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  #26  
Alt 28.02.2012, 14:13
Yachting Yachting ist offline
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was meinst du mit auschließlich Crew an Bord?
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  #27  
Alt 28.02.2012, 14:51
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wakeoverwave wakeoverwave ist offline
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Hat er dagegen ausschließlich Crew an Bord, so reicht der SBF Binnen, auch wenn die Tätigkeit gewerblich ist und die Crewmitglieder Geld bezahlt haben.
Bekommt die Crew nicht Geld, statt das sie bezahlen muss? ;)

Fragt diesen Herren doch mal wie er es handhabt: http://www.mydays.de/wassersport/spe...eidelberg.html
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  #28  
Alt 28.02.2012, 15:21
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proller104 proller104 ist offline
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Mit der aus "Freunden" bestehenden "Crew" bewegt man sich aber auf dünnem Eis. Ich habe den TE so verstanden, dass er er beliebige Passagiere gegen Bezahlung mitnehmen will. Diese Fahrgäste werden spätestens dann, wenn etwas schief geht, keine "Freunde" mehr sein, sondern mögliche Schadenersatzansprüchen gegen den Skipper durchsetzen. Schließlich haben sie ja bezahlt.

Bei allen Überlegungen sollte auch der Fiskus nicht vergessen werden. Steuerhinterziehung wird nicht als Kavaliersdelikt behandelt.

Gruß
Peter
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  #29  
Alt 28.02.2012, 16:21
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Zitat:
Zitat von wakeoverwave Beitrag anzeigen
Bekommt die Crew nicht Geld, statt das sie bezahlen muss? ;)
An der Frage ob jemand bezahlt oder bezahlt wird kann man das nicht festmachen. Es kommt regelmäßig vor, dass Crewmitglieder bezahlen oder Fahrgäste kostenlos befördert werden. Ein Crewmitglied hat eine Funktion an Bord, z. B. als Rudergänger, Ausguck oder Deckschrubber, während ein Fahrgast befördert wird. Deutlich ist das bei Ausbildungsfahrten. Die Lernenden beteiligen sich aktiv am Betrieb des Bootes. Sie sind Crew, keine Passagiere.

Die Frage ob die Crewmitglieder meine Freunde sind oder nicht, ob das reines Privatvergnügen oder gewerblich ist, spielt binnen keine Rolle wenn es um die Patentpflicht des Fahrzeugführers geht.

Unklar ist mir übrigens, warum hier viele bei gewerblicher Tätigkeit sofort "Steuerhinterziehung" schreien. Warauf gründet sich die Vermutung, es bestehe beim Fragesteller die Absicht Steuern zu hinterziehen? Dem Finanzamt ist die Patentpflicht doch sowas von egal.
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  #30  
Alt 28.02.2012, 16:30
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Sorry, aber diese Aussage ist falsch. Sobald auch nur ein Fahrgast an Bord ist, wird ein Patent benötigt:

http://www.atlas-schiffahrt.de/atpat.htm
Netter Link aber wo finde ich da deine Aussage wieder?

Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Genau so ist es! Fahrgäste werden mit Fahrgastschiffen befördert und die sind patentpflichtig.
....
Wenn ich in ein 3,8m langes Sportboot zwei Fahrgäste setze,
wird es noch lange nicht zum Fahrgastschiff.

Auf meinem Boot kann ich jeden zum Rudergänger erküren, der:

Binnen: geistig und körperlich geeignet und mind. 16 Jahre alt ist

und See: geistig und körperlich geeignet ist.

Ihm vorher die groben Regeln und die Bedienung des Bootes zu
erklären liegt dabei in meinem ureigensten Interesse. Das kann
sich, (sitze ich daneben und ist die Wasserfläche frei), durchaus
auf Lenken und Gasgeben beschränken....

Und wenn mir jemand den Sprit bezahlt, freue ich mich tierisch
darüber.

Das Thema gab es auch schon etliche Male, meine SuFu ist bei
der Vielzahl der Ergebnisse aber leider abgestürzt. Daher kann
ich jetzt nicht sagen ab wie vielen (zahlenden) Personen der
Bereich Sportbootführerschein verlassen wird , aber

a) habe ich so ein großes Boot noch nicht gehabt und
b) war der Drang sich an den Spritkosten zu beteiligen meist
schnell vom Tisch...

Fahren durfte aber jeder, der mal ans Steuer wollte...

Zitat:
Zitat von proller104 Beitrag anzeigen
... Diese Fahrgäste werden spätestens dann, wenn etwas schief geht, keine "Freunde" mehr sein, sondern mögliche Schadenersatzansprüchen gegen den Skipper durchsetzen. ...
Dafür gibt es sogenannte Versicherungen, die einem das Risiko
gegen Zahlung eines gewissen Obolus abnehmen, sogar im ge-
werblichen Bereich.
__________________
gregor


Geändert von Dicke Lippe (28.02.2012 um 16:53 Uhr)
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  #31  
Alt 28.02.2012, 19:32
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Ähem Gregor,

bist Du Dir wirklich sicher, dass Dir der Unterschied zwischen Gästen an Bord und Fahrgästen im kommerziellen Sinne erklärt werden muss?

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
__________________
Gruss Vestus
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  #32  
Alt 29.02.2012, 05:05
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Doch mach mal...

Auch in kommerziellem Sinne kann es Fahrgäste auf einem 3,8m Schlauchboot geben, ohne dass es zu einem Fahrgastschiff mutieren muss.

Das hat mit dem Verwendungszweck und der daraus resultierenden Abnahme des Bootes zu tun, darüber wird es definiert.

Aber es können in der Tat auch echte Fahrgäste in komm. Sinne auf einem Sportboot in zahlender Weise mitfahren.

Wenn wir diesen Unterschied mal wieder herausgearbeitet haben, wird es klarer.
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gregor

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  #33  
Alt 29.02.2012, 11:16
Yachting Yachting ist offline
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Wollte nur noch kurz klarstellen, das ich dieses natürlich Gewerblich anbieten wollte und natürlich für jede Fahrt auch eine Rechnung schreibe mit ausgewiesener Mehrwertsteuer!
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  #34  
Alt 29.02.2012, 12:07
tinta tinta ist offline
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Hier wird gelabert ohne Ende, warum schaut denn keiner mal in die Bestimmungen....
Der Sportbootsee und -binnen ist nur für private und sportliche Zwecke.... Gewerblich dürfen und können die nicht genutzt werden
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  #35  
Alt 29.02.2012, 12:11
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hab ich doch schon bei #6 geschrieben.
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  #36  
Alt 29.02.2012, 13:26
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Zitat:
Zitat von tinta Beitrag anzeigen
Hier wird gelabert ohne Ende, warum schaut denn keiner mal in die Bestimmungen....
Guten Idee!

Zitat:
Der Sportbootsee und -binnen ist nur für private und sportliche Zwecke.... Gewerblich dürfen und können die nicht genutzt werden
Beim SBF See stimmt das.

Wo bitte steht, dass man Binnen nicht gewerblich ein Sportboot mit dem SBF Binnen fahren dürfte?
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  #37  
Alt 29.02.2012, 13:36
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Wo bitte steht, dass man Binnen nicht gewerblich ein Sportboot mit dem SBF Binnen fahren dürfte?

siehe
§1.2

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...inv/gesamt.pdf


Sportboote von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke
verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen
Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 qm Fläche
fortbewegt werden.
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  #38  
Alt 29.02.2012, 17:29
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...

Sportboote von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke
verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen
Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 qm Fläche
fortbewegt werden.
Das ist eine Definition von Sportboot, aber wo steht da etwas von einem nötigen Patent?
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gregor

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  #39  
Alt 29.02.2012, 19:18
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Das ist eine Definition von Sportboot, aber wo steht da etwas von einem nötigen Patent?
Das ist der Punkt. Fahre ich gewerblich, so fahre ich kein Sportboot. Solange es kein Fahrgast- Schlepp- oder Schubschiff ist macht das aber nichts, weil der SBF Binnen trotzdem reicht.
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  #40  
Alt 29.02.2012, 19:19
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bist du mal dem Link gefolgt ??

Verordnung über das Führen von Sportbooten
auf den Binnenschiffahrtsstraßen
(Sportbootführerscheinverordnung-Binnen -
SportbootFüV-Bin)

es sollte klar sein das wenn in dieser Verordnung von Sportboote und Führerscheinen geredet wird das dann klar ist das der Führerschein auch nur laut dieser Verordnung gilt
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  #41  
Alt 29.02.2012, 19:24
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Das ist der Punkt. Fahre ich gewerblich, so fahre ich kein Sportboot. Solange es kein Fahrgast- Schlepp- oder Schubschiff ist macht das aber nichts, weil der SBF Binnen trotzdem reicht.

Da laut der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen der Binneführerschein für Sportboote gilt und Sportboote nach Begriffsbestimmung;

Sportboote von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke
verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen
Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 qm Fläche
fortbewegt werden.

sind. Darfst du mit dem Sportbootführerschein binnen auch nur Boote bewegen die für Sport- und Erholungszwecke verwendet werden.

Sobald du es gewerblich nutzt benutzt du kein Sportboot mehr sondern ein gewerblich genutztes Kleinfahrzeug und somit reicht der Sportbootführerschein nicht mehr.


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  #42  
Alt 29.02.2012, 20:13
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

....Darfst du mit dem Sportbootführerschein binnen auch nur Boote bewegen die für Sport- und Erholungszwecke verwendet werden.

Sobald du es gewerblich nutzt benutzt du kein Sportboot mehr sondern ein gewerblich genutztes Kleinfahrzeug und somit reicht der Sportbootführerschein nicht mehr.

Die Gesetze sagen etwas anderes. Nach § 7 Binnenschifferpatentverordnung genügt für Fahrzeuge, die keine Fahrgast- Schub- oder Schleppschiffe sind, der SBF Binnen.

Die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen regelt die Führerscheinpflicht für Sportboote, die nicht gewerblich geführt werden. Für alle anderen Fahrzeuge gilt die Binnenschifferpatentverordnung. Ein Fahrzeug unter 15 Meter Rumpflänge darf ich nach § 7 dieser Verordnung führen, solange es kein Fahrgast- Schub- oder Schleppschiff ist. Ein gewerblich geführtes Sportboot fällt unter die Binnenschifferpatentverordnung.
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  #43  
Alt 01.03.2012, 22:17
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Doch mach mal...

Auch in kommerziellem Sinne kann es Fahrgäste auf einem 3,8m Schlauchboot geben, ohne dass es zu einem Fahrgastschiff mutieren muss.

Das hat mit dem Verwendungszweck und der daraus resultierenden Abnahme des Bootes zu tun, darüber wird es definiert.

Aber es können in der Tat auch echte Fahrgäste in komm. Sinne auf einem Sportboot in zahlender Weise mitfahren.

Wenn wir diesen Unterschied mal wieder herausgearbeitet haben, wird es klarer.
Gern, wenn auch verspätet:

ein Fahrgast ist per Definition eine Person die gegen Entgelt eine gewerbliche Beförderungsleistung in Anspruch nimmt und nicht selbst lenkt oder steuert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Passagier

Gäste an Bord, Mitfahrer, Auszubildende,Wasserskiläufer oder Wakeboardfahrer etc. gehören nicht dazu.
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (01.03.2012 um 22:29 Uhr) Grund: Mist, wieder die Quellenangabe vergessen.
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  #44  
Alt 01.03.2012, 22:20
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Das ist eine Definition von Sportboot, aber wo steht da etwas von einem nötigen Patent?
Patent findest Du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bi..._1998/__7.html
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Gruss Vestus
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  #45  
Alt 02.03.2012, 05:04
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Ihr dreht euch im Kreis.

Situation: Ich biete gewerbsmäßig je 2 Fahrgästen an, sie zu einem Ziel ihres Wunsches auf dem Rhein mit meinem 3,80m Schlauchboot zu verbringen.

Wo steht denn nun nachvollziehbar, dass a) mein Schlauchboot damit fortan ein Fahrgastschiff ist und b) ich dieses nicht mehr mit meinem SBF Binnen bewegen darf.
__________________
gregor

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  #46  
Alt 02.03.2012, 06:02
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ihr dreht euch im Kreis.

Situation: Ich biete gewerbsmäßig je 2 Fahrgästen an, sie zu einem Ziel ihres Wunsches auf dem Rhein mit meinem 3,80m Schlauchboot zu verbringen.

Wo steht denn nun nachvollziehbar, dass a) mein Schlauchboot damit fortan ein Fahrgastschiff ist und b) ich dieses nicht mehr mit meinem SBF Binnen bewegen darf.
a)
§ 1.01 Nr. 16 Binnenschifffahrtstraßenordnung
§ 1 Binnenschifferpatentverordnung

Interessant sind in diesem Zusammenhang auch § 1.08 Binnenschifffahrtstraßenordnung und § 1 Nr. 2 SportbootFüV-Binnen


b)
§ 3 Binnenschifferpatentverordnung
§ 7 Binnenschifferpatentverordnung


Die Behörden verstehen in dieser Frage wirklich keinen Spass. Die finden immer einen Paragraphen in dem Gesetzesdschungel, der sich anwenden lässt. Das haben schon viele feststellen müssen, die z. B. glaubten sie könnten einen Wassertaxiservice mit Sportbooten anbieten. Sie packen dich auch über die Zulassung des Fahrzeugs. Ein Sportboot im Sinne der SportbootFüV-Binnen ist es bei gewerblichem Einsatz nicht, also greifen die Vorschriften der BinnSChUO. Hast Du einen Eichbrief und ein Schiffsattest für dein Boot?

Geändert von Atropos (02.03.2012 um 06:14 Uhr)
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  #47  
Alt 02.03.2012, 15:48
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Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ihr dreht euch im Kreis.

Situation: Ich biete gewerbsmäßig je 2 Fahrgästen an, sie zu einem Ziel ihres Wunsches auf dem Rhein mit meinem 3,80m Schlauchboot zu verbringen.

Wo steht denn nun nachvollziehbar, dass a) mein Schlauchboot damit fortan ein Fahrgastschiff ist und b) ich dieses nicht mehr mit meinem SBF Binnen bewegen darf.
Auf der Strasse würdest Du dafür den Führerschein zu Fahrgastbeförderung, kurz FzF, im Volksmund auch P-Schein genannt, benötigen, binnen greift u.a. §7 Binnenschifferpatentverordnung und die Binnenschiffahrtsuntersuchungsordnung.
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Gruss Vestus
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