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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 07.03.2012, 11:06
swath swath ist offline
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Standard ein wenig Satire

Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Mich würde interessieren, an wen ihr euch wenden würdet in einem solchen Falle (viel näher als ich gleich schildere möchte ich auch gar nicht drauf eingehen):

Hier im Kreis gibt es einen AG der zwischenzeitlich bekannt wie nochwas ist, nicht eben positiv, unter anderem auch durch permanent und schnell wechselnde Belegschaft.

Den Albaner nebenan?
nee, lieber an ein paar zahlungskraeftige Chinesen - dann wird die Belegschaft nur ein mal gewechselt -
haben schon einige italienische AGs gemacht und nicht bereut
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  #27  
Alt 07.03.2012, 11:16
Benutzerbild von Rauti
Rauti Rauti ist offline
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Vorgang auf CD brennen und zum Kauf anbieten.
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #28  
Alt 07.03.2012, 12:07
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Zitat:
Zitat von BILLMAN Beitrag anzeigen
der größte lump im ganzen land das ist und bleibt der denunziant
Das würde ich ein bisschen differenzierter sehen:
Wenn ich (bzw. meine Familie) gesetzwidrig geschädigt werde, und wenn ich mich aus eigener Kraft nicht wehren kann, dann darf ich m.E. auch ohne schlechtes Gewissen die Obrigkeit um Hilfe bitten, an die ich ja schließlich auch sehr hohe Schutzgelder bezahlt habe und weiter zahle.
Aber natürlich nur dann - bei Denunziation aus Neid, Missgunst oder Rache gebe ich Dir selbstverständlich recht.

Wenn ich bei kleinen Unternehmen eine Steuerhinterziehung sehe oder vermute, dann fühle ich mich nicht dadurch geschädigt:
Meine Abzüge werden garantiert nicht sinken, und es wird auch kein zusätzliches Geld für förderungswürdige Zwecke ausgegeben, wenn ein Steuerhinterzieher gefasst wird.
Statt dessen habe ich schon seit Jahren den Eindruck, dass fast jeder zusätzlich abgepresste Euro nur für Zwecke missbraucht wird, die ich nicht billigen kann.

sea u in denmark

Geändert von sea u in denmark (07.03.2012 um 12:21 Uhr)
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  #29  
Alt 07.03.2012, 12:08
skipperjames skipperjames ist offline
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Standard Strafbar...

Hallo zusammen,

hier hat sich nicht nur der AG strafbar gemacht..........
sondern auch der AN!!!!!!!!!

Gruß
Hans
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  #30  
Alt 07.03.2012, 12:22
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von sea u in denmark Beitrag anzeigen
Wenn ich bei kleinen Unternehmen eine Steuerhinterziehung sehe oder vermute, dann fühle ich mich nicht dadurch geschädigt:
Meine Abzüge werden garantiert nicht sinken, und es wird auch kein zusätzliches Geld für förderungswürdige Zwecke ausgegeben, wenn ein Steuerhinterzieher gefasst wird.
Da kann man sehen, dass Gefühle täuschen. Der Sozialabgabesatz errechnen sich aus dem Geld das man braucht, und dem Geld das reinkommt. Kommt weniger rein, steigt dein Satz, kommt mehr rein, sinkt der Satz. Jeder kann erkennen, was passiert, wenn durch Sozialabgabebetrug weniger rein kommt, auch du musst mehr zahlen. Das gilt selbst dann, wenn du kein Arbeitnehmer bist, weil auch Steuergelder zu den Sozialversicherungsträgern fließen.
Das gleiche gilt natürlich für Steuern.
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  #31  
Alt 07.03.2012, 12:31
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Mork Mork ist offline
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Zitat:
Zitat von skipperjames Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

hier hat sich nicht nur der AG strafbar gemacht..........
sondern auch der AN!!!!!!!!!

Gruß
Hans
Ja und nein - ja, weil es faktisch so ist und nein, weil der AN in diesem Falle keine Kenntnis davon hatte, da die Lohnabrechnungen nicht ausgehändigt werden.

Das bringt mich zur weiteren Frage: MUSS der AN jetzt nicht nach Kenntnis den Vorgang zur Anzeige bringen? Nun weiss er es ja.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #32  
Alt 07.03.2012, 12:42
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santhos santhos ist offline
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Steuerschuldner ist der AN, der Arbeitgeber ist nur Zahler, es ist ein Service vom AG das er so freundlich ist die Steuer auszurechnen, einzubehalten und ans Fiinanzamt abzuführen. Bei der Sozialversicherung ist das anderes.
So wie ich das gelesen habe, haben die Geldempfänger die Beträge doch quitiert also sind sie mindestens Mitschuld.
__________________
Grüße
Michael

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  #33  
Alt 07.03.2012, 12:44
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Noch mal langsam zum mitschreiben:
Der AN erhält keine Lohnabrechnung? Wie macht er es denn mit den Jahresbeträgen? Es gibt zwar keine Lohnsteuerkarte mehr, aber doch immer noch eine Jahresabrechnung, und die aus 2011 muss dein Filius doch erhalten haben.

Gruß

Volker
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  #34  
Alt 07.03.2012, 12:46
skipperjames skipperjames ist offline
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Standard Strafbar....

Nun,
im eigenen Interesse , denke ich schon....!

Wie bereits geschrieben, ist es ja schon länger so gehandhabt worden, der AG ist gesetzlich verpflichtet, über ausgezahlte Löhne, einen ordentlichen Nachweis aus
zu händigen!
Ohne wenn und aber.

Gruß
Hans
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  #35  
Alt 07.03.2012, 13:02
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Standard

Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Steuerschuldner ist der AN, der Arbeitgeber ist nur Zahler, es ist ein Service vom AG das er so freundlich ist die Steuer auszurechnen, einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen.
Diesen Witz sollte man sich merken ......

Ansosnten solltest Du Dich mal richtig informieren !
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Gruß Fred
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  #36  
Alt 07.03.2012, 13:12
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Steuerschuldner ist der AN, der Arbeitgeber ist nur Zahler, es ist ein Service vom AG das er so freundlich ist die Steuer auszurechnen, einzubehalten und ans Fiinanzamt abzuführen.
Bist du dir sicher daß das so ist?
Ich habe im Kopf, daß die Steuer bei 400€ Beschäftigungsverhältnissen vom AG abzuführen ist.

So steht das in Wikipedia:
Zitat:
Das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist nicht steuerfrei, der Arbeitgeber kann aber unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern (einheitliche Pauschsteuer) mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 % des Arbeitsentgelts erheben (§ 40a
Abs. 2 EStG).
Wenn ich Erik richtig verstanden habe, wurde wohl keine Lohnsteuerkarte vorgelegt/verlangt.
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  #37  
Alt 07.03.2012, 13:43
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Das gilt selbst dann, wenn du kein Arbeitnehmer bist, weil auch Steuergelder zu den Sozialversicherungsträgern fließen. Das gleiche gilt natürlich für Steuern.
Ist das Dein Ernst?
Meine Einkommensteuer wird tatsächlich niedriger, wenn der Verwandte des Thread-Erstellers nun seine undokumentierten Einkünfte nachversteuern muss?
Das Steuerrecht ist doch gar nicht so schlecht.

sea u in denmark
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  #38  
Alt 07.03.2012, 13:57
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Diesen Witz sollte man sich merken ......

Ansosnten solltest Du Dich mal richtig informieren !
Ich bin richtig informiert, es wird hier der Begriff Schuldner und Zahler durcheinander geworfen, Schuldner ist der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber ist nur Zahler, und wenn der die Steuer nicht richtig berechnet ist der Schuldner der Dumme.
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Grüße
Michael

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  #39  
Alt 07.03.2012, 14:06
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Der Sozialabgabesatz errechnen sich aus dem Geld das man braucht, und dem Geld das reinkommt. Kommt weniger rein, steigt dein Satz, kommt mehr rein, sinkt der Satz. Jeder kann erkennen, was passiert, wenn durch Sozialabgabebetrug weniger rein kommt, auch du musst mehr zahlen. Das gilt selbst dann, wenn du kein Arbeitnehmer bist, weil auch Steuergelder zu den Sozialversicherungsträgern fließen.
die Petition an den B-Tag wurde hier im Forum zwar schon 2-3 mal velinkt, aber hier noch mal speziell fuer Dich und nur fuer Dich:

ht tps://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1468 6 *
Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Da kann man sehen, dass Gefühle täuschen.

Das gleiche gilt natürlich für Steuern.






* bitte das Leerzeichen zw. den beiden "t" - am Linkanfang,
und zw. "8" und "6" am Linkende entfernen
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  #40  
Alt 07.03.2012, 14:17
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
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Was der AG angeblich macht, ist aber nicht schlüssig.
Jede nicht gebuchte Ausgabe, hier Lohn und pauschal 22% darauf, erhöht den betrieblichen Gewinn.
Dieser ist dann zu versteuern.
Unterm Strich bleibt für ihn nichts übrig.
Er führt "nur" zu wenig Sozialabgaben ab. Also strafbar.

Der Arbeitnehmer betreibt aber wahrscheinlich Leistungsmißbrauch, mal von ausgehend, dass er ALG2 bezieht.
Hier wird nämlich der Lohn aus einer Beschäftigung vom Leistungsentgeld abgezogen.
Die ARGE fordert in dem Fall nämlich die zu Unrecht ausgezahlten Beträge incl. Zinsen zurück.
Parallel dazu wird ein Strafverfahren wg. Leistungsmißbrauch eingeleitet.

Unterm Strich denke ich mal, ist der Arbeitnehmer schlechter dran.

Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt
Gruß Mani
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  #41  
Alt 07.03.2012, 14:40
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Hi Mani,

es gibt auch andere Aufwendungen als Lohnkosten.

Das hat doch mit dem betrieblichen Gewinn nichts zu tun,
mit dem gesparten Geld sind dann eben die Lieferwagen von
Daimler und nicht von Opel, es wird mehr Werbung betrieben
um andere aus dem Markt zu drängen etc.

Denunziant hin oder her, bei soetwas hört der Spass auf. Man
kann über Abgaben diskutieren, aber wenn sich einzelne nicht
an gesetzliche Vorgaben halten funktioniert keine Wirtschaft.

Ich möchte mal einige sehen, wenn sie ein Mitbewerber mit
unmöglichen Preisen aus dem Markt drängt, weil er auf diesem
Wege seine Lohnkosten "gesenkt" hat.

Wir haben hier im Ort auch so etwas ähnliches, Stichwort
5 Euro Tankgutscheine für Überstunden (sonst nichts).
Sogar die Paybackpunkte kassieren die dafür.

Das kostet am Ende Arbeitsplätze, führt zu Lohndumping und
Altersarmut.


Viele Grüsse

Danny
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  #42  
Alt 07.03.2012, 15:04
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Bist du dir sicher daß das so ist?
Ich habe im Kopf, daß die Steuer bei 400€ Beschäftigungsverhältnissen vom AG abzuführen ist.
Wenn ich Erik richtig verstanden habe, wurde wohl keine Lohnsteuerkarte vorgelegt/verlangt.
Zufällig hatte ich im letzten Jahr mit 400€-Verträgen zu tun:
Dabei ist das Bruttogehalt natürlich höher als die 400€, aber der AG soll die vom AN dafür geschuldeten Abgaben gleich davon abziehen und weiterleiten, so dass 400€ für den AN übrig bleiben. Der AG ist also nicht der Steuerzahler, sondern nur Erfüllungsgehilfe fürs FA.
Bei Überschreitung der 400€ (oder Verstoß gegen eine der anderen Bedingungen) ist diese bequeme und wohl auch preisgünstige Sonderregelung hinfällig.

Wenn weder der korrekte 400€-Vertrag noch Lohnsteuerkarte angewandt wurden, dann muss der AN das tatsächlich erhaltene Geld in seiner Einkommensteuererklärung angeben - oder eben später nachzahlen (evtl. für viele Jahre), wenn das Finanzamt Kenntnis davon erhält.
Und dazu soll es nun wohl kommen.

sea u in denmark
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  #43  
Alt 07.03.2012, 15:06
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Zitat:
Zitat von sea u in denmark Beitrag anzeigen
Ist das Dein Ernst?
Meine Einkommensteuer wird tatsächlich niedriger, wenn der Verwandte des Thread-Erstellers nun seine undokumentierten Einkünfte nachversteuern muss?
Das Steuerrecht ist doch gar nicht so schlecht.

sea u in denmark
Es erschließt sich mir nur ein Grund, wieso man Steuerhinterziehung als Bagatelle abtun kann. Es geht um einen Schaden von 100 Mrd € im Jahr. Das ist das 4-fache dessen, was in diesem Jahr an neuen Schulden aufgenommen werden muss.
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  #44  
Alt 07.03.2012, 15:11
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Zitat:
Zitat von ManfredBochum Beitrag anzeigen
Der Arbeitnehmer betreibt aber wahrscheinlich Leistungsmißbrauch, mal von ausgehend, dass er ALG2 bezieht.
Verstehe ich das richtig?

AG ist ALG2 = ganz klar Leistungsmißbrauch wenn Einkommen nicht gemeldet.
AG ist z.B. Hausfrau die sich etwas "Taschengeld" verdient = keine negativen Folgen für sie.
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  #45  
Alt 07.03.2012, 15:26
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Zitat:
Zitat von sea u in denmark Beitrag anzeigen
Der AG ist also nicht der Steuerzahler, sondern nur Erfüllungsgehilfe fürs FA.
Bei Überschreitung der 400€ (oder Verstoß gegen eine der anderen Bedingungen) ist diese bequeme und wohl auch preisgünstige Sonderregelung hinfällig.

Wenn du bei einem 400€ Job mehr Steuer als Sozialabgaben abgeführt hast, hast du was falsch gemacht. Also sei bitte korrekt und bezeichne dich als Erfüllungsgehilfe für die Sozialversicherungsträger.

Und auch das ist ungenau

Zitat:
Zitat von sea u in denmark Beitrag anzeigen
Wenn weder der korrekte 400€-Vertrag noch Lohnsteuerkarte angewandt wurden, dann muss der AN das tatsächlich erhaltene Geld in seiner Einkommensteuererklärung angeben - oder eben später nachzahlen (evtl. für viele Jahre), wenn das Finanzamt Kenntnis davon erhält.
Und dazu soll es nun wohl kommen.
Da vergisst du die Haftung des Arbeitgebers.
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  #46  
Alt 07.03.2012, 15:45
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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@ TO
Ich darf dir noch folgenden Link empfehlen

http://www.steuertipps.de/lexikon/l/lohnsteuerhaftung

Und darin folgenden Satz:

Zitat
" Dies (eine evtl Haftung des AN) gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer den Sachverhalt dem Finanzamt unverzüglich mitgeteilt hat."

Gruß

Volker
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  #47  
Alt 07.03.2012, 16:37
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Eckis Andrea Eckis Andrea ist offline
 
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Nun die Frage: An wen wendet man sich da? Ans Finanzamt? Die Oberfinanzdirektion? Die Polizei? Den Staatsanwalt? Den Albaner nebenan? (<- keinesfalls rassistisch gemeint )

In MV ist für derartige Belange der Zoll, Abteilung FKS zuständig. Du kannst den Sachverhalt aber auch an das zuständige Finanzamt für Buß-und Strafsachen herantragen. Die setzen sich dann mit der FKS in Verbindung.

Ich hoffe mit der Antwort geholfen zu haben.

Andrea
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  #48  
Alt 07.03.2012, 16:59
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Schuldzuweisungen waren ja nicht Sinn des Threads.
Um das Ganze also zu versachlichen, hier das Formular, welches von einem oder allen Beteiligten ausgefüllt und verschickt werden kann. Weder anonym noch denunzierend wird es im Idealfall von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgefüllt, ist im Konfliktfalle aber durchaus auch als Antrag nur einer Seite gedacht und zu nutzen. Dem Einen oder Anderen hier sicherlich bekannt:
http://www.deutsche-rentenversicheru...0260/V0027.pdf
Hat mit Zoll oder Finanzamt allerdings nichts zu tun (insofern die dritte Antwort), und ob sich die Beteiligten danach besser stellen, mögen die Parteien im Einzelfalle beurteilen.

Grüße

Matthias.
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  #49  
Alt 07.03.2012, 17:19
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Wenn du bei einem 400€ Job mehr Steuer als Sozialabgaben abgeführt hast, hast du was falsch gemacht. Also sei bitte korrekt und bezeichne dich als Erfüllungsgehilfe für die Sozialversicherungsträger.
Und auch das ist ungenau
Da vergisst du die Haftung des Arbeitgebers.
Es war nicht meine Absicht, eine umfassende Zusammenstellung aller 400€-Regeln zu bringen, sondern als direkte Antwort auf bestimmte Beiträge mit nur kurzer Begründung die möglichen Folgen einer Meldung an das FA für den betroffenen AN abzuschätzen, auf den der Thread-Starter vermutlich Rücksicht nehmen will.

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  #50  
Alt 07.03.2012, 17:42
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Zitat von santhos Beitrag anzeigen
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Wenn der AG die Steuern einbehält und nicht abführt, weil er z.B. insolvent wird schuldet nicht der AN, sondern der AG die Steuern dem FA !
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