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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.02.2012, 07:06
Yachting Yachting ist offline
Cadet
 
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Standard Boot fahren Gewerblich

Hallo zusammen,

brauche eure hilfe... Ich habe schon öfters gelesen, das Skipper
auf dem Rhein folgendes anbieten:

Motorboot Fahren

Ihr Motorbootabenteuer beginnt mit einem Einblick in die Technik des Bootes und Einweisung in die wesentlichen Manöver und Vorfahrtsregeln. Und dann geht´s auch schon los! Sie steuern das Motorboot selbst und setzen das Gelernte in die Tat um. Motorboote fahren macht echt viel Spaß!


Wenn ich dieses auch anbieten möchte, brauche ich dann auch das kleine Rheinpatent? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Leute die dieses anbieten ein Rheinpatent haben..

Vielen Dank für euer Feedback.

Gruß,...
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  #2  
Alt 28.02.2012, 07:36
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Standard

Sollten sie kein Rheinpatent haben ist es schon mal ne Ordnungswidrigkeit da keiner der beiden die Fahren einen gültigen Führerschein besitzen.
Auch versicherungstechnisch kann es im Schadensfall problematisch werden.
Hab aber gehört das das Rheinpatent so schwirig nicht sien soll.

Also warum sollten die keines haben?
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 28.02.2012, 07:48
Yachting Yachting ist offline
Cadet
 
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Standard

War nur ein Gedanke von mir, dadurch das ich gehört habe, dass das Rheinpatent sehr Aufwendig und Schwierig sein soll. Man soll wohl auch ein paar Jahre als Matrose
gearbeitet haben. Ob das stimmt, das weiß ich nicht.

Wie gesagt, möchte keinem Unterstellen, das er die notwendige Qualifikation nicht hat. Hatte nur gedacht, das hierfür vielleicht der Schein SBF-Binnen ausreicht..
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  #4  
Alt 28.02.2012, 08:27
Atropos Atropos ist offline
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Dafür braucht man kein Rheinpatent, da ein Sportboot unter 15 Meter Rumpflänge gefahren wird. Der gewerbliche Einsatz macht nach §6.02 Absatz 4 RheinSchPersV keinen Unterschied, solange es sich nicht um ein Fahrgast- Schlepp- oder Schubschiff handelt. Es reicht der SBF Binnen.

Das kleine Patent setzt in der Tat eine dreijährige Fahrzeit voraus. §7.02 RheinSchPersV.
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  #5  
Alt 28.02.2012, 08:30
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vestus vestus ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Sollten sie kein Rheinpatent haben ist es schon mal ne Ordnungswidrigkeit da keiner der beiden die Fahren einen gültigen Führerschein besitzen.
Auch versicherungstechnisch kann es im Schadensfall problematisch werden.
Hab aber gehört das das Rheinpatent so schwirig nicht sien soll.

Also warum sollten die keines haben?
Moin,

bist Du sicher? Das würde bedeuten dass jeder SBF-Ausbilder das Rheinpatent benötigt. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Ich gehe mal von < 15m und kein Fahrgastschiff aus
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Gruss Vestus
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  #6  
Alt 28.02.2012, 08:53
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Der Sportbootführerschein darf nicht gewerblich genutzt werden egal wie groß das Boot ist.

Fahrlehrer benötigen einen gesonderten Befähigungsnachweis den sie beim DMYV ablegen können.
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Gruß Volker
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  #7  
Alt 28.02.2012, 09:01
Benutzerbild von Jörg T.
Jörg T. Jörg T. ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Fahrlehrer benötigen einen gesonderten Befähigungsnachweis den sie beim DMYV ablegen können.
Das ist falsch, ein Fahrlehrer muss nur den Führerschein haben, den er auch in der Ausbildung anbietet. Er braucht keinen weiteren Befähigungsnachweis.
Ich habe mehrere Jahre Führerscheinkurse durchgeführt und mich vorher beim DMYV und meiner Haftpflichtversicherung erkundigt.

mfg
jörg
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  #8  
Alt 28.02.2012, 09:17
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Fahrlehrer benötigen einen gesonderten Befähigungsnachweis den sie beim DMYV ablegen können.
Diesen Schein kann man machen, muss man aber nicht. Nebenbei werden diese auch vom DSV und VdS angeboten.

Dann darf man sich ein Schild an die Tür machen "Anerkannt von..." und soll ein Qualitätssiegel darstellen.

Vorschrift ist er aber nicht.
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Gruss Vestus
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  #9  
Alt 28.02.2012, 09:20
Benutzerbild von ralhu
ralhu ralhu ist offline
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ich glaube mich zu erinnern als ich 1977 den SBF-Binnen gemacht habe war es so daß ich damit Fahrstunden zur ausbildung geben darf und dann die person zur prüfung anmelden kann.

bitte um berücksichtigung daß es 35 jahre zurückliegt.
__________________
Gruss Ralf

Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht.

In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder.
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  #10  
Alt 28.02.2012, 09:37
Benutzerbild von wakeoverwave
wakeoverwave wakeoverwave ist offline
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Würde ja auch bedeuten, dass jeder der Wasserski oder Wakeboard fahren (gewerblich) anbietet ein Patent haben MÜSSTE....
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  #11  
Alt 28.02.2012, 09:50
Yachting Yachting ist offline
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Also darf ich mit SBF Binnen gewerblich Leute mit an Bord nehmen um denen das Motorboot fahren zu zeigen und zu ermöglichen?
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  #12  
Alt 28.02.2012, 09:52
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Libertad Libertad ist offline
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Nach meinem Kenntnisstand darf jeder praktisch ausbilden, der den am Ausbildungsort nötigen Führerschein besitzt, daß heißt, wenn für SBF SEE im Binnenbereich ausgebildet wird, muß der "Fahrlehrer" auch den Binnenschein haben. Für die Theorie ist überhaupt kein Schein erforderlich.
Will allerdings eine Ausbildungsstätte vom DMYV anerkannt werden, benötigt der Ausbilder mind. SEE und Binnen mit nachgewisener Erfahrung sowie Funk und eine Ausbilderlizenz des DMYV. Und die Ausbildungsstätte muß gewisse Anforderungen an Material und Ausstattung erfüllen. Und das wird auch in Abständen nachgeprüft. Insofern ist da schon ein gewisser Standard vorgegeben.
Rein rechtlich aber kann jeder im Hinterstübchen einer Kneipe ausbilden auch ohne jeden Schein, aber ob dies was bringt?
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Gruß
Ewald
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  #13  
Alt 28.02.2012, 10:14
Yachting Yachting ist offline
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Im Prinzip möchte ich nur ab und zu per Rechnung Fahrgäste zu Fun Zwecken mit auf meinem Boot mitnehmen. Ich selber habe SBF-Binnen und SBF-See. Möchte aber keinen Fahrgast von A nach B befördern. Reichen meine Scheine dazu aus?
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  #14  
Alt 28.02.2012, 10:26
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Yachting Beitrag anzeigen
Im Prinzip möchte ich nur ab und zu per Rechnung Fahrgäste zu Fun Zwecken mit auf meinem Boot mitnehmen. Ich selber habe SBF-Binnen und SBF-See. Möchte aber keinen Fahrgast von A nach B befördern. Reichen meine Scheine dazu aus?
Moin,

wenn der Begriff "Fahrgast" auftaucht, reichen die Scheine definitiv nicht aus.
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Gruss Vestus
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  #15  
Alt 28.02.2012, 10:27
Wellpaper Wellpaper ist offline
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Ja, die reichen. Schliess aber eine Versicherung für dieses Gewerbe ab.
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  #16  
Alt 28.02.2012, 10:36
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Zitat:
Zitat von Wellpaper Beitrag anzeigen
Ja, die reichen. Schliess aber eine Versicherung für dieses Gewerbe ab.
Sorry, aber diese Aussage ist falsch. Sobald auch nur ein Fahrgast an Bord ist, wird ein Patent benötigt:

http://www.atlas-schiffahrt.de/atpat.htm
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Gruss Vestus
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  #17  
Alt 28.02.2012, 10:41
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Danke Vestus mir wollts ja niemand glauben.
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  #18  
Alt 28.02.2012, 10:48
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Danke Vestus mir wollts ja niemand glauben.
Na ja, Billi,

so isses mit de Jesetze. Macht er aber reine "Ausbildungsfahrten" wie im 1. Trööt beschreiben, sind es nicht mehr "Fahrgäste" sondern "Fahrschüler".

Da reicht der Binnenschein wieder.
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Gruss Vestus
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  #19  
Alt 28.02.2012, 10:49
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Raccoonhotel Raccoonhotel ist offline
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Oder es sind seine "Freunde" und sie fahren gegen Kostenbeteiligung mit.
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!!
Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.

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  #20  
Alt 28.02.2012, 11:04
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Na ja, Billi,

so isses mit de Jesetze. Macht er aber reine "Ausbildungsfahrten" wie im 1. Trööt beschreiben, sind es nicht mehr "Fahrgäste" sondern "Fahrschüler".

Da reicht der Binnenschein wieder.
auch auf dem Rhein ?

ich meine unser Fahrlehrer hat mir damals (2003) erklärt das er nicht aus dem Hafenbecken darf da seine Sondergenehmigung nur für das Hafenbecken gilt und er auf dem Rhein das Patent benötigte.
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  #21  
Alt 28.02.2012, 12:20
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
auch auf dem Rhein ?

ich meine unser Fahrlehrer hat mir damals (2003) erklärt das er nicht aus dem Hafenbecken darf da seine Sondergenehmigung nur für das Hafenbecken gilt und er auf dem Rhein das Patent benötigte.
der wollte Sprit sparen bei Deiner Fahrstunde.....
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Gruß - Georg
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  #22  
Alt 28.02.2012, 12:26
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billi billi ist offline
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kann natürich sein
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  #23  
Alt 28.02.2012, 13:06
Wellpaper Wellpaper ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Sorry, aber diese Aussage ist falsch. Sobald auch nur ein Fahrgast an Bord ist, wird ein Patent benötigt:

http://www.atlas-schiffahrt.de/atpat.htm
Hier geht es aber nicht um Fahrgäste, sonder um Ausbildung.
Dann würde jeder Ausbilder der auf der Donau ausbildet auf dem Rhein nicht ausbilden dürfen. Das ist doch Quatsch.

Und Atlas macht gewerbliche Reisen, keine Ausbildungen.
Ab einer gewissen Personenanzahl reicht eben der Binnenschein nicht aus.

Aber für Ausbildungszwecke reicht der Binnenschein, und Ende. Da sind ja nicht mehr als 8 Leute auf dem Boot, nur 3 oder 4.

Dich kennt zwar keiner offiziell als Ausbildungsstätte an, aber darum gehts auch nicht. Das hat nichts mit Ausbilden dürfen oder nicht dürfen zu tun.

Geh einfach mal in eine "Offiziell anerkannte Bootsschule" und frag nach.
Wenn du tausend Gesetzestexte wälzt bist du nachher auch nicht schlauer.
Irgendwer legt alles wieder so aus wies ihm passt.
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Gruss Marco

PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
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  #24  
Alt 28.02.2012, 13:10
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vestus vestus ist offline
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Hier noch mal die Frage:

Zitat:
Zitat von Yachting Beitrag anzeigen
Im Prinzip möchte ich nur ab und zu per Rechnung Fahrgäste zu Fun Zwecken mit auf meinem Boot mitnehmen. Ich selber habe SBF-Binnen und SBF-See. Möchte aber keinen Fahrgast von A nach B befördern. Reichen meine Scheine dazu aus?
und dann geht es nicht.

Für Ausbildungszwecke hat niemand den Schein in Abrede gestellt.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (28.02.2012 um 13:18 Uhr) Grund: RSF
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  #25  
Alt 28.02.2012, 13:28
Atropos Atropos ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Sorry, aber diese Aussage ist falsch. Sobald auch nur ein Fahrgast an Bord ist, wird ein Patent benötigt:
Genau so ist es! Fahrgäste werden mit Fahrgastschiffen befördert und die sind patentpflichtig.

Hat er dagegen ausschließlich Crew an Bord, so reicht der SBF Binnen, auch wenn die Tätigkeit gewerblich ist und die Crewmitglieder Geld bezahlt haben.
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