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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.11.2011, 23:05
Benutzerbild von dheide
dheide dheide ist offline
Ensign
 
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Standard Fahren bei Nacht ?

Hallo Leute,
hab da mal eine Frage, weiß nicht ob die hier richtig ist.
Darf man bei Nacht Boot fahren auf Kanälen wenn man die vorgeschriebene Beleuchtung hat oder braucht man auch das Radar?oder ist das fahren auf dem Kanal (zb. Rhein-Herne Kanal) bei Nacht verboten?
Streite mich grad mit meinem Nachbarn, der meint man darf nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fahren, Ich hab schon gegoogelt aber nix gefunden.
Danke für eure Antworten
Dieter
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Gestern stand ich am Abgrund, heute bin ich schon einen Schritt weiter....!
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  #2  
Alt 08.11.2011, 23:26
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
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Bei Nacht darfst du mit Beleuchtung fahren wann du willst.
Nur bei unsichtigem Wetter, wie z.B. Nebel nicht.
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #3  
Alt 08.11.2011, 23:50
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auf französischen Kanälen ist in der Regel Nachtfahrverbot. Das würde auch kaum Sinn machen, denn bis zur nächsten Schleuse sind es meist nur ein paar km und die arbeiten nachts nicht.
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  #4  
Alt 09.11.2011, 02:24
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Moin, moin

Der Nord-Ostsee-Kanal ist nachts für Sportboote tabu. Ausnahme: Du hast UKW Funk und Radar und nimmst einen Lotsen an Bord.
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Gruß Gunnar

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  #5  
Alt 09.11.2011, 03:57
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wolf b. wolf b. ist offline
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Das ist binnen total unterschiedlich.

Auf dem Kanal geht da ja, solange die Schleusen in Betrieb sind, aber auf Fließgewässern wie der Donau auch nicht ohne.
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  #6  
Alt 09.11.2011, 06:22
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
.. auf Fließgewässern wie der Donau auch nicht ohne.
Das ganz sicher, aber dürfen und können ist halt nicht das Selbe.

Gruß Lutz
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  #7  
Alt 09.11.2011, 06:29
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Bei Nacht darfst du mit Beleuchtung fahren wann du willst.
Nur bei unsichtigem Wetter, wie z.B. Nebel nicht.
Wie geschrieben, auf den westdeutschen Kanälen darfst du es,
allerdings kannst du dann zwischen zwei geschlossenen Schleusen
immer hin und her fahren.
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Akki

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  #8  
Alt 09.11.2011, 06:40
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Die Nachtschiffahrt ist im zweiten Zweiten Teil der BinSchStrO "Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtstraßen", jeweils im § x.13 geregelt.

Außer für die Lahn und die Oder gibt es keine besonderen Vorschriften für die Nachtfahrt.

Unsichtiges Wetter, welches Tag und Nacht auftreten kann, ist im ersten Teil der BinSchStrO in § 6 (§6.30 - 6.34) geregelt.

Ergo, der Nachbar hat nicht Recht.

Gruß Lutz
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  #9  
Alt 09.11.2011, 07:35
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Rauti Rauti ist offline
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Ich habe das (unfreiwillig) ausprobiert.
Ausfahrt Schleuse Dorsten im November gegen 18:15Uhr (Sonnenuntergang), Schleuse selbst und der Vorhafen durch Laternen gut beleuchtet. Da ich wusste, wo ich hinwollte habe ich die letzten 1000m im Dunklen gefahren. Schwierig ist das Einschätzen der eigenen Geschwindigkeit, da der Blick seitlich ans Ufer nicht mehr möglich ist. Jegliches Licht im Cockpit (z.B Plotter) stört extrem, also nicht erst in den Menüs gesucht, sondern Handtuch drüber. Jedes eigene Licht, dass auf das Vorschiff fällt, geht garnicht, man wird direkt geblendet. Also Scheinwerfer ganz vorn am Bug auf die Wunschliste gesetzt. Die Berufsschifffahrt hat starke Lampen vorn sowie beidseits seitlich am Heck. Die Dinger gehen dann, vor allem in Kurven kurz an, um die Abstände auszulosten. Dann sieht man den ganzen Kanal prima! Dann ist es wieder Dunkel.
Zusammenfassung: Schön iss anders.
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #10  
Alt 09.11.2011, 07:46
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Es gibt nichts Schöneres, als nachts bei Mondschein durch ein paar
Zentimeter hohe Nebelschwaden über das aalglatte Wasser zu gleiten.
Am besten geht das, wenn man alle Lichtquellen am eigenen Boot
ausschaltet.

Meine Erfahrung: Nachts, wenn das Wasser zur Ruhe kommt, schwimmen
alle alten Hölzer, Balken und Telefonmasten auf und dümpeln an der
Wasseroberfläche. Also Augen noch weiter auf

Ach ja... und du ziehst nachher so ca. fünf bis sechs Angelruten hinter dir her
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Akki

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  #11  
Alt 09.11.2011, 07:54
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die Nachtschiffahrt ist im zweiten Zweiten Teil der BinSchStrO "Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtstraßen", jeweils im § x.13 geregelt.

Außer für die Lahn und die Oder gibt es keine besonderen Vorschriften für die Nachtfahrt.

Unsichtiges Wetter, welches Tag und Nacht auftreten kann, ist im ersten Teil der BinSchStrO in § 6 (§6.30 - 6.34) geregelt.

Ergo, der Nachbar hat nicht Recht.

Gruß Lutz
das ist nicht ganz Richtig.

Im Paragraph 9.08 der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung ist die Nachtfahrt zwischen Bingen und St.Goar nur mit funk und Radar für die Talfahrt erlaubt.
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Gruß Volker
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  #12  
Alt 09.11.2011, 07:57
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
llen am eigenen Boot
ausschaltet.

Meine Erfahrung: Nachts, wenn das Wasser zur Ruhe kommt, schwimmen
alle alten Hölzer, Balken und Telefonmasten auf und dümpeln an der
Wasseroberfläche. Also Augen noch weiter auf
Hi ,
die hört man Nachts auch viel besser wenn man sie trifft

Bis vor 3 Jahren hatten wir hier vom Hafen aus immer eine Saison Abschlußfahrt , in den Abend hinein .
Alle Boote mit festlicher Beleuchtung , hat immer Spaß gemacht.
Gruß vom Leukermeer,
Udo
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  #13  
Alt 09.11.2011, 11:13
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Während meiner BW-Pionier-Ausbildung hatten wir auch Nachtfahrt auf der Mosel geübt, da konnte man bei Winningen gut sehen, daß sich die 3-Licht-Spitzenbeleuchtung der Eisenbahn und das Dreieck-Licht der Schubeinheiten zum Verwechseln ähnlich sind.
Ich bin öfter auf der Mosel und auch schonmal auf dem Rhein nachts gefahren. Das Topplicht habe ich aber immer ausgeschaltet, das hat viel zu sehr geblendet.
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  #14  
Alt 09.11.2011, 11:30
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das ist nicht ganz Richtig. ...
Stimmt, die BinSchStrO gilt nicht auf
- Rhein RheinSchPV
- Mosel MoselSchPV
- Donau DonauSchPV und
- Elbe im Hamburger Hafen,
so das es hier weitere Gewässerspezifische Einschränkungen geben kann.

Gruß Lutz
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  #15  
Alt 09.11.2011, 11:32
TomHH
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Seit 2004 vermeide ich Nachtfahrten, wenn es nur irgendwie geht.
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  #16  
Alt 09.11.2011, 11:35
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Was ist Dir 2004 widerfahren, dass Du seither Nachtfahrten möglichst vermeidest

Gruß Lutz
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  #17  
Alt 09.11.2011, 11:55
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Stimmt, die BinSchStrO gilt nicht auf
- Rhein RheinSchPV
- Mosel MoselSchPV
- Donau DonauSchPV und
- Elbe im Hamburger Hafen,
so das es hier weitere Gewässerspezifische Einschränkungen geben kann.

Gruß Lutz
Die BinSchStrO gilt auch auf dem Rhein, Mosel und Donau. Sie gilt in allen Binnenschiffahrtstrassen. Auf den oben genannten Flüssen kommen zusätzlich die jeweiligen SchPV zum tragen.
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  #18  
Alt 09.11.2011, 12:15
TomHH
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Was ist Dir 2004 widerfahren, dass Du seither Nachtfahrten möglichst vermeidest

Gruß Lutz
Ist eine alte Nummer.

http://www.boote-forum.de/showthread...t=Schubverband

ab Beitrag 10.
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  #19  
Alt 09.11.2011, 12:18
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das ganz sicher, aber dürfen und können ist halt nicht das Selbe.

Gruß Lutz
Deshalb hab ich ja auch geschrieben daß es binnen unterschiedlich geregelt ist.
Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Also Scheinwerfer ganz vorn am Bug auf die Wunschliste gesetzt.
Schau mal den Scheinwerfer im Video an: http://www.youtube.com/watch?v=mLOq8ErbtiY
Diese Fahrt auf der Donau endete auch in der Nacht.
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  #20  
Alt 09.11.2011, 12:31
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die BinSchStrO gilt auch auf dem Rhein, Mosel und Donau.
Nein!

Zitat:
Sie gilt in allen Binnenschiffahrtstrassen.
Nein!

Zitat:
Auf den oben genannten Flüssen kommen zusätzlich die jeweiligen SchPV zum tragen.
Auf diesen Schifffahrtsstraßen gelten ausschließlich die entsprechenden Schifffahrtspolizeiverordnungen.
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  #21  
Alt 09.11.2011, 12:43
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Nein!



Nein!



Auf diesen Schifffahrtsstraßen gelten ausschließlich die entsprechenden Schifffahrtspolizeiverordnungen.
aha wieder was gelernt.
Aber du hast recht hab grad nachgeschaut:

Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt auf den Bundeswasserstraßen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des
Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes mit Ausnahme von Rhein, Mosel, Donau, Elbe im Hamburger Hafen,
Seeschifffahrtsstraßen sowie mit Ausnahme von Eder- und Diemel-Talsperre. Die Binnenschifffahrtsstraßen-
Ordnung wird als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlicht

Daher entschuldige ich mich für meine obige aussage. Hab mich eh schon gewundert warum in den SchPV bis auf ortsspezifische Ausnahmen das selbe steht wie in der BiSChStrO

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  #22  
Alt 09.11.2011, 13:35
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Ist eine alte Nummer.

http://www.boote-forum.de/showthread...t=Schubverband

ab Beitrag 10.


Gruß Lutz
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  #23  
Alt 26.07.2012, 10:05
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Hinsichtlich Nachtfahrt hatte ich gestern abend gegen 23 Uhr ein absolutes Aha-Erlebnis.
Wir waren in FFM unterwegs, bissi grillen am Ufer, chillen und dann im Dunkeln zurück zum Steg in gemütlicher 8km/h Verdrängerfahrt.

Ich habe IHN ums Verrecken nicht gesehen.
SEIN Buglicht war in der Großstadtkulisse nicht zu erkennen.

ER hat gehupt wie blöd. Wir dachten noch "Wo kommen denn die Töne her?"
Und wer - verdammt - blendet uns da?

Ca. 20 bis 30 Meter vor uns haben wir IHN dann bemerkt - ein fetter Binnenschiffer direkt voraus in voller Fahrt.

Es war zwar nicht wirklich knapp, mit einem kurzen Gasstoß waren wir raus aus seinem Kurs.
Aber wenn er nicht gehupt und gefunzelt hätte, dann wäre es eng geworden! Gut, dass wir eine funktionierende Beleuchtung hatten.

Nachts kann man echt nicht vorsichtig genug sein!
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  #24  
Alt 26.07.2012, 10:21
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Hinsichtlich Nachtfahrt hatte ich gestern abend gegen 23 Uhr ein absolutes Aha-Erlebnis.
Wir waren in FFM unterwegs, bissi grillen am Ufer, chillen und dann im Dunkeln zurück zum Steg in gemütlicher 8km/h Verdrängerfahrt.

Ich habe IHN ums Verrecken nicht gesehen.
SEIN Buglicht war in der Großstadtkulisse nicht zu erkennen.

ER hat gehupt wie blöd. Wir dachten noch "Wo kommen denn die Töne her?"
Und wer - verdammt - blendet uns da?

Ca. 20 bis 30 Meter vor uns haben wir IHN dann bemerkt - ein fetter Binnenschiffer direkt voraus in voller Fahrt.

Es war zwar nicht wirklich knapp, mit einem kurzen Gasstoß waren wir raus aus seinem Kurs.
Aber wenn er nicht gehupt und gefunzelt hätte, dann wäre es eng geworden! Gut, dass wir eine funktionierende Beleuchtung hatten.

Nachts kann man echt nicht vorsichtig genug sein!
Wenn Du vor einer Großstadtkulisse ein dunkles Rechteck ausmachen kannst, hast Du entweder viereckige schwarze Löcher entdeckt, oder irgendwas Solides ist da im Weg ...

Wir sind mal nachts vom Hafenfest Datteln nach Hause (Ribbrock) - gesamt ca. 3km - mit dem Verdränger gefahren. Geile Stimmung, aber höchste Konzentration gefragt.
Um uns rum schossen gelegentlich vollkommen unbeleuchtete DLRG-Aluboote in Gleitfahrt, die dachten sich sicher auch: "dann ist die Gefahr wenigstens schnell vorbei".
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #25  
Alt 26.07.2012, 14:56
Benutzerbild von Chili
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Dunkles Rechteck ist gut.
So ein beladenes Binnenschiff liegt so tief im Wasser, das ist kaum höher als die Spundwand...
Das muss man mal selbst erlebt haben um es zu glauben.

Erschwerend kommt hinzu, dass wir hier mehrere hell beleuchtete Partyschiffe hin- und herfahren haben.
(z.B. http://www.hr-online.de/website/fern...ument_45384139)
Dass dann plötzlich so ein dunkler Riesenkahn kommt, realisiert man dann kaum noch.
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