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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 22.01.2012, 16:34
Bootsanfänger Flo Bootsanfänger Flo ist offline
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Also...

das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf max so hoch sein wie das Leergewicht des Zugafahrzeugs.

Die Summe der beiden zulässigen Gesamtgewichte darf allerdings die 3500kg nicht übersteigen.

das heisst:

Zugfahrzeug: 1500kg leer, 2000kg zulässig gesamt.

also darf der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg haben. Das passt einerseits mit der Leermasse des Zugfahrzeugs als auch mit dem Zgg des Gesamtzugs.

schau doch mal in deinen Fahrzeugschein unter " G " und.. ich gaube F.2

das ist einmal Leergewicht des Fahrzeugs und zulässig gesamt.

Beim Anhänger spielt eigentlich das zulässige Gesamtgewicht eine Rolle.

Falls du nicht hin kommst kannst du auch eins von beiden ablasten wenn das Zgg nicht ausgereitzt wird.

Dann passt es auch wieder.

Die 750kg darfst du IMMER ziehen.

Wenn du zum Beispiel einen Sprinter etc hast der ein Zgg von 3500kg hat,den du ja mit B fahren darfst, darfst du trotzdem noch die 750kg hinten dran hängen. Sprich 4250kg Zuggesamtgewicht.

Gruss
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  #27  
Alt 22.01.2012, 16:39
Benutzerbild von maribde
maribde maribde ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen



Wenn du zum Beispiel einen Sprinter etc hast der ein Zgg von 3500kg hat,den du ja mit B fahren darfst, darfst du trotzdem noch die 750kg hinten dran hängen. Sprich 4250kg Zuggesamtgewicht.

Gruss
Das glaub ich wohl nicht.
Dann brauchst du den BE


B



Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahr für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: M, L, S
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Grüße aus Mittelfranken
Michael

Alkohol und Drogen ist was für Weicheier.
Ich bin hart, ich nehm die Realität
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  #28  
Alt 22.01.2012, 16:43
Bootsanfänger Flo Bootsanfänger Flo ist offline
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
Das glaub ich wohl nicht.
Dann brauchst du den BE


B



Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

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Dann les dir den Text nochmal ganz genau durch.... das sagt genau das aus was ich geschrieben habe
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  #29  
Alt 22.01.2012, 16:47
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maribde maribde ist offline
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@ Flo stimmt , hast recht.
Aber ich hab eh den alten Dreier, dann ist es sowieso egal.
__________________
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Michael

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  #30  
Alt 22.01.2012, 17:09
DaDonDerDritte DaDonDerDritte ist offline
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Soo nun habe ich es verstanden, ich darf ganz genau 1175 kg ziehen...na tolle wurst!
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  #31  
Alt 22.01.2012, 17:27
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Was spricht denn dagegen, diese Anhängererweiterung eben zu erweben?


Klar, der Obulus an die Fahrschule wird fällig, aber sonst kann das doch kein Hexenwerk sein.

Aber dann ist man doch auch in der Wahl der Bootsgröße wieder frei.

Mit meiner guten alten Klasse 2 darf ich ja Gott sei Dank noch alles ziehen.
__________________
Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

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  #32  
Alt 22.01.2012, 17:39
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Mit meiner guten alten Klasse 2 darf ich ja Gott sei Dank noch alles ziehen.
Solange die Gesundheit ausreicht...

Gruß Torben
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  #33  
Alt 22.01.2012, 17:53
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Solange die Gesundheit ausreicht...

Gruß Torben
Ja, stimmt.

Habe die 40 to Option auch nicht mehr verlängert. Aber 7,5 to mit 10 to Hänger mit Tandemachse geht immer noch. Das ging ja auch mit der alten Klasse 3.

Jetzt hat man das alles enorm verkompliziert und verteuert.

Aber hat es denn was gebracht? Die Unfallzahlen betreffend ? Wieviele Unfälle mit Hängerfahrzeugen sind denn jetzt wirklich weniger passiert ?
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  #34  
Alt 22.01.2012, 21:47
Wohnbusfahrer
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Schlechte Nachrichten für alle, die sagen "betrifft mich nicht, hab' den alten 3er". Es ist in Planung, ab 2013 alle FS zu befristen, es scheint nur noch die Zustimmung des Bundesrates zu fehlen, das allerdings schon seit Herbst 2010.
Und weil ich der erste bin, der immer eine Quelle für solche Gerüchte fordert: http://www.haz.de/Nachrichten/Politi...erschein-kommt
Und weil das nichts amtliches ist, hier noch die dazugehörige Bundestagsdrucksache: http://www.bundestag.de/dokumente/an...hrerschein.pdf
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  #35  
Alt 22.01.2012, 23:09
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Schlechte Nachrichten für alle, die sagen "betrifft mich nicht, hab' den alten 3er". Es ist in Planung, ab 2013 alle FS zu befristen, es scheint nur noch die Zustimmung des Bundesrates zu fehlen, das allerdings schon seit Herbst 2010.
Und weil ich der erste bin, der immer eine Quelle für solche Gerüchte fordert: http://www.haz.de/Nachrichten/Politi...erschein-kommt
Und weil das nichts amtliches ist, hier noch die dazugehörige Bundestagsdrucksache: http://www.bundestag.de/dokumente/an...hrerschein.pdf
Hi Wohnbusfahrer,

bei diesem witzigem Einfall hat Deutschland doch scheinbar noch das
beste herausgeholt. Die maximale Befristung (=15 Jahre) und im Grunde
geht es nur um den Austausch des Dokuments (ähnlich dem Perso).

Eine neue Führerscheinprüfung, oder auch Gesundheitsnachweise sind
nicht notwendig. Es geht nur um das Dokument, insofern hat auch die
alte 3 trotzdem Bestand.

Kostet sicher wieder Verwaltungsgebühren, ansonsten ändert sich nichts.
In Anbetracht meines Führerscheinfotos wundert mich das aber auch nicht.
Es braucht ein wenig Wohlwollen mich dort wieder zu erkennen.


Viele Grüsse

Danny
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  #36  
Alt 23.01.2012, 10:17
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Mit aktuellem Foto fällt es der Bussgeldbehörde einfach leichter,
die Gelder einzutreiben.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #37  
Alt 23.01.2012, 16:46
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Richtig, Danny, vorläufig ist nicht mehr als Gebühren. Aber die gesundheitsprüfung kommt über kurz oder lang ...
Ich wollte mich über die Neuregelung auch nicht beschweren, wollte sie nur vermelden
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  #38  
Alt 23.01.2012, 16:55
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Mit aktuellem Foto fällt es der Bussgeldbehörde einfach leichter,
die Gelder einzutreiben.
Hi Ralf,

und mit einem RFID Chip wie beim neuen Perso spart man sich womöglich auch
gleich noch das Fotografieren..

Aber das passt hier nicht her.


Viele Grüsse

Danny
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  #39  
Alt 23.01.2012, 17:21
loenne65 loenne65 ist offline
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Unter Fuhrerscheinklasse B steht:Kraftfahrzeuge mit einer zul.Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg und nicht mehr als 8 sitzplätze, auch mit Anhänger mit einer zul. gesamtmasse von750 kg oder mit einerzul.gesamtmasse bis zur höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges aber nicht mehr als 3500 kg.Alsozählt die zulassige gesamtgewicht des PKW plus gesamtgewicht des anhängers Als wen dein auto ein gesamtgewicht von 2tonnen hat ein anhänger von 1500kggezogen werden sonst nicht.
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  #40  
Alt 23.01.2012, 17:22
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Dominic2 Dominic2 ist offline
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Wenn ich das richtig sehe, hat der E38 ( ich nehme mal den 735er aus dieser Quelle hier http://www.7-forum.com/modelle/e38/technische_daten.php) ein Zulässiges Gesamtgewicht von 2345 Kg. Dann bleiben für den Trailer noch 1155 Kg übrig, was kein Problem ist dank einem Leergewicht des Autos von 2010 Kg.

Gruß

Dominic
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  #41  
Alt 24.01.2012, 08:39
chaosdog chaosdog ist offline
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Die Gesammtmasse des Trailers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten und zusammen keine oder max. 3,5 tonnen betragen.
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  #42  
Alt 24.01.2012, 08:41
chaosdog chaosdog ist offline
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen

Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

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so ist das richtig.
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  #43  
Alt 24.01.2012, 12:54
WeserW WeserW ist offline
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Zitat:
Zitat von chaosdog Beitrag anzeigen
Die Gesammtmasse des Trailers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten und zusammen keine oder max. 3,5 tonnen betragen.
Hi, das ist nicht ganz richtig, so passts:

Die Gesammtmasse des Trailers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten und zusammen dürfen die Gesamtmassen keine oder max. 3,5 tonnen betragen.
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vg
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  #44  
Alt 24.01.2012, 20:09
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Auch nicht ganz richtig:


Zitat:
Zitat von WeserW Beitrag anzeigen
Die zulässige Gesammtmasse des Trailers darf die (eingetragene) Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten und zusammen dürfen die zulässigen Gesamtmassen keine oder max. 3,5 tonnen betragen.
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  #45  
Alt 12.09.2012, 10:04
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Hallo,

ich hole nochmal einen älteren Thread nach oben. Ich möchte in Kürze mein erstes Boot nach Hause holen Bayliner 2355) und habe mir einen 3,5 to Trailer und einen Mercedes-ML besorgt...

Der 2,7 to Trailer war mir etwas zu knapp mit nur 2.2to Zuladung, auch wenn der Händler ein Gewicht von 2-2.2 to für das Boot angegeben hat (hat er aber noch nicht gewogen, denkt er so...). Im Boot sind noch gut 180 L Sprit, daher denke ich nach den Angaben aus dem Forum, der Kahn liegt eher bei 2,5 to. Und überladen will ich die erste Tour nicht antreten, auch wenn es dann teurer wird.

Mein Problem: Ich habe erst gelesen, das ich nur bis 3 Achsige Züge fahren darf, hab aber schon gefunden das Tandemachsen als eine zählen. Aber laut der u.g. Quelle zu meinem alten FS Klasse 3 steht, das der Hänger im zGG nicht mehr als das Leergewicht des Zugfahrzeuges haben darf?! Im Führerschein finde ich keine solche Einschränkung.
Quelle trailerboot.org:
Zitat:
Mit der alten Führerscheinklasse 3 dürfen Sie alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen) ziehen. Die alte Führerscheinklasse 3 gilt für Kfz bis 7,5 t zulässigen Gesamtgewichtes. Damit dürfen Sie Anhänger ziehen, soweit das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges und die Summe der zugelassenen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger 12 t nicht übersteigen.
Darf ich mit der Fahrzeugkombi mit FS Klasse 3 wirklich keinen 3,5 to Trailer ziehen? Der ML hat 2.130 kg Leergewicht.

Oder ist das eine Falschaussage?

Danke für Eure Hilfe!

Nick
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  #46  
Alt 12.09.2012, 13:23
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Zitat:
Zitat von QuickNick Beitrag anzeigen
Hallo,

Darf ich mit der Fahrzeugkombi mit FS Klasse 3 wirklich keinen 3,5 to Trailer ziehen? Der ML hat 2.130 kg Leergewicht.

Nick
Doch natürlich.
FS Kl. 3 darfst du ML + 3,5t Anhänger fahren.
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  #47  
Alt 12.09.2012, 13:34
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Du darfst mit dem alten Klasse 3 - Schein ein Kfz bis 7,5 to zul. Gesamtmasse (zGM) und einen Anhänger mit nicht durchgehender Bremsanlage (Auflaufbremse) bis zur zGM von 7,5 to fahren bzw. ziehen. Bei durchgehender Bremsanlage (Druckluft) darf der Anhänger eine zGM bis zum 1,4-fachen der zGM des Zugfahrzeuges haben.
Immer unter der Voraussetzung, daß die Fahrzeuge entsprechend zugelassen sind.
Wenn der ML eine zul. Anhängelast gebremst von 3500 kg hat, darfst Du damit auch einen einen 3,5 to Trailer ziehen.
Die Anzahl der Achsen spielt seit einigen Jahren keine Rolle mehr.
Aus dem Leergewicht des Zugwagens kann man leider nicht auf die zul. Anhängelast schließen, das ist Sache des Herstellers.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #48  
Alt 12.09.2012, 13:42
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Die Anzahl der Achsen spielt seit einigen Jahren keine Rolle mehr.
Wegen der Drehschemel-Anhänger ?



Gesendet von meinem GT-I9000 mit Tapatalk
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Grüße Jens

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  #49  
Alt 12.09.2012, 13:43
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zum Verständniss:

we die alte Klasse 3 hatte bekommt zusätzlich zur Klasse B und BE die Klassen C1 und C1E mit der beschränkung auf 7,5t
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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  #50  
Alt 12.09.2012, 13:51
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Vielen Dank schonmal! Mich hat der Satz mit dem Gesamtgewicht des Anhängers im Verhältnis zum Leergewicht des Zugfahrzeuges irritiert. Na dann kann ich es ja wagen

Nick
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