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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot fahren Gewerblich
Hallo zusammen,
brauche eure hilfe... Ich habe schon öfters gelesen, das Skipper auf dem Rhein folgendes anbieten: Motorboot Fahren Ihr Motorbootabenteuer beginnt mit einem Einblick in die Technik des Bootes und Einweisung in die wesentlichen Manöver und Vorfahrtsregeln. Und dann geht´s auch schon los! Sie steuern das Motorboot selbst und setzen das Gelernte in die Tat um. Motorboote fahren macht echt viel Spaß! Wenn ich dieses auch anbieten möchte, brauche ich dann auch das kleine Rheinpatent? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Leute die dieses anbieten ein Rheinpatent haben.. Vielen Dank für euer Feedback. Gruß,... |
#2
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Sollten sie kein Rheinpatent haben ist es schon mal ne Ordnungswidrigkeit da keiner der beiden die Fahren einen gültigen Führerschein besitzen.
Auch versicherungstechnisch kann es im Schadensfall problematisch werden. Hab aber gehört das das Rheinpatent so schwirig nicht sien soll. Also warum sollten die keines haben?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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War nur ein Gedanke von mir, dadurch das ich gehört habe, dass das Rheinpatent sehr Aufwendig und Schwierig sein soll. Man soll wohl auch ein paar Jahre als Matrose
gearbeitet haben. Ob das stimmt, das weiß ich nicht. Wie gesagt, möchte keinem Unterstellen, das er die notwendige Qualifikation nicht hat. Hatte nur gedacht, das hierfür vielleicht der Schein SBF-Binnen ausreicht.. |
#4
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Dafür braucht man kein Rheinpatent, da ein Sportboot unter 15 Meter Rumpflänge gefahren wird. Der gewerbliche Einsatz macht nach §6.02 Absatz 4 RheinSchPersV keinen Unterschied, solange es sich nicht um ein Fahrgast- Schlepp- oder Schubschiff handelt. Es reicht der SBF Binnen.
Das kleine Patent setzt in der Tat eine dreijährige Fahrzeit voraus. §7.02 RheinSchPersV.
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#5
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Zitat:
bist Du sicher? Das würde bedeuten dass jeder SBF-Ausbilder das Rheinpatent benötigt. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Ich gehe mal von < 15m und kein Fahrgastschiff aus
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Gruss Vestus |
#6
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Der Sportbootführerschein darf nicht gewerblich genutzt werden egal wie groß das Boot ist.
Fahrlehrer benötigen einen gesonderten Befähigungsnachweis den sie beim DMYV ablegen können.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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Zitat:
Ich habe mehrere Jahre Führerscheinkurse durchgeführt und mich vorher beim DMYV und meiner Haftpflichtversicherung erkundigt. mfg jörg |
#8
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Zitat:
Dann darf man sich ein Schild an die Tür machen "Anerkannt von..." und soll ein Qualitätssiegel darstellen. Vorschrift ist er aber nicht.
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Gruss Vestus |
#9
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ich glaube mich zu erinnern als ich 1977 den SBF-Binnen gemacht habe war es so daß ich damit Fahrstunden zur ausbildung geben darf und dann die person zur prüfung anmelden kann.
bitte um berücksichtigung daß es 35 jahre zurückliegt.
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Gruss Ralf Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht. In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder. |
#10
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Würde ja auch bedeuten, dass jeder der Wasserski oder Wakeboard fahren (gewerblich) anbietet ein Patent haben MÜSSTE....
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#11
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Also darf ich mit SBF Binnen gewerblich Leute mit an Bord nehmen um denen das Motorboot fahren zu zeigen und zu ermöglichen?
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#12
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Nach meinem Kenntnisstand darf jeder praktisch ausbilden, der den am Ausbildungsort nötigen Führerschein besitzt, daß heißt, wenn für SBF SEE im Binnenbereich ausgebildet wird, muß der "Fahrlehrer" auch den Binnenschein haben. Für die Theorie ist überhaupt kein Schein erforderlich.
Will allerdings eine Ausbildungsstätte vom DMYV anerkannt werden, benötigt der Ausbilder mind. SEE und Binnen mit nachgewisener Erfahrung sowie Funk und eine Ausbilderlizenz des DMYV. Und die Ausbildungsstätte muß gewisse Anforderungen an Material und Ausstattung erfüllen. Und das wird auch in Abständen nachgeprüft. Insofern ist da schon ein gewisser Standard vorgegeben. Rein rechtlich aber kann jeder im Hinterstübchen einer Kneipe ausbilden auch ohne jeden Schein, aber ob dies was bringt?
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Gruß Ewald
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#13
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Im Prinzip möchte ich nur ab und zu per Rechnung Fahrgäste zu Fun Zwecken mit auf meinem Boot mitnehmen. Ich selber habe SBF-Binnen und SBF-See. Möchte aber keinen Fahrgast von A nach B befördern. Reichen meine Scheine dazu aus?
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#14
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Zitat:
wenn der Begriff "Fahrgast" auftaucht, reichen die Scheine definitiv nicht aus.
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Gruss Vestus
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#15
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Ja, die reichen. Schliess aber eine Versicherung für dieses Gewerbe ab.
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Gruss Marco PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!" |
#16
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Sorry, aber diese Aussage ist falsch. Sobald auch nur ein Fahrgast an Bord ist, wird ein Patent benötigt:
http://www.atlas-schiffahrt.de/atpat.htm
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Gruss Vestus
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#17
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Danke Vestus mir wollts ja niemand glauben.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#18
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Na ja, Billi,
so isses mit de Jesetze. Macht er aber reine "Ausbildungsfahrten" wie im 1. Trööt beschreiben, sind es nicht mehr "Fahrgäste" sondern "Fahrschüler". Da reicht der Binnenschein wieder.
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Gruss Vestus |
#19
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Oder es sind seine "Freunde" und sie fahren gegen Kostenbeteiligung mit.
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. |
#20
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Zitat:
ich meine unser Fahrlehrer hat mir damals (2003) erklärt das er nicht aus dem Hafenbecken darf da seine Sondergenehmigung nur für das Hafenbecken gilt und er auf dem Rhein das Patent benötigte.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#21
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der wollte Sprit sparen bei Deiner Fahrstunde.....
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Gruß - Georg |
#22
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kann natürich sein
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#23
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Zitat:
Dann würde jeder Ausbilder der auf der Donau ausbildet auf dem Rhein nicht ausbilden dürfen. Das ist doch Quatsch. Und Atlas macht gewerbliche Reisen, keine Ausbildungen. Ab einer gewissen Personenanzahl reicht eben der Binnenschein nicht aus. Aber für Ausbildungszwecke reicht der Binnenschein, und Ende. Da sind ja nicht mehr als 8 Leute auf dem Boot, nur 3 oder 4. Dich kennt zwar keiner offiziell als Ausbildungsstätte an, aber darum gehts auch nicht. Das hat nichts mit Ausbilden dürfen oder nicht dürfen zu tun. Geh einfach mal in eine "Offiziell anerkannte Bootsschule" und frag nach. Wenn du tausend Gesetzestexte wälzt bist du nachher auch nicht schlauer. Irgendwer legt alles wieder so aus wies ihm passt.
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Gruss Marco PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!" |
#24
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Hier noch mal die Frage:
Zitat:
Für Ausbildungszwecke hat niemand den Schein in Abrede gestellt.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (28.02.2012 um 13:18 Uhr) Grund: RSF |
#25
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Zitat:
Hat er dagegen ausschließlich Crew an Bord, so reicht der SBF Binnen, auch wenn die Tätigkeit gewerblich ist und die Crewmitglieder Geld bezahlt haben.
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