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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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was meinst du mit auschließlich Crew an Bord?
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#27
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Fragt diesen Herren doch mal wie er es handhabt: http://www.mydays.de/wassersport/spe...eidelberg.html |
#28
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Mit der aus "Freunden" bestehenden "Crew" bewegt man sich aber auf dünnem Eis. Ich habe den TE so verstanden, dass er er beliebige Passagiere gegen Bezahlung mitnehmen will. Diese Fahrgäste werden spätestens dann, wenn etwas schief geht, keine "Freunde" mehr sein, sondern mögliche Schadenersatzansprüchen gegen den Skipper durchsetzen. Schließlich haben sie ja bezahlt.
Bei allen Überlegungen sollte auch der Fiskus nicht vergessen werden. Steuerhinterziehung wird nicht als Kavaliersdelikt behandelt. Gruß Peter
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#29
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An der Frage ob jemand bezahlt oder bezahlt wird kann man das nicht festmachen. Es kommt regelmäßig vor, dass Crewmitglieder bezahlen oder Fahrgäste kostenlos befördert werden. Ein Crewmitglied hat eine Funktion an Bord, z. B. als Rudergänger, Ausguck oder Deckschrubber, während ein Fahrgast befördert wird. Deutlich ist das bei Ausbildungsfahrten. Die Lernenden beteiligen sich aktiv am Betrieb des Bootes. Sie sind Crew, keine Passagiere.
Die Frage ob die Crewmitglieder meine Freunde sind oder nicht, ob das reines Privatvergnügen oder gewerblich ist, spielt binnen keine Rolle wenn es um die Patentpflicht des Fahrzeugführers geht. Unklar ist mir übrigens, warum hier viele bei gewerblicher Tätigkeit sofort "Steuerhinterziehung" schreien. Warauf gründet sich die Vermutung, es bestehe beim Fragesteller die Absicht Steuern zu hinterziehen? Dem Finanzamt ist die Patentpflicht doch sowas von egal.
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#30
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![]() Zitat:
wird es noch lange nicht zum Fahrgastschiff. ![]() Auf meinem Boot kann ich jeden zum Rudergänger erküren, der: Binnen: geistig und körperlich geeignet und mind. 16 Jahre alt ist und See: geistig und körperlich geeignet ist. Ihm vorher die groben Regeln und die Bedienung des Bootes zu erklären liegt dabei in meinem ureigensten Interesse. Das kann sich, (sitze ich daneben und ist die Wasserfläche frei), durchaus auf Lenken und Gasgeben beschränken.... ![]() Und wenn mir jemand den Sprit bezahlt, freue ich mich tierisch darüber. Das Thema gab es auch schon etliche Male, meine SuFu ist bei der Vielzahl der Ergebnisse aber leider abgestürzt. Daher kann ich jetzt nicht sagen ab wie vielen (zahlenden) Personen der Bereich Sportbootführerschein verlassen wird ![]() a) habe ich so ein großes Boot noch nicht gehabt und b) war der Drang sich an den Spritkosten zu beteiligen meist schnell vom Tisch... ![]() Fahren durfte aber jeder, der mal ans Steuer wollte... ![]() Zitat:
gegen Zahlung eines gewissen Obolus abnehmen, sogar im ge- werblichen Bereich.
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gregor ![]() Geändert von Dicke Lippe (28.02.2012 um 16:53 Uhr) |
#31
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Ähem Gregor,
bist Du Dir wirklich sicher, dass Dir der Unterschied zwischen Gästen an Bord und Fahrgästen im kommerziellen Sinne erklärt werden muss? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
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Gruss Vestus |
#32
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Doch mach mal...
![]() Auch in kommerziellem Sinne kann es Fahrgäste auf einem 3,8m Schlauchboot geben, ohne dass es zu einem Fahrgastschiff mutieren muss. Das hat mit dem Verwendungszweck und der daraus resultierenden Abnahme des Bootes zu tun, darüber wird es definiert. Aber es können in der Tat auch echte Fahrgäste in komm. Sinne auf einem Sportboot in zahlender Weise mitfahren. Wenn wir diesen Unterschied mal wieder herausgearbeitet haben, wird es klarer.
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gregor ![]() |
#33
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Wollte nur noch kurz klarstellen, das ich dieses natürlich Gewerblich anbieten wollte und natürlich für jede Fahrt auch eine Rechnung schreibe mit ausgewiesener Mehrwertsteuer!
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#34
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Hier wird gelabert ohne Ende, warum schaut denn keiner mal in die Bestimmungen....
![]() ![]() ![]() Der Sportbootsee und -binnen ist nur für private und sportliche Zwecke.... Gewerblich dürfen und können die nicht genutzt werden |
#35
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hab ich doch schon bei #6 geschrieben.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#36
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Wo bitte steht, dass man Binnen nicht gewerblich ein Sportboot mit dem SBF Binnen fahren dürfte? ![]() |
#37
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![]() Zitat:
siehe §1.2 http://www.gesetze-im-internet.de/bu...inv/gesamt.pdf Sportboote von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke fortbewegt werden.verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 qm Fläche
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#38
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gregor ![]()
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#39
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Das ist der Punkt. Fahre ich gewerblich, so fahre ich kein Sportboot. Solange es kein Fahrgast- Schlepp- oder Schubschiff ist macht das aber nichts, weil der SBF Binnen trotzdem reicht.
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#40
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bist du mal dem Link gefolgt ??
![]() Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin) es sollte klar sein das wenn in dieser Verordnung von Sportboote und Führerscheinen geredet wird das dann klar ist das der Führerschein auch nur laut dieser Verordnung gilt
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#41
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![]() Zitat:
Da laut der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen der Binneführerschein für Sportboote gilt und Sportboote nach Begriffsbestimmung; Sportboote von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke fortbewegt werden.verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 qm Fläche sind. Darfst du mit dem Sportbootführerschein binnen auch nur Boote bewegen die für Sport- und Erholungszwecke verwendet werden. Sobald du es gewerblich nutzt benutzt du kein Sportboot mehr sondern ein gewerblich genutztes Kleinfahrzeug und somit reicht der Sportbootführerschein nicht mehr.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#42
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![]() Zitat:
Die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen regelt die Führerscheinpflicht für Sportboote, die nicht gewerblich geführt werden. Für alle anderen Fahrzeuge gilt die Binnenschifferpatentverordnung. Ein Fahrzeug unter 15 Meter Rumpflänge darf ich nach § 7 dieser Verordnung führen, solange es kein Fahrgast- Schub- oder Schleppschiff ist. Ein gewerblich geführtes Sportboot fällt unter die Binnenschifferpatentverordnung.
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#43
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![]() Zitat:
ein Fahrgast ist per Definition eine Person die gegen Entgelt eine gewerbliche Beförderungsleistung in Anspruch nimmt und nicht selbst lenkt oder steuert. http://de.wikipedia.org/wiki/Passagier Gäste an Bord, Mitfahrer, Auszubildende,Wasserskiläufer oder Wakeboardfahrer etc. gehören nicht dazu.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (01.03.2012 um 22:29 Uhr) Grund: Mist, wieder die Quellenangabe vergessen. |
#44
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![]() Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/bi..._1998/__7.html
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Gruss Vestus |
#45
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Ihr dreht euch im Kreis.
Situation: Ich biete gewerbsmäßig je 2 Fahrgästen an, sie zu einem Ziel ihres Wunsches auf dem Rhein mit meinem 3,80m Schlauchboot zu verbringen. Wo steht denn nun nachvollziehbar, dass a) mein Schlauchboot damit fortan ein Fahrgastschiff ist und b) ich dieses nicht mehr mit meinem SBF Binnen bewegen darf. ![]()
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gregor ![]() |
#46
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![]() Zitat:
§ 1.01 Nr. 16 Binnenschifffahrtstraßenordnung § 1 Binnenschifferpatentverordnung Interessant sind in diesem Zusammenhang auch § 1.08 Binnenschifffahrtstraßenordnung und § 1 Nr. 2 SportbootFüV-Binnen b) § 3 Binnenschifferpatentverordnung § 7 Binnenschifferpatentverordnung Die Behörden verstehen in dieser Frage wirklich keinen Spass. Die finden immer einen Paragraphen in dem Gesetzesdschungel, der sich anwenden lässt. Das haben schon viele feststellen müssen, die z. B. glaubten sie könnten einen Wassertaxiservice mit Sportbooten anbieten. Sie packen dich auch über die Zulassung des Fahrzeugs. Ein Sportboot im Sinne der SportbootFüV-Binnen ist es bei gewerblichem Einsatz nicht, also greifen die Vorschriften der BinnSChUO. Hast Du einen Eichbrief und ein Schiffsattest für dein Boot? Geändert von Atropos (02.03.2012 um 06:14 Uhr)
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#47
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Gruss Vestus
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