

Falls nein, wäre aus meiner Sicht die Serviceintervallanzeige bindend.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass im Leasingvertrag keine Regelung dazu getroffen wurde.
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Micha


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  #5  
Alt 25.05.2012, 11:24
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Steht dazu nichts im Leasingvertrag?

Falls nein, wäre aus meiner Sicht die Serviceintervallanzeige bindend.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass im Leasingvertrag keine Regelung dazu getroffen wurde.
Ich habe mir den Leasingvertrag / die AGB's extra von BMW zusenden lassen, weil ich das auch nicht glauben konnte. Es steht kein Wort darüber drinnen. Da ich jetzt keinen Neuen geleast habe, stelle ich mich schon mal auf ein Tänzchen ein. Man liest ja einiges...
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Gruß
Andreas

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