boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 58Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 58 von 58
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 03.05.2012, 12:35
Bastard Bastard ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 08.11.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 144
Boot: Driver 440
135 Danke in 73 Beiträgen
Standard

Moin moin,
also ich denke mal das du da eine Mitschuld bekommen wirst!


1.Auch seitlich an der Straße abgestellte Fahrzeuge sind Sichtlich erkennbar zu machen (Standlicht) auch wenn die Fahrzeug Innenbeleuchtung an war muss man es nicht immer von außen sehen.


2.Ein Fahrzeug muss nicht in Bewegung sein um eine Unfallgefahr dazustellen! (Eingriff in den Straßenverkehr) kann auch durch versperren oder Vollstellen der Straße durch unerwartete Hindernisse geahndet werden (Ticket, Abschleppen).


Und nur weil der Radfahrer keine Rennleitung wollte heißt nicht das er ein Schuldeingeständnis im sinne Verursacher zu 100% zugeben würde sondern das er zur zeit Angetrunken gewesen sein könnte und nur deswegen auf die Jungs verzichten wollte.... im falle Trunkenheit ist das jetzt sicher schwer nachzuweisen!
__________________
Gruß
Björn
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 03.05.2012, 12:41
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
Commander
 
Registriert seit: 11.06.2009
Ort: Niederrhein
Beiträge: 306
Boot: Segelboot
408 Danke in 263 Beiträgen
Standard

Bootsmann hat das gut berichtet.

Manno, dann war die Türe denn eben auf.

Mir ist vor vielen Jahren ähnliches passiert, da stand ich in zweiter Reihe vor der Bank, kein Verkehr, Türe auf, ich raus, Auto in der Türe.

Bullizei hats glaube ich aufgenommen und derjenige der mir reingefahren ist hat nen Zettel bekommen, ich habe über die Versicherung des Gegners abgerechnet.

LG Guido
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 03.05.2012, 12:41
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.382
25.566 Danke in 9.145 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von mylo_74 Beitrag anzeigen
Na dann erklär mir doch mal wie ich meine Schrankteile aus dem geschlossenen Fahrzeug bekomme. Zumal ich noch nicht mal erwähnt hatte, dass meine Freundin zum Zeitpunkt des Einschlages mit dem Oberkörper im Auto war und der Typ sie um ca. 10cm verfehlte. Soweit zum Thema....unnötig offene Türen.
Das hast du bisher nicht geschrieben.

Du schriebst, dass du Sachen auszuladen hättest und deswegen die Türen offen standen. Das ist ein anderer Sachverhalt.

So tritt dann die Gefährungshaftung deines Fahrzeuges hinter dem Verschulden des Radfahrers zurück.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 03.05.2012, 12:50
bootsmann bootsmann ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.742
Boot: Ich fahre alle Boote,ob Segel oder Motor
Rufzeichen oder MMSI: Moin Digger
10.144 Danke in 3.466 Beiträgen
Standard

Naja,ein Radfahrer,der nachts unterwegs ist,sollte ja auch Licht am Rad haben.
Das er bei Radfahren auch die Augen auf hat,setze ich mal vorraus

Wenn da nun ein Auto mit offenen Türen ,Innenbeleuchtung und einem rumkramenden Besitzer am Straßenrand parkt und dieser Blindfisch den nicht sieht, wäre das für mich ein Grund ,den Herrn mal auf seine
Verkehrstauglichkeit überprüfen zu lassen!
Ich stelle auch keine "Feuertöpfe" auf, wenn ich nachts igendetwas auslade!

Autofahrende Radfahrer gehen ja noch!-bin ja selber einer!-aber "nur" Radfahrer sind mir schon immer merkwürdig vorgekommen!
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #30  
Alt 03.05.2012, 12:50
Benutzerbild von Fourwinnzler
Fourwinnzler Fourwinnzler ist offline
Captain
 
Registriert seit: 14.05.2007
Ort: im Norden
Beiträge: 629
Boot: öfter andere, immer zu langsame
Rufzeichen oder MMSI: Huup
740 Danke in 359 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Mir wurde mal von der Rennleitung erklärt, das ein stehendes Fahrzeug keinen Unfall verursachen kann.
Was dir die Mützenträger erzählen (auch direkt nach dem Unfall) ist völlig egal. Damit kannst du keinen Rechtsstreit gewinnen.
__________________
der frühe Vogel fängt den Wurm... und die späte Katze den frühen Vogel...
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 03.05.2012, 12:57
Benutzerbild von mylo_74
mylo_74 mylo_74 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 11.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 164
Boot: 1979 Lotos 1 mit Lunze Getriebe
159 Danke in 77 Beiträgen
Standard

Gefährungshaftung <-- was'n das?

Ich danke euch für die zahlreichen Antworten. Allerdings bin ich nun grad verunsichert, was nun Recht ist und was nicht. Fakt ist, dass ich das Fahrzeug nicht ausreichend gekennzeichnet habe. Standlicht...o.ä. Die Meinungen zur Schuldfrage gehen hier auch auseinander...Tendenz allerdings zu einer Teilschuld meinerseits. Ich denke, dass ich den Schaden allein regulieren werde, bevor ich eine Lawine lostrete deren Ausmaße ich nicht einschätzen kann. Allerdings werde ich an dem Knaben dranbleiben und schauen, ob ich ihn mal irgendwann erreichen kann. Ein Druckmittel ihm gegenüber habe ich, das bleibt allerdings Verschlusssache. Betrunken war er nicht...er stand unter anderem Rauscheinfluss...deswegen keine Rennleitung
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 03.05.2012, 13:08
Benutzerbild von Raccoonhotel
Raccoonhotel Raccoonhotel ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.07.2006
Ort: Friedeburg
Beiträge: 3.369
Boot: Polaris Alpha
Rufzeichen oder MMSI: Scotch me up Beamy!!
9.776 Danke in 4.275 Beiträgen
Standard

Eine endgültige und vor allem verbindliche Antwort würdest du nur bekommen, wenn du tatsächlich den Rechtsweg bis zum Ende beschreitest. Und das scheint es nicht wert zu sein. Und mal ehrlich. Hätte der betroffene Radfahrer die exakt gleiche Geschichte aus seiner Sicht hier geschildert, dann wäre der Autofahrer als Schuldiger sicher gewesen. Es hätte die exakt gleiche Diskussion gegeben...nur eben andersrum.
__________________

Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!!
Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.

Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 03.05.2012, 13:10
Benutzerbild von mylo_74
mylo_74 mylo_74 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 11.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 164
Boot: 1979 Lotos 1 mit Lunze Getriebe
159 Danke in 77 Beiträgen
Standard

So..jetzt wirds lustig und könnte zum Runninggag der Woche werden.

Einigemale habe ich gelesen, dass ich eine Teilschuld und Punkte bekommen könnte, weil ich mein Auto nicht ausreichend gekennzeichnet habe. Aber! Was is'n nun der Unterschied zwischen einem Gartenzaun und einem parkendem Auto? Von beiden geht keine Gefahr für den Radler im eigentlichen Sinne aus. Bekommt der, dem der Grundstückszaun gehört auch eine Teilschuld, wenn der Zaun unbeleuchtet da rumsteht und nachts ein Radfahrer einschlägt?
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 03.05.2012, 13:12
Benutzerbild von mylo_74
mylo_74 mylo_74 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 11.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 164
Boot: 1979 Lotos 1 mit Lunze Getriebe
159 Danke in 77 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Raccoonhotel Beitrag anzeigen
Eine endgültige und vor allem verbindliche Antwort würdest du nur bekommen, wenn du tatsächlich den Rechtsweg bis zum Ende beschreitest. Und das scheint es nicht wert zu sein. Und mal ehrlich. Hätte der betroffene Radfahrer die exakt gleiche Geschichte aus seiner Sicht hier geschildert, dann wäre der Autofahrer als Schuldiger sicher gewesen. Es hätte die exakt gleiche Diskussion gegeben...nur eben andersrum.

Vermutlich wirds grad im Mountainbike-Forum so diskutiert.
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 03.05.2012, 13:17
bootsmann bootsmann ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.742
Boot: Ich fahre alle Boote,ob Segel oder Motor
Rufzeichen oder MMSI: Moin Digger
10.144 Danke in 3.466 Beiträgen
Standard

Könnte interessant sein!

Welcher Sicherheitsabstand ausreichend ist, bewerten Gerichte unterschiedlich: Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hält einen Sicherheitsabstand von 90 Zentimetern für ausreichend (4 U 80/07). Das OLG Jena fand, dass 80 bis 90 Zentimeter Seitenabstand zum parkenden Kraftfahrzeug zu nahe sei. Doch ein mögliches Mitverschulden des Radfahrers trete gegenüber dem gravierenden Verstoß des Autofahrers gegen die Sorgfaltspflichten beim Einsteigen zurück (5 U 596/06).

"Anders sieht es aus, wenn eine Autotür schon länger sichtbar offen steht oder ein Fahrzeug erkennbar beladen wird. Dann sollten Radfahrer den Sicherheitsabstand vergrößern, um dem Vorwurf einer Teilschuld zu entgehen", so der ADFC-Rechtsexperte. Nur den halben Schadensersatz erhielt ein Radfahrer, weil er zu dicht an einem gerade erst anhaltenden Auto vorbeifuhr und durch einen schweren Beutel am Lenker beim Ausweichen behindert wurde (Kammergericht - KG, 12 U 1022/70).
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 03.05.2012, 13:21
Benutzerbild von idefix01
idefix01 idefix01 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2007
Ort: Franken
Beiträge: 1.676
Boot: Azimut
2.050 Danke in 942 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von mylo_74 Beitrag anzeigen
Gefährungshaftung <-- was'n das?
http://de.wikibooks.org/wiki/Zur_Gef...Verkehrsunfall

Viel Spaß beim Lesen

Wolfgang
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #37  
Alt 03.05.2012, 14:04
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.382
25.566 Danke in 9.145 Beiträgen
Standard

Ich bin raus.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 03.05.2012, 14:12
Benutzerbild von Skilsö
Skilsö Skilsö ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 15.08.2008
Ort: Weyhe
Beiträge: 807
Boot: Skilsø 33 Arctic
Rufzeichen oder MMSI: DF7717
809 Danke in 451 Beiträgen
Standard

Die Frage kann letzendlich nur ein Jurist beantworten, in diesem Beispiel geht es zwar um den Fuß- und Radweg und der Autofahrer fühlt sich auch im recht, aber lest selbst.
Zitat:
Zitat von http://www.frag-einen-anwalt.de/Unfall-Auto-Radfahrer-(Auf-Fuweg-in-falsche-Richtung)-Schuldfrage-__f56161.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unfa...-__f56161.html
..........
Zivilrechtlich ist hier eine Haftungsquote zu bilden, die den jeweiligen Verschuldensanteilen zu entsprechen hat. Widerum vorausgesetzt, Sie durften dort parken, würde ich das überwiegende Verschulden bei der Radfahrerin sehen, die nicht auf dem Fußweg hätte fahren dürfen und erst recht nicht in die falsche Richtung. Ein Mitverschulden ist Ihnen jedoch auch zu machen. Dies folgt aus der sogenannten Betriebsgefahr des KFZ: Die Radfahrerin war unmotorisiert unterwegs, Sie hingegen mit einem Auto, von dem objektiv betrachtet eine größere Gefahr ausgeht. Da ich nicht alle Details kenne, kann ich die Haftungsquote nicht genau prognostizieren. Realistisch wäre bei den mir bekannten Informationen zum Beispiel eine Haftungsquote von 75% zu 25%. Das heiß, Sie könnten von der Radfahrerin Schadensersatz in Höhe von 75 % der Ihnen entstandenen Schäden verlangen, hätten 25 % selbst zu tragen. Umgekehrt müssten Sie der Radfahrerin 25 % der ihr entstandenen Schäden ersetzen. Wenn Sie dort nicht hätten parken dürfen, wäre die Haftungsquote etwa umgekehrt zu bewerten.
......
Wenn er den Unfall während einer Straftat verursachte könntes es evtl. etwas günstiger sein, da man ggf. für eine Straftäterermittelung noch "belohnt" würde aber wer weiß das schon ..... Anwalt ????
__________________
Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 03.05.2012, 19:06
Benutzerbild von CC 3829
CC 3829 CC 3829 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 16.06.2004
Ort: Würselen
Beiträge: 122
Boot: Conger, Shark 24
123 Danke in 59 Beiträgen
Standard

Anschreiben, wenn er sich nicht meldet Mahnung und dann ein Mahnverfahren einleiten. Sollte er widersprechen alles neu durchrechnen und dann entscheiden ob es sich lohnt oder nicht.
Wenn er zahlt ist es gut, wenn er sich gar nicht meldet hast du einen Titel und 30 Jahre Zeit.
Ein Mahnverfahren geht mittlerweile online und ist recht preisgünstig.

Gruß Jan

PS: Es nützt übrigens nichts, wenn man OWI/ Strafrecht und Haftungsrecht (Zivilrecht) in einen Top wirft und dann alles gut schüttelt.
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 03.05.2012, 20:20
Benutzerbild von klastey
klastey klastey ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2006
Ort: Göttingen u.a.d.Wasser.
Beiträge: 1.983
Boot: Hardy 20 Familie Pilot
Rufzeichen oder MMSI: EY DIGGA, bring Bier mit
5.889 Danke in 2.088 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fourwinnzler Beitrag anzeigen
Was dir die Mützenträger erzählen (auch direkt nach dem Unfall) ist völlig egal. Damit kannst du keinen Rechtsstreit gewinnen.
Brauchte ich doch gar nicht, der Radler hat eine gebührenpflichtige Verwarnung bekommen und hat den Schaden bezahlt.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 03.05.2012, 21:45
Benutzerbild von k.broekstra
k.broekstra k.broekstra ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Ringe
Beiträge: 222
Boot: Seit kurzem wieder im Besitz eines kleinen Konsolenbootes
101 Danke in 58 Beiträgen
Standard

Ich habe von meinem Versicherungs-Berater so eine Karte bekommen wo eine Kostenlose Hotline drauf steht. Dort kann man anrufen und genau bei solchen Rechtsfragen eine genaueAntwort bekommen natürlich ohne Kosten ,die Personen mit denen man spricht haben sich für solche und andere Fälle im Straßenverkehr spezialisiert . Habt ihr nicht so etwas ?Im internet lässt sich bestimmt was finden.
__________________
Gruß Kai

Umfallen ist keine Schande, liegen bleiben schon.🫡

Seit 2024 wieder mit kleinem Konsolenboot unterwegs💪
Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 03.05.2012, 22:27
Benutzerbild von Erdbär
Erdbär Erdbär ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 02.03.2008
Ort: ROW
Beiträge: 1.095
Boot: Verkauft
2.052 Danke in 719 Beiträgen
Standard

Radfahrer sind die Ruderer der asphaltierten Wege
__________________
Gruß Harald
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 04.05.2012, 07:33
Benutzerbild von klastey
klastey klastey ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2006
Ort: Göttingen u.a.d.Wasser.
Beiträge: 1.983
Boot: Hardy 20 Familie Pilot
Rufzeichen oder MMSI: EY DIGGA, bring Bier mit
5.889 Danke in 2.088 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Erdbär Beitrag anzeigen
Radfahrer sind die Ruderer der asphaltierten Wege
Falsch, nicht Ruderer.

Das sind die Paddler

Sagt einer, der selbst Fahrrad fährt und Paddelboote quält
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 04.05.2012, 07:45
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2006
Ort: EMDEN
Beiträge: 3.151
Boot: Modellboote...
7.716 Danke in 3.220 Beiträgen
Standard

Ein anderer Ansatz wäre, unabhängig vom Radler an das Geld für die Reparatur zu kommen.

Ich habe in meiner privaten Haftpflicht eine Forderungsausfallversicherung eingeschlossen. Die zahlt, wenn jemand mir einen Schaden zufügt und nicht zahlen kann.

Ein gängiges Beispiel ist : Mittelloser Radler fährt mir ins Auto - die Ausfallversicherung zahlt !

Da Du einen Zeugen für den Vorfall hast, solltest Du bei Deiner Versicherung nachhaken.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 04.05.2012, 08:19
Benutzerbild von L0B0
L0B0 L0B0 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.06.2009
Ort: Zwischen Ruhrgebiet, Sauerland und märkischer Kreis
Beiträge: 1.125
5.804 Danke in 2.294 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von mylo_74 Beitrag anzeigen
Betrunken war er nicht...er stand unter anderem Rauscheinfluss...deswegen keine Rennleitung
Um so mehr musst du dir den Vorwurf gefallen lassen, versäumt zu haben die Rennleitung direkt nach dem Vorfall zu informieren um den Sachverhalt aufzunehmen.

Was von dem Versprechen den Schaden unter der Hand zu regulieren zu halten ist, kann man sich in dem fall denken....

Zur schuldfrage wie schon gesagt: ein Radler muss wie jeder andere Verkehrsteilnehmer innerhalb seiner Sichtweite anhalten können, auch im Dunkeln. Damit man nicht Stumpf in genau solche Hindernisse hinein fährt, es könnte sich ja auch um eine ungesicherte, unbeleuchtete unfallstelle handeln.

Gruß, Jörg
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 04.05.2012, 08:21
Benutzerbild von mylo_74
mylo_74 mylo_74 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 11.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 164
Boot: 1979 Lotos 1 mit Lunze Getriebe
159 Danke in 77 Beiträgen
Standard

Ui...hier hat sich ja einiges getan.

Die Situation um den jungen Mann ist leider nicht ganz einfach. Er ist wohl mit dem Gesetz in letzter Zeit in Konflikt geraten, saß auch ein und bat mich daher die Rennleitung außen vor zu lassen. Da ich grundsätzlich ein netter und gutgläubiger Mensch bin, haben wir halt eine private Übereinkunft getroffen. Ich war gestern an seiner Adresse und habe nochmals versucht ihn zu erreichen. Die Umstände seines Wohnortes sind allerdings so, dass er in einem Wohnheim wohnt und ich jetzt die dortige Betreuerin auf ihn angesetzt habe...kluger Schachzug. Die wird sich jetzt der Sache annehmen und ihn drängen, dass er sich bei mir meldet. Polizei lasse ich erstmal aus dem Spiel, dass wird sie ihm so vermitteln. Klingt jetzt recht egoistisch, zumal mir in den Beiträgen eine gewisse Mitschuld angehangen wird. Fakt ist aber: Er stand unter berauschenden Mitteln und hat uns beim Ausladen einfach nicht gesehen. Auto war beleuchtet (innen) und wir standen unter einer Straßenlaterne. Also ist er völlig verpeilt mit seinem Rad'l bei uns eingeschlagen. Das ganze klingt recht abstrus, ich weiß. Schauen wir mal was da rauskommt und ich werde dann berichten.

Ein Anwalt kann zwar einen Titel erwirken (wenns gut geht), aber bringen wird es mir nix. Auch wenn der Titel 30 Jahre gültig ist...ich glaube nicht, dass er in seinem Leben nochmal richtig auf die Beine kommt. Fass einem nackten Mann in die Tasche. Außerdem werde ich mein Nervenbudget nicht schmälern, um jetzt eine Klage anzustreben bei der es um 330,00 € geht. Das könnte man dann als fehlorientiere Freizeitgestaltung betrachten.

PS: Forderungsausfallversicherung habe ich nicht in meiner Haftpflicht
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #47  
Alt 04.05.2012, 08:28
Benutzerbild von mylo_74
mylo_74 mylo_74 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 11.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 164
Boot: 1979 Lotos 1 mit Lunze Getriebe
159 Danke in 77 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Um so mehr musst du dir den Vorwurf gefallen lassen, versäumt zu haben die Rennleitung direkt nach dem Vorfall zu informieren um den Sachverhalt aufzunehmen.



Gruß, Jörg
ich sollte Priester werden, da ich immer an das Gute glaube, so auch in diesem Fall.

Theorie: ich hätte die Rennleitung geholt, die hätten den Unfall aufgenommen. Hätten festgestellt, dass er unter berauschenden Einflüssen steht....hätten ihn wahrscheinlich in Gewahrsam genommen und ich hätte erst recht keine Kohle gesehen.

In der jetztigen Situation bleibt noch ein Quäntchen Hoffnung, dass ich das Geld bekomme
Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 04.05.2012, 08:47
Benutzerbild von Robinson62
Robinson62 Robinson62 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 20.03.2012
Ort: Zingst
Beiträge: 258
Boot: Derzeit kein Boot...
454 Danke in 186 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Ich habe in meiner privaten Haftpflicht eine Forderungsausfallversicherung eingeschlossen. Die zahlt, wenn jemand mir einen Schaden zufügt und nicht zahlen kann. Ein gängiges Beispiel ist : Mittelloser Radler fährt mir ins Auto - die Ausfallversicherung zahlt !
Schon mal versucht? Als ehemaliger Allianzvertreter sage ich Dir mal den Ablauf:

- Er zahlt nicht
- Du besorgst Dir einen "Titel" vom Gericht
- Du beauftragst einen Gerichtsvollzieher, der ihn besucht und feststellt, dass er Nichts hat
- Wenn Du das Alles schriftlich bei der Versícherung eingereicht und dreimal nachgefragt hast, bekommst Du das Geld (bei den meisten Versicherungen unter Abzug einer Selbstbeteiligung)

Wäre der Ablauf nicht so, wäre dem Mißbrauch und Betrug Tür und Tor geöffnet!

LG Peter
Mit Zitat antworten top
  #49  
Alt 04.05.2012, 09:05
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.626
24.948 Danke in 9.671 Beiträgen
Standard

Ich rufe IMMER die Rennleitung, außer die Schuldfrage geht klar an mich, dann spar ich mir die Kohle und es geht, wenn der "Gegner" einverstanden ist, so an die Versicherung.

Gruß
Willy
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 04.05.2012, 09:10
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.922
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
10.026 Danke in 4.857 Beiträgen
Standard

Schwatz ihm das Fahrrad ab und versilber das Ding

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 58Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 58 von 58



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.