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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin,
auch wenn das Thema Funk hier schon x-mal besprochen wurde, habe ich noch eine Verständnisfrage, dies sich mir auch nach Suche im Forum nicht erschlossen hat. Ich verwende im folgenden sicher nicht immer die exakten Berzeichnungen, bitte nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen ![]() Wenn ich z.B. so ein Gerät kaufe, um Funk an Bord zu haben M-Tech SX 35 DSC kann das ja prinzipiell für See und Binnen genutzt werden. Wenn ein betriebsbereites Funkgerät an Bord ist, braucht man auch den jeweiligen Schein, also SRC / UBI. Fragen: 1. Was ist wenn man SRC hat und binnen fahren möchte. Kann man das Gerät nur als "See"-Gerät betreiben? 2. Was ist wenn das Gerät sowohl für See und Binnen angemeldet ist und das Boot jemand ohne Funkzeugnis fahren möchte. Kann man das Gerät einfach ausbauen oder muss es, wenn angemeldet auch an Bord sein? 3. Entstehen laufende Kosten durch die Funkzuteilungen? Gruß Bernd |
#2
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zu 1. So lange das gerät im See-Betriebmodus geschaltet ist ist es ein Seegerät. Somit benötigt man den SRC.
Wenn du damit Binnen fährst kein Problem solange du nicht am Binnenfunk Teilnimmst das Funkgerät also nicht einschaltest. und es nicht auf ATIS-Mode umstellst. (Binnenfunkteilnahme setzt UBI Voraus) zu 2. wenn das funkgerät an Bord ist muss jemand dabei sein der es Bedienen kann. Sollte jamnd Schiffsführer sein der keine Funklizenz besitzt muss man es Ausbauen. Abklemmen reicht nicht. Zu 3. Derzeit entstehen nur kosten für die Anmeldung bei der Bundesnetzargentur. Ich habe früher noch laufende Kosten bezahlt (Ich glaube es waren 26€ im Jahr), diese wurden aber ausgesetzt. Da sie mit Europäischem Recht kolidierten. Es ist allerdings immer wieder die Rede davon das eine Laufende Gebühr eingezogen werden soll. Daran glaube ich aber nicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#3
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Moin!
Ich möchte zu 2) noch was ergänzen. Nach meinem Wissensstand ist auch ein Ausbau nicht zulässig, da für das Boot eine Funklizenz besteht. Da hilft nur ausbauen und bei der BNA abmelden ![]()
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Gruß Ingo
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#4
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Das stimmt so nicht. Wenn ich nur einen Tag mein boot meine Schwester überlassen will welche zwar einen Führerschein hat aber keine Funklizenz muss ich das Funkgerät ausbauen. Abmelden wäre Quatsch.
Ich darf das Funkgerät natürlich nicht in ein anderes Boot einbauen. in der funklizenz steht das Boot drin nicht in den Bootspapieren das Funkgerät. Solange das Funkgerät an bord ist muss es während der Fahrt auch Empfangsbereit sein somit eingeschaltet und somit muss jemand mit entsprechender Lizenz an bord sein. Daher stimmt meine Aussage in 1 auch nicht. Sobald du Binnen Befährst muss das Funkgerät ausgebaut werden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#5
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Ich kann mich Volker nur anschließen, wenn Du auf Binnen fährst, muß das Gerät auf Empfang stehen und Du den UBI haben. Es ist nicht richtig das Gerät einfach auszuschalten, das Gerät ist angemeldt und muß dann auch in Betrieb sein.
Gruß Udo
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#6
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Zitat:
In der Praxis wird dieser Teil wohl nicht so heiß gegessen, wie er gekocht wurde, aber der Sachverhalt ist erstmal so. Die aktuelle Rechtsprechung verlangt darüber hinaus, dass der Schiffsführer im Besitz des notwendigen Funkzeugnisses sein muss (nicht, wie früher, ein beliebiges Crewmitglied). In der Praxis heißt das, dass meine Frau mit unserem Boot nicht allein fahren dürfte, obwohl ihr die Hälfte gehört - weil sie kein Funkzeugnis hat und das Boot freiwillig funkausgerüstet ist. Wenn man die Gesetze dehnt, dann möglichst das erstere (Funkgerät abbauen und wegschließen o.ä., ausschalten reicht nicht), nicht das letztere - bei fehlendem Funkzeugnis hört der Spaß schnell auf.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#7
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http://www.segeln-forum.de/print.php...6150fcab8eada8
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#8
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Die MMSI und ATIS nummer kann ich an meinem Lowrance LVR-250 auch ändern. Muss nur beim Einschalten drei bestimmte Tasten gleichzeitig halten dann noch nen Code eingeben und schon bin ich im Werksmenue.
http://www.busse-yachtshop.de/shop/w...uktdetail.html War auch recht günstig die Funke. Die ist vergleichbar mit dem M-Tech SX 35 DSC
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#9
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Deswegen habe ich das SX35 DSC, das auf meinem Gebrauchtboot drauf war, auch noch im Keller liegen ... ein nächstes Boot kommt bestimmt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#10
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#11
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Wenn Boot mit Funk ausgerüstet aber nur für See, dann langt es wenn Binnen das Gerät nur ausgeschaltet ist. Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#12
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Wurdet ihr schon durch die WASchPO auf euer UBI Funkzeugnis überprüft?
Laut UBI-Prüfung haben die doch gar nichts damit zu tun. Wenn das jemand überprüft ob ich einen Schein hab und das Gerät funktioniert und angemeldet ist, dann doch nur die Leute von der Netzagentur, und auch nur wenn das Boot zufällig an Land festgemacht ist und alle 15 Jahre mal in dem Hafen komme wo ich zufällig auch gerade bin. Ich habe noch kein UBI bei einer Überprüfung durch die WASchPO vorzeigen müssen. Hat da jemand andere Erfahrungen?
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Gruss Marco PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!" ![]() |
#13
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Also das Gerät hatte ich auch in meinem Boot.
Wenn Du es so einbaust, dass Du es an den mitgelieferten Haltebügeln einhängst, kannst Du es ganz einfach innerhalb von einer Minute ohne Werkzeug ein- und ausbauen ! Die Verbindung Boot <--> Funkgerät steht wie schon hier erwähnt nicht in den Bootspapieren drin, sondern lediglich in der Frequenzzuteilungsurkunde für das Funkgerät. Und selbst da nur so schwammig, dass das Boot kaum zu identifizieren ist (nämlich nur Angaben zu Bootsname und Länge des Bootes, was bei unseren Booten in der Regel pauschal mit "weniger als 10 Meter" beantwortet wird). Für mich sieht das so aus: Nicht das Boot ist an die Funke gebunden, sondern die Funke an das jeweils angegebene Boot. Es spricht nichts dagegen, die Funke auszubauen. Just my 5 Cent... Man möge mich korrigieren, wenn ich da falsch liege ![]() Viele Grüsse Holger
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#14
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So sehen wir das gefühlt wohl fast alle. Die Rechtslage ist aber meiner Auffassung (und einer telefonischen Aussage der BNetzA) nach eine andere.
Leider habe ich noch immer keine Verordnung etc. gefunden, die das zweifelsfrei regelt. Diskutiert haben wir diesen Aspekt auch hier schonmal: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=66248
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#15
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![]() Zitat:
da wird man m.E. auch nicht finden, zumindest nicht bei den "Nicht-Funkausrüstungspflichtigen". Anderfalls dürften wir unsere Schffchen nicht bewegen wenn die Quake mal zur Reparatur ist.
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Gruss Vestus
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#16
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Viele Antworten und noch mal eine Stunde gegraben....
Wenn das Boot als Seefunkstelle bei der BNA angemeldet ist betrifft das doch den Seebereich oder? Ist es möglich das Funkgerät nur für See anzumelden und zu betreiben und den "UBI=Binnen-Teil" - gibt es dazu eine getrennte Anmeldung?- einfach wegzulassen? Oder ist bei einer Funke an Bord die von der Bauart für Binnen und See geeignet ist auch immer gleich UBI und Binnen zwingend betriebsbereit und mit Scheininhaber zu versehen? Gruß Bernd |
#17
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Für die Anmeldung ist es egal ob Funkscheine vorhanden sind oder nicht. Beantrage gleich See und Binnen, und wenn Du eine Handfunke hast, diese auch gleich mit eintragen lassen.
Jede spätere Änderung kostet € 60, die man sich sparen kann.
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Gruss Vestus |
#18
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Ich hatte vor Jahren mal ein Boot mit Funk gekauft. Shipmate glaub ich. Ob es jemals in Betrieb war glaub ich eher nicht. Der Vorbesitzer hatte nur 88 Stunden und 570km aufm Zähler. Ist so ein älteres Funkgerät noch zulässig. Dürfte so 17 Jahre alt sein.
Gr Nobbi
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Wissen ohne Goggggggggel ![]() |
#19
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![]() Zitat:
Ein Midland Neptune als Kit mit Antenne kostet mit 125,- im Angebot weniger als die Frequenzzuteilung, da würde ich mir weitere Mühe sparen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#20
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Ja, verhält sich wohl so wie das B2 Netz früher im Auto zum D Netz heute. War früher mal sehr teuer und ist heute nichts mehr wert.
Aber danke trotzdem! Gr Nobbi
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Wissen ohne Goggggggggel ![]() |
#21
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![]() Zitat:
Wenn es um ein bestimmtes Gerät geht, sollte man die Bundesnetzagentur fragen. Solange ein Gerät den " Frequenznutzungsbedingungen und der Kanalbelegung gemäß Anhang 18, Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk), Ausgabe 2001, Internationale Fernmeldeunion (UIT), Genf " entspricht, wird es auch zuigelassen werden.
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich Geändert von seefunker (12.01.2012 um 20:40 Uhr) |
#22
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Allerdings muss es für Binnen ATIS-fähig sein um zugelassen zu werden.
Wenn bereits eine ATIS-Nummer eingegeben ist muss man diese löschen lassen. Bei manchen Herstellern geht das selbst mt ein paar geheimen Tastenkombis. Bei Shipmate muss da Gerät an einen Service-PC angeschlossen werden. Somit muss es eingeschickt werden und das ist kostet. Im vergleich zu einem neuen welches man schon um 120 € bekommt (mein Lowrance 129€ im Agebot sogar nur 99€). ist das relativ teuer auch wenn es nur 60€ kostet wie jemand in einem anderen Thread geschrieben hat.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#23
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Ich habe da auch noch eine Frage zu.
Es handelt sich um Binnen und laßt bitte die Abkürzungen weg, da kann ich nichts mit anfangen. Angenommen ich hätte ein amerikanischen also vermutlich in Deutschland nicht zugelassenes Funkgerät an Bord und ich habe auch kein Funkerschein. Was würde die Polente dazu sagen? Oder interessiert die das überhaupt ob ich ne Funke habe oder nich?
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#24
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![]() Zitat:
Aber selbst, wenn das Gerät zulassungsfähig ist, ist funken ohne Schein kein Spaß und wird nicht allein mit einem erhobenen Zeigefinger abgegolten.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#25
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Die Amerikamnischen Funkgeräte arbeiten auf den selben See- und Binnefunkkanälen wie die europäischen. Allerdings dürfen wir auf manchen nur mit 1 W Sendeleistung senden und die Amerikaner tröten mit vollen 25 W in den Äter. Dies kann vom Empfänger in unmittelbarer nähe ohne Sicherung (Empfangsleistungsbegrenzer) relativ krumm genommen werden. Auch einige Tasten sind anders belegt. Mein Lowrance gibt es auch als Amerikanische Version dort gibt es einen Wetterknopf wenn man diesen drückt bekommt man von Band die Wetteransage durchgegeben (in Amerika). Ein im Seebereich nützlicher Dienst wie ich meine welcher in Europa aber nicht angeboten wird. Daher hat der Taster hier eine andere Beschriftung/ Fuktion. Ist das Funkgerät fest verbaut wirst du um einen Ausbau wohl nicht herumkommen, da du es hier eh nicht zugelassen bekommst. Ist dafür ein Auschnitt gesägt worden solltest du nach einenm Baugleichen europäischen Gerät suchen oder eine schöne Blende auf das Loch machen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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