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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Gemeinde,
letzten Mittwoch hatte ich nachts gegen halb zwölf einen Unfall mit einem Radler. Ich habe seitlich an der Strasse gestanden, hatte die Türen offen (Innebeleuchtung war an) um Sachen auszuladen. Anscheinend hatte er das nicht gesehen und ist an den Türen hängen geblieben. Zum Glück ist ihm nix passiert. Schaden an meinem Auto hält sich in Grenzen, jedoch möchte die Werkstatt für die Smartrepair 330,00 Euro sehen. Gutgläubich wie ich bin, habe ich nur seine Personalien aufgenommen und wir vereinbarten die Sache ohne die Rennsportleitung+Versicherung abzuwickeln. Nun habe ich das Problem, dass der Knabe sich nicht meldet (Handy seit Tagen aus) und auch an seinem Wohnort nicht mehr anzutreffen ist. Geld wollte er mir geben, wenns wieder auf der Kasse klingelt....sprich zum Anfang des Monats. So...jetzt !! Ich habe ihm eine Nachricht geschrieben, dass ich ihn nachträglich anzeigen werden....sollte ich bis Samstag nix von ihm hören. Ziel ist es dann, den Schaden über die Versicherung abzuwickeln, die sich dann halt das Geld von ihm wiederholt. Ähm..ich hab ich jetzt Gedankenquark oder kann ich das so machen? ![]() Grüße aus Berlin Jens |
#2
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ich bin kein Rechtsverdreher, aber eine Mitschuld wird dir vermutlich mindestens angerechnet werden. Waren die Türen zur Strassenseite oder zum Bürgersteig offen? War ein Radweg vorhanden? Wurde dieser vom Radler benutzt?
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.
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#3
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Ich glaube eher, dass du froh sein musst, wenn dich der Radler nicht anzeigt, weil du in der Nacht ungesichert deine Autotür offen gelassen hast.
Ich an seiner Stelle würde sofort nen Anwalt nehmen und gegen dich Anzeige erstatten wegen Gefährdung . Hat alles 2 Seiten....
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#4
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Türen waren zur Straßenseite offen und einen Radweg gibt es dort nicht. Warum Teilschuld? Soll ich nachts ein Warnband aufspannen oder einen Flutlichtmast auf's Auto richten, damit jeder sieht das ich die Türen offen habe ??
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#5
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Jo! Genau das!
![]() Das wird dir zumindest der Ordnungshüter vorwerfen, dass du das nicht getan hast. Momentan sehe ich die besseren Karten beim Radler!
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.
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#6
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Hi !
Für das Fahrrad gilt das gleiche wie für andere Verkehrsteilnehmer: er hat innerhalb seiner Sichtweite anhalten zu können ! Ob da nun eine Autotür im Weg ist oder sonst was.. Anders sieht es aus, wenn die Tür gerade in dem Moment geöffnet wird, wo er dran vorbei will. Hinterher ists immer leicht zu sagen: aber ich hätte die Rennleitung dazu geholt. Wer weiss ob der Knabe nicht alkoholisiert war ? Wie dem auch sei, sowas regelt man sofort. Zuerst durch die Polizei um den Sachverhalt neutral aufnehmen zu lassen und den Rest durch die Versicherungen - egal wer schuldig ist, dafür hat man sowas schliesslich. Gruß, Jörg |
#7
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§14 der StVO über Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen:
(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. (2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#8
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Deswegen naiv...er hatte mich quasi angebettelt, dass ich die Rennsportleitung nicht hole, da er wohl mit denen schon unangenehm zu tun hatte. Des Weiteren sind die Umstände nicht ganz einfach, da ich weiß warum er keine Polizei wollte. Er hat seine Geschäftstätigkeit in einen Bereich gelegt, bei dem die Polizei auf jeden Fall was dagegen hätte. So...nun hab ich halt das Problem, dass ich wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen bleibe und das selber bezahlen darf.
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#9
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.... Ihr könnt jetzt Paragraphen rausholen wie Ihr wollt ich würde mein Geld auf Jens setzen
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Markus ![]() es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit ![]()
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#10
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Aaargs...das klingt nicht gut ![]() Allerdings verstehe ich nicht, wie man in einem Abstand von ca. 60cm an Autos vorbeifahren kann....und das nachts, wenns dunkel ist.
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#11
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#12
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Wenn der Fahrradfahrer nur eine Hautabschürfung erlitten hat geht es um fahrlässige Körperverletzung und um mindestens fünf Punkte. Ich würde den eigenen Schaden lieber abschreiben, zumal Fahrradfahrer keine Haftpflicht haben müssen...
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#13
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Ok...es scheint, dass sich die Sache zusehr verkompliziert. Ich werde probieren den Typen zu erreichen und wenn nicht, dann regulier ich das selber. Man lernt ja nie aus im Leben.
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#14
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Ich verstehe zwar nicht, warum man seine Türen nicht wieder schließen kann, aber das ist jetzt ein anderes Thema.
Grundsätzlich gilt, dass die Gefahr vom Auto ausgeht. Besonders, wenn man meint, die Türen unnötig offen zu halten. Allerdings muss der Radfahrer auch um ein Hindernis herumfahren können. Nachts ist es von Interesse, ob das Fahrzeug beleuchtet war, ob es unter einer Laterne stand, wie die Straßenführung war. Das würde ein Richter berücksichtigen. Ich sehe den größten Verschuldensanteil beim Radfahrer. Ich würde meine Ansprüche auf jeden Fall geltend machen. Dies mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Wenn der Typ keine Haftpflichtversicherung hat, und keine Kohle, dann hat man einen Titel. Irgendwann kommen die Leute auf jeden Fall zu Geld. VK - falls vorhanden - wird wohl wegen der Selbstbeteiligung ausscheiden. In keinem Fall wird der Versicherer den Selbstbehalt regressieren. Damit ist es auf jeden Fall dein Thema.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#15
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#16
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#17
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![]() Zitat:
![]() Der TE hat doch erklärt, "Türen waren zur Straßenseite offen ....."
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#18
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Mir wurde mal von der Rennleitung erklärt, das ein stehendes Fahrzeug keinen Unfall verursachen kann.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#19
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Markus ![]() es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit ![]() |
#20
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#21
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Häufig sieht es aber leider so aus, dass die Rennleiter die armen benachteiligten Radler in Schutz nehmen. Als Autofahrer bist du immer der Doofe.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#22
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Letztes Jahr vor meinem Grundstück abends eingeparkt und bevor ich ausstieg,natürlich kurz in den Spiegel geschaut!-Auf dem Radweg war nichts zu sehen
![]() Meine Frau öffnet ebenfalls die Tür auf der Beifahrerseite und schon knall es fürchterlich. Leider hatte Sie den auf dem Fußweg ohne Licht in falscher Richtung fahrenden Knallkopf nicht gesehen. Dieser flog nun im hohen Bogen über meine Tür und landete in meiner Hecke!Gottseidank ist ihm nichts weiter passiert! Bevor der sich gesammelt hatte,war die Rennleitung schon informiert und wenige Minuten später vor Ort! Schaden am Fahrzeug 800€ Schaden an der Hecke 80,-€ Schaden bei meiner Frau!-neue Jacke! Hat der Radler (übrigens der ehemalige Lehrer meines Sohnes!-was ich aber erst später erfuhr!) alles ohne Murren gezahlt!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#23
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Digger das darfst Du aber nicht vergleichen, hier liegt der Fall anderst. Wichtig ist, wird die Türe gerade geöffnet oder war diese schon länger offen.
In Deinem Fall hattest Du Glück das der Radler ohne Licht auf dem Fußweg unterwegs war. Edit: gerade gefunden, hier eine paar Infos zur Rechtslage
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Markus ![]() es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit ![]() Geändert von Markus Nbg (03.05.2012 um 13:42 Uhr) Grund: Fettschrift |
#24
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I'm so sorry
![]() Hast Recht!!!
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#25
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![]() Zitat:
Das war scheinbar eine gefährliche Aktion im Dunkeln ohne das Fahrzeug ausreichend zu sichern.
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