![]() |
|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
|||
|
|||
![]()
Moin moin,
also ich denke mal das du da eine Mitschuld bekommen wirst! 1.Auch seitlich an der Straße abgestellte Fahrzeuge sind Sichtlich erkennbar zu machen (Standlicht) auch wenn die Fahrzeug Innenbeleuchtung an war muss man es nicht immer von außen sehen. 2.Ein Fahrzeug muss nicht in Bewegung sein um eine Unfallgefahr dazustellen! (Eingriff in den Straßenverkehr) kann auch durch versperren oder Vollstellen der Straße durch unerwartete Hindernisse geahndet werden (Ticket, Abschleppen). Und nur weil der Radfahrer keine Rennleitung wollte heißt nicht das er ein Schuldeingeständnis im sinne Verursacher zu 100% zugeben würde sondern das er zur zeit Angetrunken gewesen sein könnte und nur deswegen auf die Jungs verzichten wollte.... im falle Trunkenheit ist das jetzt sicher schwer nachzuweisen!
__________________
Gruß Björn |
#27
|
||||
|
||||
![]()
Bootsmann hat das gut berichtet.
Manno, dann war die Türe denn eben auf. Mir ist vor vielen Jahren ähnliches passiert, da stand ich in zweiter Reihe vor der Bank, kein Verkehr, Türe auf, ich raus, Auto in der Türe. Bullizei hats glaube ich aufgenommen und derjenige der mir reingefahren ist hat nen Zettel bekommen, ich habe über die Versicherung des Gegners abgerechnet. LG Guido |
#28
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Du schriebst, dass du Sachen auszuladen hättest und deswegen die Türen offen standen. Das ist ein anderer Sachverhalt. So tritt dann die Gefährungshaftung deines Fahrzeuges hinter dem Verschulden des Radfahrers zurück.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
|
#29
|
||||
|
||||
![]()
Naja,ein Radfahrer,der nachts unterwegs ist,sollte ja auch Licht am Rad haben.
Das er bei Radfahren auch die Augen auf hat,setze ich mal vorraus ![]() Wenn da nun ein Auto mit offenen Türen ,Innenbeleuchtung und einem rumkramenden Besitzer am Straßenrand parkt und dieser Blindfisch den nicht sieht, wäre das für mich ein Grund ,den Herrn mal auf seine Verkehrstauglichkeit überprüfen zu lassen! Ich stelle auch keine "Feuertöpfe" auf, wenn ich nachts igendetwas auslade! Autofahrende Radfahrer gehen ja noch!-bin ja selber einer! ![]() ![]()
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]()
|
#30
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
der frühe Vogel fängt den Wurm... und die späte Katze den frühen Vogel...
![]() |
#31
|
||||
|
||||
![]()
Gefährungshaftung <-- was'n das?
Ich danke euch für die zahlreichen Antworten. Allerdings bin ich nun grad verunsichert, was nun Recht ist und was nicht. Fakt ist, dass ich das Fahrzeug nicht ausreichend gekennzeichnet habe. Standlicht...o.ä. Die Meinungen zur Schuldfrage gehen hier auch auseinander...Tendenz allerdings zu einer Teilschuld meinerseits. Ich denke, dass ich den Schaden allein regulieren werde, bevor ich eine Lawine lostrete deren Ausmaße ich nicht einschätzen kann. Allerdings werde ich an dem Knaben dranbleiben und schauen, ob ich ihn mal irgendwann erreichen kann. Ein Druckmittel ihm gegenüber habe ich, das bleibt allerdings Verschlusssache. Betrunken war er nicht...er stand unter anderem Rauscheinfluss...deswegen keine Rennleitung |
#32
|
||||
|
||||
![]()
Eine endgültige und vor allem verbindliche Antwort würdest du nur bekommen, wenn du tatsächlich den Rechtsweg bis zum Ende beschreitest. Und das scheint es nicht wert zu sein. Und mal ehrlich. Hätte der betroffene Radfahrer die exakt gleiche Geschichte aus seiner Sicht hier geschildert, dann wäre der Autofahrer als Schuldiger sicher gewesen. Es hätte die exakt gleiche Diskussion gegeben...nur eben andersrum.
![]()
__________________
Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. |
#33
|
||||
|
||||
![]()
So..jetzt wirds lustig und könnte zum Runninggag der Woche werden.
![]() Einigemale habe ich gelesen, dass ich eine Teilschuld und Punkte bekommen könnte, weil ich mein Auto nicht ausreichend gekennzeichnet habe. Aber! Was is'n nun der Unterschied zwischen einem Gartenzaun und einem parkendem Auto? Von beiden geht keine Gefahr für den Radler im eigentlichen Sinne aus. Bekommt der, dem der Grundstückszaun gehört auch eine Teilschuld, wenn der Zaun unbeleuchtet da rumsteht und nachts ein Radfahrer einschlägt? ![]() |
#34
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Vermutlich wirds grad im Mountainbike-Forum so diskutiert. ![]() |
#35
|
|||
|
|||
![]()
Könnte interessant sein!
Welcher Sicherheitsabstand ausreichend ist, bewerten Gerichte unterschiedlich: Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hält einen Sicherheitsabstand von 90 Zentimetern für ausreichend (4 U 80/07). Das OLG Jena fand, dass 80 bis 90 Zentimeter Seitenabstand zum parkenden Kraftfahrzeug zu nahe sei. Doch ein mögliches Mitverschulden des Radfahrers trete gegenüber dem gravierenden Verstoß des Autofahrers gegen die Sorgfaltspflichten beim Einsteigen zurück (5 U 596/06). "Anders sieht es aus, wenn eine Autotür schon länger sichtbar offen steht oder ein Fahrzeug erkennbar beladen wird. Dann sollten Radfahrer den Sicherheitsabstand vergrößern, um dem Vorwurf einer Teilschuld zu entgehen", so der ADFC-Rechtsexperte. Nur den halben Schadensersatz erhielt ein Radfahrer, weil er zu dicht an einem gerade erst anhaltenden Auto vorbeifuhr und durch einen schweren Beutel am Lenker beim Ausweichen behindert wurde (Kammergericht - KG, 12 U 1022/70).
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#36
|
||||
|
||||
![]()
|
#37
|
||||
|
||||
![]()
Ich bin raus.
![]()
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#38
|
||||
|
||||
![]()
Die Frage kann letzendlich nur ein Jurist beantworten, in diesem Beispiel geht es zwar um den Fuß- und Radweg und der Autofahrer fühlt sich auch im recht, aber lest selbst.
Zitat:
![]() ![]() ![]()
__________________
Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#39
|
||||
|
||||
![]()
Anschreiben, wenn er sich nicht meldet Mahnung und dann ein Mahnverfahren einleiten. Sollte er widersprechen alles neu durchrechnen und dann entscheiden ob es sich lohnt oder nicht.
Wenn er zahlt ist es gut, wenn er sich gar nicht meldet hast du einen Titel und 30 Jahre Zeit. ![]() Ein Mahnverfahren geht mittlerweile online und ist recht preisgünstig. Gruß Jan PS: Es nützt übrigens nichts, wenn man OWI/ Strafrecht und Haftungsrecht (Zivilrecht) in einen Top wirft und dann alles gut schüttelt. |
#40
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#41
|
||||
|
||||
![]()
Ich habe von meinem Versicherungs-Berater so eine Karte bekommen wo eine Kostenlose Hotline drauf steht. Dort kann man anrufen und genau bei solchen Rechtsfragen eine genaueAntwort bekommen natürlich ohne Kosten ,die Personen mit denen man spricht haben sich für solche und andere Fälle im Straßenverkehr spezialisiert . Habt ihr nicht so etwas ?Im internet lässt sich bestimmt was finden.
__________________
![]() ![]() ![]() Umfallen ist keine Schande, liegen bleiben schon.🫡 Seit 2024 wieder mit kleinem Konsolenboot unterwegs💪 |
#42
|
||||
|
||||
![]()
Radfahrer sind die Ruderer der asphaltierten Wege
![]() ![]() ![]()
__________________
Gruß Harald |
#43
|
||||
|
||||
![]()
Falsch, nicht Ruderer.
Das sind die Paddler ![]() Sagt einer, der selbst Fahrrad fährt und Paddelboote quält ![]()
__________________
Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#44
|
||||
|
||||
![]()
Ein anderer Ansatz wäre, unabhängig vom Radler an das Geld für die Reparatur zu kommen.
Ich habe in meiner privaten Haftpflicht eine Forderungsausfallversicherung eingeschlossen. Die zahlt, wenn jemand mir einen Schaden zufügt und nicht zahlen kann. Ein gängiges Beispiel ist : Mittelloser Radler fährt mir ins Auto - die Ausfallversicherung zahlt ! Da Du einen Zeugen für den Vorfall hast, solltest Du bei Deiner Versicherung nachhaken. |
#45
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Was von dem Versprechen den Schaden unter der Hand zu regulieren zu halten ist, kann man sich in dem fall denken.... ![]() Zur schuldfrage wie schon gesagt: ein Radler muss wie jeder andere Verkehrsteilnehmer innerhalb seiner Sichtweite anhalten können, auch im Dunkeln. Damit man nicht Stumpf in genau solche Hindernisse hinein fährt, es könnte sich ja auch um eine ungesicherte, unbeleuchtete unfallstelle handeln. Gruß, Jörg |
#46
|
||||
|
||||
![]()
Ui...hier hat sich ja einiges getan.
![]() Die Situation um den jungen Mann ist leider nicht ganz einfach. Er ist wohl mit dem Gesetz in letzter Zeit in Konflikt geraten, saß auch ein und bat mich daher die Rennleitung außen vor zu lassen. Da ich grundsätzlich ein netter und gutgläubiger Mensch bin, haben wir halt eine private Übereinkunft getroffen. Ich war gestern an seiner Adresse und habe nochmals versucht ihn zu erreichen. Die Umstände seines Wohnortes sind allerdings so, dass er in einem Wohnheim wohnt und ich jetzt die dortige Betreuerin auf ihn angesetzt habe...kluger Schachzug. Die wird sich jetzt der Sache annehmen und ihn drängen, dass er sich bei mir meldet. Polizei lasse ich erstmal aus dem Spiel, dass wird sie ihm so vermitteln. Klingt jetzt recht egoistisch, zumal mir in den Beiträgen eine gewisse Mitschuld angehangen wird. Fakt ist aber: Er stand unter berauschenden Mitteln und hat uns beim Ausladen einfach nicht gesehen. Auto war beleuchtet (innen) und wir standen unter einer Straßenlaterne. Also ist er völlig verpeilt mit seinem Rad'l bei uns eingeschlagen. Das ganze klingt recht abstrus, ich weiß. Schauen wir mal was da rauskommt und ich werde dann berichten. Ein Anwalt kann zwar einen Titel erwirken (wenns gut geht), aber bringen wird es mir nix. Auch wenn der Titel 30 Jahre gültig ist...ich glaube nicht, dass er in seinem Leben nochmal richtig auf die Beine kommt. Fass einem nackten Mann in die Tasche. Außerdem werde ich mein Nervenbudget nicht schmälern, um jetzt eine Klage anzustreben bei der es um 330,00 € geht. Das könnte man dann als fehlorientiere Freizeitgestaltung betrachten. PS: Forderungsausfallversicherung habe ich nicht in meiner Haftpflicht
|
#47
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Theorie: ich hätte die Rennleitung geholt, die hätten den Unfall aufgenommen. Hätten festgestellt, dass er unter berauschenden Einflüssen steht....hätten ihn wahrscheinlich in Gewahrsam genommen und ich hätte erst recht keine Kohle gesehen. In der jetztigen Situation bleibt noch ein Quäntchen Hoffnung, dass ich das Geld bekomme |
#48
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
- Er zahlt nicht - Du besorgst Dir einen "Titel" vom Gericht - Du beauftragst einen Gerichtsvollzieher, der ihn besucht und feststellt, dass er Nichts hat - Wenn Du das Alles schriftlich bei der Versícherung eingereicht und dreimal nachgefragt hast, bekommst Du das Geld (bei den meisten Versicherungen unter Abzug einer Selbstbeteiligung) Wäre der Ablauf nicht so, wäre dem Mißbrauch und Betrug Tür und Tor geöffnet! LG Peter |
#49
|
||||
|
||||
![]()
Ich rufe IMMER die Rennleitung, außer die Schuldfrage geht klar an mich, dann spar ich mir die Kohle und es geht, wenn der "Gegner" einverstanden ist, so an die Versicherung.
Gruß Willy |
#50
|
||||
|
||||
![]()
Schwatz ihm das Fahrrad ab und versilber das Ding
![]() Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
|
![]() |
|
|